Das mag sein, daran kann ich mich nicht erinnern, aber ich erinnere mich an 2002! Ich bin mit meiner Familie damals auf dem Deich gewesen. Einerseits ist es natürlich eine Katastrophe, aber andererseits war es auch ein beeindruckendes Naturschauspiel. Das Ganze war immer auch mit einer gewissen Angst gepaart, weil nicht mehr viel fehlte – ich wohne direkt hinter dem Deich –, und ich hätte das Wasser in meinem Wohnzimmer gehabt. Das wäre schon etwas unangenehm geworden.
Ich kann mich auch noch daran erinnern, dass die Landwirte unheimlich geschimpft haben und dass es sehr lange gedauert hat, es waren in Borgfeld große Bereiche wirklich lange überschwemmt, und das im Sommer. Das hat natürlich auch dafür gesorgt, dass es ziemlich gestunken hat. Dieter, du wirst dich auch noch daran erinnern können, es hat wirklich lange gedauert, bis das alles wieder trocken war, und die –––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Hochwasser ist eigentlich ein natürliches Ereignis und kann nicht verhindert werden. Wir können aber mit der Gestaltung der Umgebung der Flüsse Einfluss auf potenzielle Schäden nehmen. Wie gesagt, die Hochwasserkatastrophe von 2002 ist noch gut in Erinnerung. Es gab damals einen Schaden von 9 Milliarden Euro und 20 Tote. Da zwischen solch schlimmen Hochwasserereignissen aber meist Jahrzehnte liegen, verblasst oft die Erinnerung und das Gefahrenbewusstsein sowohl in der Verwaltung als auch in der Bevölkerung. Dem muss vorgebeugt werden.
Bremen ist sowieso doppelt gefährdet, zum einen durch Sturmfluten und zum anderen durch Hochwasserwellen. Durch den Klimawandel wird sich die Häufigkeit von Hochwassern zukünftig erhöhen. Starkregenereignisse werden diese Problematik verschärfen. Die Hauptverantwortung für den Hochwasserschutz liegt bei den Ländern, der Bund liefert aber eine sinnvolle und notwendige Rahmengesetzgebung. Dieses Gesetz soll das Bewusstsein bei Behörden und Bevölkerung schärfen. Information und Aufklärung sind ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes. Gefährdete Flächen erst gar nicht zu bebauen ist sinnvoller, als sich hinterher um Ausgleichszahlungen zu streiten oder gar Tote zu beklagen.
In den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten ist den Flüssen viel von ihren natürlichen Überschwemmungsgebieten genommen worden. Flächenversiegelung und Begradigung taten ihr Übriges. Dies muss zukünftig stärker berücksichtigt werden. Ein hundertprozentiger Hochwasserschutz ist nicht möglich. Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger ist ebenso wichtig wie die staatlichen Maßnahmen. Bereits bestehende Bebauung in potenziellen Überschwemmungsgebieten kann angepasst werden. Beispielsweise verursachen Ölheizungen bei Überschwemmungen große Schäden am Haus und in der Umwelt. Diese könnten gegen neuere Anlagen ausgetauscht werden.
Auch die Landwirtschaft kann zum Hochwasserschutz beitragen, indem der Erosion von Flächen vorgebeugt und das Wasserspeichervermögen der Böden verbessert wird. Mit dieser Gesetzesänderung,
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Klimawandel bedeutet Hochwasserschutz, und, Frau Kollegin Garling hat schon darauf hingewiesen, durch den Klimawandel erwarten wir häufigere Starkregenereignisse und damit eine deutliche Erhöhung der Hochwasser- beziehungsweise der Sturmflutgefahr. Hier müssen wir gewappnet sein.
