Sie haben ja noch einmal einen ordentlichen Schluck aus der Schuldenpulle genommen, der Nachtragshaushalt war senatsseitig konjunkturbedingt begründet, aber wenn man im Nachhinein einmal genauer hinschaut, stellt man fest, dass noch einmal eben 250 Millionen Euro aus alten Kreditermächtigungen für Finanztransaktionen, die notwendig waren, bewegt werden konnten. Man hätte also vielleicht auch alte Kreditermächtigungen zum Zweck der Minderung von Konjunkturproblemen nutzen können und nicht so handeln müssen, wie Sie gehandelt haben.
Man darf auch sonst hingehen und schneller arbeiten, denn das Sanierungsziel, einen ausgeglichenen Haushalt vor 2019 zu erreichen, ist doch nicht verboten. Es wäre doch löblich, wenn man sich vornehmen würde, das auch anzustreben, und das muss man dann vielleicht auch einmal sagen: Wir wollen größere Schritte tun und überlegen, was da möglich ist.
Ja, Sie sagen immer, Sie sparen. Wenn Sie wirklich sparen würden, würden Sie auch manches, das Sie zu Recht vorschlagen, weitaus schneller umsetzen, denn jeder Monat, in dem Sie Ihre Sparmaßnahmen nicht umsetzen, kostet zusätzliches Geld, das Sie auch nicht ausgeben wollen. Aber leider lassen Sie noch Monat um Monat in das Land gehen, dies lässt sich an vielen Dingen belegen,
Reisekosten sind hier zu nennen, Verwaltungsmodernisierungen oder der Umbau im Sozialressort und an ganz viele Stellen, an denen richtige Maßnahmen getroffen werden, die wir auch unterstützen, aber die sich um Monate verzögern. Insofern muss man dort doch sagen, es kommt nicht nur darauf an zu sparen, sondern auch zügig zu sparen, denn es ist nicht Ihr Geld, es ist das Geld der Steuerzahler, um das es hier geht, und es sind Dinge, die schneller angegangen werden müssen.
Wir als FDP schlagen deswegen nach wie vor vor, dass man einfach einmal dahin kommt, die nominalen Ausgaben einzufrieren. Wenn man sich dieses Ziel vornehmen würde, würde man schlichtweg aufgrund
der zu erwartenden Mehreinnahmen das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts schneller erreichen. Wir sagen, das ist ehrgeizig, aber ohne Ehrgeiz kommt man auch nicht an das Ziel und dazu, den Kindern und Jugendlichen hier noch etwas Spielraum zu lassen. Deswegen halten wir es auch für richtig, dass dezidiert begründet wird, wenn Kredite aufgenommen werden, um etwas zu finanzieren, wie diese Kredite in der Lage sind, die Probleme des Haushalts abzustellen. Das ist nämlich bisher nicht geleistet worden, und das ist der Kern unserer Klage, denn das war das Neue, dass der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen in die Rechtsprechung eingeführt hat, dass diese Begründung gegeben werden muss. Das hat der Senat so nicht getan, und das ist der Grund für unsere Klage. Wir halten sie für sehr begründet und werden sie auch einreichen, Frau Dr. Mohr-Lüllmann ist darauf ja eingegangen.
Also, wir mahnen mehr Ehrgeiz an, denn in der Tat geht es darum, hier nachhaltig zu wirtschaften und dafür zu sorgen, dass Zinsen dieses Gemeinwesen nicht erdrosseln und Handlungsspielräume frei bleiben, dafür gibt es Möglichkeiten. Die FDP hat immer wieder deutlich gemacht, wo noch gespart werden könnte, und wird es auch weiterhin tun. – Herzlichen Dank!
Als Erstes lasse ich über das Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung, Drucksache 17/1714, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen CDU, DIE LINKE, FDP, Abg. M ü l l e r [parteilos], Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t m a n n [parteilos] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])
Wer dieser Überweisung des Gesetzesantrags zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t m a n n [parteilos] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1731 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen CDU, DIE LINKE, FDP, Abg. M ü l l e r [parteilos], Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t m a n n [parteilos] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Regierungserklärung des Senats zum Thema „Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen“ und von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/1715, Kenntnis.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zwölf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Motschmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie beurteilt der Senat die vom rheinlandpfälzischen Bildungsministerium herausgegebene Handlungsempfehlung „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die darin enthaltenen Empfehlungen im Hinblick auf den Schulalltag: Fördern sie die Integration, oder sind sie hinderlich?
Drittens: Welche Position vertritt der Senat im Hinblick auf eine Ausrichtung der Unterrichtsgestaltung, die die Grundprinzipien der Koedukation und des gemeinsamen Lernens im Klassenverband aushebelt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: