Die besonderen kinderspezifischen Bedarfe wurden bisher durch den Gesetzgeber überhaupt nicht ermittelt. Der Bedarf von Kindern lässt sich aber nicht einfach von dem Bedarf Erwachsener ableiten.
Die Bedarfsermittlung hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist. Wir wollen eigene Kinderregelsätze.
Wir wissen auch, dass die Teilhabe von Kindern nicht allein auf Geldleistungen reduziert werden kann. Die SPD setzt auf gute Angebote für Kinder im Vorschulalter sowie auf den Ausbau von Ganztagsschulen. Dazu gehört natürlich auch das kostenfreie Mittag
Ebenso muss der Zugang zu Sport und Kultur ermöglicht werden, denn auch dies gehört zum soziokulturellen Existenzminimum. Alle Kinder müssen zum Beispiel in die Lage versetzt werden, schwimmen zu lernen, und das kann nicht von der finanziellen Situation der Eltern abhängig sein.
Dies hat für uns Vorrang vor unfinanzierbaren Steuersenkungen, die den Ländern und Kommunen die finanziellen Möglichkeiten für den Ausbau der Infrastruktur rauben und die die FDP nicht müde wird zu fordern. Die Bremer SPD-Fraktion unterstützt ausdrücklich unsere Bundestagsfraktion, die in einem Antrag einen Rettungsschirm für Kommunen in Höhe von vier Milliarden Euro fordert, der in den nächsten zwei Jahren umzusetzen ist, damit Städte und Gemeinden den notwendigen finanziellen Spielraum unter anderem für den Erhalt und den Aufbau der sozialen Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche haben.
Für den dringend notwendigen weiteren Ausbau einer guten Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ein Förderangebot für Kinder unter drei Jahren sowie für die Aufrechterhaltung einer bedarfsdeckenden sozialen Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Angesichts der prekären finanziellen Situation der Städte und Gemeinden, die durch die Steuerbeschlüsse der Bundesregierung noch verschlechtert worden ist, ist die soziale Infrastruktur vielerorts gefährdet.
Der beste Schutz vor Kinderarmut ist die existenzsichernde Erwerbsarbeit von Eltern. Kinder sind arm, weil ihre Eltern keine oder schlecht bezahlte Arbeit haben. Daher gehören eine Neuregelung der Regelsätze und ausreichende Mindestlöhne zusammen. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil auf die Wahrung der Menschenwürde ab. Dies muss auch für das Einkommen aus Arbeit gelten. Wer in Vollzeit erwerbstätig ist, muss ein Einkommen erzielen, mit dem er oder sie oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Deshalb sind ausreichende Mindestlöhne in allen Branchen unerlässlich.
Ich schließe an dieser Stelle und komme in einem zweiten Beitrag dann auf den Antrag der FDP und den Änderungsantrag der LINKEN! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir als CDU-Fraktion begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Hartz-IV-Gesetze der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung und insbesondere die Regelsatzermittlung schlichtweg verfassungswidrig sind.
Wenn Sie den Ausführungen der Kollegin von der SPD folgen konnten, so war dies ein Eingeständnis an verfehlter rot-grüner Politik der damaligen Regierung.
Die aktuelle Bundessozialministerin Ursula von der Leyen wird in ihrer geschätzten Art – nämlich kompetent, fair und innovativ – dafür sorgen, dass im Herbst dieses Jahres ein Konzept vorgelegt wird, das Kinder an unserer Gesellschaft wirklich teilhaben lässt. Sie hat ganz klar angekündigt – und das ist auch unser Weg als CDU hier in Bremen –, Teilhabe geht vor Alimentation. Teilhabe vor Alimentation bedeutet, dass die Kinder aus den sogenannten Hartz-IV-Familien einen besseren Zugang zu Bildung bekommen, dass sie nachmittags gefördert werden, und dazu gehört auch die Teilhabe an Sport, Musik und sozialen Kontakten.
Unsere Ministerin hat weiter angekündigt, dass sie sich dabei auch sogenannter Experten bedienen wird. Wir haben also gar keinen Grund, uns populistisch auf dem Hartz-IV-Parkett zu bewegen. Ich bin der Meinung, dass all denen, die damals dafür gesorgt haben, dass die Hartz-IV-Gesetze kamen, ein bisschen Abstand, Respekt und Innehalten gut anstehen würde.
Ich komme zu den Anträgen! Wir als CDU-Fraktion halten die heute hier vorliegenden Anträge aus diesen Gründen für überflüssig; den FDP-Antrag deshalb, weil wir der Meinung sind, dass durch den Aktionismus des Bundesvorsitzenden die Glaubwürdigkeit arg zu wünschen übrig lässt. Mit Blickrichtung auf die rot-grüne Landesregierung und die sie hier tragenden Fraktionen sage ich für die CDU-Fraktion – und Frau Garling hat das eben auch selbst gesagt –: Das beste und sozialste ist, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen.
ist darauf schon eingegangen. Angesichts des Ausmaßes von Kinderarmut, das wir in Bremen, aber auch in Bremerhaven vorfinden, sind aus Sicht der LINKEN Veränderungen besonders dringend notwendig.
Wir haben zum Antrag von Rot-Grün einen Änderungsantrag eingebracht. Als Fraktion DIE LINKE ist es uns wichtig, dass das Urteil auch zum Anlass einer grundsätzlichen Überprüfung des Systems Hartz IV gemacht wird. Die Perspektive, dass es um mehr gehen muss als um eine Reparatur von Hartz IV, muss jetzt konsequent eingefordert werden.
