Ich freue mich sehr, dass dieser Antrag auf große Zustimmung stoßen wird. Sicher wird es den einen oder anderen Bereich geben, der immer kritisch diskutiert wird. Das wird es am Ende mit sich bringen, das ist nicht auszuschließen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal daran erinnern, dass man ja bundesweit verpflichtet ist, bis zum Jahr 2013 Kitas auszubauen. Für Bremen bedeutet das, dass man in neuen und alten Wohngebieten Räumlichkeiten benötigt, in denen man Kindertageseinrichtungen gemäß Landesbauordnung ausbaut. Natürlich gehört auch dazu, dass in der Nähe ein Spielplatz ist beziehungsweise ein Platz, wo Kinder eben toben und altersentsprechend Geräusche von sich geben können, die man entweder als laut oder leise interpretiert, damit auch das auf rechtliche Sicherheit stößt und man Kindertagseinrichtungen nicht auf die Füße tritt und sagt, ihr könnt hier keine Kitagruppe eröffnen, weil der Kinderlärm unerwünscht ist. Das darf nicht zum Regelfall werden, das darf auch nicht zur Ausnahme werden. In München ist es selbstverständlich, dass solche Einrichtungen offen aufgenommen werden und nicht an den Rand der Gesellschaft in irgendwelche Stadtteile abwandern.
Wie gesagt, Industrielärm und Autolärm ist das eine, und da muss man eine klare, auch rechtliche Abgrenzung fassen zu Geräuschen und zu Lärm, der von Kindern verursacht wird. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kinder sind laut, Kinder sind vital, sie schreien, krächzen, freuen sich, und das ist Lebensfreude. Das ist doch richtig toll, und darüber kann man doch nur glücklich sein, wenn man das erlebt. Man muss sich doch eher Gedanken machen, wenn Kinder leise und still sind. Es gibt Kinder, die auch einmal lesen und sich mit sich selbst beschäftigen, aber Kinder, die immer leise sind und still in der Ecke sitzen, haben Angst, sind krank, und darum müssen wir uns doch in unserer Gesellschaft Sorgen machen.
Ich will es einmal so sagen: Wenn Kinder laut sind und man die Lebensfreude sieht, dann freut man sich doch über die Zukunft, die da heranwächst, und das, was passiert in unserer Gesellschaft. Wir wissen, dass die Kinder diejenigen sind, die unsere Gesellschaft weiterbringen werden, die irgendwann einmal – man sagt dann immer so profan, unsere Rente zahlen
Wir werden den Staffelstab an diese Kinder übergeben, und insofern ist die Frage, wenn wir über schädliche Umwelteinflüsse reden, doch die, dass der schädliche Umwelteinfluss der ist, dass die Kinder nicht ihren Lärm machen dürfen, nicht laut sein sollen, weil es Menschen gibt, und das ist dann die Umwelt der Kinder, die das so nicht wollen. Da muss man sich dann doch fragen, was da in unserer Gesellschaft falsch ist und wie wir als Politik das klarstellen müssen. Dann ist die Frage, wie rechtliche Regelungen getroffen werden müssen, und da sind wir als FDP ganz klar dabei zu sagen, es muss klargestellt werden, was Lärm ist! Lärm machen Maschinen und keine Kinder, die sind allerhöchstens laut!
Wenn, Herr Öztürk hat das gesagt, das manchmal nervt, was Kinder so tun, dann muss man sich eben überlegen, was man selbst als Kind gemacht hat und wie man selbst damals damit umgegangen wissen wollte, und darf nicht verdrängen, dass man selbst auch einmal Kind war. Jeder, der sagt, er war nicht Kind, der ist gar nicht geboren. Jeder von uns war Kind und muss das auch im Kopf haben.
Ich freue mich auch, dass Frau Dr. Mohr-Lüllmann für die CDU klargestellt hat, dass einerseits die Regierungskoalition im Bund eine Position dazu vertreten hat und es im Bundes-Immissionsschutzgesetz daraufhin entsprechend geregelt wird. Dann ist zu schauen, wie wir die Details dann hier im Land regeln, wie es hier im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt werden soll. Andererseits hat sie damit auch klargestellt, dass sie den paar CDU-Mitgliedern im Beirat Schwachhausen widerspricht, die das anders gesehen haben. Herzlichen Dank dafür, denn es ist wichtig, dass wir hier eine klare Position haben!
