Protokoll der Sitzung vom 19.05.2010

Vertreter der SPD haben auch eben wieder in der Diskussion ganz offen eingeräumt, in dieser Angelegenheit nicht die Speerspitze bilden zu wollen. Abzuwarten in der Hoffnung, dass andere den ersten Schritt machen, reicht uns allerdings nicht.

(Beifall bei der FDP)

Ich freue mich ganz ausdrücklich über große Teile des Beitrags von Frau Krusche, ich werde darauf gleich noch näher eingehen. Für uns ist es jedenfalls auch selbstverständlich, sonntags Museen und Ausstellungen zu besuchen, inhabergeführt oder nicht, Herr Senkal, oder Filme auszuleihen, allerdings nicht in den Videotheken und in den Bibliotheken, das dürfen wir noch nicht. Die restriktive Handhabung der Öffnungszeit widerspricht der Lebenswirklichkeit der meisten Menschen, das haben wir auch schon in den Diskussionen um die Ladenöffnungszeiten deutlich gemacht.

(Beifall bei der FDP)

Die bisherigen Sonntagsöffnungen der Bremer Zentralbibliothek verliefen sehr erfolgreich, obwohl der Sonntag nicht als Öffnungstag im Bewusstsein der Bibliotheksnutzer verankert ist. Es liegen jedenfalls Umfrageergebnisse vor, wonach gerade junge Kunden eine Sonntagsöffnung befürworten, nachzulesen ist dies im Bericht der Deputation für Kultur. Mehrfach hieß es, eine Sonntagsöffnung werde sowohl aus kulturfachlicher als auch aus politischer Sicht befürwortet. Leider fehlt es an Mut, über eine sogenannte Vier-plus-zwei-Regelung hinauszugehen. Ginge es nach der SPD, ist sogar abzuwarten, bis Vorschläge seitens des Bundesministeriums für Arbeit und des Bundesrates kommen. Der Hessische Landtag – Herr Senkal sprach es an – hat es vorgemacht und eine Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen, auch ohne eine Aktivität aus Berlin. Grundsätzlich begrüßen auch wir eine Gesetzesänderung zur Ausweitung der Bibliotheksöffnungszeiten.

Wir werden den Antrag der CDU unterstützen. Damit geht aber natürlich keine Pflicht zur Sonntagsöffnung einher. Angesichts der vorgelegten Haushaltsbilanz ist eine möglichst kostenneutrale Umsetzung des Vorhabens vonnöten. Eine Prüfung der finanziellen Seite, insbesondere der Personalkosten ist deshalb unabdingbar. So viel erst einmal für den Moment! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Wochenende – um das noch einmal in Erinnerung zu rufen – ist eine sozial wertvolle Freizeit. Warum spricht man in der Fachwelt von der sozial wertvollen Freizeit? Weil es eine gemeinsame Freizeit und die Möglichkeit ist, Zeit gemeinsam zu verbringen und zu planen! Das ist heute wichtig, und das war auch früher wichtig und wertvoll. Früher spielten religiöse Zusammenkünfte eine große Rolle, heute hat auch das immer noch seinen Wert. Die Familie spielt auch immer noch eine Rolle, auch dafür ist es wichtig, und auch bei der steigenden Individualisierung, für den Bekanntenkreis und für die Freundschaftspflege, ist diese gemeinsame Zeit wichtig. Deswegen ist das Wochenende überhaupt nicht unmodern, sondern es hat einen Wert, sogar für das Individuum, um einmal auszusteigen aus der Betriebsamkeit von Arbeit und Einkaufserledigungen und so weiter. Das kennen wir doch alle selbst, also bitte, die Wertschätzung des Wochenendes sollte erhalten bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Das sage ich gerade auch in die Richtung der CDU, da würde ich eigentlich erwarten, dass Sie dafür Verständnis haben müssten.

