Protokoll der Sitzung vom 24.02.2011

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Müt

zelburg.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf

des Senats in ihrer 77. Sitzung am 8. Dezember 2010 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1662 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Berichterstatter

und Abgeordnete Dr. Schrörs.

Frau Präsiden

tin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Präsidentin hat vorhin schon berichtet, dass wir am 8. Dezember in der Bürgerschaft den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Vergnügenssteuergesetzes beraten haben. Der Haushaltsausschuss hat sich auftragsgemäß in zwei Sitzungen, nämlich am 21. Januar und am 18. Februar, mit diesem Thema befasst. Zwischenzeitlich haben auch die Sprecher der Fraktionen im Ausschuss mit dem Nordwestdeutschen Automaten-Verband e. V. ein gemeinsames Gespräch geführt.

Der Haushaltsausschuss hat am 18. Februar beraten und einen Entwurf und eine Änderung beschlossen, und zwar soll der Artikel 2 des Vergnügenssteuergesetzes wie folgt gefasst werden: „Dieses Gesetz tritt am 1. April 2011 in Kraft.“ Dies ist mit Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der LINKEN so beschlossen worden. Dann hat am 18. Februar der Ausschuss eine Empfehlung für die Bürgerschaft abgegeben, und der Beschluss und die Empfehlung liegen Ihnen vor. „Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, das Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes mit den Änderungen gemäß Ziffer 1 Nummer 2 a in zweiter Lesung zu beschließen.“ – Vielen Dank!

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten, wie gesagt, heute in zweiter Lesung die Verdoppelung der Vergnügungssteuer für Glückspielautomaten. Wir wollen damit, das ist das Ziel dieser Änderung, die weitere Ausbreitung dieser Geräte, die keineswegs noch einen Unterhaltungscharakter haben, sondern wirklich einen Glücksspielcharakter, eindämmen, indem wir es schwerer machen, mit dem Spielbetrieb und am Ende auch mit der Spielsucht von Menschen leichtes und schnelles Geld zu verdienen.

Vergangene Woche sind die Ergebnisse einer großen empirischen Untersuchung, Pathologisches Glücksspiel und Epidemiologie, PAGE, veröffentlicht worden, und ich will nur zwei Kernpunkte daraus nennen, die wesentlich sind: Erstens, es gibt über vier Millionen Menschen in Deutschland mit Glücksspielproblemen, und zweitens, Glücksspielautomaten sind das Suchtrisiko Nummer eins. Das sind die Ergebnisse, und zwar das letzte vor allen Dingen deswegen und vor allen Dingen für Menschen, die ohnehin wenig Geld haben und oft in prekären Verhältnissen leben.

Wenn man sich die Frage stellt, warum das so ist, dass gerade diese Art des Spiels so anfällig macht, dann liegt es daran, dass der Einstieg hier so leicht ist wegen des sozialen Umfelds der Glücksspielautomaten, der leichten Zugänglichkeit, gerade wenn sie in Kneipen aufgestellt sind, weil der Einstieg auch leicht ist wegen der relativ kleinen Summen, die da eingesetzt werden können. Das Problem ist dabei, mit ziemlich kleinen Summen können – und ich betone dabei natürlich das Wort können – relativ große Gewinne gemacht werden, aber hohe Summen verloren werden. Herr Prof. Meyer von der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht hat mit Testspielern, die er herumgeschickt hat, herausgefunden, dass mit jeweils 20 Cent 1 000 Euro theoretisch gewonnen werden können, was natürlich ein großer Anreiz ist, es immer wieder zu versuchen, aber auch schnell einmal 1 500 Euro in einem Rutsch verloren werden

können. Für viele Menschen, die hier spielen, geht das eben schnell auch an die Substanz ihres Lebens.

Man kann natürlich, das wird uns entgegengehalten, auch versuchen, mit besserer Regulierung und mit Ordnungsmaßnahmen eindämmend zu wirken, ja, aber das Problem ist, die Kompetenzen für diese Gesetzgebung liegen beim Bund, und wir haben gerade erlebt, wie die gut begründeten Vorschläge der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Glücksspielautomaten in Gaststätten ganz zu verbieten, gleich und sofort von den Ministern der, man muss in diesem Fall ja wieder sagen, Lobbypartei FDP zerschossen und zurückgewiesen worden sind.

