Zu Frage 3: Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft beabsichtigt in Abstimmung mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, die Kapazitäten in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu erweitern. Parallel dazu sollen in einer erneuerten Ausbildungskonzeption die Ausbildungsinhalte stärker den heutigen Anforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung angepasst werden, ohne den Anspruch einer generalisierten Breitenausbildung aufzugeben. Die Ausbildung
soll für interessierte Schülerinnen und Schüler inhaltlich attraktiver, und die Zugänge in die Ausbildung sollen flexibler werden, um die Ausbildungsnachfrage zu erhöhen. Zudem ist eingeplant, die berufsbegleitenden Qualifizierungs- und Ausbildungsgänge für Zielgruppen mit einschlägiger Berufserfahrung fortzusetzen.
Die Ausbildung der Universität Bremen für Fachbezogene Bildungswissenschaften, Schwerpunkt Elementarpädagogik, kann gegebenenfalls zur Absicherung des Fachkräftebedarfs ebenfalls einen Beitrag leisten, der sich auf den vorschulischen Bereich bezieht. Die verstärkte Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung zusätzlicher Tagespflegepersonen sowie zeitliche Aufstockungen bestehender Arbeitsverträge sind weitere Bausteine, um die Betreuungsbedarfe verstärkt zu bedienen. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben richtig gesagt, dass der erhöhte Bedarf in erster Linie durch den Rechtsanspruch der Betreuung für unter Dreijährige zustande kommt. In der Studie wurde aber explizit darauf hingewiesen, dass bereits zukünftig geplante Einstellungen bei den Berechnungen berücksichtigt wurden. Das würde also bedeuten, es gibt nach wie vor den Bedarf an zusätzlichem Personal. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage: Gedenkt der Senat möglicherweise auch, die Ausbildungsquote in diesem Bereich durch Erhöhung der Ausbildungsplatzanzahl zu steigern, oder gedenkt der Senat möglicherweise, ausgebildete Fachkräfte aus anderen Bundesländern anzuwerben?
Dazu mehrere Aspekte! Zum einen muss man betonen, es liegt nicht nur an der Ausbildung, ob genug Fachkräfte da sind, da sind vielfältige Faktoren, die hineinspielen. Wie lange bleiben ausgebildete Kräfte eigentlich im Beruf, wie schnell kommen sie – es handelt sich ja sehr häufig um Frauen – nach Familienphasen wieder in den Beruf, kommen sie überhaupt wieder in den Beruf zurück? Es gibt also vielfältige Stellschrauben, die wir dort beeinflussen müssen. Dazu zählt auch die Frage der Bezahlung, nur um deutlich zu machen, dass es vielfältig ist.
Die zweite Sache, die da zu betonen ist: Ich habe ja versucht auszuführen, dass wir die verschiedensten Bereiche angehen, von der Erhöhung der Ausbildungszahlen über die Frage der Fortbildung bisher berufsfremder, aber ähnlicher Berufe, damit wir auch darüber entsprechende Bedarfe decken können. Eine Anwerbekampagne ist bisher nicht geplant, ich glaube allerdings, als Großstadt haben wir ohnehin den
gewissen Vorteil, dass wir eher aus dem Umland und auch aus etwas weiteren Bereichen Fachkräfte anziehen als umgekehrt. Wie gesagt, eine Anwerbekampagne ist im Moment nicht geplant, aus meiner Sicht auch noch nicht erforderlich.
Sie sprachen vorhin von der Datengrundlage 2008, weshalb Sie natürlich auch noch einmal einzuschätzen versucht haben, wie der Personalbedarf zukünftig sein wird. Nun wäre es an der Zeit, genau zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, ja, wir erhöhen noch einmal die Ausbildungsplatzanzahl, oder wir werben noch einmal zukünftiges Personal an, damit wir im Jahr 2013, also in drei Jahren, im Jahr 2015 und 2017 eben nicht diesen Fachkräftemangel haben! Würden Sie mir da zustimmen?
