Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Eigentlich müsste die Forderung sein, dass wir eine angemessene und auskömmliche Finanzierung brauchen. Unserer Einschätzung nach ist eine auskömmliche Finanzierung, wohlgemerkt der europäischen Aufgaben, im Rahmen des jetzigen Haushalts nicht möglich. Deswegen können wir einer Forderung, dass das jetzt die Untergrenze ist, nicht zustimmen. Ich hätte es auch vorgezogen, weil ich gerade dieses Wort benutzt habe, statt „angemessene Wahrnehmung“ „auskömmliche Wahrnehmung“ zu sagen, weil wir alle wissen, dass das Wort angemessen ungefähr so lang wie ein Gummiband ist.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ich erkläre es Ihnen!)

Letztlich ist angemessen immer alles das, was man gerade noch schafft. Das haben wir in diesen Debatten hier an der einen oder anderen Stelle gehabt. Vielleicht sollten wir uns das auch nicht unbedingt angewöhnen, sondern es geht um eine auskömmliche Finanzierung, und wenn die Aufgaben gerechtfertigt und notwendig sind, dann müssen auch die notwendigen und auskömmlichen Finanzmittel dahinterstehen.

Unter Buchstabe b) sagen Sie, dass die Prioritäten der europäischen Gemeinschaftspolitik im Rahmen des EU-Haushalts berücksichtigt werden müssen.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ja, genau!)

Warum nur die Prioritäten? Ich würde das so auffassen, dass Sie berechtigterweise dafür werben, dass Ausgaben nicht in Schattenhaushalte verlagert werden. Dem stimmen wir natürlich zu. Wir wollen keine Schattenhaushalte, auch wenn man über dieses GMES-Programm noch einmal streiten kann, das ist eine andere Frage. Zu fordern aber, dass keine Schattenhaushalte in der Europäischen Union entstehen, ist ja in Ordnung. Ich würde dort schreiben: Die Ausgaben der europäischen Gemeinschaftspolitik müssen im Rahmen des Haushalts passieren, nicht nur die Prioritäten. Das ist aber möglicherweise auch eine sprachliche Feinheit, die in der Politik nicht üblich ist. Auf der anderen Seite habe ich über Politik auch

schon gelernt, dass man sehr genau schauen muss, was die Einzelnen sagen, um den Sinn zu verstehen.

Zu Buchstabe c): Darüber, dass wir eine europäische Transaktionssteuer brauchen, müssen Sie mit uns nicht diskutieren. Das wissen wir, und das ist unsere Forderung seit 1847, oder wie lange auch immer.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich möchte jetzt keine Urheberrechte einklagen, aber die Tatsache, dass so etwas wie Tobin-Steuer, Finanztransaktionssteuer, Devisenspekulationsteuer – –. Das ist in Ordnung. Wir werden deswegen dem Punkt c) zustimmen, und wir bitten deswegen um getrennte Abstimmung der drei Punkte, weil wir den Punkten a) und b) in dieser Form nicht zustimmen können. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einfach noch einmal versuchen, unsere drei Punkte zu erklären, weil es sein mag, dass einzelne Punkte nicht so klar formuliert sind, dass sie jeder sofort versteht. Das räume ich jetzt einmal ein. Es ist von verschiedenen Seiten unterschiedlich interpretiert worden.

Erstens, der Finanzrahmen mit „angemessener“ und „absoluter“ Untergrenze, das sind politische Begriffe, das gebe ich gern zu. Es handelt sich wirklich nicht um Physik, dass ich sagen könnte, das ist die Grenze. Der jetzige Rahmen ist 1,12 Prozent des Bruttosozialprodukts. Die Kommission hat selbst aufgrund der Gesamteinschätzung der politischen Lage und weil sie selbst auch sagt, sie müsse ihre Mittel, die sie bekommt, effektiver einsetzen – übrigens auch für die Verwaltung –, gesagt, sie will die Personalausgaben und die Verwaltungsausgaben auf dem jetzigen Niveau einfrieren. Man muss sich vorstellen, was das in Brüssel bedeutet und welche Konflikte sie damit eingeht. Das ist eine Selbstverpflichtung, die sie eingeht. Sie sieht also auch, dass man die Mittel besser einsetzen und sparsamer sein muss.

