Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Richter, ich teile Ihre Auffassung nicht. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten immer wieder gesagt, in welch schwieriger Situation sich Bremen bei der Ausgabensituation befindet. Wir mahnen an und erwarten daher von der Regierung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wenn man das dann aber auf der anderen Seite immer fordert, muss man, finde ich, auch konsequent sein und sagen, man unterstützt auch die Möglichkeiten, die Einnahmesituation zu verbessern.
Wir haben wirklich nur drei Möglichkeiten bei der steuerlichen Situation: Wir haben die Möglichkeit, die Gewerbesteuer über den Hebesatz zu ändern – darüber wollen wir nicht ernsthaft diskutieren –, die Grundsteuer oder die Grunderwerbsteuer zu verändern. Wenn man diese drei Möglichkeiten in einer gewissen Abstufung sieht, dann ist für mich an dieser Stelle die einzige Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu verändern. Über die Grundsteuer gibt es insgesamt eine aktuelle Diskussion, wie man zukünftig damit umgehen wird. Man muss konsequent sein und auch sagen, wir können nicht immer nur fordern, dass die Ausgaben reduziert werden, und auf der anderen Seite nicht bereit sein, auch die Unterstützung für die Einnahmeverbesserung zu versagen. Wir werden das nicht tun. Ob dann am Schluss die elf Millionen Euro herauskommen, muss man sehen. Sicher
ist es richtig, die Grundsteuer kann man nicht unendlich nach oben ausdehnen. Man kann somit nicht auf die Idee kommen, nach einem Jahr noch einmal ein Prozent daraufzusetzen.
Man weiß auch nicht, ob es Vermeidungsstrategien gibt. Auch das ist nicht auszuschließen, zumindest bei denen, die große Grundstücke kaufen. Sie wissen, dass man diese Steuer umgehen kann, indem man kein Grundstück, sondern eine Gesellschaft kauft, und dann braucht man die Grunderwerbsteuer nicht zu bezahlen. Diese Vermeidungsstrategien bestehen, das wird aber kein kleines Unternehmen machen, sondern ein großes. Man weiß also auch da nicht ganz genau, welches Ergebnis es haben wird. Der Weg, die Einnahmen an der Stelle zu verbessern, ist richtig, deswegen unterstützen wir auch den Antrag. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es ist mittlerweile so, dass man an der Steuerschraube dreht, aber die Gefahr, dass der Kopf abreißt, ist eher klein. Mein Gefühl ist, sie ist viel zu locker, und man muss an manchen Stellen ein wenig drehen, damit es wieder auf ein gesundes oder vernünftiges Maß an Festigkeit kommt, was die Verhältnisse von Ein- und Ausgaben angeht. Daher unterstützen wir die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um ein Prozent.
Ich bin davon überzeugt, dass diese 2 000 Euro, die Sie genannt haben, eher keine junge Familie ins Ausland treibt. Ich glaube nicht, dass Finanzierungen an 2 000 Euro von 200 000 Euro scheitern, oder wenn man das Geld in bar hat, dass man dann nicht auch noch die 2 000 Euro aufbringen kann. Im Übrigen erwirbt man dadurch ein Stück Land und ein Haus, und man erwirbt damit auch einen Wert. Daher ist, glaube ich, die Besteuerung um ein Prozent höher vollständig gerechtfertigt, weil das Geld hinterher nicht weg ist, sondern man hat das Haus oder das Grundstück als Gegenwert. Daher ist diese Erhöhung gerechtfertigt, insbesondere in Bezug auf die fehlenden Einnahmen in Bremen. – Danke!
was in diesem Fall aber nicht der Fall ist, dann hätte ich mir einmal die Reden Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Landtag von Hannover, im Landtag von Saarbrücken und im Landtag von Kiel vorher durchgelesen, in denen Ihre Kollegen alle jeweils immer der Erhöhung der Grunderwerbsteuer zugestimmt haben. Es ist ein bisschen lächerlich. Die Probleme sind im Saarland, in Saarbrücken und in Kiel – weiß Gott! – auch groß genug. Wenn es da durchschlagende Argumente im Verhältnis von Schleswig-Holstein und Hamburg gäbe, die Ihre Antwort erzwingen würden, hätten Ihre Kollegen das dort wahrscheinlich gesagt, oder etwa nicht? Oder hängen Sie Ihr Fähnchen völlig nach dem Wind je nach dem, wo Sie gerade sind? Das könnte auch sein. Das hat mich überhaupt nicht überzeugt.