Auf die Vorschläge der Automatenhersteller, die uns in dem Gespräch unterbreitet wurden, statt Steuern zu zahlen, Geld zu spenden für einen Verein, der die Spielsucht bekämpft, wollen wir nicht eingehen als Koalition. Erstens können die Spenden erst einmal wieder von der Steuer abgesetzt werden, zweitens gehört das Geld in den Haushalt, und drittens möchte ich auch nicht, dass die Tabakindustrie über Forschung und Aufklärung, über die Folgen des Rauchens mit entscheidet, das macht wenig Sinn, finde ich.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben es insgesamt mit einem gesellschaftlichen Problem und einer staatlichen Aufgabe zu tun, das thematisieren wir auch in unserem Begleitantrag, den wir Ihnen vorgelegt haben. Wir haben in Bremen gute Voraussetzungen für die Bekämpfung der Spielsucht vor allem durch die Arbeit der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht, aber zum Beispiel die Finanzierung der Forschung von Herrn Prof. Meyer an der Universität Bremen läuft Ende des Jahres aus. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Forschungen weitergehen können, sie werden gebraucht. Die heute zu beschließende Anhebung der Vergnügungssteuer wird auch das erleichtern und ist Teil unseres Gesamtkonzeptes. Ich bitte Sie deswegen um Zustimmung, zum 1. April 2011 die Vergnügungssteuer im Land Bremen zu erhöhen. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Kummer.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden heute in zweiter Lesung die Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielautomaten von 10 auf 20 Prozent des Bruttospielergebnisses vermutlich mehrheitlich ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

beschließen, Berlin und einige andere Kommunen haben das bereits getan. Wir sind da bundesweit mit an der Spitze der Bewegung, aber Herr Dr. Kuhn hat auch die Gründe dargestellt, warum das auch gut und richtig ist.

Wir haben zwischen der ersten Lesung im Dezember und heute verschiedene Gespräche geführt unter anderem mit dem Verband der Spielautomatenunternehmer. Sie haben auch alle deren diverse Schreiben und Mails erhalten. Die Argumente der Automatenhersteller konnten aber die sozialdemokratischen Fraktion ebenso wenig wie die grüne Fraktion – Herr Dr. Kuhn hat es dargestellt, ich will das jetzt nicht wiederholen – überzeugen. Im Gegenteil, wir haben festgestellt, dass wir hier in Bremen systematischer gegen Spielsucht vorgehen müssen, und legen Ihnen hiermit einen entsprechenden Antrag als Aufforderung an den Senat, da systematischer vorzugehen, vor.

Wir verfolgen mit der Erhöhung der Vergnügungssteuer im Großen und Ganzen drei Ziele. Erstens, sie ist ein kleiner Bestandteil eines Gesamtprogramms zur Regulierung des Glücksspielmarkts. Wir debattieren die Bundes- und EU-Problematik im Rahmen eines weiteren Tagesordnungspunkts, deswegen will ich mir das hier sparen und nur über die bremischen Vorhaben reden. Zweitens, wir versuchen mit der Erhöhung der Steuer auf das Bruttospielergebnis, dann wird das Ganze teurer, auch die Suchtgefährdung einzudämmen. Dazu liegt Ihnen hier auch der entsprechende inhaltliche Begleitantrag vor. Das Dritte, das will ich auch nicht verschweigen, ist, als haushaltspolitische Sprecherin nehme ich auch gern eventuelle Mehreinnahmen aus der Steuererhöhung ein. Da wir aber noch nicht wissen, ob und in welcher Höhe das der Fall sein könnte, haben wir in den Haushalt 2011 diesbezüglich erst einmal keine Mehreinnahmen eingestellt.

Ich bin der Meinung, dass wir mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf diesen drei Zielen entsprechen, und empfehle dem Haushalts- und Finanzausschuss, hier zu folgen und der Steuererhöhung im Zusammenhang mit unserem Antrag zum 1. April des Jahres zuzustimmen. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Rupp.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Problematik der Spielsucht und die Ursachen eines großen Teils der Spielsucht in Form von Ausweitung der Spielhallen und leichter Zugänglichkeit von Spielautomaten sind von dem ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Vorredner und der Vorrednerin hinreichend erörtert worden. Es gibt in dem Zusammenhang durchaus erschreckende Zahlen, teilweise ist von einer kurzfristigen Verdoppelung der Zahl der Spielhallen in manchen Städten die Rede. Saarbrücken hat solche Zahlen auf den Tisch gelegt, in Berlin ist die Ausweitung dramatisch, und, das darf man auch nicht völlig außer acht lassen, die Kleinkriminalität in Zusammenhang mit Spielhallen, mit Spielautomaten ist auch in vielen Städten dramatisch angestiegen. Das ist ein Problem, dem muss man sich widmen, es ist ein gesellschaftliches Problem. Es wird natürlich gefördert durch Segregation in den Stadtteilen. Wenn Menschen in prekären Lebenslagen immer mehr zusammengedrängt werden auf bestimmte Stadtteile und wenn man dann feststellt, dass auch in diesen Stadtteilen die Zahl der Spielhallen und die Zahl der Glücksspielgeräte steigen, dann ist das eine Tendenz, die man meines Erachtens keinesfalls ignorieren darf.

