Wir haben den Reorganisationsprozess schon in den Sommerferien, unmittelbar nach der neuen Ressortübernahme, wieder aufgenommen. Dazu sind verschiedene rechtliche Verfahren notwendig. Wie Sie wissen, muss es eine Wiederaufnahme der Projekteinsetzung geben, die letztes Jahr im Herbst abgebrochen wurde. Das hat stattgefunden. Wir haben jetzt den Entwurf einer neuen Dienstvereinbarung vorgelegt, der im November abgestimmt und beschlossen wird, und wir werden bis Jahresende zu einer Grobstrukturierung eines Modells kommen, das dann in die Abstimmung geht, sodass wir zuversichtlich sind, bis Mitte nächsten Jahres alle Stellenausschreibungen vorzunehmen und damit den Bürgerinnen und Bürgern, den kulturfachlich Betroffenen und auch der Politik wieder eine korrespondenzfähige, adäquate Verwaltung zu bieten.
Wenn ich Ihnen die ganzen Regiebeteiligten aufzählen sollte, müsste ich erst einmal eine Senatorin und fünf Senatoren nennen, weil die fachliche Verantwortlichkeit in den letzten Jahren immer wieder gewechselt hat. Die letzte Regie, die wir jetzt am 1. Juli aufgenommen haben, ist die von Herrn Böhrnsen. Sie wissen, es ging 2 Jahre über Frau Kahrs, dann war Herr Schulte dafür verantwortlich, dann Herr Böse, Herr Perschau, Herr Gloystein und letztlich Herr Kastendiek, und jetzt versuchen wir, diesen Prozess nach 10 Jahren, binnen Jahresfrist und unter Einhaltung der gesetzlichen Beteiligungsverfahren, zu beenden.
Eine weitere Zusatzfrage habe ich noch: Welche Kosten entstanden bisher für den als Leiter der Kulturverwaltung eingeplanten Senatsrat?
Senatsrat? Also, der Leiter der Kulturverwaltung bekommt die Position, die er ausführt, und wir haben jetzt eine kommissarische Abteilungsleitung. Diese wird nach den allgemeinen Vergütungsgrundsätzen des öffentlichen Dienstes zur kommissarischen Aufgabenwahrnehmung belegt. Wir erstatten in der Deputation darüber gern Bericht.
Ich bin aber gern bereit, Ihnen diese Frage zu beantworten, weil ich finde, Personalangelegenheiten, personenbezogene Daten haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen!
Meine Damen und Herren, die fünfte Anfrage bezieht sich auf den Zustand des Kanalnetzes. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jägers, Kasper, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Ist der Zustand der öffentlichen Schmutzund Mischwasserkanäle bekannt, und wie hoch ist der Anteil, der undicht oder anderweitig defekt ist?
Drittens: Nach welcher Strategie wird derzeit saniert, und welche Rolle spielt dabei die Dichtigkeit?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Zustand der öffentlichen Schmutzund Mischwasserkanäle ist in der Stadtgemeinde Bremen komplett und in der Stadtgemeinde Bremerhaven nahezu komplett bekannt. Diese Netze werden in einem Turnus von längstens 10 Jahren eingehend inspiziert. Alle festgestellten Einzelschäden wie Brüche, Deformationen, Risse, Undichtigkeiten, Lageabweichungen und Korrosion werden dokumentiert und bewertet. Die Kanalabschnitte werden in Zustandsklassen eingeteilt, die nachfolgend in „defekt“ und „nicht defekt“ unterteilt werden. Dabei ist anzumerken, dass auch ein defekter Kanal dicht sein kann.
Der Zustand der 2400 Kilometer öffentlichen Kanäle in Bremen und der 600 Kilometer in Bremerhaven stellt sich wie folgt dar: Der Anteil defekter Kanäle, die einen kurz- oder mittelfristigen Handlungsbedarf erfordern, liegt in Bremen bei circa 13 Prozent,
entsprechend circa 312 Kilometer. In Bremerhaven sind 17 Prozent, entsprechend 102 Kilometer der Kanalisation in dieser Kategorie. Die relevanten Schäden werden, je nach Gefährdungspotenzial, in einer Frist von „sofort“ bis zu 10 Jahren behoben.
Zu Frage 2: Derzeit werden in Bremen 13,8 Millionen Euro und in Bremerhaven circa 3,5 Millionen Euro pro Jahr in die Sanierung des öffentlichen Netzes investiert. Kleinere Schäden werden nicht investiv im Rahmen von Reparaturen behoben. HanseWasser beziehungsweise die Bremerhavener Entsorgungsbetriebe rechnen in beiden Städten zukünftig mit tendenziell steigenden Sanierungsinvestitionen.
Zu Frage 3: Die Sanierungsstrategie orientiert sich in erster Linie an den vorgefundenen Schäden aus turnusmäßigen Inspektionen. Hierbei geht es insbesondere um die Behebung von schweren Rissen, Scherbenbildung sowie sonstiger Undichtigkeiten zur Vermeidung von Exfiltration oder Infiltration.
Daneben sind auch Elemente der Mehrspartenstrategie vorhanden, das heißt, die Kanalbaumaßnahmen werden möglichst gemeinsam mit anderen öffentlichen Baumaßnahmen – wie Maßnahmen von ASV, BSAG, bremenports, BIG – durchgeführt. Ebenso sind Elemente der Substanzwertstrategie enthalten, das heißt, es werden auch Kanalhaltungen erneuert oder renoviert, die keine starken Mängel aufweisen, aber aufgrund ihres Alters im Rahmen zusammenhängender Streckenabschnitte mit saniert werden und dadurch einen positiven Effekt auf den Substanzwert des Netzes haben.
Ist die Kalkulation für die Sanierung der öffentlichen Kanalleitungen so seriös kalkuliert, dass die Abwassergebühren stabil bleiben, oder ist bei der Neuverhandlung mit hanseWasser mit höheren Abwassergebühren zu rechnen?
Herr Abgeordneter Richter, wir versuchen in den Verhandlungen natürlich immer, die Gebühren gleich zu halten und vielleicht sogar auch zu senken. Wir werden sehen, welchen Erfolg das hat, seriös kalkuliert sind die Aufwendungen.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Förderung der Windkraft“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Garling, Liess, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: In welcher Höhe wurde in den letzten 5 Jahren die Windenergiebranche im Lande Bremen mit öffentlichen Mitteln gefördert?