Also, dass wir noch weiter erhöhen müssen, ist, glaube ich, nicht erforderlich, denn wir erhöhen dauernd. Insofern sind wir in diesem Prozess. Nur weil eine Studie der Robert Bosch Stiftung nun auch noch einmal Zahlen ausgerechnet hat, glaube ich nicht, dass wir damit jetzt einen neuen Anlass haben, das noch einmal fortzusetzen, denn wir müssen das konsequent fortsetzen, was wir bisher machen. Bisher sind die Zahlen auch so, dass es real gelungen ist, die entsprechenden Fachkräfte auch zu bekommen. Manchmal gibt es inzwischen erste Verzögerungen, dass man sie nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt genau dort hat, wo sie sein sollen. Es sind aber noch nicht Umstände, dass man sagen kann, da haben wir jetzt einen gravierenden Fachkräftemangel. Wir werden die Situation weiter beobachten und unsere Anstrengungen weiter fortführen. Ich glaube, dass wir es schaffen werden, die entsprechenden Fachkräfte auch bereitstellen zu können.
Aber dennoch kann der Rechtsanspruch für die Betreuung der unter Dreijährigen derzeit im Land Bremen noch nicht sichergestellt sein!
Der Rechtsanspruch für die Betreuung der unter Dreijährigen ist ab dem Jahr 2013 gesetzlich verankert, und bis dahin haben wir eine entsprechende Ausbauplanung, da wir im Moment noch nicht ausreichende Plätze haben, um das zu machen. Da gibt es neben der Fachkräftefrage die
Raumfrage, die bis dahin beantwortet werden muss. So ein Ausbau ist ja nicht, dass man mit dem Finger schnippt, und plötzlich sind alle Sachen da. Man muss die Räumlichkeiten und das Geld, die Mehrkosten für diesen Bereich bereitstellen. Das ist für ein Haushaltsnotlageland auch nicht immer einfach. Wir haben dargelegt, wie wir zu erreichen beabsichtigen, dass der Rechtsanspruch auch in Bremen im Jahr 2013 erfüllt wird, beziehungsweise müssen wir ihn zu dem Zeitpunkt dann erfüllen, insofern ist es ohnehin alternativlos.
Herr Staatsrat, wie kommt es zu dieser neuen Bewertung? Sie sagten, dass die Ausbildungskapazitäten aus Ihrer Sicht erweitert werden mussten, so haben Sie es gerade eben formuliert. Im Jahr 2008 haben Sie auf eine Große Anfrage der CDU noch geantwortet, dass eine Anpassung von Ausbildungskapazitäten nicht notwendig sei. Was hat an der Stelle die Veränderung herbeigeführt?
Die real eingetretene Veränderung ist, dass mehr Schülerinnen und Schüler vorhanden waren, wir also entsprechende Plätze bereitstellen konnten, und sie kommen alle unter. Es stehen ja Zahlen in Rede, wonach unter Umständen die 35 Prozent für die U-3-Betreuung gar nicht ausreichen, also die Berechnungsbasis für die entsprechenden Jahrgänge. Dem müssen wir uns stellen, und dem stellen wir uns, indem wir alles tun, um die Kapazitäten so weit auszubauen, wie wir das schaffen können, damit es auch ausreichend ist, um die entsprechenden Betreuungsnotwendigkeiten erfüllen zu können.
Ich stelle also fest, dass Sie der Entwicklung an der Stelle hinterhergelaufen sind und das jetzt anpassen. Meine Frage bezieht sich auf den Bachelorstudiengang an der Universität zum Thema Elementarpädagogik, den Sie auch als eine mögliche Lösung angesehen haben. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Aussagen von KiTa Bremen in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, dass zur Einstellung dieser Personen gar keine Möglichkeiten bestehen, weil sie eben mehr verdienen wollen als eine Erzieherin und die Gelder dafür gar nicht vorhanden sind, sodass diese Personen, wenn sie abgeschlossen haben, gar keinen Arbeitsplatz finden können.
