Ich finde es etwas erstaunlich, dass Sie jetzt gesagt haben, es würde vor allem in Flächenländern eingesetzt, um die Leute auf den Dörfern zu erreichen. Meines Wissens – ich weiß nicht, wie Sie das einschätzen – sind die erstaunlichen Erfolge dieser Weiterbildungsschecks in NordrheinWestfalen und Mecklenburg-Vorpommern gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen möglicherweise auch darauf zurückzuführen, dass Beschäftigte und auch Unternehmen motiviert werden, selbst ihre Bedarfe zu artikulieren, und solche Weiterbildung viel
stärker an dem Bedarf der Betriebe und der einzelnen Beteiligten orientiert ist als jetzt hier mit solch vorgefertigten Programmen. Sehen Sie darin nicht auch eine Chance von Weiterbildungsschecks?
Da haben wir uns vielleicht missverständlich ausgedrückt, der Senat sieht genau da die Chance. Wir haben auf der einen Seite spezifische Programme für bestimmte Qualifikationen, die erreicht werden sollen, oder für bestimmte Branchen, in denen aus Sicht des Senats offensichtlich Weiterbildungsbedarf besteht oder in denen er auch artikuliert worden ist. Wir wollen Bildungsschecks ergänzend gerade in den Bereichen einsetzen, in denen wir Zielgruppen haben, die wir sonst kaum erreichen – das sind vor allem An- und Ungelernte –, in denen wir aber auch versuchen, Unternehmen zu erreichen, die bisher nicht völlig im Fokus sind. Deswegen glauben wir, dass es eine sehr positive Ergänzung sein wird. Wir planen im Oktober, vielleicht auch schon im September – wir wissen noch nicht, was wir schaffen –, einen Fachtag durchzuführen, an dem wir noch einmal mit den Akteuren vor Ort konkretisieren wollen, wie diese genau ausgestaltet werden sollen.
Ich finde es gut, wenn es möglichst bald in die Wege geleitet wird. Sie können vielleicht gleich noch einmal sagen, wann genau das Programm beginnen soll, und – es ist auch darauf hingewiesen worden, dass es wichtig ist, eine Beratung durchzuführen – wann und wie solche eingeführt werden. Sehen Sie nicht auch eine gewisse Gefahr, dass, wenn jetzt erst wieder Bedarfe von Branchen erhoben werden, genau dies konterkariert wird, sodass betriebsnah Bedarfe artikuliert werden und damit das ganze System letztlich wieder konterkariert wird?
Der Senat beabsichtigt jetzt nicht, solch eine umfassende Bedarfsfindungsphase vorwegzunehmen, sondern auf einem Fachtag zu klären, in welchen Bereichen man das grundsätzlich machen kann. Dann soll das Ganze zu Beginn des nächsten Jahres auch starten und nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wir müssen dabei gleichzeitig die Frage der Weiterbildungsberatungen wieder aufgreifen, dazu hatten wir schon einen Wettbewerbsaufruf durchgeführt, der damals erst einmal nicht zum Erfolg geführt hat. Da müssen die Erfahrungen mit verarbeitet werden, damit wir dort die Weiterbildungsberatung auch Anfang nächsten Jahres noch weiter etablieren können.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohammadzadeh, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie oft wurde in den vergangenen zehn Jahren in Bremen und Bremerhaven die deutsche Staatsbürgerschaft zurückgegeben und/oder entzogen?
Drittens: Welche Informationen liegen dem Senat darüber vor, zugunsten welcher Staatsbürgerschaft die deutsche zurückgegeben wurde beziehungsweise welche Staatsbürgerschaft nach Entzug der deutschen verblieb?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nach Paragraf 17 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes aus unterschiedlichen Gründen verloren gehen, zum Beispiel durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, durch Erklärung im Rahmen der Optionsverpflichtung oder durch Verzicht. Im Jahr 2005 sind dem Senat rund 600 Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Staatsangehörige auf Antrag die türkische Staatsangehörigkeit erworben und deshalb kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Weitere Erkenntnisse liegen für die letzten zehn Jahre insoweit nicht vor.
In Deutschland geborene Kinder von Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die mit Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb von fünf Jahren wählen müssen, ob sie die erworbene deutsche Staatsangehörigkeit oder die von den Eltern abgeleitete Staatsangehörigkeit behalten wollen, haben sich bisher in keinem Fall gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. In der Stadtgemeinde Bremen haben in den vergangenen zehn Jahren fünf Personen freiwillig auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet. In Bremerhaven wurde kein Verzicht registriert.
Zu Frage 2: Die Gründe sind den Staatsangehörigkeitsbehörden in Bremen und Bremerhaven nicht bekannt.
Zu Frage 3: Verzichtet haben zwei Personen zugunsten der britischen Staatsangehörigkeit, eine Person zugunsten der italienischen Staatsangehörigkeit, eine Person zugunsten der österreichischen Staatsangehörigkeit, und zuletzt eine Person zugunsten der polnischen Staatsangehörigkeit. Bei allen hier Betroffenen handelt es sich um männliche Personen. – Soweit die Antwort des Senats!
