Protokoll der Sitzung vom 08.12.2010

Gesetz zur Änderung des Bremischen Energiegesetzes

Neuregelung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-EnergienWärmegesetzes im Land Bremen

Mitteilung des Senats vom 16. November 2010 (Drucksache 17/1538) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Loske.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der heutigen Änderung des Bremischen Energiegesetzes werden Verbesserungen energetischer Standards bei Gebäuden, und zwar vor allem durch einen optimierten Vollzug erreicht. Das ist selbstredend wichtig für den Klimaschutz, aber auch für die Qualitätssicherung bei der Errichtung von Gebäuden und damit für den Verbraucherschutz.

Es wird die Rechtsgrundlage für den gemeinsamen Vollzug aller energetischen Anforderungen geschaffen, die nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz an die Errichtung und Sanierung von Gebäuden gestellt werden. Diese Verbindung, nämlich der gemeinsame Vollzug, ermöglicht einen sehr geringen zusätzlichen Aufwand, und zwar sowohl seitens der Bürgerinnen und Bürger als auch seitens der Verwaltung. Dieser Aufwand wird optimiert, indem sowohl die Energieeinsparverordnung als auch das neue Bundesgesetz, nämlich das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, in den Vollzug integriert wird.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist bekanntlich ein Bundesgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Es besagt, dass bei neu errichteten Gebäuden in einem bestimmten Umfang erneuerbare Energien zu nutzen oder Ersatzmaßnahmen mit dem Ziel eines geringeren Primärenergieverbrauchs zu realisieren sind. Nun wird, wie gesagt, der Vollzug dieses Bundesgesetzes für das Land Bremen erstmalig geregelt, und dies so unbürokratisch wie möglich, dabei ist aber – wie vorhin gesagt, und das wiederhole ich an der Stelle noch einmal, weil das schon einmal ganz wichtig ist, um hier klarzumachen, dass mit dem Weg, der hier gegangen wird, möglichst wenig Bürokratie geschaffen wird – aufgrund natürlich auch neuer Bundesgesetzgebung mehr Bürokratie notwendig. Es werden Vereinfachungen bei gleichzeitiger Verbesserung und ei

nem höheren Vollzugsniveau bei der Energieeinsparverordnung erreicht. Das ist eine gute Lösung, und zwar eine gute Lösung, um mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand möglich viel CO2-Einsparungen und damit möglichst viel Klimaschutz zu erreichen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Prozess muss gelobt werden. Es hat nämlich eine konstruktive Beteiligung und Abstimmung mit einer Vielzahl von betroffenen Kammern, Verbänden und Vereinigungen stattgefunden. Nach zunächst grundlegenden Bedenken wurde ein tragfähiger Kompromiss entwickelt. Der besteht im Wesentlichen darin, dass es ein vereinfachtes Verfahren für kleine Wohngebäude gibt. Die Verbände der Wohnungswirtschaft haben dem so geänderten Entwurf zugestimmt. Es muss natürlich auch in deren Interesse sein, dass die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis dann auch konsequent vollzogen werden. Dem Gesetz für mehr Klimaschutz und für mehr Verbraucherschutz kann man eigentlich nur zustimmen. In diesem Sinne wünsche ich mir eine große Unterstützung. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dennhardt.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem 1. Mai 2010 haben wir die neue Bremische Landesbauordnung, und die hat die Prüfung und Überwachung der Einhaltung der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung aus dem bauaufsichtlichen Verfahren herausgelöst. Ziel der rot-grünen Koalition ist hier in Bremen ein gemeinsames Vollzugsverfahren für alle energetischen Anforderungen an die Errichtung und Sanierung von Gebäuden nach den bundesgesetzlichen oder bundesrechtlichen Regelungen der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Frau Dr. Mathes hat es vorhin auch erwähnt.

