Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Piontkowski, was mich an Ihrer Rede sehr stört und was ich überhaupt nicht verstanden habe, ist, ob Sie eigentlich Ihren eigenen Antrag verstanden haben. Ich hätte in der Debatte erwartet, dass Sie auch einmal darstellen, was dieses Gesetz für den Bürger bedeutet, was Sinn, Zweck und Hintergrund war. Sie verlagern jetzt Tausend Probleme in diese Debatte, und das ist falsch. Ich finde, die Art und Weise, wie Sie hier versuchen, das Podium zu nutzen, um den Untergang des Abendlands herbeizureden, ist falsch. So läuft es nicht tagtäglich.
Wenn Sie sich die Urteile des Europäischen Gerichtshofs einmal zu Gemüte geführt hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass es um ganz andere Probleme ging als die, die Sie jetzt beschreiben. Es ging zum Beispiel in einem Fall, der juristisch überhaupt nicht hoch kompliziert war – das Verfahren hat 15 Jahre gedauert, das war nicht hier in Bremen –, um das Erhalten eines Waffenscheins. Das darf es in Deutschland nicht geben!
Sie sprechen hier allgemein und versuchen, die ganze Problematik seit Monaten öffentlich und in den Medien falsch darzustellen. Sie haben im Rechtsausschuss alle Daten bekommen. Dort konnte man feststellen, dass wir in Bremen in vielen Bereichen im Durchschnitt liegen. Wir haben da auch ganz offen und transparent festgestellt, wo es einige Probleme gibt, aber diese Probleme, die Sie hier versuchen aufzuzeigen, die existieren in Bremen nicht. Es gibt keine Verfahren, die 15 oder 20 Jahre dauern, Frau Piontkowski! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal ganz klar zum Ausdruck bringen, dass dieser Antrag eine ganz andere Zielrichtung hat. Mit diesem Gesetz, das es gibt, soll den Richtern und Staaträten oder sonst wem kein Druck gemacht werden.
(Beifall bei der SPD) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Das ist der Punkt, und daher möchte ich sagen, dass wir den Antrag ablehnen. Wenn ich mir angehört habe, womit Sie ihn begründen, begründen Sie damit nicht den Antrag, sondern Sie erzählen alles zu dem Thema: Hier läuft irgendetwas schief, das mir nicht gefällt. (Beifall bei der SPD)
Das war keine Antragsbegründung, und deswegen würde ich ihn schon allein dann ablehnen, wenn ich nur das gehört hätte. Wir brauchen dieses Schwert in dieser Art und Weise nicht. Das Gesetz gibt es, und wir sagen nicht, dass wir es abschaffen wollen. Wir sagen nur nicht, dass wir genau das einsetzen und den Rechtsausschuss jetzt jedes Mal mit solchen Berichten ausgestattet wissen wollen. Ich denke, dieser Beitrag reicht dann auch dazu. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fühle mich jetzt doch noch einmal herausgefordert: Wenn alles eitel Sonnenschein wäre, wie Sie beide es hier dargestellt haben, warum passiert es dann, dass wirklich die versammelten Gerichtspräsidenten und die Generalstaatsanwältin, die mitnichten das Licht der Öffentlichkeit suchen, auf die Straße gehen, sich an die Presse wenden und sagen, diese Zustände hier sind nicht mehr erträglich?
Das müssen Sie mir wirklich einmal erklären. Wenn die Landgerichtspräsidentin, die gleichzeitig die Vorsitzende des Richtervereins ist, sagt, ohne den hohen Berufsethos – ich habe es mir extra aufgeschrieben – und den überobligatorischen Einsatz und die hohe Eigenverantwortung von Richtern und Staatsanwälten würde die Justiz in Bremen schon lange nicht mehr funktionieren, dann bedeutet es doch, was ich hier erzähle, habe ich mir nicht ausgedacht, sondern das ist die Lage an Bremens Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft.
