Wir sind uns höchstwahrscheinlich genauso einig, dass es auch in der Verantwortung der Verlage liegt, die am Markt auftreten und den Bildungsbehörden ein Produkt zur Verfügung stellen wollen. Die Frage, die ich habe, ist: Ist es zutreffend, dass die Länder nach der Föderalismusreform dafür verantwortlich sind und wir dann auch als Länder gefordert sind, Einigungsprozesse herbeizuführen, damit solche Synergien genutzt werden können, wie Sie sie angesprochen haben?
Wir waren auch schon vor der Föderalismusreform für die Schulbuchzulassung zuständig. Da hat sich nichts geändert. Ich meine schon, dass man darüber auch diskutieren sollte. Ich nehme an, dass die Frau Bundesbildungsministerin so nachhaltig arbeitet, dass sie dieses Thema auch weiter verfolgt, sonst müssten wir von Bremen aus eine Initiative ergreifen, aber wir sind nicht gerade – ich habe das eben schon gesagt – das marktstärkste Bundesland an dieser Stelle.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Beschränkter Zugang zu Meisterkursen der Handwerkskammer“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass die Handwerkskammer Bremen 25 Prozent der Bewerber für einen Meisterkurs im Bereich Sanitär, Heizung, Klima – SHK – abgewiesen hat, weil sie nicht bereit war, 2 Kurse einzurichten?
Zweitens: Steht dieses Verhalten, das die abgewiesenen Bewerber zwingt, ihre Meisterfortbildung auswärts oder mit 3 Jahren Verzögerung zu absolvieren, im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag der Handwerkskammer?
Drittens: Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund das Bestreben der Kammer, bei allen Bremer Handwerksbetrieben eine Ausbildungsgewerbeumlage zur Sanierung ihrer Bildungseinrichtung „Handwerk gGmbH“ zu erheben?
Zu Fragen 1 und 2: Der gesetzliche Auftrag der Handwerkskammer bezieht sich ausschließlich auf die Abnahme der Prüfung. Wer sich bei der Handwerkskammer Bremen zur Prüfung anmeldet, wird auch geprüft und erhält im Falle der bestandenen Prüfung den Meistertitel. Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Handwerksordnung und ergänzender gesetzlicher Vorschriften durchgeführt.
Die Handwerkskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat zwar als Interessenvertretung der Handwerksbetriebe den gesetzlichen Auftrag, die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit des Handwerks zu fördern und die entsprechende Einrichtung hierfür zu unterhalten; allerdings ist sie in der Ausgestaltung der Kursangebote autonom.
Nach Aussagen der Handwerkskammern begrenzen die Weiterbildungseinrichtungen aus Gründen der Ausbildungsqualität die Teilnehmendenzahl, ohne den weiteren Interessenten sofort einen Ersatzkurs anzubieten. Nach Angaben der Handwerkskammer Bremen kann ein weiterer Kurs kurzfristig eingerichtet werden, sofern sich mindestens 25 Interessierte melden und damit eine Refinanzierung der Lehrgangskosten gewährleistet ist.
Der Senat hat keinen Einfluss darauf, wie beziehungsweise auf welche Weise Weiterbildungseinrichtungen den Zugang zu den von ihnen angebotenen Maßnahmen regeln. Er bedauert aber, wenn es zu zeitlichen Verzögerungen kommt.
Zu Frage 3: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1998 sind die Kammern berechtigt, die durch Zuschüsse und Gebühren nicht gedeckten Kosten der überbetrieblichen Ausbildung als Sonderbeiträge auf die selbstständigen Handwerker umzulegen, für deren Handwerk die überbetriebliche Ausbildung durchgeführt wird. Vom Bestreben der Kammer, eine Ausbildungs-Gewerbeumlage zu erheben, ist dem Senat nichts bekannt. Die Handwerkskammer hat nach eigenen Aussagen kein solches Bestreben.
Ich stelle fest, es gibt nicht nur den gesetzlichen Auftrag, die Prüfung abzunehmen, sondern es gibt auch den gesetzlichen Auftrag der Kammer, Fortbildungen für die Meister und Gesellen anzubieten. Vor dem Hintergrund, dass die Kammern sich als ganz besondere Sachverwalter der Erhaltung des Meisterzwangs einsetzen, sage ich jetzt einmal, und dass heute zum Beispiel ein Bericht vom Mahl des Handwerks überschrieben ist mit „Fanal gegen Abschaffung des Meisterzwangs“ oder so ähnlich: Wie ist es aus Ihrer Sicht zu bewerten, dass die Kammer einem so großen Anteil ihrer Mitglieder verwehrt, jetzt diesen Meisterkurs zu machen, und sie damit auch daran hindert, eventuell einen Betrieb zu übernehmen, wenn es in dem Bereich ist wie SHK, wo die Kammern unter anderem politisch durchgesetzt haben, dass der Meisterzwang noch besteht, und das vor dem Hintergrund, dass die Kammern natürlich frei oder autonom sind zu gestalten, aber dieses finanzielle Argument nicht das alleinige sein kann? Soweit ich weiß, rechnet oder refinanziert sich solch ein Kurs schon ab 12 Teilnehmenden.