Es sollen für größere Wohngebäude und gewerbliche Gebäude – wie in der überwiegenden Mehrzahl der anderen Bundesländer auch – in einem Verfahren Prüfungen durch unabhängige Dritte erfolgen. Die Kosten werden dabei je nach Gebäudetyp und der eingesetzten Anlagentechnik für die Wohngebäude voraussichtlich zwischen 500 und 1 000 Euro und für Nicht-Wohngebäude zwischen 1 000 und 1 700 Euro liegen. Frau Dr. Mathes hat es erwähnt, in Bremen ist hier extra noch einmal eine Vereinfachung vorgesehen worden: Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten soll ein bewusster Verzicht auf den unabhängigen Sachverständigen mög

lich sein, damit dort dann keine Kostensteigerungen gegenüber dem bisherigen Verfahren anfallen. Allerdings sollte man sich gut überlegen, ob man auf diesen Sachverständigen verzichtet, denn Mängel lassen sich nachträglich oft kaum noch feststellen. Die unabhängigen Sachverständigen sollen hier qualitätssichernd helfen.

Das Vollzugsverfahren einschließlich der Zulassung der Sachverständigen soll nun im Rahmen einer Verordnung des Senats geregelt werden. Für den Bereich des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes braucht es dafür noch eine landesgesetzliche Verordnungsermächtigung für den Senat, während für den Bereich der Energieeinsparverordnung diese Verordnungsermächtigung bereits durch Bundesrecht gegeben ist. Die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz müssen umgesetzt werden. Deren qualitative praktische Umsetzung ist von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der mit den Vorschriften verbundenen Klimaschutzziele, so auch des Klimaschutz- und Energieprogramms 2020 des Bremer Senats, dessen Hauptziel die Reduzierung der bremischen CO2-Emissionen ohne die Stahlindustrie bis 2020 um 40 Prozent ist gegenüber 1990.

Im September haben die Deputationen für Bau und Verkehr sowie für Umwelt und Energie bereits zugestimmt. Stimmen auch Sie der Gesetzesänderung zu, damit der Vollzug im Land Bremen vom Senat entsprechend der beigefügten Durchführungsverordnung geregelt werden kann, und wir damit der Erfüllung unserer Klimaschutzziele einen weiteren Schritt näher kommen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Imhoff.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die Mitteilung des Senats eingehe, möchte ich zunächst deutlich machen, dass die CDU in der energetischen Sanierung von Gebäuden und in der Energieeinspeisung eine große Chance sieht. Genau aus diesem Grund haben wir in der letzten Legislaturperiode auch die Energieleitstelle geschaffen, die sich mit energetischen Fragen auseinandersetzt und erfolgreich arbeitet.

In unserem CDU-Zukunftsprogramm, das wir gerade beschlossen haben, nimmt die energetische Sanierung sowie das energetische Wohnen einen sehr großen Teil ein. Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs, etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Gleichzeitig sind die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

waltig. Das Ziel der Bundesregierung ist es daher, bis zum Jahr 2020 den Wärmebedarf des Gebäudebestands um 20 Prozent zu reduzieren. Aus Sicht der CDU ist die energetische Sanierung des Gebäudebestands die wichtigste Maßnahme, um den Verbrauch fossiler Energieträger nachhaltig zu mindern. Das ist natürlich nicht zum Nulltarif zu haben, sondern erfordert erhebliche Investitionen, die aber langfristig auch zu Kostenersparnissen führen. Die Umsetzung dieser Strategie erfordert geeignete und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen sowie notwendige Flexibilität. Dies vermisse ich in der Gesetzesvorlage des Senats.

(Abg. J ä g e r s [SPD]: Halbierung der Mittel auf Bundesebene!)