Es gibt eine Menge an Vorschlägen, die man umsetzen kann. Einige Vorschläge sind auch schon im Rechtsausschuss unterbreitet worden. Das kann man so oder so bewerten. Wenn Herr Staatsrat Professor Stauch sagt, er möchte die Referendarstellen von 60 Stellen auf 50 abbauen, wäre das eine Maßnahme, aber eine missglückte, weil die Referendare zum Beispiel Sitzungsdienste wahrnehmen, die sonst die Staatsanwälte wahrnehmen müssen.
Es gibt viele weitere Vorschläge. Man könnte zum Beispiel – ich möchte Ihnen auch einmal etwas auf die Sprünge helfen – mehr ehrenamtliche Betreuer einsetzen, das würde Kosten sparen. Man könnte Springerstellen einsetzen, man könnte die Kinderbetreuung einführen – das sagte ich schon –, man könnte Berichtspflichten und sachfremde Aufgaben abbauen, man könnte mehr Referendare in Sitzungen einberufen, und man könnte auch das Kostenbewusstsein bei den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft durch vernünftige Maßnahmen steigern.
Man kann eine Organisation schaffen, in der es den Staatsanwälten, Richtern und auch dem Justizpersonal, das sonst dort arbeitet, tatsächlich Spaß macht, dort zu arbeiten, und eine Motivation vorhanden ist. Das Problem im Moment ist, dass sich sehr viele Richter und Staatsanwälte – insbesondere Staatsanwälte – an anderen Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern bewerben. Das bedeutet jeweils, dass das Personal teilweise so jung und unerfahren ist, dass es immer wieder neu eingearbeitet werden muss, und dass dadurch das Problem entsteht, dass wieder zeitliche Verluste entstehen. Das geht nicht.
Ich habe einige Vorschläge gemacht, bei gehörigem Nachdenken würde mir noch sehr viel mehr einfallen, und ich kann Herrn Staatsrat Professor Stauch nur auffordern – und das ist auch der Sinn des Antrags –, sich Gedanken darüber zu machen, wie man die Staatsanwaltschaft und die Gerichte so organisiert, dass die Verfahren zügiger laufen. – Danke!
Ich werde auch versuchen, etwas zu dem Thema zu sagen. Ich bin 28 Jahre Richter gewesen und in dieser Zeit neun Jahre Gerichtspräsident. Ich muss vielleicht als Erstes einmal klären, was Gegenstand des Punktes ist. Das Thema ist, glaube ich, durch Ihren Antrag vorgegeben, Frau Piontkowski, und das Thema ist: „Überlange Verfahren“. Das sind sogenannte Altverfahren. Wir können auch gern noch über die allgemeine Laufzeit von Gerichtsverfahren reden, aber das ist ein ganz anderes Thema. Sie haben hier einen Antrag zu überlangen Verfahren gestellt, und das sind solche Verfahren, die von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft überwacht werden, weil sie schon längere Zeit gelaufen sind, zwei, drei oder vier Jahre.
Sie fragen ganz einfach, welche Maßnahmen wir eingeleitet haben, damit es nicht zu solch ganz besonderen Verfahren kommt. Darüber soll gern berichtet werden. Ich kann Ihnen sagen, Sie haben das Thema aufgegriffen, weil ich darüber schon mehrmals selbst im Rechtsausschuss berichtet habe. Ihr Antrag ist, ehrlich gesagt, überflüssig,
weil es selbstverständlich ist, dass wir über diese Verfahren und auch über das neue Gesetz im Rechtsausschuss berichten. Das haben wir getan. Da braucht das Plenum der Bürgerschaft nicht solche Berichte anzufordern. Dieser Antrag ist schlicht überflüssig. Zu diesen besonderen, überlangen Verfahren möchte ich hier sprechen. Ich bedauere, dass es hier mit der Debatte so lange dauert, aber wenn hier Klarstellung gewünscht wird, dann möchte ich dazu gern beitragen.