Nur eine kurze Anmerkung! Ich bedanke mich für die klare Antwort. Ich denke, wenn 600 Menschen mit Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft hier bei uns im Land Bremen bestraft werden, während wir gleichzeitig Fachkräfte suchen, auch mit allerlei Vergünstigungen nach Deutschland locken, stimmt etwas mit unserer bundesrepublikanischen Gesetzgebung nicht. Ich bin sicher, dass wir uns in Fragen der Doppelstaatsbürgerschaft und auch Abschaffung der Optionspflicht von Bremen aus weiter einsetzen. – Vielen Dank!
Die vierte Anfrage betrifft die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels. Die Anfrage ist unterschieben von den Abgeordneten Ehmke, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Aus welchem Grund und mit welchem Ziel soll in Bremen die Einführung eines elektronischen Aufenthaltstitels erfolgen?
Zweitens: Mit welchem personellen und technischen Aufwand ist die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels verbunden?
Drittens: Ist das Bundesland Bremen verpflichtet, den mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels verbundenen Kostenaufwand aus eigenen Mitteln zu tragen, und wenn ja, wird eine möglicherweise notwendige personelle Umsteuerung zu Serviceverlusten in anderen Bereichen des Stadtamtes führen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach der EG-Verordnung zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige sind künftige Aufenthaltstitel grundsätzlich als eigenständige Dokumente unter Erfassung biometrischer Merkmale auszustellen.
Der für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche elektronische Aufenthaltstitel soll einen erhöhten Schutz vor Fälschungen und Verfälschungen gewährleisten. Außerdem wird mit dem elektronischen Aufenthaltstitel der Zugang zu neuen Technologien wie elektronischen Behördendiensten oder der digitalen Signatur eröffnet, um eine Beschleunigung und Qualitätsverbesserung des Datenaustausches zu erreichen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gehalten, den elektronischen Aufenthaltstitel bis spätestens 21. Mai 2011 einzuführen.
Zu Frage 2: Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wird sich die Zahl der Vorsprachen bei den Ausländerbehörden erhöhen. Durch die Nutzung als elektronischer Identitätsnachweis entsteht außerdem ein größerer Beratungsbedarf. Erforderlich ist auch eine Erweiterung der technischen Infrastruktur. Das Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des deutschen Rechts an die EG-Verordnung ist noch nicht abgeschlossen. Die personellen, technischen und finanziellen Auswirkungen können deshalb noch nicht abschließend bewertet werden.
Zu Frage 3: Das Bundesland Bremen hat die Kosten für die Einführung eines elektronischen Aufenthaltstitels aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Inwieweit die vorgesehene Gebührenerhöhung zu einem finanziellen Ausgleich führt, kann erst nach Änderung der entsprechenden bundeseinheitlichen Regelungen in der Aufenthaltsverordnung bewertet werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, da der Senat gegenwärtig noch nicht in der Lage war, den Umfang der auf uns zukommenden weiteren Ressourcen und Bedarfe, personell und technisch, abschließend zu bewerten, sondern noch im Prozess ist: Wann rechnen Sie denn mit dem Abschluss dieses Prozesses?
Die Fristen laufen. Der Bundesgesetzgeber muss in den nächsten Monaten das Gesetz nun wirklich auch zum Abschluss bringen. Wir richten uns darauf ein, dass wir ab dem 1. Mai diesen Aufenthaltstitel dann in dieser Form auch ausgeben werden. Zur Größenordnung: Es sind 60 000 Dokumente in den nächsten Monaten und Jahren hier in Bremen zu erstellen, verbunden mit einem riesigen Verwaltungsaufwand. Ich glaube, das darf man nicht unterschätzen, weil es auch so aussehen wird,
dass man quasi eine Karte in Scheckform bekommt mit den ganzen digitalen Inhalten, dazu ist es notwendig, dann auch die Fingerabdrücke abzunehmen und so weiter. Das heißt, damit wird eine riesige Belastung auf die Ausländerbehörden zukommen. Wir wissen heute noch nicht definitiv, wie viel Personal wir brauchen, aber dass wir das nicht aus dem Stand heraus mit den vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten machen können, ist mir völlig klar.
Herr Senator, noch eine kurze weitere Nachfrage, ich denke, über die Details werden wir dann zu geeigneter Zeit noch einmal in der Innendeputation sprechen: Können Sie aber dem Haus hier zusagen, dass es im Ausländeramt nicht erneut zu Zuständen wie bei einem Ihrer Amtsvorgänger kommen wird, wir also nicht damit rechnen müssen, dass wieder Zeltstädte vor der Behörde aufgebaut werden, wo nachts Antragsteller campieren?
Ich habe mein Amt aufgenommen mit der klaren Ansage, dass sich diese Verhältnisse nicht wiederholen werden, und vertrauen Sie darauf, wir werden das auch organisieren! Wir müssen aber auch Ihre Unterstützung dabei haben, weil – das ist uns völlig klar – das nicht mit zwei zusätzlichen Kräften gemacht ist. Wir machen zurzeit eine Auswertung auch der Situation in den anderen Ländern. Das ist kein bremisches Thema. Wenn wir diese Zahlen haben, werden wir damit auch antreten. Jedenfalls ich habe die feste Überzeugung, dass sich Verhältnisse wie vor vielen Jahren in der Ausländerbehörde nicht wiederholen werden.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Bremische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Auslandseinsatz. Die Anfrage ist unterschieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.