Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Abschließend möchte ich sagen, ich bin froh, dass wir nun nach einem längeren Beratungsprozess heute das Zweite Hochschulreformgesetz verabschieden werden. Es ist ein Artikelgesetz von 14 hochschulrelevanten Gesetzen, die jetzt hier Änderungen erfahren. Außerdem möchte ich dem Ressort für Bildung und Wissenschaft und der Bürgerschaftskanzlei für die konstruktive Zusammenarbeit danken und insbesondere Frau Richter im Wissenschaftsressort und Herrn Dr. Berger in der Bürgerschaftskanzlei, die wohl die meiste Arbeit damit hatten. Dafür herzlichen Dank!

Nun können wir in eine Debatte einsteigen. – Danke!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem neuen Hochschulgesetz erleichtern wir den Zugang für beruflich Qualifizierte. Wir forcieren die Frauenförderung beträchtlich, und wir stärken die Autonomie der Hochschulen.

Damit unsere Hochschulen sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten können, brauchen sie Rahmenbedingungen, die für eine bessere Möglichkeit zur Gewinnung hochqualifizierten und angesehenen Hochschulpersonals sorgen. Im Rahmen des Zulassungsrechts brauchen die Hochschulen größere Handlungsspielräume, um den Studierenden ein qualitativ anspruchsvolles Studium zu ermöglichen, aber auch die Möglichkeit der Profilbildung und Qualitätsorientierung zu verbessern. Das alles darf aber nicht zulasten der Anzahl von Studienplätzen gehen, deshalb haben wir eine entsprechende Regelung auch zeitlich begrenzt.

Wir haben, das hat Frau Schön gerade ausgeführt, mit den Beteiligten eine Anhörung durchgeführt und die dort gestellten Wünsche überwiegend in unseren Änderungsantrag aufgenommen. Auf Wunsch der Hochschulen wird die erstmalige Anwendung des neuen Zulassungsvergabe- und Kapazitätsrechts auf das kommende Jahr verschoben, um den Hochschulen ausreichend Zeit einzuräumen, ihr Satzungsrecht der neuen Ausgangslage anzupassen.

Wir nehmen die Anregung des Landesbehindertenbeauftragten auf, den Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende deutlicher hervorzuheben, und wir sorgen dafür, dass Prüfungsleistungen und Studienabschlüsse an der Hochschule für Künste zukünftig genauso zur allgemeinen Hochschulreife führen wie an Fachhochschulen erbrachte Leistungen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Mit unserem Änderungsantrag wird der Zugang zum Masterstudium verbessert, und Zeitverluste der Studierenden beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium werden vermieden, indem nämlich jetzt das Abschlusszeugnis nachgereicht werden kann. Statt einer mehrjährigen Berufspraxis reicht zukünftig in der Regel eine einjährige Berufspraxis für den Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang. Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten wird hoffentlich dadurch erleichtert, dass jetzt im Gesetz nicht mehr von Gleichwertigkeit die Rede ist, sondern davon, dass keine wesentlichen Unterschiede bestehen sollen. Diese Sprachregelung haben wir auch bei den andernorts zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen übernommen. Mit den Änderungen zum Bremischen Studienkontengesetz sollen künftig Studierende mit und ohne Hauptwohnsitz in Bremen gleich behandelt werden und ein einheitliches Studienguthaben von 14 Semestern erhalten.

(Beifall bei der SPD)

Nun zu den Änderungsanträgen der CDU und der FDP! Die sind relativ kleinteilig, sodass ich nicht auf alles eingehen werde. Die CDU schlägt Änderungen zum Hochschulzulassungsrecht vor, die aus unserer Sicht dazu führen würden, dass nicht besetzte Stellen nur, weil sie nicht besetzt werden können, bei der Berechnung der Ausbildungskapazität berücksichtigt würden. Dies würde aus unserer Sicht die Lehrqualität gefährden. Die Reduzierung der zu berücksichtigenden Wartezeit um zwei auf sechs Semester steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die besagt, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin mit Hochschulzugangsberechtigung auch ohne Spitzenabitur eine reale Zulassungschance haben muss.

Sehr gefreut hat mich, dass sich die CDU nicht länger gegen die feste Sollquote für Frauen von 40 Prozent gesperrt hat. Sie hat sogar versucht, diese auf 50 Prozent zu erhöhen. Ich denke, mein besonderer Dank kann hier an Frau Motschmann gehen. Leider versucht sie mit ihrer Regelung aber auch, im Fall der Berufungskommission rechtlich zu regeln, dass die Frauen durch ihre Teilnahme nicht an der Ausübung ihrer Regelaufgaben eingeschränkt werden und die Frauenbeauftragte in strittigen Fällen Empfehlungen abgibt. Wie soll das gehen? Auch die Mitarbeit in Gremien der Hochschulen gehört ja zu den Regelaufgaben, und es wird auch keine Frau verpflichtet, in einem solchen Gremium tatsächlich teilzunehmen. Das ist eine freiwillige Entscheidung.

