Protokoll der Sitzung vom 26.08.2010

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Unser Ziel ist, glaube ich, klar: Wir wollen einen regulierten Markt, wir wollen keine hysterischen Debatten um die Ausweitung, sodass man die ganze Stadt zu einem Sperrbezirk erklärt, weil wir auf der anderen Seite auch anerkennen müssen, dass dort ein entsprechender Bedarf besteht. Ein Fragezeichen setzen wir, Herr Senator Mäurer, allerdings bei Ihrer

Initiative auf Bundesebene, die die Altersbeschränkung betrifft. Ich glaube, wir müssen insgesamt sehr vorsichtig mit allen Maßnahmen sein, die dazu führen, dass dieser Bereich weiterhin in die Illegalität gedrängt wird. Das heißt jetzt nicht, dass sich die grüne Bürgerschaftsfraktion dagegen ausspricht, die Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre zu setzen, aber ich glaube, darüber muss man noch einmal in aller Ruhe sprechen, denn das Ziel kann nicht sein, dass wir alles Mögliche tun, um diesen Bereich aufzuhellen, und dann mit anderen Maßnahmen junge Mädchen in die Illegalität drängen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Der Unterschied zwischen unserem und dem Antrag der Christdemokraten ist auch deutlich: Wir sagen, wir möchten das, was konkret machbar ist, hier vor Ort machen. Die CDU hat großes Vertrauen zum Bund. Dieses Vertrauen teilen weder die Grünen noch die SPD. Ich glaube, die letzten Jahre haben gezeigt, da die Probleme ja bekannt sind, dass wir auf bundeseinheitliche Regelungen – wahrscheinlich wie in vielen anderen Bereichen – noch lange warten müssen. Deswegen lassen Sie uns gemeinsam hier vor Ort das tun, was wir für die Menschen tun können. Ich bitte um die Unterstützung unseres Antrags. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Timke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Neben anderen kriminellen Bereichen unterliegt auch das Rotlichtmilieu einem ständigen Wandel. Zuhälter und Bordellbetreiber sind seit Jahren bemüht, ihr Image in der Gesellschaft aufzubessern und damit die kriminelle Schmuddelecke zu verlassen. Man ist darauf bedacht, nach außen einen Anschein der Legalität zu wahren, indem man die Bordelle als normalen Geschäftsbetrieb präsentiert. Diese Strategie, meine Damen und Herren, hat ihre Wirkung nicht verfehlt, denn auch der Gesetzgeber hat mit seinem im Jahr 2002 geschaffenen Prostitutionsgesetz die Prostitution beziehungsweise die Bordellbetriebe als normalen Geschäftsbetrieb eingestuft.

Auch die Gerichte sind dieser Einschätzung gefolgt und haben mittlerweile mehrfach entschieden, dass das Verhältnis zwischen Prostituierten und ihren Zuhältern beziehungsweise Bordellbetreibern weitgehend einem regulären Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleicht, in dem Zuhälter jederzeit den Prostituierten Weisung erteilen können. Tatsächlich werden aber viele Etablissements eben nicht von seriösen Geschäftsleuten

betrieben, sondern oftmals von Kriminellen, die keinerlei soziale Verantwortung für die Prostituierten übernehmen und ausschließlich einem persönlichen Profit nachgehen. Diese Profitorientierung wird dann häufig mit Drohungen oder Anwendung von Gewalt durchgesetzt.

Das neue Prostitutionsgesetz hat also nicht den gewünschten Erfolg erzielt, nämlich einen besseren Schutz für die Prostituierten zu gewährleisten. Das Gegenteil ist eigentlich der Fall: Durch das Prostitutionsgesetz wurde die Rechtsposition der Bordellbetreiber und Zuhälter nachhaltig gestärkt und leider die der Prostituierten deutlich geschwächt. Das liegt unter anderem auch daran, dass das Prostitutionsgesetz keine positiven Regelungen bezüglich der Arbeitsbedingungen enthält, sondern allein auf den Abbau zivil- und strafrechtlicher Hürden abzielt.

