Protokoll der Sitzung vom 17.03.2010

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes 16, Leiharbeit nicht für Lohndumping und Abbau von Stammbelegschaften missbrauchen – aktuelle Entwicklung in Bremen und Bremerhaven, und des Punktes außerhalb der Tagesordnung, Viertes Gesetz zur Bereinigung des bremischen Rechts. Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 5, Inter

essen der Verbraucher/-innen in Gesetzgebungsverfahren stärken, und 6, Interessen der Verbraucher/innen in Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigen, der Tagesordnungspunkte 7, Sofortiger Abschiebestopp!, und 8, Rechtsstaatlichkeit beim Erwerb von Passersatzpapieren garantieren, der Tagesordnungspunkte 11, Ge-walt gegen Polizeibeamte konsequent ahnden, und 12, Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent entgegentreten, des Tagesordnungspunktes 14, Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, mit den Ta-gesordnungspunkten 17 und 18, Bibliotheken an Sonntagen öffnen, der Tagesordnungspunkte 19, Bil-dungsurlaub als Instrument zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung weiterentwickeln, und 25, Ge-setz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes.

Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 23, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen, und 24, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, der Tagesordnungspunkte 31, 13. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, 32, Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und 33, Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, der Tagesordnungspunkte 35 und 36, Lautsprecheranlagen an Schulen im Lande Bremen, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu. Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zu Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.

Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute Vormittag zu Beginn der Sitzung eine Regierungserklärung des Präsidenten des Senats zum Thema Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismusreform II in der Freien Hansestadt Bremen aufgerufen wird. Für die Aussprache über die Regierungserklärung ist für den ersten Redner je Fraktion eine Redezeit von bis zu 15 Minuten vereinbart. Im Übrigen wird nach der Geschäftsordnung verfahren. In dieser Aussprache erhält als erster Redner nach dem Präsidenten des Senats der Vertreter der Fraktion der CDU das Wort, danach die Vertreter der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der FDP. Im Übrigen wird nach der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort erteilt. Es folgen dann die Fragestunde und die Aktuelle Stunde, also die Tagesordnungspunkte 1 und 2.

Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) heute Nachmittag werden die Punkte außerhalb der Tagesordnung, Strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern abschaffen und An

hörung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen, aufgerufen. Sichergestellt werden soll die Behandlung der angekündigten Verfassungsänderungsvorlage zum Abgeordnetenrecht in zweiter Lesung.

Meine Damen und Herren, die Donnerstagvormittagssitzung der Bürgerschaft (Landtag) beginnt voraussichtlich mit den Punkten außerhalb der Tagesordnung, Wahl und Vereidigung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs. Zur Wahl vorgeschlagen ist die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Tübingen, Frau Prof. Dr. Barbara Remmert. Im Anschluss daran sollen der Tagesordnungspunkt 37, Bericht über die Situation der Mittelständischen Wirtschaft in der Freien Hansestadt Bremen 2009, und die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 5, Interessen der Verbraucher/-innen in Gesetzgebungsverfahren stärken, und 6, Interessen der Verbraucher/-innen in Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigen, aufgerufen werden.

Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am Donnerstagnachmittag soll der Tagesordnungspunkt 26, Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung verhindern!, aufgerufen werden. Dem soll die dritte Lesung der angekündigten Vorlage zur Verfassungsänderung in Sachen Abgeordnetenrecht folgen. Im Anschluss daran ist beabsichtigt, die angekündigten Vorlagen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und anderer Gesetze in zweiter Lesung aufzurufen. Gegen 16 Uhr sollen dann der Tagesordnungspunkt 3, Beteiligung des Landes Bremen am EU-Programm Global Monitoring for Environment and Security – GMES, und gegen 17 Uhr der Tagesordnungspunkt 4, Militarisierung in der politischen Bildung, in der Forschung, in den Schulen, bei der Arbeitsvermittlung und in Bremens industrieller Produktion, behandelt werden.

Meine Damen und Herren, nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, die Reihenfolge der Behandlung des Tagesordnungspunktes 26, Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung verhindern!, und der Vorlagen zur Verfassungsänderung in dritter Lesung und zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu tauschen.

Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion der SPD darum gebeten hat, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 27 bis 30 für diese Sitzung auszusetzen.

Weiterhin wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 9, Verbesserung der Lebensbedingungen und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Bundesland Bremen, für die März-Sitzung auszusetzen.

Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Das ist der Fall.

Das Wort erhält der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, ich hatte eben einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, und zwar zum Punkt „Strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern abschaffen“. Den Antrag habe ich gestern eingebracht. Ich beantrage, dass dieser Punkt verbunden wird mit dem Tagesordnungspunkt der CDU, Strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch abschaffen, der heute Nachmittag aufgerufen wird.

Das Parlament hat die Dringlichkeit beschlossen und beschlossen, ihn an das Ende der Tagesordnung zu setzen, und Sie beantragen, ihn mit dem CDU-Antrag zu verbinden.

(Abg. T i m k e [BIW]: Genau!)

Das müsste ich jetzt abstimmen lassen.

Wer diesem Verbindungsantrag des Abgeordneten Timke seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Verbindung mit dem Antrag der CDU zu.

Regierungserklärung des Präsidenten des Senats zum Thema „Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismusreform II in der Freien Hansestadt Bremen“

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freie Hansestadt Bremen steht nicht nur vor wichtigen Jahren, sondern es kommen entscheidende Jahre auf uns zu. Wir werden heute und in der Zukunft nicht die üblichen Wiederholungen von Ansagen des Sparens und Sanierens sagen und hören, sondern wir müssen uns bewusst machen, dass wir uns in einer völlig anderen finanzpolitischen und rechtlichen Situation bewegen. Das bedeutet eine neue große Chance für Bre

men. Das bedeutet aber auch eine neue große Anstrengung.

Ich finde, es gibt nur einen Weg, diese Chance anzunehmen und anzugehen. Für mich ist die erste Voraussetzung dabei, dass wir uns auch eine veränderte politische Mentalität vornehmen, nämlich die, dass wir nicht auf Illusion setzen, wie die bremische finanzpolitische Zukunft gesunden kann – früher war es der Kanzlerbrief, heute sind es vielleicht irgendwelche irrealen Vorstellungen über das, was andere Länder und der Bund bereit sind, weiter zu zahlen oder was man in Verhandlungen erreichen kann –, sondern die politische Mentalität muss darauf ausgerichtet sein, das konzentriert anzugehen und die Chance zu ergreifen, die sich jetzt in der Situation, in der wir sind, ergibt.

Diese Situation müssen wir nutzen, und diese Situation kennzeichnet sich in einem einzigen Satz im Grundgesetz, nämlich im neuen Artikel 109 Absatz 3. Hier wird die große Herausforderung beschrieben, vor der Bremen steht, aber vor der auch alle anderen Länder stehen und der Bund in einer etwas anderen Weise. Ab 2020, so heißt es jetzt in Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, müssen die Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen, mit anderen Worten: Ab 2020 dürfen keine neuen Kredite aufgenommen werden. So ist das Ergebnis der Föderalismuskommission II. Diese Schuldenbremse ist hart, ohne Zweifel, aber wir wollen und müssen sie einhalten. Das ergibt sich schon daraus, dass sie im Grundgesetz steht. Darin steht nichts davon, dass man sich von dieser Vorschrift dispensieren lassen kann. Ich füge aber hinzu, ich halte diese Schuldenbremse auch für richtig, im allgemeinpolitischen und auch im bremischen Interesse.

Wir haben vor einigen Tagen die neuen Zahlen über die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland gelesen. Die Verschuldung ist im vergangenen Jahr über alle öffentlichen Haushalte dramatisch angestiegen. Wir haben aktuell eine Verschuldung der öffentlichen Haushalte von 1,7 Billionen Euro, 1 700 Milliarden Euro Verschuldung aller öffentlichen Haushalte! Es ist doch klar, dass das nicht so weitergehen kann. Der Satz „Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen“ oder anders gesagt „Was wir heute ausgeben, müssen unsere Kinder und Kindeskinder bezahlen“ sind unbestreitbare Sätze, und deswegen muss man diese Frage angehen und den Weg in die weitere Schuldenfalle stoppen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es liegt aber auch im ureigensten bremischen Interesse, dass wir diesen Weg gehen. Ein bloßer Blick in unseren Haushalt zeigt, wie es um unsere politische, unsere finanzielle Handlungsfähigkeit bestellt ist. Wenn man mehr Geld für Zinsen als für Sozialleistungen ausgibt – und man weiß, dass die Zins

zahlungen auch weiter steigen –, dann ist die Grenze der Handlungsfähigkeit wenn nicht schon erreicht, möglicherweise sogar schon überschritten. Ein „Weiter so“ kann deswegen überhaupt nicht in Betracht kommen.