Das Gesetz mag vom Grundsatz her richtig sein, die Umsetzung ist aber weit über das Ziel hinaus geschossen. Bei dem Bau eines Hauses kann sich zukünftig eine Kostensteigerung von bis zu 1 000 Euro nur für die Bauaufsichtsprüfung ergeben. Das Geld wäre doch viel besser in die Isolierung investiert. Gleichzeitig wird durch die Überwachung der Bauausführung weiter Bürokratie aufgebaut. Das ist definitiv der falsche Weg. Das Land Bremen braucht weniger Bürokratie statt mehr. Es muss in Bremen mehr gebaut werden, das ist eine Tatsache. Besonders für Familien mit mittlerem Einkommen muss das Bauen leichter gemacht werden. Mit dem Erhöhen von Gebühren und einem Mehr an Bürokratie verschreckt die Regierung jedoch Bauwillige. Daher ist die Gesetzesvorlage das falsche Signal. Davon einmal ganz abgesehen, wird, seitdem Rot-Grün Bremen regiert, sowieso nicht mehr gebaut. Das sieht man ja auch an der Einwohnerentwicklung, Sie treiben mit Ihrer Antiwohnbaupolitik die Menschen ja förmlich aus unserem Bundesland heraus!

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Nehmen Sie einfach zur Kenntnis: Zersiedelung ist einfach klimaschädlich, und das muss man ja auch dazu sagen.

Doch kommen wir zurück zum vorliegenden Gesetz! Was an dem Gesetz auch noch negativ aufstößt, ist, dass durch die Gesetzesänderung mindestens 2,5 Stellen geschaffen werden sollen. Es entstehen dadurch jährliche Kosten von circa 130 000 Euro, und die werden wir nicht mittragen. Bremen ist hoch verschuldet, das wissen wir alle. Der Senat will daher sparen, behauptet er. Die Vorlage zeigt jedoch deutlich, dass es das Gegenteil ist. In Bremen betragen allein die Personalkosten im Jahr um die 1,3 Milliarden Euro. Personalkürzungen und strukturelles Sparen wären nötig. Was macht die rot-grüne Regierung? Sie streicht weiter Stellen und treibt die Steuerzahler aus unseren zwei Städten hinaus.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, Sie helfen unserem Land mit diesem Ge

setz nicht, sondern Sie schaden ihm langfristig! Anreize für energetisches Bauen, wie es uns andere Bundesländer vormachen, sind gefragt, und keine überteuerte Bürokratisierung. Die CDU-Fraktion wird aus diesen Gründen den Gesetzesvorschlag ablehnen. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass in Bremen nicht mehr gebaut wird, stimmt so ganz auch nicht. Wir sind zwar auch nicht mit allem einverstanden, was die Regierungskoalition in den letzten Jahren so beschlossen und verzapft hat – könnte ich einmal sagen –, aber es wurde eine ganze Menge getan, und die Zahlen verdeutlichen auch in der Wohnungsbaukonzeption, dass wir genügend Flächen haben, die noch bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus reichen, und wir die Osterholzer Feldmark wirklich nicht brauchen.

(Beifall bei der FDP und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Unruhe)

Zum Thema 40 Prozent der Energiekosten auf Gebäude, die Zahl ist richtig, ich will nur einmal etwas verdeutlichen: Die Zahl ist nur dann richtig, wenn man sie relativiert. 40 Prozent der Energieverbräuche auf Gebäude beziehen alle Gewerbebauten mit ein. Das wird manchmal vergessen. Es sind nicht nur die Wohngebäude, um die es geht, sondern auch die Gewerbebauten, um die wir uns auch kümmern müssen.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt aber zum Gesetz! Es ist richtig, dass eine Rechtsgrundlage für einen vom bauaufsichtlichen Verfahren unabhängigen Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes geschaffen werden muss. Der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Energiegesetzes weist jedoch aus unserer Sicht eine Reihe von Schwächen auf, die von der Wohnungswirtschaft und den Verbänden im Rahmen der soeben schon angesprochenen Anhörung verdeutlicht wurden. Sie ist harmonisch verlaufen, aber nicht alles wurde berücksichtigt, was aus unserer Sicht sinnvoll gewesen wäre.