Die überlangen Verfahren werden nach den Fristen, die die Obergerichtspräsidenten, also unter anderen der Oberlandesgerichtspräsident, die Oberverwaltungsgerichtspräsidentin und die Generalstaatsanwältin, gesetzt haben, an sie berichtet und einmal im Jahr überwacht. Es wird darüber gesprochen, wie die Sachen weiter gefördert werden. Das ist die Vorkehrung, die wir in den Gerichten und der Staatsanwaltschaft bezüglich der überlangen Verfahren haben. Gleichwohl gibt es in einzelnen Fällen immer noch Verfahren, die zu lange dauern und die auch zu Entschädigungsverpflichtungen führen können. Diese müssen wir möglichst gering halten. Man wird sie nie völlig ausschließen können, und es gibt sie überall, in jedem Bundesland.
Das Justizressort hat vor einem Dreivierteljahr gesagt, wir machen eine allgemeine Verfügung, in der wir die Gerichtspräsidenten verpflichten, einmal im Jahr diese überlangen Verfahren genau zu prüfen und auf die Richter einzuwirken, dass diese Verfahren rechtzeitig und zügig abgeschlossen werden. Diese allgemeine Verfügung haben wir seit einem Dreivierteljahr mit den Gerichtspräsidenten beraten und geeinigt. Jetzt liegt sie bei dem Gesamtrichterrat. Diese zusätzliche, förmliche Verpflichtung werden wir in Kraft setzen und damit auf das Nichtentstehen dieser überlangen Gerichtsverfahren einwirken. Das ist also ein ganz klares Vorgehen. Es gibt diese Verfahren in Niedersachsen, in Hessen, in Bayern, überall, weil es natürlich immer so ist, dass es besondere Verfahren mit einem besonderen Aufwand gibt.
Ob es eine Entschädigungspflicht gibt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Ich finde es auch völlig richtig, dass Gerichtsverfahren natürlich zeitnah entschieden werden müssen und dass solche Entschädigungsfristen gesetzt werden. Wenn wir diese durch das Bundesgesetz nicht eingeführt hätten, dann wäre das direkt durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gekommen, nach mei
ner Einschätzung mit sehr viel höheren Entschädigungszahlungen. Ich bin auch für dieses Gesetz, weil es die Klarstellung bringt und auch für die Richter im Einzelfall die Warnlampe anmacht und fragt: Warum ist dieses Verfahren noch nicht entschieden? Das ist vollkommen richtig, das muss auch passieren, aber es ist ein bestimmter Kreis von Verfahren. Sie haben jetzt allgemein über die Laufzeiten bei den Gerichten gesprochen. Das ist ein ganz anderes Thema. Das ist das Thema, wie wir unsere Gerichte ausstatten. Jetzt muss ich etwas dazu sagen, was die Gerichtspräsidenten gesagt haben. Sie haben befürchtet, dass wir bei 1 250 Stellen, die wir im Justizbereich haben, 40 Stellen über die Personaleinsparquote erbringen müssen, die hier in der Diskussion war. Diese Quote versuchen wir genau durch die strukturellen Maßnahmen, die hier heute in erster und zweiter Lesung beschlossen worden sind, abzuwenden. Damit wollen wir erreichen, dass wir keine konkreten Stellen abbauen müssen, auch diese 40 Stellen nicht. Das sind die strukturellen Maßnahmen, gegen die Sie heute Morgen in erster und zweiter Lesung gestimmt haben, nämlich die Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Diese schmerzlichen Entscheidungen, die wir treffen, sind deshalb getroffen worden, damit wir auch in der Justiz nicht konkret Stellen abbauen müssen. Es ist in der Tat so, dass wir es für die Justiz im Prinzip nicht verantworten können, in größerem Umfang noch Stellen wegzunehmen. Wir haben für die Justiz ein Benchmarking vorgelegt und auch in den Haushaltberatungen vertreten. Das zeigt: Bei den Eingängen und bei den Erledigungen haben wir in weiten Bereichen nicht nur durchschnittliche, sondern überdurchschnittliche Leistungen unserer Justiz. Diese Justiz arbeitet gut, an der Belastungsgrenze,
