Am Alten Gymnasium haben sich keine weiteren Eltern gefunden, die dagegen geklagt haben, das Alte Gymnasium wird jetzt in den Ganztag starten. Ich finde, es ist auch positiv, dass sich die Schulleitung und das Kollegium damit auseinandergesetzt haben, wie man den Lernalltag an der Schule im Interesse der Schülerinnen und Schüler gestaltet.
Das Ressort arbeitet bereits an einer Vorlage, Herr Rohmeyer. Ich finde, dass es gut ist, dass Sie diesen Antrag hier eingebracht haben. Wir haben darüber diskutiert, wie wir damit umgehen wollen. Wir sind der Auffassung, dass wir diesen Antrag mitnehmen, mit Ihnen gemeinsam beraten und dann in der Bürgerschaft noch einmal Bericht erstatten, wie sich der Fall entwickelt hat. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag der Fraktion der CDU ließ bei mir den Eindruck entstehen, der Betrieb unserer Ganztagsschulen in Bremen stünde insgesamt rechtlich auf sehr wackeligen Beinen. Wenn die Fraktion der CDU heute fordert, die Entwicklung der Ganztagsschulen im Lande Bremen müsse rechtlich abgesichert werden, so suggeriert dies geradezu, die Entwicklung der Ganztagsschulen im Lande Bremen sei derzeit extrem gefährdet. Glücklicherweise ist das aber nicht so! Wenn dies tatsächlich so wäre, lieber Herr Rohmeyer, dann müsste ich Sie, der Sie bis vor wenigen Monaten noch bildungspolitischer Sprecher einer Regierungspartei waren, fragen, wie Sie es so weit haben kommen lassen. Sie haben in dieser Funktion und als Mitglied der Bildungsdeputation erst im Februar 2007 die Ganztagsschulverordnung in der geltenden Form passieren lassen. Das war auch in Ordnung so!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben eine große Anzahl von Ganztagsgrundschulen, Ganztagsgesamtschulen und ganzjährig arbeitenden Schulzentren des Sekundarbereichs I. Es gibt dort nicht die von der CDU-Fraktion angesprochene Problematik.
Wenn wir Probleme haben, dann sicherlich derart, dass wir es nicht so schnell so vielen Schulen ermöglichen können, Ganztagsschule zu werden, wie es gewünscht wird. Es gibt weiterhin viele Schulen, die sich lieber heute als morgen von der sogenannten –––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Halbtagsschule verabschieden und den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit zum Lernen bieten würden. Das hat übrigens die Kollegin Stahmann eben auch deutlich gemacht.
Nur unserer dramatischen Haushaltslage ist es geschuldet, dass nicht mehr Schulen schneller in das Ganztagsschulprogramm aufgenommen werden können. Das ist für mich und für meine Fraktion das wirkliche Problem.
Nun aber zurück zu dem, was die CDU-Fraktion anspricht, die rechtliche Absicherung! Mit der Ganztagsschulverordnung vom Februar 2007 wurde eine Rechtsverordnung zur Regelung der Organisation und Dauer des täglichen Schulbetriebs an Ganztagsschulen, der Teilnahmebedingungen und der damit verbundenen Verpflichtungen mit Wirkung zum 1. Februar 2007 in Kraft gesetzt. Diese Ganztagsschulverordnung, es handelt sich um die Vorlage L 243, wurde der Deputation für Bildung, der Feriendeputation, vorgelegt und zustimmend zur Kenntnis genommen. So weit, so gut!
Nun ist es nicht meine Art, einfach Realitäten auszublenden. Natürlich hat der von der Fraktion der CDU angeführte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom September 2007 einen relevanten Hintergrund. Im konkreten Fall ging es um die Einführung des Ganztagsschulbetriebs für eine gesamte Jahrgangsstufe des Alten Gymnasiums. Man sollte dazu wissen, dass durch die Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs, wodurch das Abitur nach 12 Jahren absolviert werden kann, eine Ausweitung der wöchentlichen Stundentafel für Gymnasien beziehungsweise für gymnasiale Bildungsgänge der Schulzentren erforderlich wurde, die entweder durch Einbeziehung des Samstags als Regelschultag oder durch die vermehrte Nutzung des Nachmittagsunterrichts erfüllt werden kann.
Der Samstag als Unterrichtstag wurde von den Schulen, und ich sage ausdrücklich von den Schulgremien, also auch von der Mehrheit der Eltern und Erzieher, offenbar nicht gewünscht. Es kam demzufolge zu vermehrtem Nachmittagsunterricht, was de facto rein stundenmäßig einer Ganztagsschule schon sehr nahe kommt. Das hat die Kollegin Stahmann eben auch schon deutlich gemacht.
Das Alte Gymnasium ging hier nun einen Schritt weiter, bewarb sich offiziell, Ganztagsschule zu werden, und stellte zum Schuljahr 2006/2007 die gesamte siebte Jahrgangsstufe auf Ganztagsschule um. Die betroffenen Kinder waren also bereits vor Aufnahme des Ganztagsschulbetriebs Schülerinnen und Schüler dieser Schule und hatten wegen dieser Einführung des gesamten Jahrgangs keine Möglichkeit, hier noch freiwillig eine Halbtagsschule oder eine
Ganztagsschule zu wählen. Auf die hier somit nicht gegebene Freiwilligkeit bezog sich die Klage des Vaters, der nicht damit einverstanden war, dass sein Sohn nunmehr am Ganztagsunterricht teilnehmen musste, auch wenn es dort nur einen Unterschied von einer Stunde gibt.
Somit kam es zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in einem Eilverfahren zur vorläufigen Regelung dieses in Streit stehenden Rechtsverhältnisses, und das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 7. September die Behörde verpflichtet, einen entsprechenden Klassenverband einzurichten, um den weiteren Halbtagsschulbetrieb zu ermöglichen. Allerdings müssten dazu mindestens 23 Schülerinnen und Schüler diesen Klassenverband wählen. Diese Entscheidung allerdings ist inzwischen obsolet, weil das Kind des Antragstellers inzwischen eine andere Schule besucht.
Das Alte Gymnasium hat nach meiner Kenntnis die rechtliche Situation nach der Umschulung des Kindes der Antragsteller mit seinem Elternbeirat sehr ausführlich diskutiert. Der Elternbeirat wünscht ausdrücklich, dass die Weiterentwicklung zur Ganztagsschule des Alten Gymnasiums fortgesetzt wird. Deshalb wird der Schulbetrieb auch unverändert fortgeführt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Problem hat sich also offenbar erledigt, und die Ganztagsschulen in Bremen sind auch weiterhin nicht in Gefahr.
Dennoch möchten wir die Situation nutzen und halten es für sinnvoll, die gesetzlichen Regelungen zu überprüfen und auch gegebenenfalls mit den Regelungen anderer Bundesländer zu vergleichen. Wenn hier Korrekturen, Verbesserungen möglich sind, dann sollten wir sie zügig, aber vor allem mit der notwendigen Sorgfalt vorbereiten und auf den Weg bringen. Da hier kein größeres Problem oder keine besondere Eile besteht, ist auch kein Übereifer angesagt. Eine Überweisung dieses Antrags an die Deputation für Bildung scheint mir hier angemessen und findet damit auch die Zustimmung meiner Fraktion. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir müssen doch ganz klar Notwendigkeit sehen, über die wir debattieren und die hier zu Recht von der CDU angespro
Es gibt hier Versäumnisse, die wir doch anerkennen müssen! Es geht doch nicht um die politische Frage, ob wir Ganztagsschulen wollen oder nicht. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu debattieren, da sind wir mit vielen Menschen hier in der Stadt auf einem Weg, Ganztagsschulen vermehrt einzuführen, denn wir müssen feststellen, dass es inzwischen Fakt ist – es ist darauf hingewiesen worden –, dass es in Gymnasien, die in nur 12 Jahren zum Abitur führen, häufig Nachmittagsunterricht gibt. Ich weiß vom Kippenberg-Gymnasium, wo Eltern mir berichtet haben, dass dort vier Mal in der Woche bis fast 16 Uhr unterrichtet wird. Ohne Ganztagsschule zu sein, gibt es also an vier Tagen in der Woche Nachmittagsunterricht, was der Definition einer Ganztagsschule entspricht, aber dort eben nicht die Voraussetzungen hat. Das müssen wir doch einmal anerkennen und sehen, dass wir sowohl die Rechtslage als auch die Fakten sehen müssen, die wir auch in Einklang zu bringen haben, dass die Realität dann anerkannt wird und solche Schulen dann auch den Weg zur Ganztagsschule gehen können.