Wir halten es für rückschrittlich, die Allzuständigkeit der Frauenbeauftragten hier wieder zurückzunehmen. Die CDU spricht sich gegen die Auffangposition für ehemalige Rektoratsmitglieder aus und ist für eine Verschlechterung der Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungsbezügen. Beides finden wir hinderlich

bei der Gewinnung qualifizierten Personals unserer Hochschulen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Auch die FDP schlägt Änderungen zum Hochschulzulassungsgesetz vor. Sie möchte neue Berufungen von Hochschullehrkräften erst bei der Ausbildungskapazität berücksichtigen, wenn der Ruf drei Monate vor dem Stichtag angenommen wurde. Damit würden Sie aus unserer Sicht tatsächlich zur Verfügung stehende Lehrkapazität nicht in die Berechnung aufnehmen und sich damit auch nicht gerichtsfest verhalten. Sie möchten eine Reduzierung der Frauenquote oder überhaupt keine Frauenquote und sind ebenfalls der Meinung, dass Frauen in Berufungskommissionen, wenn sie in den Gremien sind, eben nicht in ihrer Regelleistung eingeschränkt werden. Die Argumentation habe ich soeben schon bei den Ausführungen zu den Änderungsvorschlägen der CDU gebracht, das brauche ich hier nicht zu wiederholen. Wir sind der Meinung, dass die Frauenquote ein gutes Instrument ist. Ich glaube, wenn man die Realität betrachtet, kommt man nicht daran vorbei festzustellen, dass durch die Frauenquote die Präsenz von Frauen auch hier im Parlament entscheidend erhöht wurde.

Bei der Ausschreibung von Professoren- und Professorinnenstellen schlagen Sie vor, die Stellen international auszuschreiben. Das erscheint uns nicht sachgerecht. Sie möchten den Einfluss der Senatorin bei dieser Ausschreibung reduzieren. Wir finden, dass das ein angemessenes Steuerungsinstrument ist. So viele haben wir nicht mehr, deswegen würden wir das auch gern behalten. Letztlich plädiert die FDP für die Einführung einer neuen Personalkategorie, nämlich wissenschaftliche Hilfskräfte. Ihrem Antrag nach sollen diese Hilfskräfte genau wie die studentischen Hilfskräfte Studierende unterstützen, aber auch mit Aufgaben in der Verwaltung, im technischen Betriebsdienst, im Rechenzentrum und – ganz besonders interessant, finde ich – bei der medizinischen oder der Krankenversorgung beschäftigt werden, und das in befristeten außertariflichen Angestelltenverhältnissen mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Angestellten im öffentlichen Dienst.

Bremen hat traditionell nur studentische Hilfskräfte, zu ihnen zählen all diejenigen, die als Studierende immatrikuliert sind, und dazu zählen auch MasterStudierende. Doktorandinnen, die formal nicht als Studierende, sondern als eigene Gruppe immatrikuliert sind, erhalten häufig Arbeitsverträge nach dem im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrag. Wir sehen mit Ihrer Forderung eher die Gefahr eines Lohndumpings. Schlussendlich wollen auch Sie die Auffangposition für Rektoratsmitglieder streichen. Wir finden, dass Sie hier die Hochschulen schwächen.

Den Anträgen der CDU und FDP – das habe ich ausgeführt – folgen wir nicht. Auf die Anträge der LINKEN möchte ich in meinem zweiten Redebeitrag eingehen. – Ich bedanke mich!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ella.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben über das vorgelegte Zweite Hochschulreformgesetz bereits hier in der Bürgerschaft wie auch im Wissenschaftsausschuss ausführlich diskutiert. Die Positionen sind also klar, und es erübrigt sich, noch einmal jede Kleinigkeit zu erwähnen. Daher konzentriere ich mich auf einige wenige, jedoch wesentliche Punkte.

Leider hat die rot-grüne Koalition im Ausschuss keine Bereitschaft erkennen lassen, über einzelne Fragen noch einmal sachbezogen zu diskutieren und so vielleicht eine größere Einigkeit hier im Haus zu erzielen, im Gegenteil! Selten war eine ablehnende Haltung so deutlich, Argumente wurden nicht erörtert, sie wurden einfach ignoriert und vom Tisch gewischt; ein Tunnelblick, der gerade Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses nicht gut zu Gesicht steht, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der FDP)

Besonders deutlich wird dies an den Quotenregelungen – Frau Böschen, Sie haben es angesprochen –, die Sie hier in das Gesetz schreiben. Ich finde es höchst bedauerlich, dass der warnende Brief von mehr als 40 Wissenschaftlerinnen der Universität, die sich gegen die von Ihnen gemachten Vorschläge wenden, überhaupt keine Berücksichtigung gefunden hat. Gerade jene, die direkt betroffen sein werden, die die Probleme schon kennen, werden ignoriert.