Erstens, wir haben schon 2008 gesagt – zu Ihrer Unterstellung, auch wenn es keine Frage war, möchte ich doch etwas sagen –, wir werden die Entwicklungen weiter beobachten und dann natürlich gegebenenfalls Veränderungen vornehmen. Das ist kein Hinterherlaufen, es ist genau das, was wir damals schon gesagt haben. Zweite Sache, es ist problematisch, wenn man einen Studiengang anfängt und noch gar nicht genau weiß, wo die Betreffenden dann nachher ihre Anstellung oder ihre Arbeitsplätze gegebenenfalls finden können. Wir sind jetzt in der Situation, dass wir versuchen, diese Defizite, die wir nicht zu verantworten haben, insofern zu heilen, als wir die Möglichkeiten für Anerkennungsjahre schaffen und dann natürlich versuchen müssen, Berufsbilder zu finden. Wir sind dabei allerdings nicht in der Lage, bestehende Strukturen bliebig umzukrempeln. Man muss sich ja die konkrete Frage stellen, mit welchem Gehaltsanspruch diese Personen auf den Arbeitsmarkt gehen – nicht jeder Anspruch, den man hat, kann auf dem Arbeitsmarkt realisiert werden – und wie das in die bestehende Berufsstruktur passt, wo es ja bisher auch schon Aufstiegsmöglichkeiten gegeben hat, die jetzt beispielsweise nicht einfach durch andere Plätze besetzt werden können. Deswegen ist das ein Prozess, der sicherlich etwas länger dauert. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Berufsausbildungen begonnen werden, ohne im Vorhinein genauer zu überlegen, wie das Berufsbild eigentlich dann nachher praktisch aussehen kann.
Vor dem Hintergrund, dass Sie diese Bachelorstudenten oder -abgänger zur Lückenschließung auch mit benutzen möchten: Bis zu welchem Zeitpunkt werden nach Ihrer Einschätzung diese Probleme, die Sie soeben angesprochen haben, bewältigt sein, sodass dann Bachelorstudenten, die sich für einen Einsatz im Kindergarten entscheiden, dort auch tatsächlich arbeiten können?
Ich habe nicht gesagt, dass sie zum Lückenschluss zu verwenden sind, sondern ich habe gesagt, dass wir da auch eine Verwendung beziehungsweise Einsatzmöglichkeiten suchen müssen. Zunächst müssen wir, da das Studium sehr theoretisch ausgerichtet ist, erst einmal praktische Anteile „nachschulen“. Das haben wir jetzt realisiert, indem wir die Möglichkeiten für Anerkennungsjahre bieten. Dann muss man darüber diskutieren, ob die Absolventinnen und Absolventen unter Umständen bereit sind, zu den Bedingungen von Erziehern und Erzieherinnen in den Kitas zu arbeiten, dann ist das überhaupt kein Problem. Die zweite Sache, die dort überlegt werden muss, ist die Frage, inwieweit es unter Umständen auch in
weiteren Bereichen der Elementarpädagogik Einsatzmöglichkeiten im Bereich Grundschulen gibt, denn wir sind ja alle dafür, dass eine stärkere Verzahnung von Elementarbereich und Grundschulen stattfindet. Auch da kann man kein Enddatum angeben, bis wir sagen, jetzt haben wir die Berufsbilder und wie das alles genau geregelt werden soll.
Ich wollte mich erkundigen, wie groß die Zahl derer ist, über die wir bei den jetzt vorhandenen Studiengängen, Bachelorabsolventen, im Moment reden im Vergleich zu den Abgängern und Abgängerinnen bei den Erziehern und Erzieherinnen, um deutlich zu machen, inwieweit das im Moment überhaupt nur zu Problemlösungen beitragen könnte.
Die genaue Zahl habe ich nicht im Kopf. Sie ist deutlich geringer als die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Erzieherausbildung. Ich habe auch nicht gesagt – nur dass das richtig verstanden wird –, dass wir über diesen Studiengang alle Probleme lösen, sondern das ist ein Beitrag unter vielen. Ich habe ja mehrere Beiträge aufgeführt, wie die Problematik angegangen wird, damit wir also entsprechend ausreichend Fachkräfte dort haben. Da ist es ein Beitrag, sicherlich nicht der größte, das habe ich allerdings auch nie gesagt.
