Ich fordere Sie auf, gehen Sie das an! Beginnen Sie eine Aufgabenkritik, überprüfen Sie die Staatsaufgaben und verändern Sie die Standards! – Danke!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache Ihnen folgenden Vorschlag, ich rufe jetzt noch den Tagesordnungspunkt drei, Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, auf. Die Redezeit beträgt dreimal fünf Minuten. Ich vermute einmal, dass wir das bis zur Mittagspause in 28 Minuten nicht zu Ende bringen, sodass wir dann unterbrechen und um 14.30 Uhr die Debatte, vielleicht noch eine knappe halbe Stunde fortsetzen und dann den Tagesordnungspunkt 36, Wahl eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin des Rechnungshofs, aufrufen. Sind Sie damit einverstanden?
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU, Bibliotheken an Sonntagen öffnen, vom 14. April 2008, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 21. Sitzung am 8. Mai 2008 an die Staatliche Deputation für Kultur überwiesen worden. Diese Deputation legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1166 ihren Bericht dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte Gelegenheit, mit drei studierenden Töchtern vor ungefähr drei Wochen das Jacob-undWilhelm-Grimm-Zentrum der Humboldt-Universität Berlin aufzusuchen, eine wunderbare wissenschaftliche Bibliothek mit weiten Räumen für Forschung und Lehre; aktuell über neun Etagen kann man dort sehr viel sehen. Es ist inzwischen auch ein Zentrum für Lesewillige geworden, und wenn man auf den Flyer schaut, stellt man fest, diese Bibliothek hat sonnund feiertags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Sie wird nicht nur von Studenten und Wissenschaftlern genutzt, sondern auch von Bürgern, die dort das breite Angebot wahrnehmen. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, dies zum Einstieg!
Während ich mich persönlich eigentlich für engagiert halte und auch in bestimmten Belangen sicherlich als hartnäckig bekannt bin, und während andere mir einen gewissen Kampfgeist und Beharrlichkeit zuschreiben, wo andere schon aufgeben, verliert man in dieser Debatte vor diesem Haus und insbesondere bei dieser aktuellen Regierungskoalition manchmal wirklich jedwede Lust, einen Redebeitrag erneut vorzubereiten.
(Beifall bei der CDU – Bürgermeister B ö h r n s e n : Dann lassen Sie es doch! – Abg. T s c h ö p e [SPD]: Das ist ein Rede- recht, keine Redepflicht!)
Frau Krusche, um auf Ihre Frage von gestern noch nachträglich persönlich zu antworten, warum ich den detaillierten Antrag
gestern zur vernachlässigten Aufgabenwahrnehmung des Kultursenators bei der „Weserburg“ nicht mehr wiederholt begründet habe: Erstens, es stand alles absolut verständlich und dezidiert im Antrag, und zweitens sind Sie in Ihrem Koalitionsgefängnis doch von vornherein so auf Ablehnung unserer Anträge geradezu in Spontanreaktionen festgelegt, dass doch selbst das überzeugendste Argumentarium Ihr Abstimmungsverhalten im Herdentrieb gar nicht beeinflussen könnte.
Warum soll man sich in nächtlichen Stunden eines umfänglichen Darlegungsaufwandes befleißigen und sämtliche Begründungstiefen durchfurchen, Frau Krusche, wenn Ihre Böhrnsen-Schutzwälle schon gegraben und aufgeschaufelt sind, bevor ein einziger sachlicher Gedanke geäußert wurde? Genau das macht parlamentarische Auseinandersetzung hier im Haus so mühevoll und führt zu einer Parallelwelt, der sich der Bürger draußen inzwischen entzieht. Traurig, aber wahr!
So auch wieder bei der Thematik von Herrn Böhrnsen! Wie lange noch, Herr Böhrnsen, dauert Ihr persönlicher Widerstand als Kultursenator mit Ihren Schützenhilfen gegen die von vielen gewünschte und erhoffte Nachmittagsöffnung an Sonntagen unserer so erfolgreichen und geschätzten Stadtbibliothek? Das erinnert irgendwie an strategische Zermürbungstaktik wie bei der Zulassung von Privatschulen: am langen Arm der Verwaltung verhungern lassen, und dann einmal schauen, wann die Antragsteller verzweifelt aufgeben.