Ich will hier auch noch einmal für unsere Fraktion ein Bekenntnis zur Ganztagsschule ablegen. Wir sind Freunde der Ganztagsschule, weil wir wissen, dass es für einige Schüler und Eltern eine geeignete Schulform ist. Ich bin selbst auf eine Schule gegangen, die bis 1983 in Huchting wie eine Ganztagsschule funktioniert hat, mit im Durchschnitt 1500 Mittagessen. Den Schülern hat es nicht allen geschadet, sondern es war gut so, und es war falsch, dort eine Stufenschule einzurichten, aber das ist auch „vergossene Milch“.
Wir haben inzwischen einen ganz anderen Weg, und das ist der richtige Weg. Es geht darum – und die Arbeit muss schnell geleistet werden –, Ganztagsschulen rechtlich abzusichern, und dabei werden wir dann in dem anderen Ausschuss, über den wir zuvor geredet haben, die Fragen klären, die zu klären sind: Wie sieht es aus mit der Verzahnung von Ganztagsschule und außerschulischem Lernen, und wo sind Ganztagsschulen angesichts der knappen Ressourcen am dringendsten?
Da gibt es die auf der einen Seite von der Sozialstruktur geforderten Bedarfe und auf der anderen Seite aber auch die Arbeitsmarktsituation, die das Arbeiten beider Elternteile fordert. Insofern müssen wir uns darüber unterhalten, wo genau wir Ganztagsschulen prioritär einsetzen müssen. Aber diese beiden Aufgaben sind zu lösen, und sie müssen schnell gelöst werden. Deswegen bitte ich Sie, Frau Senatorin, dass wir da „Dampf“ machen, damit die Sache möglichst bald geregelt ist, denn mehrere Klagen dieser Art wollen wir uns doch nicht leisten, und aus diesem Grund brauchen wir unserer Auffassung nach
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt kommt nicht das, was der Kollege Rohmeyer gerade eben vermutet hat. Im Gegenteil, ganz praktisch scheint mir auch dies ein Problem zu sein, das richtig gut in die Deputation hineinpasst. Hier geht es um eine Nachbesserung, und ich finde, es hält uns auf, wenn wir es hier im Parlament nutzen – –.
(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Wir lassen uns von Ihnen nicht vorschreiben, welche An- träge wir hier einbringen!)
Ich würde es jetzt kritisieren, dass Sie diesen Antrag hier eingebracht haben, aber mehr sage ich dazu jetzt nicht. Sie haben mich überzeugt, wir wollen ja friedlich miteinander umgehen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Sinne der Friedlichkeit werde ich versuchen, noch einmal darzustellen, wie die Lage eigentlich im Augenblick aussieht. Wir haben den Paragrafen 23, Ganztagsschulen, im Schulgesetz. Hier wird die Ganztagsschule im Schulgesetz als Möglichkeit und Angebot für Eltern gesehen. Wir haben dann die Verordnung, die richtigerweise auch noch einmal geändert worden ist, Herr Rohmeyer hat darauf hingewiesen, die jetzt bei dieser Entscheidung zum Alten Gymnasium an einer Stelle in Anspruch genommen werden sollte und auch wohl an dieser Stelle geändert worden ist, wenn ich die Vorgeschichte richtig kenne.
