Ich entnehme Ihrer Äußerung zumindest, dass Sie derartige Vergleiche im Internet schon diverse Male zur Kenntnis genommen haben.
Nein! Das haben Sie meiner Antwort auch nicht entnehmen können, weil ich das nicht gesagt habe. Ich habe auf das allgemeine Problem mit dem Internet hingewiesen.
(Abg. Frau N i t z [DIE LINKE]: Nein, nur eine kurze Anmerkung, wir werden das Thema am Donnertag ebenfalls noch debat- tieren, dazu liegt auch ein Antrag vor! – Se- nator G ü n t h n e r : Da bin ich leider nicht anwesend, sondern bei der Sail und prüfe dort das kulinarische Angebot!)
Ich hätte auch gern die Bemerkung gemacht, ich bin natürlich sehr für Verbraucherschutz und auch für Lebensmittelsicherheit, das steht völlig außer Frage, die Diskussion haben wir aber ja am Donnerstag, deswegen möchte ich hier auch nicht weiter im Detail nachfragen. Ich habe nur eine Frage. Sie sagten, es wäre nur sinnvoll, eine Regelung bundesweit einzuführen, und Sie sagten ebenso, dass wir auf freiwilliger Basis wahrscheinlich wenig Erfolg haben würden. Eine verpflichtende Kontrolle bundesweit, und zwar nicht nur für die Gastronomie – ich glaube, so haben Sie sich auch geäußert –, sondern für den gesamten Einzelhandel inklusive Fachhandel, dazu würde dann natürlich auch jeder Mittagstisch bei Kindergärten gehören, alles, was Sie sich rund um die Verpflegung denken können: Was für einen Aufwand würde das für Bremen bedeuten? Haben Sie das irgendwie kalkuliert?
Nein, Frau Abgeordnete! Auch Sie versuchen, mich an der Stelle so zu interpretieren, wie ich mich nicht verstanden sehen wollte. Ich habe darauf hingewiesen – –. Ich will es an einem Beispiel deutlich machen: Es kommen unglaublich viele Menschen aus aller Welt nach Bremen und nach Bremerhaven. Wenn es keine einheitlichen Standards gibt bei der Bewertung von Gastronomie, bei der Bewertung von Produkten, werden Sie immer solch eine Situation haben: Wie wollen Sie jemanden finden, der mit Ryanair nach Bremen kommt, oder jemandem aus Stuttgart, der nach Bremen kommt, deutlich machen, dass nun der eine Laden besser ist als der andere, weil an dem einen ein Smiley klebt und an dem anderen nicht? Die Frage ist doch immer: Welchen konkreten Effekt hat man? Insofern, glaube ich, kann es uns nur gelingen, Standards in diesem Bereich festzulegen, wenn wir es weit über bremische Grenzen hinaus organisieren. In welcher Form das im Einzelnen möglich ist, müssen dann alle Beteiligten miteinander besprechen.
Sind Sie mit mir der Meinung, dass es sinnvoll wäre, bevor wir jetzt alle möglichen Forderungen aufstellen, zunächst einmal ein Projekt zu planen, Kriterien festzulegen und darüber dann zu diskutieren, entweder in der Gesundheitsdeputation oder in der Wirtschaftsdeputation?
Es gibt ja die schöne Gelegenheit, dass im nächsten Jahr Bremen den Vorsitz in der Verbraucherschutzministerkonferenz innehat. Insofern kann man sich dann durchaus mit den anderen Bundesländern auch über dieses Thema verständigen.
Die neunte Anfrage der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Der gläserne Arbeitslose“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Nitz, Frau Troedel, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie beurteilt der Senat das im September 2010 startende Pilotprojekt in Sachsen-Anhalt und Thüringen, bei dem die Bundesagentur für Arbeit Briefe von Arbeitslosen- und Kindergeldempfängerinnen und Kindergeldempfängern künftig durch Postmitarbeiterinnen und Postmitarbeiter öffnen, einscannen und als Dateien versenden lassen will?
Zweitens: Ist es im Land Bremen auszuschließen, dass privaten Dienstleistern der Zugang zu sensiblen, von der Verwaltung erhobenen Kundendaten durch ähnliche Projekte in der Vergangenheit verwehrt wurde und zukünftig verwehrt wird?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Pilotprojekt „Elektronische Akte (eAkte) “ der Bundesagentur für Arbeit wird zuständigkeitshalber durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach dessen Angaben über die gesamte Planungsphase kritisch begleitet. Zudem wird der Bundesdatenschutzbeauftragte nach Inbetriebnahme des Verfahrens zur Herstellung der „eAkte“ eine weitere Überprüfung des Vorgangs vornehmen. Der Senat geht daher davon aus, dass im Rahmen des Projekts „eAkte“ der Bundesagentur für Arbeit die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung Dritter im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit insbesondere die Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung von Sozialdaten, Paragraf 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, sichergestellt sein wird. Zudem bestehen auch grundsätzlich gegen die Einführung der „eAkte“ keine Bedenken, da hierdurch das Verwaltungshandeln effizienter gestaltet werden kann.
Zu Frage 2: Aufgrund des Paragrafen 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ist die Auftragsdatenverarbeitung von Sozialdaten grundsätzlich zulässig. Ungeachtet dessen gab und gibt es bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales keine Projekte, in denen private Dienstleister Zugang zu sensiblen Sozialdaten hatten oder haben. Auch sind keine derartigen Projekte geplant. – Soweit die Antwort des Senats!
Es gibt ja diverse Bereiche der öffentlichen Verwaltung, in denen zunehmend die Dienste der Callcenter in Anspruch genommen werden. Spontan denke ich hier beispielsweise an die BAgIS, die ja auch die Dienste eines Callcenters in Anspruch nimmt. Wie wird hier mit Kundendaten umgegangen?
Das hat jetzt, glaube ich, mit der „eAkte“ nichts zu tun. Ich gehe aber davon aus, dass dort die Datenschutzbeauftragte Zugang hat und auch alle datenschutzgesetzlichen Bestim
mungen eingehalten werden, dass diejenigen, die dort arbeiten, darauf hingewiesen werden, welche Richtlinien und Bestimmungen es zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gibt, dass sie auf Regelungen hingewiesen werden, die es da gibt. Das staatliche D115-Projekt beziehungsweise unsere eigene 361-Nummer erfolgt in der Hoheit von Performa, auch da gelten natürlich Bestimmungen, die wir auch einhalten.
Werden also Datenschutzvereinbarungen gezielt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschrieben?
Das weiß ich nicht im Einzelfall, ich gehe aber davon aus, dass das natürlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen läuft. Ob aber jeder einzelne Mitarbeiter eine Erklärung unterschreibt, weiß ich nicht, das können wir aber für Sie herausfinden.
Mich hat in den letzten Wochen ein bisschen irritiert, dass die Daten bei den Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und Arbeitslosengeld-II-Empfängern auch schon in der hiesigen Verwaltung nicht ganz sicher zu sein schienen. Wie erklären Sie sich sonst die laufenden Anzeigen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAgIS?
Sie fragen zur elektronischen Fallakte. Jetzt sprechen wir über allgemeine Datenschutzprobleme. Ich habe dem Bericht der Datenschutzbeauftragten und auch der Öffentlichkeit entnommen, dass es in Einzelfällen zu Problemen kommt, dass diejenigen, die die BAgIS besucht haben, sich auch darüber beschwert haben, dass man ihre persönlichen Angelegenheiten hören kann und aus ihrer Sicht nicht immer gewährleistet ist, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Da wendet man sich an die Beauftragte für den Datenschutz, und sie wird dem nachgehen. Selbstverständlich werden wir, wenn es Probleme gibt, diese auch abstellen.
Ich würde es an dieser Stelle beenden und dann noch gezielte Nachfragen in der Arbeitsdeputation stellen. – Vielen Dank!
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Personalmangel in bremischen Kitas“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Nitz, Frau Cakici, Frau Troedel, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie geht der Senat mit der von der Robert Bosch Stiftung und dem Bundesbildungsministerium in Auftrag gegebenen und aktuell veröffentlichten Studie um, in der ermittelt wurde, dass bis zum Jahr 2013 192, bis 2015 444 und bis 2017 sogar 687 Betreuerinnen und Betreuer in Kindertageseinrichtungen im Land Bremen fehlen werden?
Zweitens: Wie geht der Senat mit den ebenfalls veröffentlichten Daten um, nach denen bis zum Jahr 2013 360, bis 2015 440 und bis 2017 sogar 525 Beschäftigte in Tagespflegeeinrichtungen im Land Bremen fehlen werden?
Drittens: Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um diesen umfangreichen ermittelten Fehlbedarf schnellstmöglich zu reduzieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Die von der Robert Bosch Stiftung veröffentlichte Expertise befasst sich mit dem Fachkräftebedarf im Betreuungsbereich der unter dreijährigen Kinder. Auf Grundlage empirischer Analysen wurden Modellrechnungen für alle Bundesländer erstellt, wie groß in den Jahren 2013, 2015 und 2017 der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für diese Altersgruppe sein könnte und wie sich dieser auf den Bedarf an frühpädagogischen Fachkräften auswirkt. Dem Senat ist die Problematik bekannt. Er hat auf der Grundlage eigener Erhebungen bereits 2008 den voraussichtlichen zusätzlichen Bedarf ermittelt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet, wie zum Beispiel die Aufstockung bestehender Arbeitsverträge.
Zu Frage 3: Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft beabsichtigt in Abstimmung mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, die Kapazitäten in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu erweitern. Parallel dazu sollen in einer erneuerten Ausbildungskonzeption die Ausbildungsinhalte stärker den heutigen Anforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung angepasst werden, ohne den Anspruch einer generalisierten Breitenausbildung aufzugeben. Die Ausbildung