Wenn ich von politischer Mentalität gesprochen habe, die wir verändern müssen, dann müssen wir auch dazuzählen, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch die Weiterführung unserer Klage in Karlsruhe in der gegebenen Situation keinen Sinn macht. Sie war aussichtsreich, als wir sie in der Großen Koalition eingebracht haben. In der Zwischenzeit hat es die Ergebnisse der Föderalismuskommission II gegeben. Das Bundesverfassungsgericht ist immer, so hat es zuletzt in dem erfolglosen Klageverfahren der Berliner geurteilt, die Ultima Ratio. Zuerst kommt die Politik, und dann kommt ein möglicher verfassungsrechtlicher Anspruch, und die Politik ist die Schuldenbremse, die jetzt im Grundgesetz steht!

Das wahrscheinlich überzeugendste Argument zur Einhaltung der Schuldenbremse ist aber, dass wir erstmalig einen verbrieften, im Grundgesetz niedergelegten Anspruch der Freien Hansestadt Bremen auf Unterstützung, auf Hilfe auf diesem Weg zur Einhaltung der Schuldengrenze haben. Artikel 143 d des Grundgesetzes gibt fünf Ländern einen solchen Anspruch: Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin. 800 Millionen Euro jährlich für diese fünf Länder! Bremen hat mit Abstand den höchsten Betrag von 300 Millionen Euro. Das macht für neun Jahre 2,7 Milliarden Euro für Bremen. Das ist – und ich werde nicht müde, das in Bremen auch zu sagen – ein Erfolg, den wir in der Föderalismuskommission erreicht haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Außerhalb Bremens weiß man, dass das ein Erfolg ist, und wir sollten das auch als einen Erfolg ansehen.

Allerdings, und das gehört im gleichen Atemzug dazu gesagt, gibt es diese Konsolidierungshilfen nicht unter den Bedingungen, wie es in den Sanierungsphasen eins und zwei für Bremen Geld gegeben hat. Diese Konsolidierungshilfen gibt es unter ganz strengen Regeln. Ich habe ja nun über zwei Jahre die Debatten in der Föderalismuskommission begleitet und nehme für mich auch in Anspruch, dass wir sie von Bremen aus ein Stück mit gestaltet haben. Es kann niemanden verwundern, dass nach diesen beiden ersten Sanierungsphasen das Reglement für die weitere Konsolidierungshilfe anders ausfällt, als es das beim ersten Mal war. Ich will das hier nicht vertiefen, aber man kann es sich vorstellen, warum die Gründe so sind.

Deswegen noch einmal gesagt: Was sind die Bedingungen, damit wir jedes Jahr 300 Millionen Euro

bekommen? Die Bedingungen sind, dass wir das Finanzierungsdefizit des Jahres 2010 in zehn gleichen Schritten bis zum Jahr 2020 abbauen, um 2020 keine neuen Kredite aufnehmen zu müssen. Wenn wir von einem Finanzierungsdefizit des Jahres 2010 von circa einer Milliarde Euro in Bremen ausgehen, dann heißt das, wir müssen jedes Jahr 100 Millionen Euro weniger Kredite aufnehmen, als wir das im Jahr davor getan haben.

Das ist die große Aufgabe, und jeder muss wissen, das ist nicht nur irgendwie so in das Gesetz geschrieben, sondern das Reglement bedeutet, dass von einem Stabilitätsrat, der im Übrigen auch die Aufgaben des Finanzplanungsrates mit übernehmen wird, aus einen Gremium, das aus den Finanzministern von Bund und Ländern besteht, die Einhaltung dieses Reglements geprüft wird. Wir bekommen die 300 Millionen Euro nur dann, wenn wir dieses Ziel erreicht haben. Es gibt kein Schummeln, kein Tricksen, kein irgendwie hinter dem Vorhang doch noch Geld schöpfen! Das gibt es nicht, sondern es wird genau geschaut, ob man dieses Ziel erreicht hat. Nicht die Absicht zählt, sich auf diesen Weg zu begeben, sondern das Ziel zählt, die Frage, ob wir es in jedem Jahr geschafft haben, diese 300 Millionen Euro zu verdienen, indem wir dieses Reglement eingehalten haben.