Erst letztes Jahr im November sind wir in Bremen und Bremerhaven nur knapp einer Sturmflut entkommen, weil in letzter Minute der Wind gedreht hat und die Deiche zum Glück gehalten haben. Aber jeder von uns hat noch die Bilder aus dem Fernsehen vom Elbehochwasser 2002 vor Augen. Wir erinnern uns an die Bilder von New Orleans, Überschwemmungen in der Schweiz und in Österreich oder auch ganz aktuell in Afrika. Hier haben Menschen ihr Hab und Gut verloren, sie waren in Lebensgefahr oder haben ihr Leben verloren. Die Fluten haben auch finanzielle Folgen, wie wir vorhin schon gehört haben. Die Elbflutkatastrophe hat einen Sachschaden von 9 Milliarden Euro verursacht, und der Einzige, der vielleicht während des Wahlkampfs davon profitiert hat, war Gerhard Schröder.
Was bedeutet der Klimawandel für Bremen? Der Meeresspiegel wird nach den Prognosen bis zum Jahr 2050 bei mittlerem Hochwasser um 55 Zentimeter ansteigen. Bei Sturmfluten muss man aufgrund veränderter Windverhältnisse mit einer Erhöhung von 70 Zentimetern rechnen. Damit Bremen nicht absäuft, muss jetzt gehandelt werden!
Im Mai 2005 wurde als Konsequenz des Elbehochwassers das Bundeshochwasserschutzgesetz verabschiedet. Der Weg dorthin war allerdings nicht immer ganz so einfach. Das Verfahren im Bundesrat wurde immer wieder durch einige Länder verzögert, die vor allem ihre Länderkompetenzen, Bau- und Bauerninteressen gegen die Hochwasserschutzvorsorge verteidigten. Die Anpassung des Bremer Hochwasserschutzgesetzes an das Bundeshochwasserschutzgesetz ist hier ein Meilenstein. Bremen zeigt hier seine Verantwortung.
Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist ein wichtiger Aspekt im Hochwasserschutz und findet im neuen Gesetz seine Berücksichtigung, und das war längst überfällig. Es ist genauso wichtig wie
die Anpassung der Bebauung und der Landnutzung an die Erfordernisse des Hochwasserschutzes. Es macht keinen Sinn und wäre unverantwortlich, Neubaugebiete in Überschwemmungsrisikogebieten auszubauen. In Bremen wurde in der Vergangenheit circa 40 Hektar Überschwemmungsfläche in Brokhuchting als Baugebiet ausgewiesen. Ein anderes Beispiel für die verfehlte Hochwasserschutzpolitik der Vergangenheit war die Ausweisung des Gewerbegebietes Steindamm. Hier schiebt zukünftig das neue Hochwasserschutzgesetz einen Riegel vor. Das Verbot für die Planung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten wird jetzt gesetzlich geregelt.
Ich begrüße es auch, dass im Rahmen des Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz der Erhalt beziehungsweise die Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer und ihrer Überflutungsflächen und der Erhalt beziehungsweise die Gewinnung von Rückhalteflächen eingeschlossen sind. Hier wird endlich eingesehen, dass natürliche Strukturen und erosionsmindernde Maßnahmen helfen, Hochwasser abzumindern.
Eines sollten wir aber auch bedenken: Die meisten Flüsse sind heute künstlich begradigt und oftmals künstlich vertieft, und es gibt kaum noch Flußauen, so ist die Weser auch schon lange kein natürlicher Flusslauf mehr. Aber wir kommen langfristig nicht um die Renaturierung unserer Flüsse umhin, und wir brauchen eine konsequente Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nur so kann langfristig ein nachhaltiger Hochwasserschutz gewährleistet werden.
Wir werden zukünftig sicherlich kein Hochwasser oder Sturmfluten verhindern können, aber wir können uns vor ihnen schützen und sie abmildern. Das heute zu verabschiedende Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz ist hierbei ein wichtiger Baustein. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wie in vielen Fällen wissen wir um die Problematik. Es ist gesagt worden, dass unter anderem Auen eine wichtige Voraussetzung für eine Form von Hochwasserschutz sind. Dem, was gesagt wurde, gibt es wenig hinzuzufügen, außer dass dieses Gesetz selbstverständlich das Potenzial bietet, Bauen in Überschwemmungsgebieten zu stoppen, Flussausbau zu unterlassen, Renaturierung vorzunehmen und ebenso Rückdeichungspotenziale zu nutzen.