Die analytischen Materialen – das sind nicht meine, es sind die von Frau Lison, die sie uns im Betriebsausschuss gezeigt hat –, die Massen von Datensätzen, Befragungsergebnisse und Güterabwägungen zum Thema Nachmittagsöffnung an Sonntagen von öffentlichen Ausleih- und Lesebibliotheken füllen allein bei mir schon ganze Festplatten. Ich könnte dazu inzwischen abendfüllende Vorträge halten und Halbtags-Workshops veranstalten. Wer will Ihnen das aber ständig wiederkehrend vorbeten, wenn Ihnen, Herr Böhrnsen, der politische Gestaltungswille fehlt, dieses
Dabei müsste das kultur- und bildungspolitische Ziel eigentlich parteiübergreifend klar sein. Ist es auch, wird nur unehrlicherweise parlamentarisch nicht zugegeben.
Bildung soll angeblich der Schlüssel zur Lösung vielfältiger Probleme sein. Lesekompetenz ist eine bedeutende Schlüsselkompetenz bei der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, und der Wunsch nach Sonntagsöffnung ist allgemein vielfach erfragt und belegt und hat einen zunehmenden breiten Kreis von Befürwortern – und das quer durch alle politischen Parteien. Es ist bei Ihrer politischen Grundhaltung zu diesem Thema auch sinnlos, das Pro-Argumentarium und die lokal prominenten Befürworter nun nochmals zu wiederholen und zitieren, es trifft bei Ihnen, Herrn Böhrnsen, auf taube kultur- und bildungspolitische Ohren.
Ich kenne die Einwände insbesondere auch vom Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsflügel, und es gilt sie auch zu Recht, vernünftig abzuwägen. Zum einen hat aber die Stadtbibliothek oft genug den Rückgriff auf Freiwillige angeboten, und zum anderen das auch an diesen Öffnungstagen unter Beweis gestellt. Außerdem gibt es eine riesige Fülle an Lebensbereichen, die Sie auch alle genießen, bei denen wir die gelegentliche Sonntagsöffnung im Wechselbetrieb selbstverständlich so organisieren, dass wir diese Angebote nutzen können. Bei dieser notwendigen Priorisierung gehört das Bildungsangebot in einer sich wandelnden Gesellschaft mit verändertem Nutzenverhalten sicherlich nach vorn in die ersten Reihen statt auf die lange Bank des hiesigen Kultursenators.
Dazu, Herr Böhrnsen, braucht man aber Gestaltungswillen statt Beharrungsvermögen. Dazu braucht man auch einmal ein wenig Rückgrat zum Beispiel gegenüber überzogenen Gewerkschaftsforderungen. Die Wege, die wir und andere aufgezeigt haben, sind vielfältig, wenn man es ernst meint mit seinen Lippenbekenntnissen in den Bereichen Bildung und Kultur. Da war zum ersten der Weg über die Bundesratsinitiative. Wem hätte dies besser angestanden als Ihnen, als Bremen mit seiner Präsidentschaft?
Da gibt es jetzt, Frau Busch, schon seit September 2009 – ich hoffe, dass Ihre Ohren so sind, dass Sie mich auch über das Mikrofon hören können!
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: So richtig treue Fans sind nichts Schlechtes, oder?)
auch schon acht Monate her, da gibt es die ganz einfache landesrechtliche Möglichkeit, das Bremische Sonn- und Feiertagsgesetz zu ergänzen, eine ganz schlichte Gleichbehandlung von Videotheken und der sich unaufhörlich abmühenden Stadtbibliothek, deren Leiterin ich an dieser Stelle meine höchste Anerkennung für ihre Arbeit aussprechen möchte.
Ich habe die Glocke wohl gehört und werde meine politische Bewertung dann im zweiten Teil noch nachholen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns mit dem zweiten Versuch der CDU, in dieser Legislaturperiode die Sonntagsöffnung von Bibliotheken zu ermöglichen. Beim ersten Mal sollte der Senat zu einer Bundesratinitiative aufgefordert werden, heute soll das Gesetz über die Sonn- und Feiertage geändert werden. Wir haben in der Deputation für Kultur ausführlich über das Thema gesprochen und uns mehrheitlich gegen eine pauschale Öffnung der Bibliotheken an Sonntagen ausgesprochen.