Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir werden als Fraktion DIE LINKE den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bünd––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
nis 90/DieGrünen und der SPD unterstützen, weil er ganz klar der weitergehende Antrag ist und weil er vor allen Dingen, Frau Peters-Rehwinkel hat es eben auch schon gesagt, die Ebene beinhaltet, die wir hier im Bundesland haben.
Ich finde insbesondere den Ansatz gut, dass nun auch geschaut werden soll, ob es Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz geben kann, ohne dass die Opfer einer Straftat oder eines StalkingVorfalls – also eines psychischen Terrors – eine Strafanzeige stellen müssen. Das gefällt mir besonders gut an dem Antrag, denn alle, die sich mit der Thematik beschäftigen, wissen, dass gerade diese Schwelle, eine Strafanzeige zu stellen, für Opfer von Gewalttaten und psychischen Gewalttaten eine unwahrscheinlich große Hürde ist.
Wenn es uns auf Bremer Ebene gelingt, über die entsprechenden Instrumente und Kontrollmöglichkeiten dort eine Abhilfe zu schaffen und unabhängig von den laufenden Ermittlungsverfahren sowie von der Anzeigeerstattung zu Entschädigungen zu kommen, denke ich, wäre vielen Menschen geholfen. Ich glaube, es geht ja oft nicht nur um die materielle Entschädigung, sondern in dem Fall tatsächlich auch um die Würdigung dessen, dass etwas Schlimmes passiert ist.
Ich glaube, das ist für die Opfer solcher Straftaten genauso entscheidend wie die strafrechtliche Verfolgung im Anschluss. Von daher stimmen wir Ihrem Antrag zu! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte mich erst einmal für die Blumen bedanken, dass wir diesen Prozess angestoßen haben. Sie können davon ausgehen, dass die Bremer CDU diesen Prozess nicht nur auf Bremer Ebene anstößt, sondern ich habe auch Gespräche auf Bundesebene geführt, und dort ist es durchaus auch auf positive Resonanz gestoßen.
Zu dem Stalking-KIT, das Sie erwähnt haben! Ich bin Mitinitiatorin gewesen, und es ist auf einen CDUAntrag zurückzuführen, dass dieses Stalking-KIT in den Haushalt übernommen wurde. Das Stalking-KIT war ein EU-Modellprojekt. Ich kann nur zustimmen, es ist eine wunderbare Sache, dass es so etwas gibt. Es hat auch bundesweit Aufmerksamkeit gefunden. Das hab ich durch verschiedene Anfragen erlebt. Das nur dazu!
Was Ihren Antrag anbelangt! Sie haben recht, er ist vielleicht etwas weitergehender, aber trotzdem kann ich auch sagen, er ist nicht weitgehend genug. Wir haben uns ganz bewusst erst einmal auf den Bereich Stalking beschränkt, denn wenn Sie das Op
ferentschädigungsgesetz insgesamt angehen wollen, machen Sie ein Fass auf, und dann müssten wir, denke ich, im Rechtsausschuss darüber näher diskutieren.
Man könnte ja auch noch über andere Bereiche nachdenken. Es gibt auch Opfer von anderen Straftaten. Ich nenne nur einmal, auch aus eigener Erfahrung im Übrigen, Wohnungseinbruchsdiebstahl. Circa 30 Prozent der Opfer von Wohnungseinbruchsdiebstahl sagen, dass sie durch die psychischen Folgen besonders belastet sind, mehr als durch die materiellen Folgen.
Dann der nächste Bereich: Beweiserleichterung bei Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz! Auch das wäre eine Sache, über die man nachdenken könnte. Hierüber kann man aber nicht nachdenken, wenn Sie versuchen, das auf Bremer Ebene zu regeln. Vielmehr müsste man versuchen, in das Opferentschädigungsgesetz beispielsweise entsprechende Beweiserleichterungen aufzunehmen. Das wäre ein Punkt. Man könnte zum Beispiel über Lotsen in dem ganzen System nachdenken. Das wäre auch etwas, was im Bericht des runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch stand. Darauf sind Sie jetzt so nicht eingegangen.
