Ich möchte mich jetzt nicht auf Kosten unserer knappen Zeit länger in Spekulationen oder Vermutungen ergehen, darum komme ich gleich zum Fazit: Wir lehnen diesen Antrag ab! Wäre ich Hobbyanglerin oder Sportfischerin, würde ich sagen, Herr Timke hat im Trüben gefischt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Jagdgesetzes, Drucksache 17/919, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, es wurde inzwischen interfraktionell vereinbart, jetzt den Tagesordnungspunkt 17 aufzurufen.
Bremisches Gesetz für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG)
Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt; ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, Drucksachen-Nummer 17/1039, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Je nach Zeitpunkt und vor allen Dingen je nach Dauer der jeweiligen bisherigen Regierungsbeteiligungen werden vermutlich die Fraktionen dieses Hauses das heute vom Senat vorgelegte Gesetz eher als eine kleine Feinjustierung oder aber als Korrektur früherer Politik bezeichnen. Wir Grünen gehören ausdrücklich zu den Letzteren, für uns ist dieses Gesetz über Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen der Freien Hansestadt Bremen eine kräftige Korrektur, die wir sehr begrüßen.
ten, sondern gibt auch zum ersten Mal den elf Sondervermögen einen klaren rechtlichen Rahmen. Das ist ein weiterer Schritt der rot-grünen Koalition, nach der Ausgliederungs- und Aufsplitterungsgeschichte der vergangenen Jahre das öffentliche Vermögen wieder zusammenzuführen und nach einheitlichen Grundsätzen und transparenten Regeln zu verwalten. Der einfache zentrale Gedanke dieses Gesetzentwurfes ist folgender: Auch das Vermögen der Eigenbetriebe und der Sondervermögen – und in diesen Sondervermögen liegt inzwischen der größere Teil des bremischen Vermögens – ist öffentliches, staatliches Vermögen. Das Geld, das hier ausgegeben wird und möglicherweise zum Teil auch eingenommen wird, ist öffentliches Geld, seine Bewirtschaftung ist staatliche, öffentliche Kernaufgabe.
Deswegen müssen die Controllingverfahren, die Entscheidungsverfahren dort im Grundsatz die gleichen sein, wie wir sie beim sogenannten Kernhaushalt haben. Das heißt auch, wir, die Bremische Bürgerschaft, tragen am Ende als Haushaltsgesetzgeber die Verantwortung und haben deswegen auch das letzte und entscheidende Wort.
Dieser Grundgedanke wird im Gesetzentwurf Schritt für Schritt umgesetzt, ich nenne nur die wichtigsten. Das Gesetz erfasst nun auch die Sondervermögen, Vorschriften zur Wirtschaftsführung; Rechnungswesen, Controlling gelten auch für sie. Durch regelmäßige Controllingberichte an den zuständigen Ausschuss und durch Risikomeldungen an die Senatorin für Finanzen wird die notwendige Transparenz geschaffen als Voraussetzung parlamentarischer Kontrolle. Die Investitionspläne müssen in Zukunft als maßnahmenbezogene Investitionspläne aufgestellt werden, wie wir das aus dem Kernhaushalt auch kennen.
Wenn sich bei Investitionen größere Veränderungen ergeben – und die Grenze ist hier bei 250 000 Euro angesetzt –, können die Sondervermögen nicht mehr aus eigener Machtvollkommenheit eine andere Verwendung der Gelder beschließen, was in der Vergangenheit öfter einmal vorgekommen ist. Das muss dann auch regulär beschlossen werden. Die Ressorts dürfen Haushaltsprobleme nicht auf Dauer in Eigenbetriebe auslagern, nach dem Motto: Wir haben unser Haushaltsproblem gelöst, aber dafür steht es dann bei den Eigenbetrieben im Minus. Die Bürgerschaft nimmt in Zukunft die Wirtschaftspläne nicht mehr nur zur Kenntnis, sondern wir beschließen sie in Zukunft, so dass die Kohärenz der verschiedenen Teile dieses Gesamthaushaltes gewährleistet ist. Damit das auch in diesem Jahr so funktioniert, haben wir Ihnen in den Änderungsanträgen auch drei technische Änderungen vorgeschlagen.
Das bedeutet, der Senat kann seine Verpflichtungen und wir Abgeordneten können unser Budgetrecht in Zukunft ungeteilt ausüben, egal ob das nun über den sogenannten Kernhaushalt oder die Nebenhaushalte ist, natürlich wie bisher, und dabei bleibt es, nach
fachlicher Vorbereitung durch die Gremien, Deputationen und Eigenbetriebsausschüsse. Wir werden diesen Gesamtüberblick und diese Gesamtverantwortung gerade in den nächsten Jahren der Konsolidierung dringend brauchen.