Aber sie sagt gleichzeitig, bei den Aufgaben, die wir haben, sehen wir die 1,05 Prozent als Untergrenze an. Wir wollen mehr, aber darunter geht es jedenfalls nicht. Das Europäische Parlament sagt, es müsste eigentlich mindestens bei dem jetzigen Satz bleiben, und die CDU und einige Länder, Deutschland, Holland, Finnland, sagen, es muss ein ganzes Stück darunter sein. So ist die Gefechtslage. Die Einigung hier war, dass wir sagen, ja, wir schließen uns der Position der Kommission an. So ist das zu verstehen, und insofern, glaube ich, ist das für Sie durchaus zustimmungsfähig.

Der zweite Satz, Buchstabe b), sagt gar nichts anderes. Ich habe Sie da auch nicht verstanden, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, eigentlich ist es doch eindeutig. Wir sagen, GMES darf nicht in einem Schattenhaushalt finanziert werden, sondern es muss im Kernhaushalt finanziert werden, weil jede Finanzierung in diesem Schattenhaushalt bedeutet, dass es eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten geben muss, die nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliegt und wieder Unsicherheit für alle Akteure bringt, die sich mit diesem Projekt beschäftigen, weil sie denken, ich weiß gar nicht, ob es weitergeht oder nicht. Deswegen ist die einfache Forderung: GMES und ein, zwei andere Dinge müssen im Kernhaushalt finanziert werden und dürfen nicht in einen gesonderten Schattenhaushalt abgeschoben werden. Ich glaube, in der Sache sind wir uns einig, das haben Sie irgendwie nicht richtig verstanden. Dass DIE LINKE sich enthält, vielleicht wegen der GMESFrage, muss ich akzeptieren. Die letzte Frage, zu der Finanztransaktionssteuer! Es wird doch, wenn sie kommt, eine Steuer sein, die auf eine Vielfalt von finanziellen Transaktionen, die im Wesentlichen international ablaufen, erhoben wird. Genauso wie bei den Zöllen, die auch direkt der Europäischen Union zufließen, genau aus dem Grund, dass sie nicht zuzuordnen sind, wenn Waren in das Gesamtgebiet der Europäischen Union eingeführt werden, wird es bei der Finanztransaktionssteuer auch sein. Es macht einfach keinen Sinn, sie national aufzuteilen und zu erheben, sondern es macht Sinn, sie als Eigenmittel in den Haushalt der Europäischen Union einfließen zu lassen. Das heißt nicht, dass daraus der ganze Haushalt finanziert werden kann. Das kann nicht sein, denn die Zuwendungen werden bleiben. Sie haben in der Ablehnung dieser Steuer als richtiges Eigenmittel nur einen ideologischen Grund: Sie wollen auf jeden Fall verhindern aus grundsätzlichen Erwägungen, dass die Europäische Union eine eigene Steuer bekommt, weil Sie sagen, das ist nur ein Gebilde von unseren Gnaden. Die Nationalstaaten sind der Kern, und das, was in Brüssel ist, ist von uns abhängig, es darf also keine eigene Steuer haben. Ich glaube, das geht inzwischen an der Entwicklung vorbei. Die Europäische Union ist ein Staatswesen eigener Art, sie hat Eigenmittel, und es ist vernünftig zur Finanzierung ihrer gemeinschaftlichen Aufgaben und der Investitionen, die uns allen nutzen – am Ende auch Bremen –, eine solche gemeinsame Steuer heranzuziehen. Ich glaube, dass eigentlich alle drei Punkte für das Haus zustimmungsfähig sein müssten, wenn man von den Interessen Bremens ausgeht. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Staatsrätin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst betonen, dass der Senat es außerordentlich begrüßt, dass sich die Bremische Bürgerschaft aufgrund des Antrags der Koalitionsfraktionen mit dem Kommissionsvorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 befasst.