Am Wochenende gibt es immer unvermeidliche Arbeiten, typischerweise in Krankenhäusern, für die öffentliche Sicherheit oder bei manchen großtechnischen Anlagen. In diesen Bereichen gab es immer auch schon dann die Ausnahmen, und sie werden auch weiterhin möglich sein. Bei Freizeit- und kulturellen Angeboten muss immer eine Güterabwägung stattfinden. Das ist eigentlich völlig klar, und darum geht es hier in dieser Situation um diese Güterabwägung.

Ich habe den Wert der gemeinsamen Freizeit am Wochenende auf der einen Seite als ein hohes Gut hier herausgestellt. Auf der anderen Seite gibt es sehr wohl Argumente – Frau Krusche hat sie vorgetragen –, weswegen man auch die Bibliotheksöffnung am Wochenende als ein hohes Gut bezeichnen kann. Ich akzeptiere das, man kann sagen, es ist ein kulturelles Angebot, ein Bildungsangebot und deswegen sehr wertvoll. Nur, da geht es um die Abwägung, und in dem Zusammenhang ist es doch wichtig – das hat Herr Senkal angesprochen – zu sehen, man kann Bücher auch in der Woche ausleihen und am Wochenende lesen, also auf Vorrat ausleihen und dann die Medien nutzen. Das geht beim Schwimmbad und beim Museum nicht, man kann nicht auf Vorrat schwim––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

men gehen, und man kann auch nicht auf Vorrat ins Museum gehen.

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Bei den Medien aber bestehen solche Möglichkeiten, das ist einfach ein Unterschied, der in dieser Abwägung eine Rolle spielt.

Wir haben das in der Fraktion ernsthaft erwogen und gesagt, es ist zwar wünschenswert, aber das hohe Gut des arbeitsfreien Wochenendes ist uns an der Stelle wertvoller. Bei den Anträgen der CDU kommt hinzu – auch das wurde hier schon angesprochen –, dass man den Verdacht haben muss, dass überhaupt das Wochenende geopfert wird, dass für alles Mögliche Öffnungszeiten beantragt werden, dass dann hier ganz vordergründige und auch nicht einmal im Einzelhandel in sich stimmige Argumente genutzt werden, um bestimmte Meinungen zu bedienen. Dies ist sehr bedauerlich, ist neoliberales Gedankengut, das eigentlich überwunden werden sollte und bei dem die CDU, sage ich einmal, an der Stelle bewahrender und konservativer sein sollte. Deswegen lehnen wir die Anträge ab. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde gern die Debatte hier zu Ende führen und glaube, wir schaffen das in einer Viertelstunde. Dann würde ich lieber erst nachmittags um 14.45 Uhr beginnen. Ich halte das im Moment für sinnvoller. – Wenn es keinen Widerspruch gibt, können wir so verfahren.

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn der Antrag der CDU heute so beschlossen würde, was wäre dann? Dann dürfte, wenn das Gesetz ausgefertigt ist, die Direktorin der Stadtbibliothek am Sonntag um 13 Uhr die Tür aufschließen, aber es dürfte kein Beschäftigter dort arbeiten, auch nicht freiwillig. Warum? Weil wir mit unserem Gesetz lediglich über die Sonntagsruhe entscheiden, das ist das Bremische Sonn- und Feiertagsgesetz. Wir entscheiden über die Sonntagsruhe, welche Arbeiten stattfinden dürfen. Herr Kau, Sie schütteln mit dem Kopf, es ist mir bei Ihrer Rede so ergangen, dass ich mich an solche Sponti-Sprüche erinnert habe, legal, illegal, das letzte Wort sage ich jetzt nicht, sondern ich sage nur völlig egal dazu.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich muss einfach darauf hinweisen, wie die Lage ist.

(Abg. K a u [CDU]: Freiwillige!)

Wenn Sie die Bibliothek nach dem Bremischen Sonnund Feiertagsgesetz am Sonntag um 13 Uhr aufschließen dürfen, dann dürfen Sie keinen Beschäftigten dort arbeiten lassen. Warum? Weil das Arbeitszeitgesetz des Bundes in Paragraf 9 sagt, Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Freiwilli- ge! Hören Sie doch einmal zu!)