Ich füge sofort hinzu, weil es ja die eine oder andere Stimme gibt und wir vielleicht heute bedauerlicherweise auch hören, das hat doch irgendwie alles gar keinen Zweck, das macht doch gar keinen Sinn, sich auf einen solchen Weg zu begeben, ihr habt noch einen hohen Schuldenstand, und der wird ja weiter steigen, selbst wenn wir diese Unterstützung bekommen, lasst es doch! Nein, das ist der falsche Weg, weil man aus diesem Reglement nicht aussteigen kann. Das ist das erste Argument. Wer das tut, wer sagt, wir gehen nicht auf diesen Weg, der muss eine Alternative nennen. Ich behaupte, was ich selten im politischen Leben tue: Es gibt keine Alternative zu diesem Weg!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wer aus diesem Weg aussteigt, der sagt, die finanzpolitische Zukunft in Bremen ist mir egal, oder er setzt auf Illusionen, wie ich gesagt habe. Jedenfalls wer sich in der Realität bewegt, der kann nicht anders als zu sagen, das müssen wir tun.

Natürlich, und auch das gehört zur Wahrheit, ist es ein Baustein in der finanzpolitischen Gesundung, denn 2020, wenn wir diesen Weg geschafft haben, haben wir immer noch einen hohen Schuldenstand und hohe Zinsen, also gehören weiter zwei Themen auf die Agenda. Das ist das Thema der Altschuldenproblematik, und das ist das Thema natürlich der fairen, der gerechten Behandlung im Finanzausgleich. Letzteres wird thematisiert werden können, wenn es um die Fortsetzung des gegenwärtig bis 2019 lau

fenden Finanzausgleichs geht. Bremen hat eine Chance, seine Argumente weiter einzubringen, aber diese Chance ist im Moment noch nicht gegeben, sondern sie wird im Laufe der Jahre auf uns zukommen. Gleiches gilt für die Altschuldenproblematik. Für beide Punkte haben die Vorsitzenden der Föderalismuskommission, Günther Oettinger und Peter Struck, eindeutig festgestellt, es gibt zurzeit in Deutschland niemanden außer Bremen, der diese Themen anpacken will. Jedem ist aber bewusst, sie müssen im Laufe der Jahre angepackt werden. Diese Thematik ist etwas, das nicht aufgehoben ist, aber sie steht ein Stück später auf der Agenda.

Meine Damen und Herren, einen weiteren wesentlichen Gesichtspunkt will ich erwähnen: Mir war immer daran gelegen und wird auch weiter daran gelegen sein, dass Bremen in seiner schwierigen Lage nicht allein steht, sondern dass wir Bündnispartner haben, dass wir uns im Schulterschluss mit anderen Ländern bewegen, und das tun wir. Wir bewegen uns im Schulterschluss mit den anderen vier Konsolidierungshilfeländern. Wir, die fünf Ministerpräsidenten und die fünf Finanzminister und -senatoren, haben uns auf Initiative Bremens am 11. Februar 2010 in Berlin getroffen, und wir haben verabredet, dass wir in naher Zukunft ein gemeinsames Gespräch mit Bundesfinanzminister Schäuble suchen und führen werden.

Unser gemeinsames Interesse ist, dass die Geschäftsgrundlage, auf der diese neue Vorschriften, diese Schuldenbremse ins Grundgesetz gekommen ist, nicht zerstört oder beschädigt wird. Um es anders zu sagen, die Geschäftsgrundlage bedeutet, wenn wir fünf Länder uns verpflichten, und das tun wir in einem Vertrag mit dem Bund im Laufe des Jahres, die zehn Abbauschritte in unserem Haushalt zu organisieren. Wenn uns auf der anderen Seite dann die Beine weggehauen werden, weil die Einnahmeseite uns durch Maßnahmen des Bundes wegbricht, dann haben wir alle ein riesiges Problem, aber nicht nur wir Bremer, sondern alle fünf Länder. Ich füge hinzu, alle anderen Länder, die sich ja auch an die Schuldenbremse halten müssen, aber die keine Unterstützung auf diesen Weg bekommen! Deswegen ist unser gemeinsames Ziel, unabhängig von parteipolitischer Farbe dieser fünf Länder, dem Bund zu sagen: Wenn ihr meint, dass ihr Steuersenkungen vornehmen müsst, dann geht das nur über Kompensation für uns, weil wir es nicht im Übrigen ertragen können.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)