Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 17/1486, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abwasserabgabengesetzes, Drucksache 17/1461, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, es ist interfraktionell vereinbart worden, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten wollen.
Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abwasserabgabengesetzes, Drucksache 17/1461, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)
Gesetz zur Änderung des Bremischen Immissionsschutzgesetzes Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 2. November 2010 (Drucksache 17/1508) 1. Lesung 2. Lesung
Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Loske. Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Mahnke.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Frühjahr waren wir uns in der Debatte einig, dass Kinderlärm kein Grund zur Klage ist, sondern typisches Kinderverhalten. Toben, Laufen, aber auch Krach sind ein Teil ihres Entwicklungsprozesses. Einig waren wir uns aber auch darüber, dass es hier nur um alterstypischen Krach geht und nicht um mutwillig herbeigeführten. Daher möchte ich an dieser Stelle auch nicht noch einmal die ganze Argumentation vortragen, die damals ausgetauscht wurde. Bisher wird Kinderlärm mit Verkehrs- und Industrielärm gleichgesetzt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde aber für Industrieanlagen und Rasenmäher konzipiert. Hier ist man sich auch auf Bundesebene einig, dass eine Änderung an dieser Stelle dringend erforderlich ist.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Dies zeigt auch die von Bremen mit initiierte Bundesratsinitiative. Wir wollen mit der Änderung des Immissionsschutzgesetzes auf Länderebene zur rechtlichen Klarstellung beitragen, bis es zu einer entsprechenden Änderung des Gesetzes auf Bundesebene kommt. Es kann doch nicht sein, dass wir typische Geräusche, die von Kindern ausgehen – hier sei noch einmal gesagt, es geht wirklich nur um die typischen Geräusche, die eben altersgerecht typisch sind –, mit Industrielärm gleichsetzen. (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)
Eine Kindertagesstätte kann unserer Meinung nach nicht mit dem gleichen Maßstab gemessen werden wie Industrie- und Gewerbeanlagen.
Daher ist es ganz wichtig, an dieser Stelle eine eigene Begriffsbestimmung einzuführen, die deutlich macht, dass Geräusche von Kindern etwas Natürliches und somit auch akzeptabel sind.
Wir sagen auf der einen Seite immer „kurze Beine, kurze Wege“, aber auf der anderen Seite haben Kindertagesstätten immer wieder größere Probleme, Standorte zu finden. Wir wissen aber doch alle, dass junge Paare mit Kindern nicht in Industriegebieten wohnen, sondern in Wohngebieten. Deshalb brauchen wir diese Begriffsbestimmung. Kinder wollen und sollen sich spielerisch entfalten. Dabei sind Geräusche völlig normal. Es reicht nicht, nur von Kinderfreundlichkeit zu sprechen, wir müssen sie auch leben, denn Kinder sind nach wie vor unsere Zukunft. Deshalb bitte ich Sie um breite Unterstützung für unseren Antrag. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Wir haben vor ungefähr einem halben Jahr das Thema hier behandelt, weil uns viele Konflikte in diesem Bereich bekannt waren. Kinderlärm findet in Schulen, in Kindertagesstätten, auf Spielplätzen, aber auch in Wohnstraßen statt, und wir möchten und mochten hier auch damals schon nicht an den Gedanken glauben, dass Kinderlärm mit anderen Lärmarten gleichzusetzen ist. Deswegen haben wir den Senat beauftragt zu prüfen, inwieweit wir hier aus dieser unklaren Rechtslage ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
heraus mit einem Gesetz aufwarten können, das zur Änderung des Bremischen Immissionsschutzgesetzes führt, um endlich auch eine klareRechtslage zu schaffen.
Diese Rechtslage ist, wie auch von meiner Vorrednerin erwähnt, dass Kinderlärm nicht mit anderen Lärmarten gleichzusetzen ist. Das ist grundlegend, denn auf Bundesebene steht zwar noch eine Entscheidung aus, auch das wurde erwähnt. Wir regeln das jetzt noch einmal auf Landesebene im Landesimmissionsschutzgesetz. Das Gesetz macht auch endlich den Weg frei, gerade für Kitas, die sich in Wohngebieten befinden, ein Problem zu beseitigen, das häufig hier vorkommt, nämlich wenn Kitas sich neu gründen oder in bestehende Räumlichkeiten einziehen, ein Garten vorhanden ist, aber seitens des Vermieters erstens untersagt wird, diesen Garten für spielerische Zwecke zu nutzen, oder zweitens, wenn Kinder dort eben spielen und natürlich auch altersentsprechend Lärm verursachen und Anwohnerinnen und Anwohner gegen diesen Lärm Klage erheben.
