Protokoll der Sitzung vom 24.02.2011

Sie könnten natürlich, wenn Sie es wirklich wollen und wenn Sie nicht einen populistischen Antrag stellen würden, in dieser Stadt tatsächlich etwas ändern. Herr Dr. Kuhn hat es allerdings auch schon gesagt, hier ist ein breiter gesellschaftlicher Dialog mit den Anbietern gefordert. Sie haben darauf hingewiesen, die Anbieter haben sich wirklich bemüht, einen Dialog herzustellen. Die Anbieter haben den Vorschlag, den Sie eben beschrieben haben, auch gemacht. Wir fanden die Idee nicht schlecht. Sie stellen aber nur einen Antrag und fordern den Senat nicht etwa auf, eine bestimmte Summe für die Bekämpfung der Spielsucht bereitzustellen, Sie erwarten erst einmal lediglich einen Aktionsplan.

Zum Aktionsplan würde ich auch noch einmal auf den Bericht hinweisen, auf den Herr Dr. Kuhn hingewiesen hat. Das Bundeswirtschaftsministerium, das für diesen Teil zuständig ist, hat diese Studie in Auftrag gegeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft macht in seinem Bericht Vorschläge zur Stärkung des Spielerschutzes im Rahmen einer weiteren Novellierung dieser Spielverordnung. An der Stelle wird also etwas getan, Sie brauchen hier keinen großen Aktionsplan. Wenn Sie etwas machen wollen – das ist unsere Botschaft –, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Sie müssen nicht auf Zeit spielen. Es ist wie immer, Sie können handeln, Sie wollen aber offensichtlich nicht handeln.

(Abg. D r. K u h n (Bündnis 90/Die Grü- nen): Der Bund ist Gesetzgeber!)

Das ist das, was soeben auch der Vorredner der FDP gesagt hat. Sie sind in dem Konflikt, auf der einen Seite Geld einnehmen zu wollen und auf der anderen Seite alles zu verändern. Das wird Ihnen nicht gelingen. Deswegen halten wir auch den Antrag, den Sie stellen, für einen aus unserer Sicht gänzlich populistischen Antrag. Machen Sie konkrete Vorschläge, sagen Sie konkret, wie viel Geld Sie nehmen wollen und für die Bekämpfung der Spielsucht einsetzen wollen! Das ist in Ordnung, da sind wir dabei und würden dies mit Sicherheit auch unterstützen. Machen Sie aber nicht irgendwelche wolkigen For

mulierungen, sondern handeln Sie! Ihrem Antrag werden wir nicht zustimmen. Bei der Änderung des Gesetzes werden wir uns enthalten. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Mützelburg.

Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Der Senat ist von der Vielfalt und den Kenntnissen begeistert, die im Haus über Spielsucht und ihre Bekämpfung vorhanden sind. Er nimmt es dankbar entgegen und wird all die Anregungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Aktionsplans, den die Koalitionsfraktionen hier gefordert haben, prüfen. Ich hoffe und gehe davon aus, dass wir auch etliche in die Wirklichkeit umsetzen können. Ich bedanke mich dafür bei Ihnen sehr herzlich und bedanke mich noch mehr dafür, dass das, was ja insbesondere von der rechten Seite des Hauses ständig gefordert worden ist – und Herr Dr. Schrörs soeben noch einmal dargelegt hat, nämlich dass es auch wichtig sei, die Einnahmen des Landes und der Stadtgemeinde zu erhöhen –, durch diesen Beschluss heute verwirklicht wird. Ich habe verstanden, Herr Dr. Schrörs, dass Sie nicht grundsätzlich dagegen sind, sondern dass Ihnen das Tempo zu schnell ist, das wir einschlagen. Das macht nichts, manchmal sind wir eben schneller als die Opposition. – Herzlichen Dank!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag, Drucksache 17/1662, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses mit der DrucksachenNummer 17/1662 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. M ü l l e r [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes, Drucksache 17/1556, in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. M ü l l e r [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

(CDU und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1673 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 17/1662, Kenntnis.