Sehen Sie das Berufsfeld der Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen nicht eher in Konkurrenz zu der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und nicht so sehr zum Ersetzen von Erzieherinnen oder Erziehern, oder ist es irgendwo dazwischen?
Darf ich einschreiten! Die Themenstellung zur zehnten Anfrage heißt „Personalmangel in bremischen Kitas“. Das geht jetzt ein bisschen weit auseinander. Herr Kollege Dr. Buhlert, ich möchte das nicht reglementieren, aber vielleicht sollten wir das noch einmal etwas enger fassen, was wir in der Fragestunde bearbeiten, sonst können wir noch eine halbe Stunde über die Probleme der Bachelorausbildung an der Universität reden. Das ist nicht Inhalt der Fragestunde. – Bitte, Herr Staatsrat!
(Heiterkeit – Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Es geht schlichtweg darum, wo Sie sozusa- gen dieses Zusatzpersonal einordnen!)
Die Einsatzmöglichkeiten sind grundsätzlich sehr breit. Wir haben auch jetzt schon in den Kitas Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Man kann die Bachelorabsolventen beispielsweise auch, nicht nur, als Leitungskräfte einsetzen. Wenn es richtig ist, dass die Grundschule sich stärker in die Richtung öffnen muss, dass man die ganzheitliche Betreuung und Entwicklung von Kindern auch mit in den Blick der Wesensvermittlung nimmt, dann ergeben sich auch dort für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen entsprechende Einsatzfelder, die aber auch in einem Entwicklungsprozess erst zu definieren sind. Das ist ja auch ein sehr neuer Studiengang.
Sie haben vorhin, als es um den Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen ging, angedeutet, dass Sie bis 2013 geplant haben, den Rechtsanspruch zu erfüllen. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie dabei nur auf 35 Prozent hin planen? Dann haben Sie weiter ausgeführt, dass es Berechnungen gäbe, die darauf hindeuteten, dass es höher liegen könnte. Wenn es solche Berechnungen gibt, wären Sie bereit, diese dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung zu stellen? Wir haben immer wieder Bedarfsanalysen gefordert, bisher nichts erhalten, aber solche Berechungen hätten wir gern. Hinweise darauf haben wir auch schon aus früheren Berechnungen. Beziehen Sie sich auf die?
Ich beziehe mich auf vielfältige Pressemeldungen, die immer wieder kommen, und die Zahlen – deren Seriosität ich jetzt gar nicht bewerten will – weichen manchmal sehr deutlich voneinander ab. Die zweite Sache ist, wir werden natürlich nicht, wenn sich Erkenntnisse verändern, starr an einem 35-Prozent-Ziel festhalten. Allerdings – und wir sind gemeinsam mit vielen anderen Bundesländern dabei – ist es auch eine Frage, wenn auf Bundesebene Rechtsansprüche festgelegt werden, inwieweit sich auch der Bund an Finanzierungen beteiligen muss, um diese Rechtsansprüche zu realisieren. Das war ja bei dem 35-Prozent-Ziel der Fall. Wenn man jetzt gemeinsam, aber soweit sind wir noch nicht mit dem Bund, zu dem Ergebnis kommt, dass wahrscheinlich ein höherer Betreuungsbedarf da ist, dann erwarten wir auch, dass dies von der Bundesebene mitfinanziert wird, wie wir das jetzt auch bei dem 35Prozent-Ziel machen. Letztendlich wird es allerdings so sein, dass wir im Jahr 2013 – das ist ja nicht mehr sehr lange hin – sehen müssen, wie wir den Rechtsanspruch realisieren. Ich glaube, es wird auch da über den Zeitverlauf 2013 nicht schon alles sein, sondern einen Aufwuchs geben. Wie hoch der sein wird, dazu habe ich im Moment keine genaueren Angaben.
(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Außer der Bemerkung, dass auch die bremische FDP Freund des Konnexitätsprinzips ist, keine!)
Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Frau Troedel und Fraktion DIE LINKE folgendes Thema beantragt worden: