Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Keine Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Europa Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 7. Dezember 2010 (Drucksache 17/1582)
Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Prof. Stauch. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorratsdatenspeicherung dient der Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Die bisherige gesetzliche Regelung wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 aufgehoben. So weit so richtig! Das alte Gesetz wurde vom Gericht jedoch nicht schlechthin für verfassungswidrig erklärt, sondern es ging um die Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit, diese wurde bemängelt. Vor diesem Hintergrund haben nicht nur alle – und ich betone alle! – Innenminister und -senatoren, sondern auch alle Leiter der Landeskriminalämter und der Chef des Bundeskriminalamtes die zeitnahe Neuregelung dieses Gesetzes gefordert. Unser heutiger Antrag nimmt diese Forderung auf. Uns ist natürlich bewusst, dass unser Innensenator diesbezüglich keinen Rückhalt in seiner Koalition hat, und das allein ist schon ein Skandal,
(Beifall bei der CDU) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. denn es kann ja nicht angehen, dass ein Innensenator ganz offensichtlich diese Vorratsdatenspeicherung für gut und richtig hält, aber in seiner eigenen Koalition keine Mehrheit findet. (Abg. T s c h ö p e [SPD]: Normaler demo- kratischer Vorgang!)
Die Mehrheit der Bevölkerung, Herr Tschöpe, ist dafür, die hat nicht das Problem, und von daher gesehen repräsentieren Sie mit Ihrer Meinung eindeutig nicht die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung.
Sie diskutieren immer wieder das Problem der Freiheit und vernachlässigen dabei das Thema Sicherheit. Für uns als CDU stehen diese beiden Dinge gleichwertig nebeneinander. Für uns ist Sicherheit gleichbedeutend mit Freiheit, und das eine ist von dem anderen abhängig. Das erklären Sie einmal den vielen Bürgern, die Opfer von Straftaten geworden sind, wie sehr sie sich um die Sicherheit fürchten oder wie sehr sie bei der Sicherheit Probleme sehen! Die Freiheit, glaube ich, sieht die Mehrheit der Bürger zumindest ohne große Probleme.
Bei dieser Frage der Vorratsdatenspeicherung haben insbesondere die Grünen ganz offensichtlich große Probleme und darüber hinaus natürlich unsere Bundesjustizministerin – –.
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat nur mit der Verhältnismäßigkeit Probleme gehabt, nicht mit dem Inhalt der Vorratsdatenspeicherung!
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Hat jedenfalls Probleme gehabt, das können wir feststellen!)
Ja, aber Herr Dr. Güldner, das ist faktisch falsch, was Sie da sagen! Die Bundesjustizministerin – um eine Adresse an die FDP zu senden – ist auch dagegen, auch das ist ein ganz merkwürdiger Vorgang, und das, meine Damen und Herren –
nein, Herr Tschöpe, hören Sie zu! –, obwohl aus der Antwort des Senats, also Ihres eigenen Senats, auf die Kleine Anfrage der CDU vom 14. Juni 2010 hervorgeht, dass zwischen Anfang 2008 und Mitte 2010 allein 584 Fälle mit richterlichem Beschluss über die Vorratsdatenspeicherung ergangen sind und damit auf Daten aus diesem Bereich zurückgegriffen worden ist. In 584 Fällen sind richterliche Beschlüsse über
die Vorratsdatenspeicherung angeordnet worden, um diese Straftaten besser aufzuklären und zu einem besseren Ergebnis zu kommen.
Weiterhin teilt der Senat in der Antwort mit, dass die Erfahrungen – auch das ist ein aus meiner Sicht ganz wichtiger Hinweis – aus der Praxis der Strafverfolgung zeigen, dass die Vorratsdatenspeicherung als strafprozessuale Maßnahme ein wirksames Mittel der Kriminalitätsbekämpfung darstellt. Jetzt treten Sie an und sagen: Das wollen wir aber gar nicht! Insbesondere konnten laut Aussage des Senats mit der Ermittlung von Anschlussinhabern Raub- und Sexualdelikte, die Verbreitung von Kinderpornografie, Delikte aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, Internetkriminalität, internationaler Terrorismus und vieles mehr aufgeklärt werden. Ich wiederhole: Das wollen Sie alles nicht!