Aber auch in einem anderen Bereich hat das Prostitutionsgesetz zu Hindernissen geführt. Seit der Einführung des Gesetzes haben die Ermittlungsbehörden immer größere Schwierigkeiten, Zwangsprostitution, Menschenhandel oder andere Verstöße zu erkennen und aufzuklären, denn sowohl die Polizei als auch das Gewerbeaufsichtsamt dürfen diese Betriebsstätten nur dann aufsuchen, wenn eine Gefahr bevorsteht oder Straftaten erkennbar sind. Nach seriösen Schätzungen gehen in Deutschland etwa 400 000 Frauen der Prostitution nach, wovon ungefähr 200 000 Frauen zwangsprostituiert werden. Das sind immerhin 50 Prozent. Würde man diese Prozentzahl jetzt auf das Bundesland Bremen übertragen, sähe es folgendermaßen aus: In der Stadt Bremen gibt es etwa 1000 Prostituierte, in Bremerhaven sind es etwa 180, wir müssten also davon ausgehen, dass sich im Land Bremen ungefähr 590 Frauen zwangsprostituieren.

Demgegenüber, und das sollte man hier nicht unerwähnt lassen, stehen aber nur 47 Ermittlungsverfahren im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, die im Jahr 2009 in Bremen und Bremerhaven eingeleitet wurden. Diese erschreckend niedrige Zahl von Ermittlungsverfahren hat mehrere Gründe: Zum einen ist es dem Personalmangel bei der Polizei geschuldet. Erst im Februar dieses Jahres hat sich ein für den Menschenhandel zuständiger Polizeibeamter gegenüber Radio Bremen geäußert, dass sich der Personalmangel massiv auf seine Arbeit auswirkt. Ich zitiere aus dem Interview: „Schuld daran ist unter anderem eine Polizeireform, in deren Folge Abteilungen zusammengelegt und umstrukturiert wurden, um Kosten zu sparen. Leider ist unsere personelle Situation so schlecht, dass wir seit längerem keine Aufklärung mehr betreiben können. Die Szene reagiert sofort darauf: Wenn es keine Kontrollen gibt, dann werden mehr Frauen geholt und zur Prostitution gezwungen.“

Ein anderer Grund, warum es so wenige Ermittlungsverfahren im Bereich des Menschenhandels gibt, ist sicherlich der bereits erwähnten fehlenden Handhabe geschuldet, Bordell- und Modelwoh

nungen ohne konkreten Anlass kontrollieren zu können. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Durch eine Änderung der gewerberechtlichen Bestimmungen müssen staatliche Behörden die Kontroll- und Zugangsrechte für Bordelle und Modelwohnungen erhalten, um einerseits Zwangsprostitution und Menschenhandel aufklären und andererseits Auflagen erteilen zu können, zum Beispiel im Bereich der Hygiene oder der Arbeitsbedingungen. Darauf zielen ja die beiden vorliegenden Anträge ab. Sie sind sinnvoll und werden deshalb auch von mir unterstützt. Allerdings vermisse ich in diesen Anträgen die Aufforderung an den Senator für Inneres, die personellen und materiellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die Kontrollen dann auch zeitnah umsetzen zu können. Wir können ja nicht einerseits den staatlichen Behörden mehr Befugnisse zur Kontrolle von Bordellbetrieben und Modelwohnungen an die Hand geben und andererseits fragen, wo denn das Personal bleibt, um diese Befugnisse dann auch wirksam durchzusetzen und anzuwenden. Dann werden die Kontroll- und Zugangsrechte ein zahnloser Tiger, der den Zwangsprostituierten in keiner Weise hilft. – Vielen Dank!

Das Wort hat der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ehmke, das hat sich alles sehr gut angehört, was Sie da ausgeführt haben, zum Beispiel sollte die Kondompflicht eigentlich selbstverständlich sein. Tatsache ist aber auch, dass viele Frauen und Mädchen dazu gezwungen werden, es ohne Kondome zu machen, weil damit mehr Geld zu verdienen ist. Einige diesbezügliche Vorfälle in Bremen-Walle beweisen eindeutig, dass deutlich stärkere Kontrollen von Bordellbetreibern und sogenannten Modelwohnungen dringend erforderlich sind. Darüber hinaus gibt es in Bremen circa 300 Modelwohnungen, die wirklicher Kontrolle weitgehend entzogen sind, und die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Das ist ein nicht mehr hinnehmbarer Zustand, der umgehend beendet werden muss. Tatsache ist aber auch, dass unzählige Frauen und Mädchen mit äußerst brutaler Gewalt und unzähligen Vergewaltigungen bestialisch dazu gezwungen werden, ihr Gewerbe in solchen Bordellen oder Modelwohnungen auszuüben. Beweisbare Zeugenaussagen sind, wenn überhaupt, nur sehr selten. Die Täter, die wie auch ihre Opfer meistens aus Osteuropa stammen, schüchtern die Frauen und Mädchen mit einer unvorstellbaren Brutalität dermaßen ein, dass fast keine Frau mehr dazu bereit ist, ihr eigenes Leben durch eine Aussage zu gefährden. Hinzu kommt noch, dass sehr viele Frauen, teilweise vielleicht sogar zu Recht, überhaupt kein Vertrauen mehr in unsere Justiz haben.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Dann ist ja gut!)