Einen weiteren Aspekt möchte ich anführen, der mich ab und an im Petitionsausschuss erreicht, den man dabei auch sehen muss und woraufhin man sagen muss, darum muss man sich kümmern! Es sind nicht die Kinder, die laut sind, manchmal ist es eine quietschende Schaukel, eine quietschende Wippe oder ein schlecht montiertes Tor, das scheppert, wenn man mit dem Ball hineinschießt.
Ich kann es mir gut vorstellen, dass Kinder gern auf Wippen sind, schaukeln und gern auch einmal den Ball auf ein Tor schießen. Meine Kinder machen das auf jeden Fall gern einmal. Wenn das dann quietscht, laut ist und scheppert, dann sind wir wieder
in den Stadtgemeinden gefordert zu schauen, dass das eben abgestellt wird, denn da machen die Kinder nicht die Geräusche, sondern eben die Begleitumstände, und auch das müssen wir im Blick behalten. Ich denke, das ist noch einmal wichtig in dieser Debatte zu sagen, es sind manchmal auch die begleitenden Gegebenheiten, die laut sind, auch da kann man tätig werden.
In diesem Sinne möchte ich dann doch diejenigen bitten, die in der Baudeputation, in der Sozial- und Jugendhilfedeputation über Spielplätze entscheiden, da auch tätig zu werden, denn dann ist vielleicht die Toleranz einiger Erwachsener, die irgendwie nicht mehr ganz verstehen, wie wichtig Kinder für unsere Gesellschaft sind, wieder gewinnbar. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Kinderlärm ist Zukunftsmusik, dieses Sprichwort hat Berlin im Februar beim Wort genommen. Am 28. Januar beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes. In das Gesetz wurde der folgende Satz eingefügt, ich zitiere: „Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozial adäquat und damit zumutbar.“ Dass Bremen dieses Vorhaben aufgreift, begrüßen wir sehr. Auch die Bundesratsinitiative ist ein positives Signal. Mittlerweile hat sich auch der Bundestag mit dem Thema befasst, und die Bundesregierung hat sich positiv geäußert.
Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes rückt damit in absehbare Nähe. Eine Änderung der Bundesgesetzgebung wird jedoch nicht vor 2011 stattfinden. Erst dann soll das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Deswegen ist eine Änderung des Bremischen Immissionsschutzgesetzes notwendig, in dem Kinderlärm mit schädlichen Umwelteinwirkungen gleichgestellt ist. Es ist wohl Konsens, dass Kinderlärm aber nicht gleichzusetzen mit Verkehrs- und/ oder Gewerbelärm ist. Kinder sind laut, sie schreien und kreischen, wie von meinem Vorredner Herrn Dr. Buhlert sehr plastisch dargestellt, und hier ist ein Teil des Kindseins und notwendig für die freie Entwicklung. Es ist Ausdrucksform kindlichen Verhaltens. Wir alle waren einmal Kinder, auch ich kann mich daran erinnern, und haben das Recht, laut zu sein, sehr wohl in Anspruch genommen.
Dass Kinderlärm trotzdem – manchmal weniger, manchmal mehr – als Belastung empfunden werden kann, möchte ich nicht in Abrede stellen. Ich selbst,
ich gestehe es, bin manchmal auch etwas angefasst, aber dahinter verbirgt sich bei mir und vielleicht auch bei anderen, der Ausdruck des Bedauerns, nicht mehr in der Lage zu sein, so lautstark und kraftvoll Freude und Ärger und auch die Zwischentöne zum Ausdruck zu bringen.