Bremisches Gesetz zur Erleichterung von Investitionen

Mitteilung des Senats vom 15. Februar 2011 (Drucksache 17/1648) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Heseler.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich bei dem Gesetz um eine Fortführung dessen, was wir angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise damals beschlossen haben und insbesondere was sich auch im Rahmen der Abwicklung des Konjunkturprogramms II als positiv abgezeichnet hat, nämlich die Erhöhung der Wertgrenzen. Das heißt, dass wir in der Lage sind, freihändige Vergaben bis zu einer größeren Wertgrenze und auch beschränkte Ausschreibungen vornehmen zu können. Wir haben damit insgesamt durchaus Erfolge erzielt. Wir haben, was auch beabsichtigt war, der regionalen Wirtschaft geholfen und glauben, dass es auch richtig ist, dies im augenblicklichen Zeitpunkt fortzusetzen. Wir kommen damit auch einem Wunsch der Handelskammer, Kreishandwerkerschaft und Handwerkskammer entgegen.

Im Übrigen machen wir das nicht im Rahmen einer Insellösung, sondern wir müssen feststellen, dass die meisten Bundesländer den gleichen Weg gehen. Insbesondere geht auch unser großes Nachbarland Niedersachsen diesen Weg. Daher halten wir es für richtig, dass wir so etwas wie eine Chancengleichheit auch für die bremischen Unternehmen sicherstellen müssen, indem wir hier auch auf die gleichen Wertgrenzen anheben. Ich will eines allerdings auch nicht verhehlen: Es geht natürlich auch darum, wenn man die Wertgrenzen anhebt, dass man leicht in den Vorwurf kommen kann, man würde die Aufträge immer an die gleichen und altbekannten Firmen geben. Dann treten Vorwürfe von Korruption und Mauschelei auf. Wir haben schon damals versucht, als wir die Wertgrenzen erhöht haben, dagegen zu wirken – indem wir die eine bestimmte Anzahl benannt haben, die angefragt werden müssen –, indem wir für die Veröffentlichung dieser Vergaben sorgen und glauben, dass wir dem entgegenwirken können, indem wir genau dies auch fortsetzen.

Trotzdem will ich zum Abschluss eines sagen. Es ist uns schon wichtig, dass wir dies nun nur auf ein Jahr befristen und innerhalb dieses Jahres uns anschauen, wie damit umgegangen werden kann und es insgesamt aussieht. Wir müssen uns insgesamt vor Augen führen, wenn es überall so gehandhabt wird, bedeutet das natürlich auch, dass auch die Chancen bremischer Unternehmen im niedersächsischen Umland durchaus schlechter sein könnten. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Daher müssen wir das im Laufe des Jahres prüfen. Ich glaube aber auch, dass wir nur zu einer einvernehmlichen Lösung kommen können und uns nicht als Insel begreifen müssen. Wenn, dann kann es eine Änderung nur im Verbund mit Niedersachsen geben.

Ich glaube, wir machen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der regionalen Wirtschaft in Bremen und auch im Umland. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für das Gesetz. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Willmann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verlängern heute, das hat auch der Kollege Liess schon gesagt, das Gesetz zur Erleichterung von Investitionen bis zum Ende dieses Jahres. Das ist nach kritischer Prüfung durch die grüne Fraktion notwendig, um auch in Bremen bei der öffentlichen Auftragsvergabe die bundesweit vergleichbaren Regeln weiter anwenden zu können.

Zum Hintergrund, weil es für den geneigten Zuhörer und Zuschauer nicht verständlich ist, um was es da eigentlich geht. Es geht darum, dass diese Erleichterungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe 2009 eingeführt worden sind in die regionalenBewältigung der globalen Wirtschaftskrise, vor allem die Mittel des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung schnell und konjunkturbelebend vor Ort umsetzen zu können.