Erstens: Wie viele bremische Polizeibeamte wurden seit dem Jahr 2005 im Ausland eingesetzt, und wie hoch war die durchschnittliche Einsatzzeit?
Zweitens: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Einsatz der Polizeibeamten, und welche Befugnisse haben diese Polizeibeamten im Ausland?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Seit dem Jahr 2005 wurden 13 bremische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die durchschnittliche Einsatzzeit betrug zwölf Monate.
Zu Frage 2: Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist gemäß Artikel 32 Grundgesetz eine Bundesangelegenheit. Unter den Voraussetzungen in Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz ist ein Einsatz von Polizeikräften im Ausland möglich. Der Polizeieinsatz im Rahmen einer Friedensmission oder einer humanitären Maßnahme im Ausland erfolgt jeweils aufgrund eines förmlichen Beschlusses der Bundesregierung. Der Bundestag wird über die beabsichtigte Verwendung unterrichtet.
Während der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder am 25. November 1994 wurde erstmals ein Beschluss zur Beteiligung der Länder an Friedensmissionen gefasst. Vor jeder Teilnahme an einer Friedensmission setzt sich der Bund mit den Ländern bezüglich einer Beteiligung der Länder an der Mission ins Benehmen. Die Aufgabenwahrnehmung im Ausland erfolgt auf der Grundlage des zugrunde liegenden Mandats. Neben Missionen, die sich ausschließlich auf Beobachtung, Beratung und Training der lokalen Polizei ohne Exekutivaufgaben beschränken, gibt es auch Missionen, die aufgrund eines fehlenden lokalen legitimen Gewaltmonopols ein Mandat mit exekutiven Befugnissen erfordern.
Zu Frage 3: Die Einsatzvorbereitung erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Ausbildungskonzept. Dieses gliedert sich in eine sogenannte Basisvorbereitung und eine missionsspezifische Vorbereitung. Darüber hinaus nehmen die Beamtinnen und Beamten an einem Englischseminar und bedarfsorientiert auch an Eigensicherungstrainings teil. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, können Sie Auskunft darüber geben, in welchen Ländern die Beamten eingesetzt waren oder sind?
gen im Kosovo. Es ist beabsichtigt, im Herbst einen weiteren Kollegen dann in den Sudan zu entsenden. In Afghanistan haben wir zurzeit keine Polizeibeamten.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Vorgangsbearbeitungssystem für die Polizei Bremen“. Die Anfrage ist unterschieben von den Abgeordneten Hinners, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Planung für das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Bremen?
Zweitens: Welche Kosten sind bisher für das System entstanden, und aus welchem Grund werden die zunächst vorgesehenen Finanzmittel nunmehr anderweitig verwendet?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das von der Polizei Bremen gegenwärtig genutzte Vorgangsnachweissystem ISA-Web soll durch ein vollwertiges Vorgangsbearbeitungssystem ersetzt werden. Bei der Prüfung verschiedener Systeme erwies sich das von Schleswig-Holstein entwickelte Produkt „Artus“ als die beste Lösung. Die Projektpartner konkretisieren derzeit den Rahmen für eine Zusammenarbeit.
Zu Frage 2: Bisher sind keine Kosten/Ausgaben entstanden. Die zunächst veranschlagten investiven Beschaffungskosten werden innerhalb des Bereichs Inneres umgesteuert, weil die Projektvorbereitung noch nicht abgeschlossen ist.
Zu Frage 3: Der Senator für Inneres und Sport wird bis zum Herbst 2010 das Gesamtkonzept mit einem Finanzierungsvorschlag fertigstellen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben davon gesprochen, dass das bisherige Vorgangsnachweissystem durch ein besseres Vorgangsbearbeitungssystem abgelöst werden soll. Wo liegen denn die Unterschiede dieser beiden Systeme?
Bisher war es ein Austausch, der mit der Staatsanwaltschaft geleistet wurde. Im Rahmen dieses neuen Systems kann man die Vorgänge richtig bearbeiten, das heißt, dass auch die gesamte Textverarbeitung, die Standardisierung der Daten damit elektronisch möglich sein wird. Wir haben – dies vielleicht noch zur Ergänzung – bereits im letzten Jahr Mittel bereitgestellt, um es zu erwerben. Das waren Mittel aus dem Konjunkturprogramm II. Da wir gesehen haben, dass diese Mittel nicht abfließen, haben wir sie einfach zurückgestellt und anderes damit bedient. Wir haben aber die Gewähr, dass uns diese 159 000 Euro, die wir dafür bereits eingestellt haben, zur Verfügung stehen, wenn das Startzeichen für die Aufnahme des Programms erfolgt. Wir haben aber auch zu sehen, dass uns die laufenden Kosten mit einer Million Euro belasten. Das erklärt auch, warum wir sehr sorgfältig mit dieser Einführung umgehen.
Daraus ergibt sich ja, Herr Senator, dass die derzeitigen Nachteile in der polizeilichen Arbeit von Ihnen und vom Senat durchaus gesehen werden und Sie alles daran setzen, so habe ich Sie verstanden, dass diese beseitigt werden und das neue System eingeführt wird.
Ja, es hätte schon längst da sein können, aber wir müssen nun wirklich versuchen, diesen Prozess sehr schnell zum Abschluss zu bringen, und dabei insbesondere auch sehen, dass wir die Schnittstellen der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, die sind im System ganz entscheidend, hinbekommen.
Ja, das ist natürlich auch keine bremische Lösung, deswegen haben wir auch keine eigene Entwicklung, sondern wir übernehmen das System von Schleswig-Holstein. Ich glaube, die Bundespolizei hat das gleiche System, insofern muss es im Verbund gelöst werden.
Herr Senator, Ihre letzte Bemerkung hat mich zu der Frage, die ich Ihnen jetzt stelle, veranlasst. Wenn das also mit anderen Bundesländern kompatibel ist, können Sie dann auch etwas zur Ortspolizeibehörde Bremerhaven sagen? Bisher hat sie dieses Bearbeitungssystem ja auch nicht. Ich gehe davon aus, dass es in erster Linie wichtig ist, dass auch innerhalb eines Landes die Systeme kompatibel sind. Haben Sie Erkenntnisse aus Bremerhaven?
Natürlich haben wir Erkenntnisse, und da laufen Sie bei mir offene Türen ein! Wir werden das natürlich auch gemeinsam mit Bremerhaven diskutieren und entwickeln. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass in unseren beiden Städten gerade in diesen Fragen die gleiche Technik existiert und dass wir untereinander kommunizieren können.
Die siebte Anfrage, die sich auf Port Package III bezieht, wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Positivkennzeichnung für die Gastronomie einführen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.