und deswegen kann man jetzt nicht im größeren Umfang einen Block von Stellen herausnehmen. Das habe ich immer vertreten, das vertrete ich auch hier ganz klar. Deshalb ergreifen wir strukturelle Maßnahmen, und die Befürchtung der Gerichtspräsidenten, es würden 40 Stellen entfallen, ist unbegründet. Sie wussten und sie wissen im Prinzip, dass wir mit den strukturellen Maßnahmen versuchen, diese konkreten Stellenkürzungen zu vermeiden, die uns sonst drohen. Das ist im Prinzip nicht anders machbar, denn sonst haben wir diese Laufzeitproblematik. Ich muss etwas zu der jetzigen Laufzeit sagen. Sie versuchen den Eindruck zu erwecken, dass die Justiz im katastrophalen Zustand ist. Das ist völlig falsch! Wenn Sie sich die Zahlen ansehen, dann sieht es so aus, dass wir da hohe Leistungen haben, also eine motivierte und gut arbeitende Justiz. Wenn Sie sich die Laufzeiten ansehen, liegen sie entweder im Bundesdurchschnitt oder zum Teil knapp darüber. Man
kann aber an keiner Stelle sagen, dass die Sachen im Durchschnitt bei den normalen Laufzeiten aus dem Ruder laufen. Das kann ich gern für jede Gerichtsbarkeit vortragen, das gilt im Übrigen auch für die Staatsanwaltschaft.
Was wir nicht tun werden, das sage ich Ihnen ganz deutlich: Wir werden keine Personalausstattung für einzelne Bereiche einrichten, die über dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Staatsanwälte sind nach Eingängen und nach Erledigung knapp unter dem Bundesdurchschnitt, beziehungsweise sie liegen im Bundesdurchschnitt. Ich werde nicht, wie Sie es schon seit langer Zeit fordern, zehn oder fünfzehn neue Stellen schaffen. Das wird es nicht geben, sondern es ist die Zumutung, die wir auch allen anderen Beamtenbereichen ganz klar zumuten. Sie sollen mindestens die Leistung erbringen, die im Bundesdurchschnitt liegt. Es mag im Einzelnen hart sein, und es gibt auch immer wieder Friktionen.
Sie haben das Verwaltungsgericht angesprochen. Hier sind tatsächlich längere Laufzeiten berichtet worden. Wissen Sie, woher die kommen? Wir haben die Hartz-IV-Verfahren an die Verwaltungsgerichte übertragen, und dort gibt es jetzt noch die Altverfahren, die genauso alt sind wie die Verfahren in Niedersachsen. Sie schließen jetzt die alten Hartz-IVVerfahren ab, die dort auch durchaus längere Zeit, wie in anderen Bereichen, anhängig waren, und deshalb ist die Laufzeit statistisch angestiegen. Das ist schlicht ein statistischer Effekt. Das Verwaltungsgericht ist nach Eingängen so belastet wie andere, und das sind Zumutungen, die ich auch für alle Bereiche der Justiz für vertretbar halte.
Das sind Belastungen, die an der Grenze sind, die zugemutet werden, und wir müssen bei den besonderen Verfahren darauf achten, dass keine überlangen Verfahren entstehen. Das ist ein sehr ernstes Thema. Wenn wir diese Verfahren haben – die wird es in Bremen geben wie woanders auch –, müssen wir damit umgehen. Wir haben der Senatorin für Finanzen schon zu Beginn des Jahres einen Hinweis gegeben und gesagt, es wird diese Entschädigungspflicht geben. Diese hat es vorher auch schon durch den Europäischen Gerichtshof gegeben. Es entstehen möglicherweise finanzielle Lasten.