Wir haben im Rechtsausschuss auch über einen Opferhilfebeauftragten diskutiert, auch das wäre ein weiterer Ansatzpunkt. Es gibt eine ganze Menge möglicher Informationsrechte, die man noch aufnehmen könnte. Wir sind der Meinung, dass Ihr Antrag so noch nicht entscheidungsreif ist, sondern dass man noch zusätzliche Punkte hinzufügen könnte beziehungsweise über zusätzliche Punkte diskutieren könnte. Insofern werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten, obwohl nicht alles darin schlecht ist, sondern wir einfach meinen, es müsste eine weitergehende Regelung sein. Wir hätten es gern gehabt, wenn wir den Antrag in den Rechtsausschuss hätten überweisen können, aber das wollten Sie leider nicht. Wir werden uns also enthalten.
Das Ziel, das wir erreichen wollten, ist erreicht, wenn wir es über den Bundesrat schaffen, dass Stalking in das Opferentschädigungsgesetz aufgenommen wird, dann, meine ich, hat die CDU-Initiative hier einen großen Erfolg gehabt!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Piontkowski, ich habe gerade gehört, dass Sie befürchten, ein größeres Fass aufzumachen, ich kann Ihnen sagen, das Fass ist schon auf! Es gibt bereits seit einigen Jahren eine größere Initiative zur Neuregelung des Opferentschädigungsrechts. Es ist, glaube ich, deutlich, dass
Opfer nicht nur derjenige ist, der körperlich verletzt wird, wie hier richtig gesagt wurde, sondern dass man auch psychisch verletzt werden kann.
Es gibt diese Reformbemühungen, die Beratungen haben bereits begonnen. Deshalb ist es richtig, das nicht nur auf den Stalking-Bereich zu beschränken. Das haben mir im Übrigen auch die Praktiker aus dem Versorgungsamt bestätigt. Sie haben gesagt, wir haben einen weiten Bereich, der im Rahmen der Opferentschädigung neu aufgegriffen werden muss. Die Beratungen haben bereits auf Bundesebene begonnen, sie müssen fortgeführt werden. Wir sind dankbar, wenn die Bundesregierung dort auch aktiv wird, um das weiter voranzubringen. Man muss das Fass also weiter aufmachen, dort sind wir uns alle einig, Opferschutz hat eine hohe Priorität.
Zum Thema Stalking möchte ich noch einige Informationen geben. Sie haben das Stalking-KIT, also das Kriseninterventionsteam, angesprochen. Es wird seit 2006 in Bremen als Modellprojekt durchgeführt. Ich habe mir die neuen Zahlen geben lassen. Seit 2009 haben wir das Projekt haushaltsfinanziert, nicht mehr aus EU-Mitteln, sondern selbst haushaltsfinanziert.
Nein, das hat der Senat getan! Wir bezahlen seit 2009 44 000 Euro im Jahr, und ich kann Ihnen sagen – gute Nachricht –, wir haben in jedem Jahr mehr StalkingFälle, die in diesem Bereich bearbeitet werden: 93, 118, im Jahr 2011 sind es 121 erledigte Verfahren. Man kann sagen, es gibt eine Erfolgsquote von etwa 70 Prozent, also eine sehr erfolgreiche Einrichtung, die wir hier betreiben.
Wir haben einen besonderen Opferschutzschwerpunkt im Stalking-Bereich, und da ist Bremen vorbildlich. Es hat uns Schwierigkeiten bereitet, das aufrechtzuerhalten. Wir haben gesagt, diese 44 000 Euro sind richtig angelegt. In diesem Bereich passiert etwas, und natürlich soll auch entschädigt werden!
Ich finde es völlig richtig, dass man dies im Bereich der Bundesgesetzgebung aufgreift, aber auch mit einem weiteren Ansatz, so wie es das Versorgungsamt vorschlägt. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/120 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/178 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!