Deswegen sind wir Grünen für dieses Gesetz und bitten um Ihre Unterstützung. Das gilt auch für die Änderungsanträge, die die Koalitionsfraktionen gestellt haben. Ich glaube, im Wesentlichen erklären sie sich selbst. Im ersten Punkt stellen wir klar – was nach unserer Auffassung ohnehin klar ist –, dass die Mitwirkungsrechte der Personalräte auch hier unverändert gelten. Politisch, glaube ich, ist eine solche Klarstellung allemal sinnvoll, und wir bitten Sie auch in diesem Punkt um Ihre Unterstützung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum Gesetz selbst will ich jetzt nicht noch mehr Worte verlieren, ich glaube, das hat Herr Dr. Kuhn in ausreichender Art und Weise getan. Deswegen noch einmal kurz zu den von uns vorgelegten Änderungsanträgen! Zu Punkt eins dieses Änderungsantrages hat Herr Dr. Kuhn schon ausgeführt, das ist eine Klarstellung bezüglich des Personalvertretungsgesetzes bei der Mitbestimmung. Dort heißt es nämlich an einer Stelle bei der Bestellung der Geschäftsführung, dass die Mitbestimmung nicht gilt, wenn andere Gesetze dem entgegenstehen. Dieses Gesetz, was wir heute beschließen werden, soll mit dieser Klarstellung nicht dazugehören, da wir meinen, dass bei der Nichtgeltung der Mitbestimmung nur gemeint sein kann, wenn übergeordnete unabhängige öffentliche Stellen gewählt und besetzt werden wie beispielsweise die Rechnungshofpräsidentin oder die Datenschutzbeauftragte.
Punkt zwei des Änderungsantrages ermöglicht, dass Stammkapitalzinsen auch bei gebührenfinanzierten Betrieben ausnahmsweise möglich sind. Die Punkte drei und sechs betreffen saubere Abgrenzungen vor allem zum derzeitigen Haushaltsaufstellungsverfahren, was wir im Dezember abschließen werden. Wenn wir dort im parlamentarischen Verfahren das eine oder andere ändern, muss es möglich sein, dass das Parlament beschließt, ohne nochmalige Befassung der Betriebs- und Sondervermögensausschüsse. Sonst gibt es am Ende nicht enden wollendes Pingpong, das Parlament sollte am Ende aber das letzte Wort haben.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Die dicken Stapel für die Haushaltsausschussmitglieder liegen schon auf dem Tisch, und Sie werden dann sehen, was das im Einzelnen noch betrifft. In Punkt sieben wollen wir jetzt den Jahresabschluss abgrenzen analog Handelsgesetzbuch nach kleinen, mittleren oder großen Gesellschaften. Bisher wird der Abschluss nach Eigenbetriebsgesetz nach großen Kapitalgesellschaften vorgenommen, egal ob es sich um die Musikschule oder das Sondervermögen Hafen handelt. Man kann sicherlich den einen oder anderen Euro sparen, wenn man hier differenzierter vorgeht, wie wir es vorschlagen. Ich bitte deshalb um die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzentwurfs und um Beschlussfassung des so geänderten Gesetzes. – Ich bedanke mich! (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Mitteilung des Senats geht hervor, dass das Bremische Eigenbetriebsrecht erstmals 1990 geschaffen worden ist und es dann 2001 eine Neufassung gegeben hat. Herr Dr. Kuhn hat darauf hingewiesen, dass sich in den letzten Jahren das eine oder andere deutlich geändert hat und natürlich auch die Bedeutung sowohl der Eigenbetriebe als auch der Sondervermögen größer geworden ist und dass sich in der Tat auch gerade das Vermögen der Stadt und des Landes in diesen Sondervermögen bewegt. Insofern ist eine Änderung auch klug und richtig.
Wir stehen sowohl dem Gesetz als auch den Änderungsanträgen positiv gegenüber und werden dies auch mittragen. Mit dieser Änderung gibt es eine übergeordnete einheitliche Regelung für sämtliche Sondervermögen. Es ist hier jetzt nicht mehr an verschiedenen Gesetzesstellen etwas geregelt, sondern es wird in einem übergeordneten Gesetz geregelt, das ist vernünftig.
Es gibt, Herr Dr. Kuhn hat darauf hingewiesen, einen wichtigen Änderungspunkt, nämlich die Beschlusskompetenz des Haushaltsgesetzgebers, der Bürgerschaft in Bremen, und der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven.
Die Berichterstattung wird normiert, so wie wir sie im Haushaltsausschuss immer bekommen. Das Gesetz wird an das gegenwärtige Handels- und Gesellschaftsrecht angepasst. Uns ist auch sehr wichtig, da wir diesen Bereich in der Großen Koalition begründet haben und dies jetzt auch immer weiter verfeinert wird, der Hinweis auf das Handbuch Beteiligungsmanagement und der Corporate Governance.
die Betriebsausschüsse. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Wir finden eine gute Neufassung vor. Wir stimmen sowohl dem Gesetz als auch den Änderungsanträgen zu. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch die FDP-Bürgerschaftsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass einheitliche Standards für die Eigenbetriebe geschaffen werden, das muss gewährleistet sein. Dass das jetzt auch auf das Sondervermögen ausgeweitet wird, können wir nur ausdrücklich begrüßen. Vor allen Dingen werden die Kontrolle und die Entscheidungsgewalt über den Haushalt in die Bürgerschaft zurückgetragen, das ist der Haushaltsgesetzgeber. Dadurch wird zusätzliche Transparenz geschaffen, das ist hier auch schon eben angesprochen worden. Wir stimmen auch den vorgeschlagenen Gesetzesänderungswünschen der Koalition zu, sodass ich mich kurzfassen kann. Auch wir sind hier im breiten Schulterschluss. Ich habe es eben ausdrücklich bedauert, vielleicht habe ich heute im Laufe des Tages noch einmal Gelegenheit, zu dem Thema häusliche Beziehungsgewalt ein paar Worte zu sagen, aber jetzt bietet sich das nicht an.
Vielleicht gibt es nachher noch einmal eine Möglichkeit, weil ich es etwas schade fand, und deshalb muss ich das einfach sagen, dass da so ein etwas schiefer Zungenschlag hereingekommen ist. Vielleicht gibt es dazu nachher noch einmal eine Möglichkeit. – Danke!