Da heißt es in Paragraf 2 Absatz 5: „Die Wahrnehmung der ergänzenden Lern- und Betreuungsangebote ist verpflichtend, wenn Erziehungsberechtigte ihre Kinder nach Umwandlung der Schule in einer Ganztagsschule angemeldet oder sich während des laufenden Schulbesuchs ausdrücklich für diese An–––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Jetzt die Gerichtsentscheidung dazu aufgrund der Klage der Eltern, und nichts anderes interessiert ja eigentlich, was hat das Gericht dazu gesagt, und das müssen wir dann so hinnehmen, ob es uns gefällt oder nicht, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Das Prinzip der Freiwilligkeit ist verletzt, wenn Erziehungsberechtigte, die mit der Umwandlung nicht einverstanden sind, vor die Alternative gestellt werden, entweder einen Schulwechsel vorzunehmen oder, um dem Kind einen solchen Wechsel zu ersparen, gegen ihren Willen am Ganztagsschulbetrieb teilzunehmen. Selbst wenn eine vergleichbare Schule in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen sollte, lässt sich eine solche Zwangssituation nicht mit dem Angebotscharakter der Ganztagsschule vereinbaren.“
Da zielt das Gericht wiederum auf den Paragrafen 23 ab, dass die Ganztagsschule in diesem Land ein Angebot an Eltern ist, und damit hebt das Gericht die Freiwilligkeit und die Wählbarkeit hervor. Man kann eine Ganztagsschule wählen, man muss es aber nicht. Jetzt sind wir, weil Sie sagen, da ist eine eilige Notwendigkeit, die Novelle zu machen, nicht an der Stelle oder, ich glaube, jedenfalls gemeinsam nicht an der Stelle, an der wir Ganztagsschule zu einer verpflichtenden Veranstaltung machen müssten. Wir müssten sie nämlich insgesamt vorhalten, es ist aber im Augenblick weiter ein Angebot, weil es beides gibt. Von daher ist keine Eile geboten, jedenfalls nicht an der Stelle des Paragrafen 23.
Wir müssen auf Dauer, wenn die Ganztagsschulentwicklung weitergeht, natürlich diese Frage diskutieren. Aber die besondere Diskussion des Alten Gymnasiums war, die Eltern hatten das Gymnasium angewählt, als es noch Halbtagsschule war, sie hatten sich also für eine Halbtagsschule entschieden, und dann ist aufgrund der Veränderung des 12-jährigen Abiturs ab Klasse 7 aufwachsend Ganztagsschule entschieden worden. Das Kind ist dann erst sozusagen in dieses Ganztagsangebot hineingewachsen, ich sage einmal so, mit den Jahrgängen. Da ist die Freiwilligkeit und die Wählbarkeit für die Eltern nicht mehr gegeben worden, und deshalb, meine ich, muss man diese Gerichtsentscheidung erst einmal so hinnehmen, weil Sie als Gesetzgeber selbst den Angebotscharakter formuliert haben. Ich glaube auch, dass es sich im Augenblick nicht anders machen lässt, das ist keine Kritik daran.
Die Frage ist also: Was macht man bei Umwandlungen von Halbtagsschulen zu Ganztagsschulen? Wie sichert man diese Frage ab? Das muss in der Deputation noch einmal sehr sorgfältig diskutiert werden, da haben Sie völlig recht, aber auch da, Herr Rohmeyer, wenn Sie jetzt einmal diesen Halbsatz nehmen, der da eingeführt worden ist, „oder sich während des laufenden Schulbesuchs ausdrücklich für diese Angebote entschieden haben“, da steht Erziehungsberechtigte, nicht der Elternbeirat, sondern