Schon allein aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, dass zum Schutz der Opfer die Kontrollen von Bordellbetreibern schnellstens verstärkt und effektiv verbessert werden. Darüber hinaus muss aber auch ein Zeugenschutzprogramm für betroffene Frauen und Mädchen insofern dringend verbessert werden, als dass es den Namen Zeugenschutzprogramm auch wirklich verdient, damit das Vertrauen in unsere Justiz und Polizei wieder hergestellt wird.

Selbstverständlich werde ich dem Antrag der CDU „Kontrolle von Bordellbetreibern verbessern“ zustimmen, und zwar mit dem Hinweis, dass gerade die CDU als ehemalige Mitregierungspartei auch den verantwortlichen Innensenator gestellt hat. Ihre jetzigen berechtigten Forderungen hätten Sie schon lange stellen können, dann wären sie jetzt schon lange umgesetzt. Diese Forderungen kommen also spät, Sie hätten sie schon viel früher umsetzen können, aber lieber spät als nie! Tatsache ist, dass wir viel mehr Personal in diesem Bereich, also auch Polizeibeamte, brauchen, die diese Kontrollen effektiv durchführen, ansonsten hat es keinen Zweck, so etwas zu fordern.

Das aber, meine Damen und Herren, hat die großartige Polizeireform ja gerade verhindert, ganz im Gegenteil, es wurde gespart, und es wurde am falschen Ende gespart. – Ich danke Ihnen!

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Troedel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Beide Anträge zeigen im Grundsatz zwei gemeinsame Anliegen, die auch für uns von größter Wichtigkeit sind: Zum einen müssen die Belange der Prostituierten und die Anforderungen an ihre Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen, zum anderen muss Zwangsprostitution mit aller Konsequenz bekämpft und die Opfer mit allen Möglichkeiten unterstützt und ihnen geholfen werden.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Arbeits- und Lebensbedingungen beider unterscheiden sich im Grundsatz, das haben wir in unseren Erwägungen immer mit zu bedenken. Ich möchte zuerst auf die Arbeitssituation von sogenannten freiwilligen Prostituierten eingehen!

Durch die vorliegenden Anträge sollen die Arbeitsplätze der Prostituierten unter das Gewerberecht gestellt werden. Welche Folgen könnte die Anwendung des Gewerberechts haben? Durch regelmäßige Kontrollen durch das Gewerbeamt besteht eine vage

Chance, dass sich die rechtliche, gesundheitliche, soziale und gesellschaftliche Situation der Prostituierten verbessert. Aber auch minimale Chancen einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Sex-Dienstleistungsbereich sollten genutzt werden, denn mit der Anwendung des Gewerberechts ändert sich die rechtliche Stellung, die eine Veränderung des öffentlichen Bewusstseins nach sich ziehen kann. Ein legaler Dienstleistungsberuf, heraus aus der Schmuddelecke, das bedeutet die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten einer Gewerbetreibenden, die Zahlung von Steuern eingeschlossen.