Es kann aber nicht sein, dass bei diesem Problem der Belastung Betreuungsstätten an Ortsränder verdrängt werden, wohnortnahe Betreuung so nicht unterstützt wird, sondern sehr wohl erschwert wird. Kurze Beine brauchen kurze Wege, auch im Sinne der Eltern. Um Konflikte zu vermeiden, brauchen Kinder mehr Freiräume. Wenn Spielplätze zwischen zwei Häuserzeilen gequetscht werden, dann sind Konflikte mit den Anwohnern vorprogrammiert. Stattdessen müssen weitläufige Spielflächen und Betreuungsstätten besser in der Stadtplanung berücksichtigt werden.
Kinderlärm ist sozialverträglich. Es ist ein Unterschied, ob ein Sägewerk oder eine Kita in einem Wohngebiet steht. Die Kita ist zwar keine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Klagen sind aber trotzdem möglich. Deswegen ist eine Unterscheidung zwischen Kinderlauten – ich teile den Part von Frau Dr. MohrLüllmann, dass wir den Begriff Lärm in Verbindung mit Kinderlauten zukünftig vermeiden sollten – und anderen Lärmbelastungen notwendig. Aus diesem Grunde stimmen auch wir dem Antrag zu! – Danke!
Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Ich habe selten in diesem Hohen Hause einer Debatte beigewohnt, die so einvernehmlich verlaufen ist, deswegen könnte ich alles auch noch einmal sagen, was hier gesagt worden ist. Ich will mich deshalb nicht auf allgemeine Ausführungen konzentrieren, sondern ein paar Sachen zu der rechtlichen Dimension sagen. Klar ist, wir waren alle einmal Kinder, viele von uns haben Kinder und wissen deshalb, dass Kinder auch Krach machen können. Aber die Gleichsetzung – das wurde ja bereits mehrfach gesagt – von Kinderlärm und ihren Lebensäußerungen mit Motorenlärm, Maschinenlärm, Gewerbelärm und anderen Lärmformen, die wir als Erwachsene verursachen, ist nicht angemessen.
Man muss aber auch sagen, das geht weit in die Gesellschaft hinein. Eine kinderlose Umgebung wird von vielen als eine ruhige Sache gesehen, und manche
Vermieterinnen und Vermieter sind auch nicht besonders familienfreundlich. Deswegen würde ich gern auch als Appell an dieser Stelle loswerden, dass bei der Vermietung von Immobilien das Kriterium Kinderlosigkeit kein Vorteil sein darf. Es soll kein Nachteil sein, aber auch kein Vorteil.
Grundsätzlich muss man ja fragen: Sind Kinderlärm oder Lebensäußerungen von Kindern ein Grund zum Klagen? Das kann manchmal sein, wie wir alle wissen, aber hier in Bremen ist es, Gott sei Dank muss man sagen, kein Grund zur Klage, es gibt keine Klagen. Insofern darf man im Mittel einmal annehmen, die Bremerinnen und Bremer wissen durchaus, dass Kinderlärm, um es einmal so zu sagen, sozial adäquat ist. In anderen Teilen der Republik hat es solche Klagen gegeben. Man muss sagen, dass es dort leider auch den einen oder anderen Fall gegeben hat.
Herr Senator, weil Sie gerade erwähnten, es gibt keine Klagen, darf ich mir den Hinweis erlauben, dass gerade jetzt in diesem Moment ein Ortstermin im Stadtteil Findorff stattfindet. Dort klagen Anwohner gegen die Sanierung eines Bolzplatzes, der aus Impulsmitteln finanziert worden ist, weil es eben Lärm macht. Ich finde es ganz schrecklich, ich bekomme Briefe von Bürgerinnen und Bürgern, die sagen, wenn Kinder da sind und Lärm machen, mindert das den Wohnwert unserer Häuser. Ich finde, das darf überhaupt nicht sein.
Gut, dann ist das eine wichtige Information, die ich nicht hatte, aber im Schnitt ist es so, dass wir hier in Bremen eine relativ hohe Toleranz haben. Wenn das jetzt eine Ausnahme davon ist, dann macht das ja einmal mehr deutlich, dass wir diese rechtliche Veränderung brauchen.