(Beifall bei der FDP)

Diese Wissenschaftlerinnen haben in einem offenen Brief deutliche Sorgen geäußert, dass die neuen Regelungen ihre wissenschaftlichen Karrieren behindern könnten. Sie wenden ein, es handele sich nur um eine Sollregelung, dazu möchte ich aus der Stellungnahme der Wissenschaftlerinnen zitieren. Dort heißt es: „Bei dem Entwurf handelt es sich juristisch um eine sogenannte Sollregelung, das heißt zwar an sich muss, es kann aber bei profunder Begründung ausnahmsweise von der 40-Prozent-Quote abgewichen werden. Fächer mit einem niedrigen Frauenanteil gerieten jedoch in ständige Begründungsnöte, die Legitimität beziehungsweise Beschlussfähigkeit ihrer Gremien sicherzustellen. Auf allen wähl

baren Frauen lastete mithin der äußere Druck, sich in den vorhandenen Gremien zu organisieren.“

Weiterhin verweise ich auf die aktuelle Ausgabe des „Bremer Uni-Schlüssels“, der Zeitschrift der Universität Bremen. Dort ist zu lesen, dass bereits jetzt 98 Prozent der weiblichen Professoren in Gremien aktiv sind, eine Erhöhung des Quotenanteils die Frauen also deutlich belastet. Sie bauen einen stetigen Rechtfertigungsdruck für Frauen auf, die bereits jetzt sehr stark engagiert sind. Daher appelliere ich noch einmal, die Formulierungen im Gesetz in dieser Frage etwas zu modifizieren!

(Beifall bei der FDP)

Als zweiten wesentlichen Punkt möchte ich noch einmal die Autonomiefrage der Hochschulen aufgreifen. Wir haben Vorschläge gemacht, den Hochschulen mehr Freiheit bei der Auswahl des Personals und bei den Berufungsverfahren zu geben, Frau Böschen sprach es gerade an. Dies wäre aus unserer Sicht ein guter Schritt, einerseits die Autonomie zu stärken und andererseits eine unnötige Doppelverwaltung in der Behörde abzubauen. Es schadet uns nicht, den Mut aufzubringen, Aufgaben zu delegieren und alte Strukturen aufzubrechen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei der FDP)

Die weiteren Punkte sind ja hier schon im April ausgetauscht worden. Angesichts mehrerer offener Baustellen werden wir vermutlich schon bald wieder über das Hochschulgesetz debattieren, und ich hoffe dann auf etwas mehr Kompromissbereitschaft in Sachfragen. Dem hier vorliegenden Gesetz werden wir auch in zweiter Lesung nicht zustimmen können, weil die Koalition, wie erwähnt, nicht bereit war, die Vorschläge von uns und auch die der CDU zu diskutieren.

Zunächst wollte ich die kurzfristig eingereichten Änderungsanträge der LINKEN noch ignorieren, kommen sie doch so kurzfristig, dass Ihnen offenbar an einer ernsthaften Auseinandersetzung nicht gelegen ist. Aber nach Durchsicht der Anträge doch noch einige Worte: Ihre Vorschläge würden die Bürokratie deutlich aufblähen, die erfolgreich errungene Hochschulautonomie deutlich einschränken und vor allem die erfolgreiche Drittmitteleinwerbung gefährden.

(Beifall bei der FDP)

Was mich besonders fassungslos macht, meine Damen und Herren, Sie wollen die Forschungsfreiheit direkt durch politische Willkür einschränken. Das ist der Einstieg in politisch gelenkte Forschung, von der wir uns aus sehr, sehr gutem Grund in Deutschland distanziert haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nun schon zum wiederholten Mal hier die Gelegenheit, dieses neue Hochschulreformgesetz zu diskutieren. Wir haben hier schon verschiedentlich unsere Kritik dargelegt, zuletzt am 24. April in acht Punkten. Wir haben es nunmehr in sechs Anträgen zusammengefasst, und es bleibt unsere Generalkritik, dass wir in diesem Hochschulreformgesetz, wie es hier zur Verabschiedung steht, im Wesentlichen eine Fortschreibung mit geringen Verbesserungen, aber im Wesentlichen eine Fortschreibung des Status quo sehen. Als geringe Verbesserungen können wir ausdrücklich die breiter angelegten Zugangsmöglichkeiten anerkennen. Was uns weiterhin am meisten stört, ist die Tendenz, Exzellenz auf Kosten einer guten Basis in Forschung und Lehre fortzuschreiben.