Wir wollen auch, dass die Bürgerschaft in der aktuellen Debatte klar zum Ausdruck bringt, dass die Veränderung der Verfahren letztendlich nur zu einer Erhöhung der Regelsätze führen kann. Es besteht ja weiterhin der Mechanismus, dass sich die Regelsätze und die Niedriglöhne gegenseitig nach unten ziehen und sich quasi in einer Abwärtsspirale befinden. Deswegen ist es auch notwendig, die Regeln für zumutbare Arbeit zu ändern und zu verankern, dass Arbeit armutsfest ist, tariflich bezahlt wird und qualifikationsgerecht ist.
Ebenfalls wollen wir klargestellt haben, dass HartzIV-Empfängerinnen und -Empfänger von künftigen Erhöhungen des Kindergeldes nicht ausgeschlossen werden. Sollten Sie diese Auffassung teilen oder vielleicht sogar für selbstverständlich erachten, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der Koalition sah, habe ich mir gedacht: Haben wir die Debatte nicht schon einmal geführt? Habe ich hier ein Déjà-vu-Erlebnis, oder was ist eigentlich los? Ich musste feststellen, die Koalition hat ein Interesse daran, dieses Thema immer wieder hervorzubringen, weil sie immer wieder meint, damit Punkte machen zu können und anscheinend auch die Auseinandersetzung mit der LINKEN und mit uns sucht über verschiedene Vorstellungen, wie es geht. In Wirklichkeit nutzen Sie aber auch die Gelegenheit immer wieder, um gern davon abzulenken, dass das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig hält, am 24. Dezember 2003 zu Zeiten der rotgrünen Koalition im Bund verabschiedet wurde und von Ihnen eingebracht und verantwortet wurde.
Dieses Verfassungsgericht hat eben geurteilt, dass dieses von Ihnen, besser gesagt, Ihren Parteien auf
Sorgen Sie also bitte durch eine gute Wirtschaftspolitik dafür, dass wir in Bremen mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bekommen, von denen die Familien leben können, dann haben wir weniger Probleme mit Hartz IV! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Bensch, auch ich bin immer wieder erstaunt, aber gleichzeitig auch erfreut über die Lernbereitschaft von RotGrün und die nun erkennbaren Umsteuerungsbemühungen.
Aus diesem Grund begrüße ich erst einmal die Initiative, die hier ergriffen wurde. Der Antrag „Regelsätze transparent und verfassungsfest festsetzen“ enthält einige wichtige Punkte, worauf Bremen bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts jetzt drängen sollte.
Dennoch liest sich der Antrag so, als wenn es hieße: „Bei Hartz IV jetzt endlich alles richtig machen.“ Das wird natürlich nicht gehen! Die notwendigen Korrekturen, die jetzt anstehen, ändern überhaupt nichts daran, dass wir hier von einem Gesetz reden, das buchstäblich Kummer und Not über Millionen von Menschen gebracht hat. Es ist ein Gesetz, das sagt: Wenn du heute deine Arbeit verlierst, bist du in Kürze nichts mehr wert. Es ist ein Gesetz, das Millionen von Menschen bundesweit und Zehntausende in Bremen und Bremerhaven dazu zwingt, Tag für Tag auf den Ämtern darum zu kämpfen, dass sie und vor allem ihre Familien irgendwie den Monat über durchkommen. Darauf muss man immer wieder hinweisen: Hartz IV ist kein Verfahrensproblem, Hartz IV ist ein unwürdiges Gesetz und ein Anschlag auf die Rechte von Millionen von Menschen!
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, was alle schon wussten: Die Regelsätze wurden seinerzeit in einer Art und Weise festgesetzt, die ausschließlich finanzpolitisch vorgegeben waren. Hartz IV ist nämlich dazu gemacht worden, die Massenarbeitslosigkeit billiger zu machen. Das ist es, was im Wesentlichen vom Verfassungsgericht unterstrichen wird, Hartz IV ist ein Existenzminimumgesetz. Aber selbst dieses Existenzminimum wird nicht realistisch ermittelt, sondern mehr oder weniger freihändig festgesetzt. Das gilt insbesondere für die Bedarfe von Kindern, Kollege Frehe
Bundesebene eingebrachte Gesetz verfassungswidrig ist, und daran hat es gut getan, denn dieses Gesetz ist ein schlechtes Gesetz gewesen.
Wir haben auch als FDP-Bürgerschaftsfraktion immer wieder deutlich gemacht, dass es falsch ist, Kinderbedarfssätze einfach aus Erwachsenenbedarfssätzen abzuleiten.
Ja, das gibt es, aber trotzdem ist es nach wie vor falsch, und trotzdem haben wir auch darauf hingewiesen!
Wir haben auch darauf hingewiesen, dass es mehr Zuverdienstmöglichkeiten geben muss, und, Frau Busch, man merkt doch dem Gesetz an, dass da Leute am Werk waren, die glaubten, Liberalismus zu verstehen, es aber nicht begriffen haben, was Liberale eigentlich meinen und wollen und was Liberalismus eigentlich ist.
(Beifall bei der FDP – Abg. Frau T r o e - d e l [DIE LINKE]: Aber dieses Mal waren wir nicht schuld!)