Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Ich bitte um Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Bevor ich zum Schluss noch den Tagesordnungspunkt 21, Bericht des Petitionsausschusses Nummer 3, aufrufe, darf ich ganz kurz bekanntgeben, dass wir heute Abend im Anschluss an unsere Plenarsitzung noch einen Parlamentarischen Abend in der Sparkasse in der Stadtwaage haben.

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 3 (Petition L 17/831) vom 4. November 2011

(Drucksache 18/104)

Wir verbinden hiermit:

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 4 vom 7. Dezember 2011

(Drucksache 18/159)

In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 10. November 2011 ist bereits über die Behandlung der übrigen Petitionen aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nummer 3 beschlossen worden.

Gemäß Paragraf 12 Absatz 3 des Petitionsgesetzes verlangt die CDU-Fraktion eine Aussprache über die Petition L 17/831.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es fällt mir fast schwer, so kurz vor Ende unserer Sitzung vor den Weihnachtsferien einen kritischen Punkt aus dem Petitionsausschuss hier vorzutragen. Wir sind uns ja in aller Regel einig, das ist auch gut so, und das soll auch so bleiben!

Dennoch gibt es schon auch Fälle, wo es Differenzen gibt. Einen solchen Fall will ich hier jetzt in aller Kürze vortragen! Ich weiß, dass die Mehrheit des Hauses uns nicht folgen wird, aber ich finde schon, dass man transparent machen darf und sollte, wo es dann doch Unterschiede gibt. Es geht um das Schwangerschaftskonfliktgesetz, und es geht um die Beratungsstelle pro familia und das Medizinische Zentrum von pro familia.

Eine Petentin hat beklagt, dass es organisatorische und wirtschaftliche Verbindungen zwischen der Beratungsstelle pro familia und dem Medizinischen Zentrum gibt, das die Schwangerschaftsabbrüche, unter anderem auch ambulant, vornimmt. Genau das aber untersagt das Schwangerschaftskonfliktgesetz. In diesem Gesetz schreibt der Gesetzgeber vor, dass eine Beratungsstelle nur dann anerkannt werden darf, wenn sie mit keiner Einrichtung, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden ist. Ein materielles Interesse der Beratungseinrichtung an der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs muss ausgeschlossen sein, steht in Paragraf 9 Ziffer 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Diese Trennung geht aus dem Internetauftritt des Trägervereins von pro familia nicht eindeutig hervor. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Im Gegenteil wird durch die Gestaltung der Homepage sowie durch die Formulierung unter anderem, der Verein biete eigene medizinische Dienstleistungen an, der Anschein erweckt, dass hier eine organisatorische oder sogar wirtschaftliche Verknüpfung der beiden Einrichtungen besteht. Dies jedoch soll nach dem Willen des Gesetzgebers ausgeschlossen sein.

Dieser Sachverhalt, den eine Petentin dargestellt und kritisiert hat, wurde von der Verwaltung der Bürgerschaft überprüft und bestätigt. Dann gab es einen Berichtsentwurf, der zur Abstimmung gestellt wurde. Der Text stammt nicht von mir – ich habe das also nicht formuliert und das noch nicht einmal angeregt –, sondern der Text wurde hier im Hause erarbeitet. Es wurde auch kein anderes CDU-Mitglied befragt, und ich sage Ihnen: Diese Verwaltung in diesem Haus arbeitet so hervorragend, so unabhängig, so neutral, dass ich an dieser Stelle dafür auch nur noch einmal danken kann und auch im Zusammenhang mit dieser Petition danken kann!

(Beifall bei der CDU)

SPD und Grünen passte der Text nicht, und kurzerhand wurde er nach rot-grünem Geschmack gekürzt und verändert!

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: Frechheit!)

Zu viel Kritik an pro familia war zu viel für die Koalition, und das, meine Damen und Herren, hat ein Geschmäckle!

(Beifall bei der CDU)

Mit Objektivität hat das nichts zu tun. Man schont einen Verein, dem man sich besonders verbunden fühlt. Dass dieser Trägerverein pro familia das Schwangerschaftskonfliktgesetz nicht so ganz ernst nimmt, stört die Koalition nicht, und das machen wir nicht mit!

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: Unverschämtheit!)

Gesetze, Herr Pohlmann, sind dazu da, dass sie ernst genommen und gehalten werden.

(Beifall bei der CDU – Abg. P o h l m a n n [SPD]: Und die Stellungnahme des Ressorts?)

Gesetzestreue fordern wir von allen ein, unabhängig von Personen und in diesem Fall unabhängig vom Ansehen des Vereins!

(Beifall bei der CDU)

Ich sage Ihnen auch, an dieser Stelle sind wir kompromisslos, ja, weil es um die Einhaltung eines Ge

setzes geht. Diese Beratungsstelle und die Durchführung im Medizinischen Zentrum sind ohnehin dadurch, dass sie in einem Haus in der Hollerallee sind, ohnehin schon in der Gefahr, wirtschaftlich und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Das soll nicht sein, und deshalb sind wir gegen Ihre Veränderung des Textes der Bürgerschaftsverwaltung zu dieser Petition! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoppe.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Jawohl, wir nehmen das Gesetz sehr ernst, liebe Frau Motschmann, und ich sehe das ein wenig anders als Sie! Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, befinden sich in einer Konfliktsituation und brauchen eine gute Beratung sowie ein umfassendes Informationsangebot. Dies finden sie auch in Bremen. Die Mehrheit des Petitionsausschusses teilt die Einschätzung des Senats, dass Schwangerschaftskonfliktberatungen in Bremen fachgerecht durchgeführt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das gilt auch für den in der Petition kritisierten Träger pro familia! Der Bundesverband pro familia ist der gemeinnützige Träger der Beratungsstellen und des Medizinischen Zentrums, in dem unter anderem auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Da haben Sie auch recht, aber es ist rechtens, denn das Medizinische Zentrum ist wirtschaftlich und organisatorisch streng von der Beratung getrennt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Regelmäßige Überprüfungen durch die senatorische Behörde stellen dies sicher. Somit ist ein materielles Interesse der Beratungsstelle an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen auszuschließen.

Zum Internetauftritt, Frau Motschmann: Seit 2008 ist der Bundesverband pro familia für den Internetauftritt von pro familia in Bremen verantwortlich. Es gibt mehrere Rechtsgutachten zu diesem Internetauftritt, die zeigen, dass es auch hier nichts zu beanstanden gibt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Auf der Internetseite können sich die Frauen umfassend über die verschiedenen Angebote informieren, und das ist auch gut so.

Insgesamt schätzen wir Grüne die Arbeit von pro familia sehr. Pro familia bietet eine wichtige Alternative zu den kirchlichen Beratungsstellen und berät Rat suchende Frauen sehr kompetent und einfühlsam und nicht interessengeleitet!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Somit folgen wir der Empfehlung des Petitionsausschusses. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Richtig ist, die SPDFraktion hat absolut kein Interesse daran, die Institution pro familia zu diskreditieren.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)