Also, ich habe ja schon in meiner Antwort gesagt: Wir finden das als Senat sehr bedauerlich, weil natürlich auch daran eine wirtschaftliche Entwicklung hängt, die die Handwerksseite häufig selbst darstellt, Übernahme von Betrieben, Sie haben es erwähnt, da knüpft sich diese Voraussetzung an die Meisterzulassung. Von daher sage ich einmal, wenn wir bildungsseitig so vorgehen würden, dass wir immer erst, wenn 25 Kinder da wären, bestimmte Prüfungen zulassen würden, gäbe das einen Skandal. Das ist vielleicht nicht völlig vergleichbar, aber Sie haben natürlich recht, die Lage ist bedauerlich. Wir sehen, dass die Handwerksseite in Bremen – das ist hier auch schon mehrfach diskutiert worden – durchaus natürlich ihre finanziellen Probleme hat,
auch was Umlagen und die Belastbarkeit von Betrieben angeht, aber wir sollten vielleicht auch gemeinsam noch einmal hier zu bedenken geben, dass hieran auch die wirtschaftliche Entwicklung in Bremen und Existenz von Betrieben hängt.
Ich muss noch einmal nachfragen, wie das eigentlich mit der Verantwortung der senatorischen Behörde ist! Natürlich bezieht sich die Aufsicht nur auf ganz formale Geschichten, aber vor dem Hintergrund, dass ja doch beträchtliche Mittel bisher in die Bildungseinrichtung der Handwerkskammer geflossen sind: Ich erinnere mich an einen Bericht auf eine Große Anfrage über die Situation des Handwerks. Danach waren insgesamt, glaube ich, 1,3 Millionen Euro aus bremischen Mitteln in die Bildungseinrichtung der Handwerkskammer geflossen, die Bildungs- und die Arbeitsdeputation haben noch einmal, ich glaube, 600 000 Euro aus EFRE-Mitteln für diese Ausbildungseinrichtung zur Verfügung gestellt. Müsste man nicht vor diesem Hintergrund auch noch einmal stärker hinschauen, was die Handwerkskammer jetzt eigentlich mit ihrem Bildungsangebot macht, ehe weiterhin solche Mittel zur Verfügung gestellt werden, wenn überhaupt?
Sie haben es schon erwähnt, die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft. Sie handelt deshalb selbstverantwortlich, und wir haben sozusagen als Ressorts Wirtschaft und Bildung jeweils die Rechtsaufsicht. Das heißt, wir können auch nur einschreiten, wenn wirklich Rechtsverstöße vorgekommen sind.
Noch einmal zu der Ausbildungsumlage! Die Kammer hat ja bereits eine Gewerbeumlage für ihr Bildungszentrum erhoben. Wenn eine weitere Bildungsumlage, Gewerbeumlage erhoben werden müsste, müsste sie dann durch die Behörde genehmigt werden?
Da bin ich jetzt im Augenblick überfragt, ob wir genehmigen müssen, das kann ich aber gern nachreichen! Ich weiß, dass es die Umlage gegeben hat aus der prekären Finanzierungssituation, insbesondere des BFZ, und dass es auch durchaus schwierig war, dies durchzusetzen. Wir haben auch noch keine abschließende Rechtspre
chung dazu aus dem letzten Jahr, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist bisher nicht getroffen worden. Von daher will ich gern diese Frage noch einmal im Nachgang beantworten.
Eine letzte Frage! Unter all diesen Umständen, die wir eben angedeutet haben, wenn die Behörde jetzt genehmigungspflichtig wäre und die Kammer auf die Behörde zukäme, würde diese dann noch einmal eine Umlage genehmigen?
Jetzt, für diese Umlage, die hier gefragt worden ist, hätte ich große Probleme, sie zu genehmigen, weil sie ja letztlich Ausbildung bestraft, ausbildende Betriebe, denn die Umlage, die Sie erfragt haben, zielt ja sozusagen darauf, von den ausbildenden Betriebe eine Umlage zu erheben, und das hielte ich für ziemlich kontraproduktiv.
Zunächst habe ich einmal eine Frage zur Geschäftsordnung. Ich habe hier eine andere Frage in den Fragen für die Fragestunde, die hier vorgelegt worden sind, als die, die vorgelesen worden ist. Wie ist das zu bewerten?
Ich maße mir nicht an, von hier oben sozusagen einzugreifen in die Fragestellung der Abgeordneten. Wenn sie etwas erweitert wird im Thema, ist das natürlich eine Gratwanderung, Frau Kollegin.
Ach so! Kann es passieren, dass wir hier einen anderen Text bekommen als den, der mündlich dargestellt wird?
Das war aber in diesem Fall der Fall! Darf ich zunächst einmal fragen, Frau Senatorin: Das, was sich hier gerade präsentiert hat, ist ja eigentlich ein Gegeneinander der Handwerkskammer und des DGB, wenn ich das so sagen darf. Ist es nicht unser aller Aufgabe, gemeinsam dafür zu sorgen, dass Fortbildung stattfindet und dass wir nicht
Also, ich habe das nicht so gesehen, sondern das war eine Frage einer Abgeordneten der SPD-Fraktion.
(Abg. Frau W i n t h e r [CDU]: Zufällig! – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Des DGB! – Abg. F o c k e [CDU]: Der DGB-Vorsitzen- den!)
Ich denke, dass es selbstverständlich ist, und insofern pflichte ich Ihnen bei, dass wir das Thema Ausbildung gemeinsam angehen, es ist nach wie vor leider dringlich, und dass wir das über die Fraktionen tun, ist umso besser. Von daher sehe ich da gar kein Problem, und ich finde es übrigens auch gut, wenn der DGB und die Handwerkskammer sich darüber auseinandersetzen. Es ist auch richtig, hier die Positionen auszutauschen, und wenn tatsächlich eine solche Umlage, wie wir sie eben diskutiert haben, in der Planung gewesen wäre, dann hätten wir uns schon dazu politisch äußern sollen, übrigens auch über alle Fraktionen gemeinsam!