Nein, Sie dürfen nicht beschäftigt werden, ehrenamtlich dürfen sie arbeiten.

(Zuruf von der CDU: Ja, genau!)

Ich rede davon, Sie dürfen keinen beschäftigt haben. Sie dürfen ehrenamtlich beschäftigen, aber nicht einen Arbeitnehmer beschäftigen. Wir müssen auch einmal klar stellen, worüber wir reden. Sie dürfen die Stadtbibliothek am Sonntag dann ehrenamtlich betreiben, aber nicht durch Beschäftigte der Stadtbibliothek.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das wollen wir!)

Jetzt ist doch die Frage, ob das, aller Polemik entkleidet, eine Strategie ist, dass wir eine städtische Bibliothek durch Ehrenamtliche betreiben lassen. Auf diese Idee ist in Deutschland bislang niemand gekommen, sondern man hat gesagt, der Schlüssel in der Diskussion über diese Regelung liegt im Arbeitszeitgesetz. Das Arbeitszeitgesetz hat eine ganze Reihe Ausnahmen: Sie können ins Museum gehen, im Museum dürfen Menschen beschäftigt werden, im Theater und bei Konzerten dürfen Menschen beschäftigt werden, bei Bibliotheken nur, so sagt es das Gesetz, in wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken. Das mag man für richtig oder falsch halten, aber wenn wir eine Lösung wollen, dann ist der Schlüssel das Arbeitszeitgesetz. Der Schlüssel ist nur einer, der von einem in die Hand genommen wird und von den anderen nicht. Es gibt keine Bundesratsinitiative dazu, und es sieht auch so aus, dass eine Bundesratsinitiative dazu nicht erfolgreich sein kann und wird. Die Kultusministerkonferenz hat im letzten Jahr eine Länderumfrage durchgeführt, da haben Sie in allen Ländern eine eigenartige Zweiteilung erlebt. Die Kulturressorts sagen, wir haben eine gewisse Sympathie dafür, und durchweg sagen die Arbeitsund Sozialressorts Nein. Ich darf Ihnen einmal vorlesen, was Baden-Württemberg sagt.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Was hat Bremen denn gesagt?)

Ich komme gleich dazu, ich sage Ihnen einmal, was Baden-Württemberg sagt, „konkreter Bedarf nicht erkennbar, Ausnahmen könnten kontraproduktive Wirkung haben, insbesondere würden Videotheken einen Ausnahmetatbestand beanspruchen“. Bayern sagt, „Gefahr der Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes, da Änderung Signalwirkung haben könnte“. Es geht so weiter bis Saarland, Thüringen, fast alle unionsregierten Länder. Wenn Sie auf Hessen verweisen, auch Hessen hat keine Bundesratsinitiative unternommen, sondern Hessen hat sich auf eine absolute Mindermeinung in der juristischen Literatur stützend gesagt, uns interessiert das Arbeitszeitgesetz an diesem Punkt nicht so richtig, sondern wir subsumieren das einmal unter einer anderen Ausnahme im Arbeitszeitgesetz, nämlich der für Freizeitund Vergnügungseinrichtungen. Das wird von der Rechtsprechung nicht als gangbarer Weg angesehen.

Das ist die Debatte, die im Arbeitszeitrecht zu führen ist. Warum haben sich die Arbeits- und Sozialressorts überwiegend, soweit sie sich geäußert haben, ausschließlich dafür ausgesprochen, an diese Norm nicht zu gehen? Der Grund dafür ist in der Tat, dass man befürchtet, es gibt so etwas wie einen Dammbruch in diesem Bereich. Die Ausnahmen mögen nicht stringent sein, es ist in der Tat wahrscheinlich nur historisch zu begründen, warum wissenschaftliche Präsenzbibliotheken am Sonntag Arbeitnehmer beschäftigen dürfen, und warum das bei öffentlichen Bibliotheken nicht der Fall sein darf. Aber dahinter steht natürlich die große Frage, wie wir den Ausgleich zwischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen einerseits und dem, was andererseits als gewisser Trend in der Öffentlichkeit gesehen wird, den Sonntag eben auch für andere Dinge zu nutzen, organisieren. Dieser Ausgleich muss in dem Rahmen stattfinden.