Man muss, glaube ich, über noch ein paar andere Sachen nachdenken, als einfach nur die Steuern zu erhöhen, aber das ist natürlich ein erster Schritt. Es ist ganz einfach wahr, und da schließen wir uns an, es gibt ein paar Dinge, damit soll man möglichst kein Geld verdienen oder möglichst nicht zu leicht. Das Abschöpfen der Gewinne der Spielautomatenindustrie ist ein kleiner Schritt, um diese Probleme zu bekämpfen. Ich finde es gut, wenn man weiterhin darüber nachdenkt, was man sonst noch machen kann. Einmal abgesehen davon, dass man selbstverständlich die sozialen Probleme mit Armutsbekämpfung und anderen Dingen irgendwann lösen muss, kann man, glaube ich, auch darüber nachdenken, wie eigentlich die Konzessionen verteilt werden und was für Auflagen es eigentlich für solche Spielhallen gibt.

Beim Beschäftigen mit diesem Thema haben wir festgestellt, dass die Anzahl der Glücksspielgeräte im Vergleich zu denen, bei denen es kein Geld zu gewinnen gibt, ständig größer geworden ist. Ein Kollege von mir beschwert sich ganz einfach auch, es gibt keinen „Flipper“ mehr. Ich sage einmal, das klingt vielleicht zunächst lächerlich, aber da hat auch ein kultureller Wandel stattgefunden. Solche Spielhallen oder Spielautomaten waren einmal für Jugendliche da, und das war zu meiner Zeit zumindest ein Treffpunkt, wo wir stundenlang gespielt haben, das hat auch einen Euro gekostet oder eine Deutsche Mark, aber das war, glaube ich, nicht besonders gefährlich.

Wenn aber die Chance besteht, mit wenig Geld viel Geld zu verdienen, dann ist es auch insbesondere für Jugendliche sehr reizvoll, und wenn die Chance und das Angebot einfach größer werden und das Angebot von anderen Automaten einfach nicht mehr da ist, dann ist es ein Problem. Wenn das Angebot in den Stadtteilen an anderen Aufenthaltsflächen, nicht kommerziellen Einrichtungen, Jugendhäusern und Ähnliches, nicht mehr da ist, wenn es keine

anderen sozialen Strukturen mehr gibt als die, die sich um solchen Spielhallen gruppieren, dann haben wir noch ein weiteres Problem. Alle diese Probleme sind, glaube ich, ein Stück weit bekannt.

Sicher ist die Erhöhung der Steuern kein Königsweg, es ist ein erster Schritt, deswegen werden wir diesem Antrag auch zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es besteht in diesem Haus Einigkeit, die Spielsucht zu bekämpfen. Die Frage ist doch nur, ob Einigkeit darin besteht, dass das vorgeschlagene Mittel geeignet ist, und das bezweifeln wir von der Gruppe der FDP ganz besonders. Wir haben uns hier in der Bremischen Bürgerschaft schon einmal darüber unterhalten, und da haben wir deutlich gemacht, dass die von Ihnen vorgeschlagene Erhöhung unverhältnismäßig ist. Es ist zwar nicht zuständig, aber ich halte den diesbezüglichen Hinweis des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg doch für bedenkenswert auch für das, was wir hier in Bremen tun.

Man darf auch nicht so tun, als ob es hier um „einarmige Banditen“ geht, darüber reden wir gar nicht. Der Bereich, über den wir hier diskutieren, ist hoch reglementiert. Es ist ein maximaler Gewinn von 10 Euro pro Stunde mit Zwangsspielpausen vorgeschrieben, ich weiß nicht, ob das bei jedem dazu führt, dass er spielsüchtig wird. Wir haben soeben gehört, dass solche „Flipperautomaten“ nicht dazu geführt haben, und bei anderen ist auch nicht die Suchtgefahr eingetreten. Die Frage ist, ob solche bundesgesetzlich zugelassenen Geräte nicht auch einen Unterhaltungswert haben für einige Leute und dann auch akzeptiert werden müssen. Wenn wir die Spielsucht in Bremen eindämmen wollen, dann nutzen wir doch die Möglichkeiten des Baurechts, die gegeben sind! Diese sind in anderen Kommunen genutzt worden.

Worüber Sie reden, dass irgendwie in anderen Städten solch ein Zuwachs sei, den hat es in Bremen schlichtweg nicht gegeben. Das Einzige, was es gibt, ist ein Zuwachs an illegalen Spielstätten, die werden aber von der Polizei und vom Stadtamt mangels Personal nicht entsprechend bekämpft. Illegale Spielstätten sind illegal, dort muss der Staat, die Stadtgemeinde einschreiten. Das tut sie aber in vielen Fällen nicht. Wenn Sie etwas gegen Spielsucht tun wollen, dann kämpfen Sie gegen Automaten, die die Standards nicht einhalten, gegen Menschen, die überhaupt keine Steuern zahlen! Insofern tun Sie doch wirklich die Schritte, die Spielsucht bekämpfen, und sagen Sie hier nicht, Sie wollen Spielsucht bekämpfen und in Wirklichkeit nur die Einnahmen

erhöhen, was hier an dieser Stelle schon vor zwei Jahren passiert ist.