(Beifall bei der FDP)

Die Anregungen führten zu einer Überarbeitung. Der jetzt vorgelegte Entwurf ist nach unserem Empfinden einfach noch nicht ausreichend.

(Beifall bei der FDP) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Ich will hier aufgrund der fünf Minuten Redezeit nicht alles nennen, aber einige Punkte doch aufführen und ansprechen. Aufgrund bereits bestehender Vorschriften sind Bauherren und -frauen und Entwurfsverfasserinnen und -verfasser bereits seit Langem verpflichtet, entsprechende Berechnungen und Nachweise hinsichtlich der erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz und der EnEV 2009 zu erstellen und zu führen. Es ist schon heute der Nachweis zu erbringen, dass die Bauvorhaben den Vorgaben aus den Berechnungen entsprechen. Es erscheint uns überzogen, hier nun externe Stellen damit zu beauftragen, eine weitere Überprüfung vorzunehmen. Hierdurch wird kein Bürokratieabbau, sondern ein Mehr an Bürokratie erzeugt, und es entstehen Mehrkosten. (Beifall bei der FDP)

Eine Übertragung der Prüfung auf einen entsprechend zertifizierten, von einem eigens bei der Ingenieurkammer einzurichtenden Prüfungsausschuss geprüften Sachverständigen halten wir für überzogen, zumal bereits vorab Fachfirmen und fachkompetente Büros eingeschaltet wurden. Ausreichend wäre – da stimmen wir mit den von der Bauwirtschaft vorgetragenen Argumenten überein –, wenn vonseiten der Baubehörde entsprechende stichprobenhafte Überprüfungen durchgeführt würden.

(Beifall bei der FDP)

Als geradezu ärgerlich empfinden wir die Aussagen zu den entstehenden Kosten. Warum steht an erster Stelle erst – –. In der Vorlage ist dann die Rede davon, dass durch das Gesetz selbst weder der öffentlichen Hand, den öffentlichen Haushalten, noch den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Kosten entstehen. Das ist schon einmal eine unsinnige Aussage. Bevor ein Entwurf hier dieses Haus erreicht, sind auch schon Kosten entstanden. Entwürfe müssen erarbeitet werden, sie gehen durch die Anhörung, das kostet, aber es ist zugegeben ein geringer Anteil.

Eine Folge des Gesetzes ist doch wohl auch die genannte Vollzugsbauordnung. Hier sind der Vorlage dann auch Kosten zu entnehmen. Fakt dabei ist, dass die Kosten für ein Wohngebäude mit einer Bausumme von ungefähr 200 000 Euro – ausgenommen sind die Ein- bis Zweifamilienhäuser nur in Reihenhauszeilen und nicht die freistehenden Ein- bis Zweifamilienhäuser – von etwa 50 Euro auf 1 000 Euro steigen. Das ist soeben gesagt worden. Immer vorausgesetzt – und das ist nicht gesagt worden –, der Sachverständige, der ja auch für seinen Sachverstand haftet, kommt mit den behördlicherseits angenommenen Stunden der Überwachung und Überprüfung und der Bestätigung auch aus! Da haben wir so unsere Zweifel.

(Beifall bei der FDP)

Bei dieser Relation dann von wenigen Promille zu sprechen, ist aus unserer Sicht schon heftig. Ein halbes Prozent und zusätzlich die auch aus der Vorlage ersichtlichen Personal- und Sachaufwendungen für den Vollzug, das sind dann nicht nur wenige Promille, das ist dann schon wirklich etwas mehr. Daher, wenn der Gesetzentwurf ein bisschen anders ausgesehen hätte, hätten wir vielleicht zustimmen können. So jedenfalls nicht! – Danke!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetze sind in aller Regel nur so gut wie ihr Vollzug, und es besteht eine öffentliche Notwendigkeit hier in Bremen, den Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, also Bundesgesetze, neu zu regeln. Mit der Vorlage soll das geschehen.