Wir haben im November den Anstoß vonseiten der Studierenden bei einer Podiumsdiskussion aufgenommen, zu der der AStA der Hochschule uns eingeladen hatte. Wir haben daraufhin selbst eine Anhörung für Studierende und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranstaltet, und wir haben die Anhörung im Wissenschaftsausschuss initiiert, da hat es dankenswerterweise aufgrund der Planung der Leitung des Ausschusses eine weitere Anhörung gegeben. Alles sehr gut! Das hat uns alles sehr viel gebracht, wir haben dort sehr viel gelernt, und wir haben kontinuierlich unsere Position dazu entwickelt und auch immer öffentlich zur Diskussion gestellt und bekannt gemacht.

Wir haben nunmehr diese sechs Anträge vorliegen. Ich möchte bei der Gelegenheit unserem Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterteam in der Fraktion danken, das war natürlich einmal wieder eine Herkulesarbeit mittlerer Größe. Es hat uns ein Stück weit an die Arbeit für das Schulgesetz erinnert. Herzlichen Dank und Respekt bei dieser Gelegenheit für das Mitarbeiterteam! Natürlich wäre es schöner gewesen, wir hätten es auch noch in den Wissenschaftsausschuss einbringen können, hier ging aber Qualität vor Schnelligkeit.

(Unruhe bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Unsere Positionen sind bekannt, und wir haben sie in sechs Anträgen zusammengefasst. Der erste handelt von mehr Freiheit statt Gängelung im Studium. Wir wissen, dass das, was die Studierenden an Protest auf die Straße gebracht haben, immer als Erstes die Situation ist, die sie auch zum Teil theatralisch dargestellt haben. Die Situation ist, dass das Studium eben am Rande dessen ist, was man heutzutage ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Studierbarkeit nennt. Wir haben von der psychologisch-therapeutischen Beratungsstelle an der Universität gehört, dass es nunmehr Wartelisten gibt und sie überfordert sind. Wir haben eine hohe Zahl an Krankmeldungen, wir haben Studienabbrüche, die mit darauf zurückzuführen sind.

Wir haben die Forderung nach einer Entdichtung der Prüfungen seit einiger Zeit im Raum stehen. In unserem Antrag Nummer eins kommt zum Beispiel vor, dass Prüfungen im Rahmen eines Moduls, nicht wie vonseiten der CDU immerhin vorgeschlagen wurde, als Kann-Regelungen vorhanden sind, sondern wir möchten sie dann streichen und nur eine Prüfung am Ende. Das ist ein Beispiel! Wir wollen aber auch die Prüfungsabfolge entzerren, und wir wollen einen flexiblen Studienverlauf, der sich an der realen Lebensentwicklung orientiert, die bei vielen Studierenden auch mit Arbeit und auch mit Kindern zu tun hat. Dazu haben wir den ersten Entwurf formuliert.

Wir haben beim zweiten Gesetzentwurf die Überschrift gegen soziale Diskriminierung besonders, aber Diskriminierung aufgrund von Migrationshintergrund. Wir wollen den Studierenden mit Migrationshintergrund – um damit anzufangen – eben auch im Bereich der Hochschulen eine besondere Unterstützung gewähren. Wir haben uns dazu etwas einfallen lassen, nämlich die Einsetzung einer Kommission an den Hochschulen zum Zweck der Einsetzung von Migrationsbeauftragten analog zu den Gleichstellungsbeauftragten. Wir denken, dass dies in Zukunft eine wichtige Thematik sein wird und dass wir deswegen auch solche Mittel, die sich hier in einem anderen Zusammenhang bewährt haben, einsetzen müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen haben wir das im Antrag Nummer zwei stehen, der sich ebenfalls – weil es um die soziale Diskriminierung geht – damit beschäftigt, dass wir Studiengebühren ausschließen wollen, auch als Langzeitgebühren, die genau diejenigen treffen, die verschiedene Dinge unter einen Hut bringen müssen und auch als sonstige versteckte Gebühren, wie sie jetzt genau auch an den Schulen – an den Hochschulen ebenso – durch allerlei Notwendigkeiten existieren. Ich kenne persönlich Klagen von Eltern darüber, die es einfach nicht bezahlen können, was dann für Zusatzgebühren und Kosten und Literatur ausgegeben werden muss. Alle diese versteckten Gebühren müssen per Gesetz ausgeschlossen werden, das ist alles Inhalt unseres zweiten Antrags!

(Beifall bei der LINKEN)

Beim dritten Antrag haben wir das Thema, dass die Masterstudienplätze selbstverständlich allen denjenigen – das fordern die Studierenden schon seit langem – zur Verfügung gestellt werden, die einen