Wir werden den Antrag ablehnen. Wir sind weiter für die Bekämpfung der Spielsucht, deswegen werden wir auch dem Begleitantrag zustimmen. Doch mit Steuererhöhung kann die Spielsucht eben nicht bekämpft werden. Das geht nicht, das ist der falsche Weg, denn es ist nicht zielführend. Diejenigen, die krank sind, werden Sie damit nicht heilen und diejenigen, die gefährdet sind, werden Sie nicht dazu bringen, dieser Gefährdung nicht zu erliegen. Dafür gibt es ganz andere Verlockungen, um einer Spielsucht zu erliegen. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen, auch wenn Sie mir nicht zuhören wollten. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schrörs.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Mitglieder der Bürgerschaft sind in der Tat der Auffassung, dass Spielsucht wirksam bekämpft werden muss. Ich glaube, da sind wir uns einig. Die Frage ist eben nur, ob man den Weg einer Erhöhung von 100 Prozent – von 10 auf 20 Prozent – gehen soll. Wir empfinden es auch so, dass es in der Tat eine unverhältnismäßige Erhöhung ist, vor allen Dingen, weil vor zwei Jahren bereits eine Erhöhung stattgefunden hat. Wir hätten uns gewünscht, dass es einen Stufenplan der Erhöhung und eine Evaluation gegeben hätte. Daraus wird schon deutlich, dass wir nicht dem Gesetz ablehnend gegenüberstehen, sondern dass wir uns an der Stelle enthalten werden.

Wir halten den finanzpolitischen Ansatz insofern für richtig, wenn man unterstellt, dass man zweieinhalb Millionen Euro, sowie es ja geplant ist, dann wirklich einnimmt. Wir sehen das allerdings noch nicht so. Wir glauben, das wird nicht die Summe sein, aber man wird sehen. Wir halten den finanzpolitischen Teil für richtig, weil wir auch immer schauen, wie man die Einnahmen Bremens verbessern kann. Das ist okay. Aber wir sagen auch, der ordnungspolitische Ansatz ist falsch, mit einer Steuererhöhung die Spielsucht zu bekämpfen. Das geht nicht über die Finanzpolitik, und – das ist das, was mein Vorredner eben auch schon gesagt hat, ich will es nur noch einmal untermauern – es gibt natürlich staatliche Möglichkeiten, etwas zu verändern, wenn man es will.

Es gibt beispielsweise vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung initiierte Expertengespräche, die sogenannten Berliner Gespräche zum Städtebaurecht. Dort wurde ein etwaiger Bedarf für eine Ausweitung der Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Spielhallen in der Baunutzungsverordnung diskutiert. Von den Experten wurden jedoch die bestehenden Möglichkeiten grundsätzlich

für ausreichend gehalten. Bereits das geltende Bebauungsrecht erlaubt den Kommunen, die Ansiedlung von Spielhallen, Casinos und anderen sogenannten Vergnügungsstätten in den einzelnen Baugebieten differenziert zu steuern. Die Möglichkeiten haben der Staat und die Länder also schon.

Vielleicht noch einmal etwas zu den Zuständigkeiten. Seit der Förderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz aufgeteilt. Der Bund ist für die Regelung der Zulassungen und Aufstellungen von Geldspielgeräten zuständig, die Länder können personen- und ortsgebundene Anforderungen für die Spielhallenerlaubnis regeln wie beispielsweise die Größe, Öffnungszeiten und Sperrzeiten. Das ist sozusagen auch gleich der Übergang zu Ihrem Antrag.

Sie könnten natürlich, wenn Sie es wirklich wollen und wenn Sie nicht einen populistischen Antrag stellen würden, in dieser Stadt tatsächlich etwas ändern. Herr Dr. Kuhn hat es allerdings auch schon gesagt, hier ist ein breiter gesellschaftlicher Dialog mit den Anbietern gefordert. Sie haben darauf hingewiesen, die Anbieter haben sich wirklich bemüht, einen Dialog herzustellen. Die Anbieter haben den Vorschlag, den Sie eben beschrieben haben, auch gemacht. Wir fanden die Idee nicht schlecht. Sie stellen aber nur einen Antrag und fordern den Senat nicht etwa auf, eine bestimmte Summe für die Bekämpfung der Spielsucht bereitzustellen, Sie erwarten erst einmal lediglich einen Aktionsplan.