Bremen hat nicht zuletzt deshalb ein vitales Interesse an diesem Thema, weil es seit vielen Jahren in erheblichem Maße von europäischen Finanzmitteln wie dem Strukturfond EFRE, dem ESF und dem Forschungsrahmenprogramm sowie anderen Förderprogrammen der Europäischen Union profitiert. Auch die zukünftige Finanzausstattung der Union hat über den Bremer Horizont hinaus eine erhebliche Bedeutung, da sie mit den Schwerpunkten der Mittelverwendung für die kommenden Jahre auch politische Prioritäten für gemeinschaftsweite Fördermaßnahmen der Europäische Union festlegt. Die Länder haben der Bedeutung des Kommissionsvorschlags mit einem umfangreichen Beschluss des Bundesrats zu dem Kommissionsvorschlag über den mehrjährigen Finanzrahmen und den damit verbundenen Vorlagen am 14. Oktober 2011 Rechnung getragen.

Zunächst stimmt der Senat grundsätzlich der Feststellung des Antrags zu, dass es einer ausreichenden Mittelausstattung der Europäischen Union bedarf, damit die Union und die ihr übertragenen Aufgaben wahrgenommen werden können und damit auch politische Prioritäten gesetzt werden können. Die Kommission schlägt für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 ein Volumen von 1,25 Milliarden Euro vor. Dabei handelt es sich um den Betrag des letzten Jahres, aus 2010, des aktuellen Finanzrahmens, der mit sieben Jahren multipliziert wurde. Dies entspricht 1,05 Prozent des europäischen Bruttonationaleinkommens.

Die Regierung zahlreicher Nettozahlerstaaten – darunter auch die Bundesregierung – haben diese Obergrenze bereits kritisiert und verlangen eine Deckelung bei einem Prozent. Das ist mit dem Blick auf die angespannten nationalen Haushalte einerseits zunächst nachvollziehbar. Andererseits sind der Europäischen Union in den vergangenen Jahren, unter anderem durch den Vertrag von Lissabon, zahlreiche neue Aufgaben und Kompetenzen zugewiesen worden. Die Mitgliedstaaten erwarten, dass diese Aufgaben auch wahrgenommen werden. In diesem Spannungsfeld von unabdingbarer Haushaltsdisziplin und der gebotenen Fähigkeit zur Aufgabenwahrnehmung muss ein Haushaltsvorschlag eingeordnet werden. Nach Auffassung des Senats wird der Kommissionsvorschlag dieser Anforderung gerecht. Jede weitere Absenkung würde jedoch zu unvertretbaren Einbußen führen.

An dieser Stelle ein Wort zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU! Sie plädieren für eine Ober––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

grenze von einem Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts anstelle der Feststellung einer Mindestausstattung des Haushalts, wie sie im Koalitionsantrag formuliert wurde. Dem möchte ich aus bremischer Sicht nachdrücklich widersprechen. Nur ein angemessener Umfang des EU-Haushalts ermöglicht eine Fortsetzung der Förderung für Bremen und Bremerhaven in der bisherigen Höhe.

Der Senat ist auch der Auffassung, dass die politischen Prioritäten der Europäischen Union tatsächlich im Haushalt verankert sein müssen. Der Vorschlag der Kommission, die Finanzierung für einige Bereiche in einen Schattenhaushalt auszulagern, entspricht offenbar dem eben beschriebenen Dilemma, keine zureichenden Mittel für die Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben zur Verfügung zu haben. Die Verlagerung mancher Aufgaben in einen Schattenhaushalt ist jedoch keine Lösung. Programme, die nur in diesem Schattenhaushalt verortet sind, können nur bei Rückflüssen aus anderen, nicht in Anspruch genommenen Förderlinien finanziert werden. Das konterkariert die Transparenz des EU-Finanzsystems und macht eine verlässliche Planung der Mitgliedstaaten, der Regionen, der Unternehmen und Forschungseinrichtungen unmöglich.

