Protokoll der Sitzung vom 08.12.2010

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetze sind in aller Regel nur so gut wie ihr Vollzug, und es besteht eine öffentliche Notwendigkeit hier in Bremen, den Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, also Bundesgesetze, neu zu regeln. Mit der Vorlage soll das geschehen.

Ich sehe die Kostenentwicklung kritisch. Es ist zunächst nicht einzusehen und nicht logisch, dass sich die Kosten von 50 Euro auf 1 000 Euro pro Haus in der Größenordnung von Einfamilienhäusern oder von 200 000 Euro Bausumme erhöhen. Ich gehe aber davon aus, dass der Vollzug dieser Gesetze dafür sorgt, diese Gebäude so zu bauen, dass sie anschließend energetisch besser ausgestattet sind als vorher und dass die Bauherrinnen und Bauherren, wenn sie sich dieser Prüfung unterziehen, daraus auch einen Nutzen ziehen, nämlich den, dass sie auf lange Sicht Energie sparen.

Das ist sowohl für die Bauherrinnen und Bauherren und für spätere Nutzerinnen und Nutzer als auch für die Firmen, die dann darin sitzen, meines Erachtens ein großer Vorteil. Ich halte es auch für eine wichtige Verpflichtung. Wenn man sich schon entschließt, solche Gesetze zu machen, muss man ähnlich wie bei einem TÜV für Autos dafür sorgen, dass das, was man will, auch umgesetzt wird und nicht zu einem Lippenbekenntnis oder zu einer wenig tragfähigen gesetzlichen Maßnahme, weil relativ viele Leute sich mehr oder weniger einfach aus diesen Sachen davonschleichen können.

Für mich ist dieses Gesetz, dieser Vollzug, eine Art energetischer TÜV für Gebäude. Ich glaube, dass dieser Vollzug TÜV-ähnlichen Nutzen hat wie bei Autos, nämlich dafür sorgt, dass in Zukunft Gebäude deutlich energiesparender gebaut werden. Das bedeutet auch, dass die Kostensteigerungen, die damit verbunden sind, so gerechtfertigt sind. Deswegen werden wir dem Gesetz zustimmen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Loske. Senator Dr. Loske: Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Zunächst einige Anmerkungen zu dem, was Herr Imhoff gesagt hat! Sie sprachen davon, dass die Bundesregierung ambitionierte Ziele hat in Bezug auf die energetische Sanierung des Gebäudebestands. Das stimmt. Die Bundesregierung hat in ihrem Energie- und Klimaprogramm aufgeschrieben, dass sie den Prozentsatz der jährlichen Renovierung von Gebäuden von ein Prozent auf zwei Prozent per annum erhöhen will, also eine Verdoppelung. Gleichzeitig hat sie allerdings – und das ist eben auch ein Zwischenruf von Herrn Jägers gewesen – die Mittel, die im Rahmen des KfW-CO2-Minderungsprogramms zur Verfügung gestellt werden, von zwei Milliarden Euro auf 950 Millionen Euro reduziert, also etwas mehr als halbiert. Das heißt Verdoppelung der Ziele bei Halbierung der Mittel! Das ist eine klassische CDUPolitik. So ein Faktor vier funktioniert nicht. (Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Das Zweite, das Sie gesagt haben, nehme ich jetzt ein bisschen als Kampfrhetorik. Dass in Bremen keiner mehr wohnen will und so weiter, dass hier nichts gemacht würde, das wissen Sie selbst, dass das nicht der Realität entspricht. Das Gegenteil trifft zu. Der Demografiebericht sagt, dass die Bremische Bevölkerung bis zum Jahr 2020 in etwa konstant bleibt, vielleicht sogar moderat wächst, dass es aber eine klare Tendenz gibt zur Rückwanderung aus dem Umland in die Stadt und dass wir – das haben wir im Rahmen unserer Wohnraumbedarfsanalyse auch gezeigt – dazu in der Lage sind und es auch hier gern tun, alle und vor allen Dingen junge Familien, was Sie ja auch fordern, hier willkommen zu heißen.

In Bremen wird viel entwickelt. Ich könnte einige Standorte nennen, von der Überseestadt über die Fläche am Klinikum Bremen-Mitte und das GestraGelände bis zum Stadtwerder und dem Bunnsackerweg. Auch in Quartieren, die eher als sozial benachteiligt gelten, passiert eine ganze Menge. Insofern stellen wir auch in aller Breite Wohnraum zur Verfügung. Da kann man immer besser werden, aber ein allgemeines Lamento, wie Sie das hier gemacht haben, trifft die Realität in gar keiner Weise.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Jetzt zum Gesetz! Es geht hier bei dieser Umsetzung um zwei Elemente, nämlich um die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-EnergienWärmegesetz. Das sind genau die beiden Komponenten, die im Gebäudebereich zentral sind. Es wurde ja zu Recht darauf hingewiesen, dass die Musik im

Gebäudebereich spielt, da werden 40 Prozent der Energie verbraucht und ein Drittel der CO2-Emissionen ausgestoßen. Deswegen müssen wir denen ein besonderes Augenmerk schenken, das heißt, den Energieverbrauch senken. Dafür ist die Energieeinsparverordnung da, und gleichzeitig müssen wir den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung sukzessive hochfahren. Das genau ist das Ziel dieses Gesetzes. Die Neuregelung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung und des ErneuerbareEnergien-Wärmegesetzes in Bremen sind ein Baustein in der Umsetzung unseres Klimaschutz- und Energieprogramms 2020.