Bremen – das haben wir in der Kulturdeputation, Herr Kau, nun lange erörtert, wir beschäftigen uns ja nicht erst seit heute damit – wird jenseits der Frage, ob man das für richtig oder falsch hält, eine Bundesratsinitiative nur dann ergreifen, wenn sie irgendeine Aussicht auf Erfolg hat, und sie wird keine haben. Hamburg hat es nicht unternommen.

Der Schlüssel mag ja sein, wenn Sie Ihre Bundesarbeitsministerin bewegen könnten, auf diesen Zug aufzusteigen und das als Thema anzugehen. Angekündigt hat das Bundes- und Sozialarbeitsministerium, darüber jedenfalls eine Debatte zu führen. Ich bin dafür, eine Debatte – nicht nur eine politische, sondern auch eine gesellschaftliche – darüber zu führen, wie wir diesen Ausgleich hinbekommen. Ich glaube übrigens nicht an ideologische Lösungen, weder in der einen, noch in der anderen Richtung, sondern es wird immer einen Ausgleich, ein Abwägen geben müssen. Wir haben auch in der Debatte über das „Mediterraneo“ gespürt, dass es immer eine sehr konkrete Frage ist, mit der wir uns beschäftigen müssen.

Da bin ich bei dem Punkt, was wir konkret haben. Wir haben in der Kulturdeputation und im Dialog mit der Leitung der Stadtbibliothek – und im Dialog übrigens auch mit den Beschäftigten der Stadtbibliothek – ja einen Kompromiss, den Sie nicht als ausreichend betrachten mögen, gefunden, in dem wir gesagt haben, wir wollen analog zu den Sonntagsöffnungszeiten, die wir zum Ladenschluss geregelt haben, auch für die Stadtbibliothek etwas machen. Das heißt, vier Mal im Jahr in der Innenstadt, in der Zentrale, und zwei Mal außerhalb, also in den Dependancen der Stadtbibliothek. Ich halte dies in der gegebenen Situation für einen vernünftigen Kompromiss, der, wie gesagt, alle mitnimmt, Beschäftigte, Leitung und sicherlich auch die Nutzer mit ihren jeweiligen Interessen. Deswegen, was soll die Polemik an dieser Stelle? Lassen Sie uns über die Dinge reden, die möglich sind! Ansonsten freue ich mich darauf, dass wir viele weitere Bürgerschaftsdebatten über Kultur halten können, weil Sie sich das ja zum Ziel genommen haben. Wie gesagt, bei mir findet das Begeisterung, aber ich bin sicher, wir werden am Ende sehen, wer da gewinnt und wer nicht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Kau.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Böhrnsen, es geht mir nicht darum, ob Sie gewinnen oder ich gewinne, es geht mir darum, dass die Einrichtungen gewinnen und dass Bürger, Kinder und Jugendliche und wenige – leider wenige – Kultur- und Bildungsinteressierte Zugang zu Einrichtungen haben, von denen wir glauben, dass sie ein besseres Angebot darstellen als das Ausleihen irgendwelcher dummen Videos in Videotheken oder von irgendwelchen Tankstellenangeboten. Ich glaube, dass die Gewinner einer solchen Debatte nur die Bürgerinnen und Bürger und die Bildungsinteressierten sein können.