Meine Damen und Herren, wir haben überhaupt kein Verständnis für die Bedenken der grünen Dagegen-Partei.
Wir müssen uns nur noch einmal vor Augen führen: Diese Daten, meine Damen und Herren, sind bei den Providern, bei den Telefongesellschaften vorhanden, sie sollen diese nur länger zur Verfügung stellen. Diese Gesellschaften haben die Daten, um ihre Rechnungen erstellen zu können und möglicherweise auch gegenprüfen lassen zu können. Ein Generalverdacht, den Sie immer wieder vermuten, steckt nun weiß Gott nicht dahinter!
Deshalb fordern wir in unserem Antrag den Senat auf, im Bundesrat eine Initiative zur gesetzlichen Neuregelung unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts einzubringen. Ihren Antrag lehnen wir ab, weil er nämlich in die völlig falsche Richtung geht! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat: „Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst
und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.“
Dies ist keine grüne Parteitagsrhetorik, sondern Aussage des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010. Die anlasslose massenhafte Speicherung individueller Kommunikationsdaten ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger und steht in keinem Verhältnis zu dem Nutzen.
Für Grüne ergeben sich aus dem Urteil zwei politische Konsequenzen. Erstens, die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für die Aufhebung der entsprechenden Richtlinie einsetzen, und zweitens, sie muss allem Ansinnen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, entschieden entgegentreten.
Ich kann es auch beim besten Willen nicht mehr hören, welche Straftaten mittlerweile immer herhalten müssen, um diesen Quatsch zu begründen! Eine ganze Reihe von Bundestagsabgeordneten der CDU nutzt die aktuelle Terrorwarnung und die Angst der Bürgerinnen und Bürger schlichtweg aus, um alte Forderungen nach neuen Sicherheitsmaßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung in der Regierungskoalition durchzusetzen. Letzten Endes schadet die Union damit der notwendigen effektiven Terrorismusbekämpfung. Niemand konnte bisher eine überzeugende Erklärung liefern, wie die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten aller Menschen in unserem Land gegen die aktuelle Bedrohung durch Terrorismus helfen soll. Die konspirative Arbeit von Terroristen erzeugt eben gerade nicht die Datenspur, die Ermittler benötigen, um mit der Vorratsdatenspeicherung Erfolg zu haben.
Und nun, Herr Hinners, ist es die Kinderpornografie! Zuerst wollten Sie Stoppschilder im Internet aufstellen, also Seiten sperren lassen, und nun muss die Vorratsdatenspeicherung herhalten, um Kinderpornografie zu bekämpfen. Auch das kann eigentlich nicht Ihr Ernst sein! Es geht doch darum, ein wirkungsvolles Instrument gegen diese schädlichen Taten zu haben.
Es geht darum, die Täter auch zu fassen, und dafür brauchen wir ein internationales Vorgehen und eine
Ich möchte noch einen letzten Aspekt in die Debatte einführen, die Datensicherheit! WikiLeaks lässt grüßen. Sie alle wollen ernsthaft Verbindungs- und Kommunikationsdaten auf einem großen Rechner speichern und dort anhäufen. Dieser Ort ist dann natürlich bestmöglich geschützt, das ist vollkommen klar, und niemand darf unbefugt auf diese Daten zugreifen. Das hat die US-Regierung auch mit nicht allzu großem Erfolg versucht, auch daran sollten Sie vielleicht noch einmal denken! Ganz zum Schluss: Heute gibt es einen gemeinsamen Antrag von uns Grünen und der SPD, und damit sollte auch jedem klar sein, welche Position das Bundesland Bremen in der Debatte einnimmt. Mit uns wird es keine Vorratsdatenspeicherung geben, wir stellen nicht ein ganzes Land unter Generalverdacht! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!