Zu den Urteilssprüchen der verschiedenen Gerichte kann man aber im Durchschnitt doch sagen, dass sich die Rechtssprechung in den letzten Jahren verändert hat, und zwar eindeutig in Richtung mehr Kinder
freundlichkeit. Im Allgemeinen verlangen die Gerichte heute von den Betroffenen von Kindertagesstätten und Spielplätzen eine recht hohe Toleranz ab. Spielplätze in einer üblichen Ausstattung für Kinder bis 14 Jahren gefährden auch heute schon nicht die Zweckbestimmung von Wohngebieten. Die mit ihrer Nutzung unvermeidlich verbundenen Auswirkungen, vor allen Dingen eben Kindergeräusche, sind als ortsüblich und sozial adäquat hinzunehmen, das ist heute schon so. Insofern kann man sagen, dass die neuere Rechtsprechung diesen Einstellungswandel Schritt für Schritt auch schon vollzogen hat.
Jetzt kommen wir zu der Frage, was die entscheidenden Stellschrauben sind. Ich glaube, man kann sagen, dass durch das Bauplanungsrecht die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Flächenausweitung für Schulen, für Kindertagesstätten und Spielplätze, hier Konfliktlagen in Zukunft deutlich entschärft werden können, wenn diese rechtliche Änderung kommt. Die Interessen können wir besser abwägen und bereits auf der Planungsebene alle Beteiligten ins Boot holen, um dann eine insgesamt gute Lösung zu finden.
Was die Bundesebene betrifft, wurde ja schon gesagt, dass zwei Veränderungen anstehen. Zum einen ist das die Baunutzungsverordnung, sie soll geändert werden. Kindertagesstätten sollen danach auch in reinen Wohngebieten als Regelfall – und nicht nur als Ausnahme, wie derzeit der Fall – möglich werden. Das entspricht dem fundamentalen Bedürfnis von Familien, die Kindertagesstätten und andere Angebote für Kinder in unmittelbarer Nähe, am besten fußläufig – das haben Sie ja auch zu Recht gesagt, kurze Beine, kurze Wege – zu haben. Ich muss dann als Verkehrssenator auch sagen, diese Hol- und Bringverkehre werden natürlich dann überflüssig, wenn man relativ nah dran ist. Teilweise ist es ja auch so, wenn Kindergärten irgendwo sind und dann all diese großen Autos zu einer bestimmten Zeit dort anfahren, führt das dann häufig auch zu Verkehrsbehinderungen. Deswegen ist es gut, wenn es im Quartier ist.
Ebenfalls in der Änderung begriffen ist das Immissionsschutzrecht, um dem Kinderlärm noch besseren Schutz zukommen zu lassen. Es geht dabei darum, Kinderlärm als grundsätzlich sozial adäquat und damit als zumutbar zu definieren. Auswirkungen hat das vor allen Dingen dann bei Nachbarschaftsklagen vor Zivilgerichten, denn diese orientieren sich bei der Auslegung des Nachbarschaftsrechts heute häufig an den Normen des Immissionsschutzrechts und setzen Erheblichkeit im Sinne des Immissionsschutzrechts mit ihrem zivilrechtlichen Begriff der Wesentlichkeit gleich. Die Folge ist dann eben bisher manchmal leider gewesen, dass Kinderlärm, der immissionsschutzrechtlich unzulässig ist, auch im Mietund Wohnungseigentumsrecht so bewertet wird. Das würde durch diese Gesetzesänderung verändert werden.
Zum Verhalten des Landes Bremen kann man noch einmal sagen, wir haben dem Antrag von RheinlandPfalz im Bundesrat zugestimmt. Bei der Diskussion und bei der Beschlussfassung im Bundestag haben alle bremischen Abgeordneten fraktionsübergreifend dem Beschlussvorschlag zugestimmt, es steht jetzt im Koalitionsvertrag.
Insofern kann ich für den Senat nur sagen, wir schließen uns der Intention dieses Entschließungsantrags voll an. Das bremische Immissionsschutzrecht kann geändert werden in ähnlicher Weise wie in Berlin. Damit kann – jedenfalls so lange, bis die bundesrechtlichen Regelungen kommen – auf Landesebene ein starkes Signal für mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit in Bremen und Bremerhaven gesetzt werden. – Herzlichen Dank!