(Beifall bei der CDU)

Der Wunsch nach Sonntagsöffnung ist eindeutig belegt, Sie kennen diese ganzen Zahlen von Frau Lison. Wir hatten ein Vielfaches an Besuchen an Sonntagen, wir hatten 1 000 Besucher, das waren im Durchschnitt 200 Besucher pro Stunde, wir hatten 800 Entleihungen und so weiter, und das war weitestgehend freiwillig organisiert. Ich würde mich persönlich dafür verbürgen, dass wir es gemeinsam mit Frau Lison schaffen, dies ehrenamtlich zu organisieren so wie viele ehrenamtliche Dinge auch in der Kunsthalle funktionieren, das muss nicht ausschließlich mit Arbeitnehmern stattfinden.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte einmal meine ausdrückliche Sympathie, aber auch meinen Respekt, Frau Krusche, Ihnen gegenüber äußern, und ich wäre persönlich ein bisschen traurig, wenn Sie mich als „blasiert“ bezeichnen. Ich finde Ihre Abwägung sehr ordentlich vorgetragen und finde es sehr mutig, dass Sie in einer Debatte innerhalb der Koalition eine eigene Meinung vertreten, und dafür habe ich vollsten Respekt. Von daher kann ich das, was Sie gesagt haben, weitestgehend nur unterstützen.

Das, was Herr Beilken von sich gegeben hat, ist nicht der Rede wert. Zur Aussage des Herrn Senkal möchte ich noch Folgendes anmerken: Herr Senkal, ich betrachte die Kombination von Konsum, Kommerz und verkaufsoffenen Geschäften mit dem Zugang zur Stadtbibliothek zwar als einen anfänglichen Kompromiss, aber nicht als die glückliche, endgültige Lösung. Ich bin viel in Städten unterwegs – ich habe eine Tochter, die in Hamburg studiert, eine in Berlin, eine in München –, und bei diesen Sonntagen, die man da gestaltet, geht es immer um die Frage, wohin man geht, weil man ja nicht im Hotelzimmer sitzen will. Da sind gerade die Kultureinrichtungen als Treffpunkte, wo Menschen hinkommen können, wo etwas angeboten wird, wo man sich bilden kann, wo man etwas erleben kann, wichtiger als irgendwelche Einkaufstempel.

Abschließend aber zur politischen Bewertung, Herr Böhrnsen! Sie haben das Thema jetzt im dritten Kalenderjahr als Dauerbrenner laufen lassen. Sie haben Formalien geschildert, aber ich kann den politischen Willen nicht erkennen, dass Sie der Bildung in dieser ernsten Güterabwägung wirklich Vorrang einräumen wollen. Das wäre Ihre Aufgabe!

(Beifall bei der CDU)

Die Parteitaktik hat Herr Brandt hier in diesem Artikel im „Weser-Kurier“ sehr anschaulich dekuvriert, da ist ja die Verhindererrolle ziemlich klar beschrieben worden. Ich glaube schon, dass dies eine gewisse Blockadehaltung ist. Denn das, was Sie uns als Auftrag mitgeben, in den Bundesrat zu gehen und andere zu überzeugen, das wäre eigentlich Ihre ureigenste Aufgabe, zumal Sie die Präsidentschaft innehaben! Von daher zeigt mir der bloße Zeitablauf erneut die dilatorische Behandlungsweise eines bloßen Verwalters, dem anpackender Gestaltungswille wahrnehmbar fehlt. Das in einen Topf zu werfen mit kommerzieller Sonntagsöffnung, finde ich unglücklich.

Zusammenfassend: Wir haben ein verändertes Nutzerverhalten, das wir im Einklang mit anderen Kultureinrichtungen sehen müssen. Wir schließen, wie Herr Röwekamp zu Recht sagt, auch nicht die Museen deswegen, weil man dort nichts ausleihen kann, das ist ein ganz dummes Argument. Wir haben die Kirchen auf unserer Seite, wir sprechen von einer Nachmittagsöffnung von 13 bis 18 Uhr, da sind kirch

licher Gottesdienst, Ausschlafen und alles andere schon bewerkstelligt, und es soll ja eine Möglichkeit sein zu öffnen, kein Muss, also eine Freiwilligkeit.