Durch die Normalisierung von Prostitutionsstätten als rechtlich gleichgestellte Gewerbestätten wird die Überprüfung durch das Ordnungsamt üblich. Das alles könnte den Schutz der Arbeitnehmerinnen erhöhen. In diesem Zusammenhang empfinde ich Kondome als Gesundheits- und Arbeitsschutz nicht lächerlich, es ist für mich gleichbedeutend mit Ohrenschutz bei Druckern an lauten Maschinen. Wenn die Diskussion in dieser Form auch im weiteren Sinne mit Arbeitsschutz geführt wird, sind wir einen Schritt weiter.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Durch die veränderte Rechtslage der vollständigen Anerkennung des Gewerbes erhöht sich auch die Möglichkeit der gewerkschaftlichen Organisation. Diese kann den Prostituierten nur zugute kommen. Die Gewerkschaft ver.di organisiert Frauen aus diesem Dienstleistungsgewerbe schon seit Längerem und bietet neben den Vorteilen einer Arbeitnehmerinnenvertretung auch Rechtschutz. Wesentliche rechtliche Fragen mit Klärungsbedarf werden in den Anträgen allerdings noch nicht erwähnt, zum Beispiel die rechtliche Grundlage, die ein Bordell definiert: Ab einer Dienstleisterin plus Bordellbetreiber, ab zwei? Wer wird in Regress genommen, wenn die Gewerbeanmeldung bei einer Kontrolle nicht vorliegt?

Zum Antrag der CDU! Welche Gesetze müssen verändert werden, damit die Polizei verdachtsunabhängig Modelwohnungen betreten darf? Falls die Kolleginnen und Kollegen von der Gewerbebehörde einen Verdacht auf eine Straftat haben, gibt es bereits jetzt die Möglichkeit des polizeilichen Eingriffs, wie zum Beispiel Gefahr im Verzug. Wie soll gewährleistet werden, dass die Kolleginnen und Kollegen der Behörde für diese besondere Aufgabe qualifiziert und geschult werden? Diese Aufzählung rechtlich nicht abgesicherter Fragen ließe sich fortsetzen, und sie müssen unbedingt geklärt werden. Die Forderung nach Klärung offener Rechtsfragen kommt in beiden Anträgen noch nicht vor. Die Änderung des Gewerbe- und Steuerrechts betrifft die freiwillige Prostitution. Für Zwangsprostituierte ändert sich dadurch nichts. Wir geben zu

bedenken, dass Verletzungen durch körperliche Torturen sichtbar sein müssen, um sie zu bemerken. In der Regel handelt es sich um subtile psychische Misshandlungen, wie Bedrohung, Einschüchterung oder unfreiwillige Drogeneinnahme. Dies ist nicht sichtbar und kann deshalb kaum erkannt werden.

Die Frauen befinden sich in einer Drucksituation und auch oftmals in verwandtschaftlichen Verflechtungen mit den Tätern. Die Frauen sind aufgrund von Kindern und Familienangehörigen in den Heimatländern erpressbar. Sie sind massiv verängstigt, auch der Polizei gegenüber. Das resultiert aus den Erfahrungen mit den oftmals korrupten Systemen in ihren Herkunftsländern. Deshalb muss die langfristige Finanzierung der Planstellen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sichergestellt werden. Diese können dann als vertrauenswürdige Kontaktpersonen für die betroffenen Frauen wirken. Vertrauensbildende Maßnahmen sind nur durch eine kontinuierliche Arbeit möglich.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn es ausreichend Streetworkerinnen und Streetworker gäbe, könnten die Frauen schneller aus ihren Zwangssituationen erlöst, über ihre Rechte aufgeklärt werden und Schutz erhalten. Haben sich die Opfer mutig dazu entschieden, vor Gericht gegen ihre Peiniger auszusagen, benötigen die Opfer besonderen Schutz und spezifische Soforthilfe. Bisher bekommen die aussagewilligen Frauen lediglich einen Aufenthalt bis zum Prozessende. Für Zwangsprostituierte benötigen wir eine Änderung der Asylgesetzgebung, sodass die Frauen in Deutschland bleiben können, wenn sie wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Insgesamt sind die Forderungen im Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen trotz nicht geklärter Rechtsfragen im Sinne der Prostituierten. Die Opfer von Menschenhändlern und Zwangsprostitution werden in die Forderung einbezogen. Aus beiden Gründen stimmen wir dem Antrag zu.