Die Frage ist, ob die Potenziale, die dieses Gesetz bietet, in Zukunft genutzt werden, sowohl aus öko–––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
logischen als auch ökonomischen Gründen, denn oftmals ist es meiner Meinung nach so, dass mit dem Argument, da werden Arbeitsplätze geschaffen, oder es wird Industrie angesiedelt und Flächen werden versiegelt – ich habe die Diskussion um den Ausbau des Weserstadions noch im Ohr, auch das ist eigentlich Überschwemmungsgebiet –, zu oft kurzfristigen ökonomischen Interessen Rechnung getragen wird, ohne die langfristigen ökologischen Folgen zu bedenken. Ich hoffe, dass sich das mit einem rot-grünen Senat und einem grünen Umweltsenator deutlich ändert, und wir werden diesem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben das, was uns das Bundesgesetz als Hochwasserschutzgesetz vorgibt, hier in entsprechende landesrechtliche Regelungen umzusetzen. Dass wir das tun, ist gut so, denn Bremen ist nicht nur von der Sturmflutseite gefährdet, sondern das Wasser kommt eben auch über die Weser, die Wümme und die Nebenarme der Weser von hinten. Insofern haben wir dort eine Problematik, die wir nicht vergessen dürfen, auch wenn uns der Blanke Hans manchmal näher scheint als die Weser und die Mittelweser. Auch diese Gefahren sind da – auf die Elbe und die dortigen Fluten ist hingewiesen worden –, aber nichtsdestotrotz kann so etwas bei entsprechenden Starkregenereignissen eben auch an der Weser passieren. Entsprechend brauchen wir Retentionsräume, und wir müssen selbst in so einem eng besiedelten Bereich wie Bremen, wo man sich das kaum vorstellen kann, noch schauen, wo man vielleicht das eine oder andere als Retentionsraum belassen kann oder eben nicht bebaut. Ich erinnere an die Diskussion, die wir hier über Brokhuchting geführt haben oder noch weiterführen müssen, denn dort sind eben Baugebiete in Überschwemmungsgebieten, wo man genau hinschauen sollte, was man dort dann zukünftig tut und welche Weichenstellungen man vielleicht jetzt noch vornehmen kann.
Wir müssen eben schauen, welche Baugebietsausweisungen wir zukünftig noch machen müssen, wie wir beispielsweise auch mit Häfen umgehen, die wir haben, die natürlich auch, wenn nicht ökologisch, dann zumindest hydrodynamisch einen Retentionsraum darstellen, und wie wir eben mit diesen ganzen Gebieten umgehen, die dort sind. Dann möchte ich sagen: Ja, es wäre schön, wir würden unsere Flüsse so renaturieren können, wie sie ein
mal waren, aber das ist unmöglich in unserem Bereich. Wir werden damit leben müssen, dass sie von Menschen verändert worden sind, denn zu der Zeit, die wir einmal hatten, als die Weser hier zwischen Huchting und der Domdüne mäandrierte, werden wir nicht wieder zurückkommen mit den Altarmen Ochtum und Lesum, sondern wir werden damit leben müssen, dass wir Steinpackungen an der Seite haben, und mit all dem, was dort wasserbaulich gemacht wurde. Wir müssen aber eben schauen: Ist das in dem Maße notwendig, oder können wir den Deich an der einen oder anderen Stelle verkürzen und zurücksetzen? Ich habe so meine Zweifel, dass das an vielen Stellen gelingt. Das Gesetz ist hier sehr euphorisch, aber ich bin einmal gespannt, was beim einzelnen Hinschauen dann herauskommt.