Ich glaube, die klimaschützende Wirkung dieser beiden Verordnungen kann sich nur entfalten, wenn die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis auch tatsächlich konsequent umgesetzt werden. Insbesondere bei der baulichen Ausführung von Gebäuden, also am Anfang, ist es notwendig, Fehler zu vermeiden, davon gibt es übrigens heute sehr viele. Mängel bei der Wärmedämmung oder der Haustechnik können von den Bauherren oft nicht erkannt werden und sind nach Abschluss der Arbeiten oft nur mit sehr großem Aufwand zu beheben. Die unnötigen Kosten treffen die Bauherren, die unnötigen CO2-Emissionen treffen die Gesellschaft. Deshalb ist es erforderlich, einen Gesetzesvollzug zu schaffen, mit dem die praktische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen auch tatsächlich gewährleistet werden kann.

Mit der am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung – darauf hat Herr Dennhardt schon hingewiesen – war die Zielsetzung verbunden, für den Vollzug der energierechtlichen Anforderungen an Gebäuden ein eigenes, spezialisiertes Verfahren einzurichten. Das heißt, der Vollzug dieser beiden Verordnungen erfolgt nicht mehr im allgemeinen bauaufsichtlichen Verfahren, sondern es gibt eine gesonderte Umsetzung. Diese bauliche Umsetzung der Anforderungen der beiden Verordnungen soll durch staatlich zugelassene und von den Bauherren selbst zu beauftragende Sachverständige für energiesparendes Bauen überwacht werden. Man kann sagen, dass durch die staatliche Zulassung bei den Sachverständigen ein hohes Qualifikationsniveau sichergestellt werden kann. Auch das scheint mir eine sehr wichtige Voraussetzung zu sein.

Gegenüber dem bisherigen bauaufsichtlichen Vollzug entstehen für die Bauherren zwar Mehrkosten, aber diese sind in der Tat durch neue gesetzliche Bestimmungen aus bundesrechtlichen Klimaschutzbestimmungen in den letzten Jahren begründet. Sie sind auch gerechtfertigt. Sie wären allerdings auch in gleicher Weise und in ähnlichem Umfang entstanden, wäre es bei dem bisherigen bauaufsichtlichen Vollzug geblieben.

Wie gesagt, den Kosten am Anfang des Prozesses stehen über die Zeitachse vermiedene Emissionen, vor allen Dingen vermiedene Energiekosten gegenüber, sodass es im Interesse der Bauherrinnen und

Bauherren ist. Es wurde bereits darauf verwiesen, dass es für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten eine Sonderregelung gibt. Hier ist wie bisher auch ein vereinfachtes Verfahren mit behördlichen Stichproben vorgesehen, um den in diesem Bereich bestehenden Sonderbedingungen Rechnung zu tragen. Hier wird es im Regelfall nicht zu Mehrkosten kommen. Durch den Vollzug der beiden Verordnungen gemeinsam wird der bürokratische Aufwand für die Bauherren reduziert, und für alle energierechtlichen Anforderungen ist nun der Sachverständige für energiesparendes Bauen der zentrale und einheitliche Ansprechpartner.

Der behördliche Vollzug kann weitgehend reduziert werden, und zwar auf die Durchführung von Stichproben. Das sagte ich bereits. Die Klärung und gegebenenfalls Verfolgung der von den Sachverständigen mitgeteilten Verstöße sowie die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen, darauf kann das behördliche Handeln beschränkt werden. Deshalb haben wir auch, was die Personalanforderungen betrifft, nur eine geringfügige Aufstockung vorgenommen, um diesem hohen fachlichen Niveau Rechnung zu tragen. Die Stellenbesetzung für einen Ingenieur oder eine Ingenieurin und 1,5 Verwaltungsfachkräfte ist bereits eingeleitet. Es geht also um 2,5 zusätzliche Stellen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der vom Senat bereits beschlossenen Vollzugsverordnung ist es meiner Meinung nach gelungen, ein hohes Vollzugsniveau mit einem vertretbaren Aufwand für alle Beteiligten zu erreichen.

Ich war am Ende des Tages auch sehr froh darüber, dass die Verbände und die Kammern, die am Anfang Einwände hatten, nach diesem Zugeständnis und nach sehr konstruktiven Diskussionen ihre Einwände gegen diese Verordnung zurückgestellt haben. Deshalb bitte ich um die Zustimmung. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Energiegesetzes, Drucksache 17/1538, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und dies interfraktionell vereinbart wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Energiegesetzes, Drucksache 17/1538, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Bremen Kenntnis.

Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG)

Mitteilung des Senats vom 16. November 2010 (Drucksache 17/1539) 1. Lesung

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute befinden wir uns in der ersten Lesung eines Landeskrankenhausgesetzes. Bremen hatte bisher kein Gesetz. Schleswig-Holstein ist auch noch ein Land, in dem es kein Gesetz gibt, sonst haben alle Bundesländer ein Landeskrankenhausgesetz. Warum benötigen wir ein solches Gesetz?

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Das fragen wir uns auch!)