Der Antrag der CDU zielt auf eine für uns überflüssige Erweiterung polizeilicher Kompetenzen. Liegt ein Verdacht vor, darf die Prostitutionsstätte nach jetziger Rechtslage jederzeit betreten werden. Verdachtsunabhängige Eingriffe kriminalisieren das gesamte Milieu und die dort arbeitenden Menschen, besonders die Frauen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits in der Debatte ausgeführt worden, zum 1. Januar 2002 trat das sogenannte Prostitutionsgesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes war es seinerzeit, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. Der Zugang zur Sozialversicherung sollte ermöglicht, die Bagatellkriminalität zurückgedrängt, gesundheitliche Gefährdung von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert werden. Ob dieses Gesetz tatsächlich diese damals gesetzten Ziele erreicht hat, steht für uns stark infrage, und es ist ja auch in der bisherigen Debatte deutlich geworden, dass dort durchaus ein Fragezeichen zu setzen ist. Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass das Gesetz die soziale Absicherung der Prostituierten nicht wirklich verbessern konnte.

Wir brauchen daher – und da sehe ich eine breite Übereinstimmung hier im Hause – neue Ansatzpunkte, damit künftig besser zwischen legaler und selbstbestimmter Prostitution auf der einen und einer kriminellen, ausbeuterischen, gewalttätigen Form von Prostitution auf der anderen Seite unterschieden werden kann. Die Lage der betroffenen Frauen muss verbessert und ihre Abhängigkeit von Zuhältern verringert werden. Da sind wir uns sicherlich alle einig. Es ist ja auch in den Debattenbeiträgen deutlich geworden.

Beide hier vorliegenden Anträge greifen diesen Ansatz auf und machen in differenzierter Weise dazu Vorschläge. Die CDU hat in ihrem Antrag zwei zentrale Punkte benannt, bei denen wir sicherlich nicht so weit auseinander liegen, zum einen eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten – das würde ich durchaus auch als richtig ansehen – und zum anderen eine umfassende Meldepflicht für das Prostitutionsgewerbe, auch in diesem Punkt stimmen wir überein. Bei der dritten Forderung der CDU aber, nämlich nach einem behördlichen Betretungs- und Besichtigungsrecht, sagen wir Liberale Nein, das geht uns dann doch ein Stück zu weit, denn sowohl die Strafprozessordnung als auch die Vorschriften des Bremischen Polizeigesetzes bieten aus unserer Sicht hinreichende gesetzliche Grundlagen hierfür.

Wir sind der Überzeugung, dass dort keine neuen zusätzlichen Eingriffsbefugnisse der Polizei notwendig sind. Die Polizei verfügt in dieser Hinsicht über ausreichend rechtliche Voraussetzungen zur Kontrolle von Prostitutionsstätten, und dementsprechend denken wir, dass es ausreicht. Hier muss das bestehende Recht allerdings auch konsequent angewendet werden. Wir haben hier in vielen Teilen kein Gesetzgebungs-, sondern ein Gesetzesvollzugsdefizit.

Zum Antrag der Koalitionsfraktion will ich sagen: Auch Sie fordern Instrumentarien, um die Lage der Prostituierten zu verbessern. Wir begrüßen das. Der Forderungskatalog bietet eine erhebliche Schnittmen––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ge mit dem, was die Kollegen der CDU aufgeschrieben haben. Auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehen die Notwendigkeit, gewerberechtliche und steuerrechtliche Regelungen so neu zu gestalten, dass die Voraussetzungen für die Zulassung von Bordellbetrieben an einen engeren Rahmen von Auflagen geknüpft werden. Dies möchte ich auch für die FDP-Fraktion hier im Hause unterstützen.

Ich möchte aber auch insbesondere die unter der Ziffer 1. f aufgelistete Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen von Anwohnerinnen und Anwohner erwähnen. Die aktuelle Diskussion im Sommer über die Standortfrage von Bordellbetrieben hat es, glaube ich, noch einmal sehr deutlich gezeigt: Natürlich müssen auch die Anwohnerinnen und Anwohner einbezogen werden. Prostitution ist zwar, das ist schon gesagt worden, das älteste Gewerbe der Welt, aber es hat halt noch immer nicht so eine breite gesellschaftliche Akzeptanz, dass jeder Standort gleichermaßen geeignet erscheinen würde. Das muss nach unserer Auffassung bei der Planung von Standorten bei der Zulassung des Betriebs stärker als bisher berücksichtigt werden.

Zum Abstimmungsverhalten: Die FDP-Fraktion wird den CDU-Antrag ablehnen und dem Dringlichkeitsantrag der Koalition zustimmen. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir freuen uns als CDU natürlich darüber, dass es hier – es ist schon angesprochen worden – offensichtlich einen breiten Konsens zu dem Anliegen gibt, das wir hier vorgetragen haben.