Dann muss man sich einmal vorstellen, Kinder können auf den Spielplatz und in den Garten schauen, sind aber nicht in der Lage, dort zu spielen, weil sonst sogar im Zweifelsfall mit der Schließung der Kita gedroht wird! Dann ist man als Landesregierung leider gezwungen, da auch diese Schließung zu vollziehen. Damit wird Schluss gemacht. Kitas in Wohngebieten gehören zum Alltag, sollen in Zukunft auch zum Alltag gehören, genauso wie wir hier Spielplätze modernisieren, erhalten und ausbauen. Auch das gehört zum Stadtbild. Was wir nicht möchten – ich denke, da sind wir uns im Haus alle einig –, sind Kitas in Industriegebieten, nur weil einige der Meinung sind, Kinderlärm verursacht vielleicht sogar gesundheitliche Schäden. Das tut er nicht. Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Das müssen und können wir ertragen. Es ist nicht vergleichbar mit anderen Lärmarten.
Wir möchten in Zukunft auch, dass in reinen Wohngebieten Kitaplätze geschaffen werden. Es wird eine Menge getan, um hier Kitaplätze auszubauen. Entsprechend möchten diese Kinder sich auch spielerisch betätigen. Ich bin an dieser Stelle froh, dass durch die Mitteilung des Senats dem hier auch Rechnung getragen wird, dass wir unseren Antrag entsprechend heute hier vorliegen haben, mit dem wir in Paragraf 2 den Absatz 2 neu einfügen, da diese rechtliche Klarstellung noch einmal unterstreicht, dass das eben sozial adäquat und damit zumutbar ist.
In dem Sinne freue ich mich, dass dann auch der Antrag, sofern auch die Oppositionsfraktionen zustimmen, eine breite Zustimmung hier im Haus finden wird und wir uns nach Berlin als zweites Bundesland dem anschließen und Kinderlärm hier genehmigen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eine Vision von einer Republik, die wirklich kinderfreundlich ist und in der es kein Schild mit der Aufschrift „Spielen verboten!“ mehr gibt. Leider sieht die Realität noch ein bisschen anders aus. Überall dort, wo sich kein Schild befindet, auf dem „Spielen ausdrücklich erlaubt!“ steht, ist es im Moment verboten. Heute beschließen wir hoffentlich einstimmig eine bestehende gesetzliche Lücke im Bremischen Immissionsschutzgesetz. Damit wird alterstypisches Verhalten – meine Kollegin Frau Mahnke hat es dankenswerterweise schon ausgeführt –, also der Lärm von spielenden Kindern, grundsätzlich als sozial adäquat festgelegt, ohne damit eine Einzelfallbetrachtung entbehrlich zu machen.
Allen Zweiflern sei an dieser Stelle deutlich gesagt, diese gesetzliche Klarstellung ist kein Anspruch auf Rücksichtslosigkeit. Sie ist aber eine deutliche Stärkung der spielenden und tobenden Kinder. Normaler Kinderlärm wird im Regelfall zukünftig kein Klagegrund mehr sein. Er wird auch nicht mehr – auch das wurde bereits von meinen beiden Vorrednern ausgeführt – mit Industrielärm oder schädlichen Umwelteinflüssen gleichgesetzt. Das ist auch gut so! Immer wieder klagen Elternvereine darüber, dass sie keine Räume finden, weil potenzielle Vermieter Angst vor den möglichen Beschwerden der Nachbarn haben. Hier erhoffen wir uns über diese rechtliche Klarstellung eine deutliche Verbesserung, denn ich sage ganz deutlich für uns als CDU-Fraktion: Wir brauchen die Elternvereine, sie leisten eine unverzichtbare Arbeit.
Elternvereine, Kindergärten und Spielplätze dürfen nicht in Gewerbegebiete oder an den Rand unserer Städte gedrängt werden. Sie gehören wohnortnah in Wohngebiete. Das wird jetzt gestärkt, und auch das ist gut so!
Insgesamt bleibt es aber wichtig, dass in einem föderalen System kein Flickenteppich produziert wird. Mit Spannung erwarten wir daher die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die weiteren Maßnahmen, die auf Bundesebene geplant sind. In diesem Kontext begrüßen wir auch die vom Bundesbauministerium mit den Städten gemeinsam erarbeitete Arbeitshilfe zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten. Schwierig umschrieben, mit langen Worten heißt es nichts anderes als: Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Genau deswegen soll er auch nicht mehr mit den bisherigen Mitteln bekämpft werden kön––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Insgesamt bleibt festzustellen: Ein guter Tag für die Kinder und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven! Ich hoffe, dass wir diese Änderung heute alle hier möglichst einheitlich beschließen. Ich freue mich auf die weiteren Schritte im Sinne einer kinderfreundlichen Stadt. – Danke schön!