Das Land Niedersachsen rechnet in seiner Haushaltsplanung mit Lasten wegen überlanger Verfahren in Höhe von drei Millionen Euro, sie haben dort in Einzelfällen genauso diese anhängigen Verfahren, das Risiko besteht. Sie haben auch Verfahren, die man nach der Rechtsprechung, nach den Kriterien des Europäischen Gerichtshofes, als überlang ansehen muss, so wie jedes andere Bundesland auch. Falsch wäre, hier den Eindruck zu erwecken, dass die ganze Justiz funktionsunfähig ist. Wenn wir eine hohe Belastung haben, dann ist es natürlich auch so, dass wir Laufzeiten haben, die an der Grenze sind. Diese liegen im Bundesdurchschnitt, in einzelnen Bereichen auch darüber.
In wenigen Bereichen haben wir Probleme. Die Probleme habe ich auch immer offen angesprochen: Das ist das Landgericht in Strafsachen, das ist ganz klar, da haben wir seit dem Jahre 2009 eine Stellenverstärkung von erst sechs, jetzt fünf Stellen. Beim Landgericht haben sie, um die Rückstände abzubauen, die geringsten Eingänge bundesweit. Sie haben damit die Möglichkeit, auch ihre Altverfahren abzubauen. Wir überwachen ganz genau, wie das im Einzelnen geht, es wird alle drei Monate berichtet, wie es mit den Altverfahren weitergeht.
Es gibt andere Bereiche, die besonders hoch belastet sind und mir Sorge machen, zum Beispiel Zivilsachen beim Landgericht, da gehen jetzt aber die Eingänge herunter. Das ist an der Grenze, was die Justiz betrifft, aber es ist auch in anderen Verwaltungsbereichen angestrengt. Wir geben darüber Aufschluss, wie hoch die Justiz belastet ist, davon können Sie ausgehen. Sie können auch davon ausgehen, dass ich persönlich und auch das Justizressort im Besonderen genau die einzelnen Bereiche ansehen, wo wir Schwierigkeiten hatten. Wir haben Schwierigkeiten im Bereich des nichtrichterlichen Dienstes, vor allen Dingen auch in bestimmten Bereichen der Register. Wir hatten Schwierigkeiten im Nachlassbereich, der Nachlassbereich ist aufgeräumt worden.
Nein, der ist aufgeräumt worden! Da hat es organisatorische Maßnahmen gegeben, das ist so in Ordnung gebracht worden. Wir achten auch auf die anderen Bereiche, ich lasse mir das regelmäßig berichten. Sie können davon ausgehen, dass wir die Justiz genau im Blick haben, in dem vollen Bewusstsein, dass diese Justiz hoch belastet ist und effektiv und gut arbeitet.
Die Befürchtung der Gerichtspräsidenten wäre begründet gewesen, wenn wir 40 Stellen gespart hätten. Dann hätte ich das volle Verständnis dafür. Ich habe den Gerichtspräsidenten aber auch vorher gesagt, wir werden versuchen, diese konkreten Stellenstreichungen zu vermeiden. Durch die strukturellen Maßnahmen, die wir mithilfe der Finanzsenatorin heute Morgen und überhaupt durchgesetzt haben, werden wir das versuchen. Damit werden wir versuchen, diese konkreten Stellenstreichungen zu vermeiden und gleichwohl einen Beitrag zu leisten zur Haushaltskonsolidierung Bremens. Ich habe Sie vor dem Staatsgerichtshof erlebt, da haben Sie gesagt, in allen Bereichen muss noch viel mehr gespart werden.
Überall, wo Sie auftreten, da stellen Sie Personalmehrforderungen und wollen gerade diese Zumutungen vermeiden.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass wir der Staatsanwaltschaft eine durchschnittliche Belastung zumuten, ganz klar! – Vielen Dank!