Aus bremischer Sicht ist dies besonders in dem Fall des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms zu kritisieren, weil sich am Raumfahrtstandort Bremen viele Akteure in der Wirtschaft, im Wissenschaftsbereich und auch auf der Anwenderseite auf die Realisierung dieses bedeutenden EU-Projekts und seiner Finanzierung verlassen. Der Senat wird sich daher bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass in den bevorstehenden Verhandlungen im Rat die Positionen im Schattenhaushalt auf ihre Bedeutung hin überprüft werden und nach Möglichkeit in den Kernhaushalt der Union verlagert werden. Dies gilt insbesondere für das GMES-Programm.

Der Senat begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative des Ausschusses der Regionen, der auf seiner Plenartagung am 14. und 15. Dezember 2011 eine Stellungnahme des Abgeordneten Herrn Dr. Kuhn verabschieden und die Europäische Kommission darin auffordern wird, die Programme GMES und Galileo vollständig in der mittelfristige Finanzplanung ab 2014 zu verankern.

Schließlich setzt sich der Senat auch für mehr Transparenz und Ausgewogenheit bei der zukünftigen Finanzierung der Europäischen Union ein. In diesem Sinne wird begrüßt, dass sich der Koalitionsantrag auch dem heiklen Thema der Eigenmittel der Finanztransaktionssteuer widmet. Wir haben in den vergangenen Wochen erlebt, dass diese Forderung nach einer globalen Finanztransaktionssteuer viele neue Fürsprecher gefunden hat. Sie trägt als ein wichtiges Instrument zur Beruhigung der Finanzmärkte bei. Ebenso kann die Besteuerung von Finanzgeschäften einen Beitrag zur Finanzierung der Krisenfolgen darstellen.

Der Senat ist mit anderen Ländern der Auffassung, dass die Europäische Union hier mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Daher hat sich der Bundesrat am 14. Oktober für eine europaweit koordinierte Finanztransaktionssteuer eingesetzt, die allerdings den nationalen Haushalten zugeführt werden sollte. Bremen hat sich darüber hinaus gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz dafür eingesetzt, dass im Rahmen der Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer zeitnah Vorschläge zur Höhe der Steuersätze, zur Verwendung des Steueraufkommens und gegebenenfalls zur Aufteilung zwischen den verschiedenen Ebenen erarbeitet werden sollen. Auch wenn dies voraussichtlich nicht kurzfristig erreichbar sein wird, wäre mit einem derartigen Modell die Perspektive hin zu einer Reform des Eigenmittelsystems, zu größerer Steuergerechtigkeit, zu mehr Transparenz und einer Entlastung der nationalen Haushalte verbunden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die Debatte um die zukünftige Ausgestaltung des EU-Haushalts, aber auch die Verhandlungen über die inhaltliche Ausrichtung der Strukturfonds haben gerade erst begonnen. In den nächsten Monaten stehen wichtige Verhandlungen auf europäischer Ebene an, auch zwischen der Bundesregierung und den deutschen Ländern. Bremen wird sich wie in den vergangenen Jahren aktiv in den nationalen und europäischen Willensbildungsprozess einbringen. Die heute beschlossenen Positionen der Bremischen Bürgerschaft sind für uns wichtige Leitlinien. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit Drucksachen-Nummer 18/115 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/115 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen. Es ist vom Abgeordneten Rupp eine absatzweise Abstimmung der Punkte a), b) und c) gefordert worden, dann verfahren wir so. Wer dem Buchsatben a) des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/95 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Buchstaben a) des Antrags zu. Jetzt lasse ich über den Buchstaben b) des Antrags abstimmen. Wer dem Buchstaben b) des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/95 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Buchstaben b) des Antrags zu.

Jetzt lasse ich über den Buchstaben c) des Antrags abstimmen.

Wer dem Buchstaben c) des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/95 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)