Eines darf man aber auch nicht vergessen: Bei all dem Willen gilt es dann auch immer zu schauen, was ist der Wille der Grundeigentümer, was ist der Wille der Leute dort. So einfach sind diese ganzen Renaturierungsverfahren und Retentionsverfahren nicht. Auch dort bitte ich, doch dann entsprechend sensibel vorzugehen. Eines ist klar: Momentan haben wir eine Situation, wo gesagt wird, an den Hochwasserschutzeinrichtungen – nicht an den Küstenschutzeinrichtungen, da ist es etwas anders, da wissen wir, da ist ein großer Investitionsbedarf – muss man momentan nichts tun. Wir sollten aber nicht vergessen, dort von Zeit zu Zeit wieder hinzuschauen, denn auch dort wird irgendwann weiterer Investitionsbedarf entstehen.
Ich möchte zusätzlich noch einmal darauf hinweisen, es ist wichtig, dass wir die Hochwasseraktionspläne eben nicht nur für die Wümme haben, wo es jetzt einen gemeinsamen Aktionsplan gibt, sondern dass wir möglichst schnell nicht nur die Überschwemmungsgebietsausweisungen für die Bereiche bekommen, wo sie noch nicht sind, sondern auch Hochwasseraktionspläne für die anderen Nebenarme der Weser und die anderen Fließgewässer im Land Bremen bekommen, damit dort klar ist, wie reagiert werden muss, wenn Hochwasserereignisse eintreten. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Buhlert, ich finde es ja interessant, dass Sie jetzt hier bestehende oder beschlossene Baugebiete wie in Brokhuchting infrage stellen, wo selbst der Deichverband Links der Weser, mit dem wir jüngst noch gesprochen haben, uns bestätigt hat, dass das Baugebiet in Brokhuchting im bis jetzt geltenden Überschwemmungsplan nicht mehr als Überschwemmungsgebiet gilt. Außerdem gab es Verglei–––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
che vor Gericht, und wir haben das hier im Parlament beschlossen. Das können Sie jetzt nicht wieder zurückholen, auch nicht mit dem neuen Gesetz. Das ist jedenfalls Fakt.
Kommen wir noch einmal zu dem neuen Gesetz, das wir jetzt auf den Weg bringen! Das ist ja eigentlich nur eine Fortführung dessen, was wir seit Jahrzehnten oder auch schon seit Jahrhunderten hier machen. Meine Familie, die früher im Dorf Stelle gewohnt hat, das um 1400 weggeschwemmt worden ist, hat selbst darunter gelitten, und wir mussten uns neu ansiedeln. Dann kamen die Holländer, haben hier Deichbau betrieben, und seitdem geht es besser. Unsere Aufgabe ist es aber, dass wir Deiche auch in Ordnung halten und dass wir Hochwasser in den Griff bekommen.
Was bleibt noch zu dem Gesetz zu sagen? Wir werden dem natürlich zustimmen, weil wir dem auch in der Deputation zugestimmt haben und wir es für richtig halten, von Zeit zu Zeit diese Gesetze zu überarbeiten. Eigentlich ist es eine runde Sache, und wir sollten uns hier alle einig sein.
Bei den Retentionsräume bin ich einmal gespannt, um wie viel wir hier in Bremen den Deich wohl zurückversetzen wollen, denn das wird in unserer Flächenenge auch nicht groß möglich sein. Man muss auch einmal deutlich sagen, das Wümmehochwasser, liebe Frau Krusche, ist ja auch zu großen Teilen dadurch entstanden, dass die Umlandgemeinden jahrelang alles versiegelt haben. Da können wir nicht als Einzige sagen, wir schaffen jetzt die Retentionsräume dafür. Das kann nur gemeinsam gehen, und so muss es auch zukünftig gemacht werden! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das meiste ist inhaltlich gesagt worden. Ich will vielleicht nur kurz auf das eingehen, was gerade von Herrn Imhoff gesagt wurde: Es ist nicht ganz so, wie Sie gesagt haben, dass das, was wir heute beschließen, nur eine Fortsetzung – ich zitiere wörtlich – „dessen ist, was wir schon seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten machen“. Wenn es so wäre, dann hätten wird diese Probleme nicht. Wir haben eben tatsächlich sehr stark in die Auen hineingebaut, wir haben die Flüsse sozusagen immer tiefer gemacht, wir haben die Deiche immer dichter darangebaut, und den Preis dafür haben wir beispielsweise
beim Oderhochwasser Ende der Neunzigerjahre, beim Elbehochwasser oder beim Donauhochwasser 2002 bezahlt. Das war genau der Grund, warum der Bundesgesetzgeber sich 2002 eingemischt hat, denn eigentlich ist Wasserrecht Landesrecht. Es wurde lange Zeit bestritten, dass der Bund in dieser Angelegenheit überhaupt irgendetwas zu sagen hat, und dieses Gesetz zur Hochwasservorsorge ist genau aus der Erkenntnis erwachsen. Das ist diese Oberlieger-/Unterliegerthematik, die Sie auch gerade selbst angesprochen haben, Herr Imhoff, nämlich dass die Solidarität zwischen denen, die unten, und denen, die oben am Fluss liegen, nicht immer gegeben ist, weil es teilweise andere Länder sind. Ich kenne das Problem auch aus Nordrhein-Westfalen: Die Kölner versuchen schon seit Langem, in Hessen diesen Polder Trebur durchzusetzen, wo dann der Rhein quasi hineinfließen kann, wenn es Hochwasser gibt. Da gibt es immer wieder Konflikte, und deswegen war es notwendig, dieses Gesetz zu machen. Bei uns hier in Bremen betrifft das vor allem die Weser, die Lesum, die Ochtum, die Wümme, die Schönebecker Aue und die Geeste. Die allgemeinen Punkte sind alle genannt worden, auch richtig genannt worden. Ich freue mich darüber, dass dieses Gesetz so große Zustimmung findet. Vielleicht nur noch ein paar Detailinformationen! Was wir jetzt machen müssen, ist die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, die einem mindestens hundertjährigen Bemessungshochwasser entsprechen. Das müssen wir innerhalb einer Frist von fünf Jahren machen, und in diesen Gebieten sind besondere Schutzvorschriften zu erlassen und baurechtliche Beschränkungen, wenn erforderlich, aus dem Wasserhaushaltsgesetz zu übernehmen. Zweitens, es besteht darüber hinaus eine Verpflichtung, gegebenenfalls überschwemmungsgefährdete Gebiete zu ermitteln – nicht festzusetzen, das ist ein Unterschied! – und in Kartenform darzustellen, der Öffentlichkeit bekannt zu machen und, soweit erforderlich, geeignete Schutzregelungen zu treffen. Dass wir hier in Bremen ein hohes Bewusstsein in der Frage haben, das ist ja von Herrn Imhoff schon zu Recht gesagt worden, dass es schon seit Langem so ist, aber trotzdem, das müssen wir, dazu sind wir als Landesregierung gehalten. Um das Schadenspotenzial – das wäre jetzt der dritte Punkt – bei Hochwasserereignissen so weit wie möglich zu minimieren, ist die betroffene Bevölkerung in Überschwemmungsgebieten und in überschwemmungsgefährdeten Gebieten rechtzeitig vor Hochwasser zu warnen, das heißt also, es geht auch um eine Verbesserung des Warnsystems, um sie über die Hochwassergefahren vorbeugend zu informieren, und ihr sind Empfehlungen zum richtigen Verhalten zu geben. Auch das ist Teil des Gesetzes. Der vierte, wichtigste Punkt ist, dass bestimmte Schadensminderungsmaßnahmen vorgeschrieben werden.