Die Grunderwerbsteuer ist als Umsatzsteuer, die darüber hinaus beim Kauf und Verkauf von Immobilien nicht erhoben wird, immer noch relativ moderat. Das ist einfach so. Das ist auch gerade noch einmal gesagt worden: Auch 4 oder 4,5 Prozent, was wir jetzt machen – da bleiben wir dabei –, sind moderat. Das Problem von Wettbewerbsföderalismus, das es ja gibt, spielt in diesem Fall keine große Rolle und ist durch die gleichzeitige Erhöhung von Niedersachsen auch ausgeschlossen.
Was man aber daran sehen kann: Wenn jemand ernsthaft auf die Idee kommen würde, das zu tun, was jemand einmal in den letzten Tagen vorgeschlagen hat, nämlich die Einkommensteuer im großen Umfang den Ländern freizustellen, dann hätten wir dies Problem von Wettbewerbsföderalismus, von Zuund Abwanderungen, der Reiche wird reicher, und die Ärmeren haben überhaupt keine Chance, in hohem Maße. Deswegen ist es da vollkommen ausgeschlossen, aber hier bei der Grunderwerbsteuer ist es sowohl von den Umständen als auch von der Höhe und den Begleitumständen – Niedersachsen macht es auch – vollkommen gerechtfertigt.
ganz herzlich für die Unterstützung von 94 Prozent dieses Hauses. Ich glaube, das ist ein eindeutiges Votum für diesen Vorschlag des Senats.
Eigentlich sind die Gründe genannt worden. Ich bedanke mich insbesondere beim Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Dr. Schrörs, dass wir in diesem Punkt keine Meinungsverschiedenheiten haben.
Dieser Punkt, den er angesprochen hat, ist doch der entscheidende Punkt. Wir werden Jahr für Jahr bis 2020 im Land Bremen die Schulden um 110 Millionen Euro pro Jahr zurückführen müssen. Das ist eine Frage der Beschränkung der Ausgaben, aber auch eine Frage, wie wir uns mehr Einnahmen sichern. Gestern ist hier im Haus noch über die Steuerschätzung beraten worden, gestern ist hier noch beklagt worden, dass Bremen im Moment vielleicht nicht ganz so viel davon hat, wie andere Länder. Das ist auch eine politische Frage. Das sagt aber auch gleichzeitig, dass wir die Chancen, selbst regulierend eingreifen zu können – dazu gehört die Grunderwerbsteuer –, auch nutzen müssen.
Noch einen Satz zu dem Wettbewerbsvorteil, Herr Richter, den wir nicht wahrnehmen: Der Umzug von jungen Familien in das Umland hat auch etwas mit Geld zu tun, auch etwas mit den Kosten für den Erwerb eines Hauses, aber bestimmt nicht mit den 2 000 Euro, die Sie eben selbst genannt haben, die hier mehr anfallen. Viel entscheidender, und das wissen wir nun auch aus genügenden Untersuchungen, bei dem Wegzug ins Umland bestehen die Fragen: Wie ist die Schulsituation? Wie ist die Möglichkeit, mein Kind zu betreuen? Wie viel Gartenfläche habe ich?
Wir leben hier in einer Großstadt und können bestimmte Dinge nicht erfüllen, die auf dem Land möglich sind, die für einen Teil von jungen Familien auch von Interesse sind. Das wissen wir, und das werden wir aber nicht ändern können. Die Begründung, die Sie gegeben haben, dass deshalb die Menschen wegziehen, ist beim besten Willen nicht zutreffend. Ich glaube, angesichts der Verhältnisse, die wir jetzt haben, wie die Mehrheiten sind, wie die Zustimmung zu diesem Vorschlag des Senats ist, dafür bedanke ich mich noch einmal. Ich hoffe – und das hoffen wir, glaube ich, alle –, dass die erwarteten Einnahmen auch kommen werden. Angesichts der wirtschaft
Wer das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, Drucksache 17/1362, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, empfehle ich uns, bis 14.30 Uhr in die Mittagspause einzutreten.
Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD vom 25. Mai 2010 (Drucksache 17/1304)