Die vierte Anfrage betrifft die Beteiligung des Landes am allgemeinmedizinischen Weiterbildungsverbund. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat die gerade vom Hausärzteverband geschlossene Kooperationsvereinbarung mit Praxen und Kliniken im Land Bremen zur Verbesserung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung und des Aufbaus eines Mentorenprogramms für Hausarztassistenten?
Welche Möglichkeit sieht der Senat, sich am allgemeinmedizinischen Weiterbildungsangebot im Land Bremen zu beteiligen und somit die hausärztliche Versorgung qualitativ zu verbessern und zur Steigerung der Wertschätzung des Hausarztberufs in den Krankenhäusern beizutragen?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das allgemeinmedizinische Weiterbildungsangebot des Hausärzteverbandes finanziell zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin Bremen als Unterstützung für eine strukturierte und abgesicherte allgemeinmedizinische Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte ist ein wichtiges Instrument zur zukünftigen Absicherung einer ausreichenden allgemeinmedizinischen Versorgung
in Bremen. Ärztinnen und Ärzte werden so sowohl für den Mangelberuf des Hausarztes als auch für die Stadt geworben.
Zu Frage 2: Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit begrüßt die Initiative der Verbundweiterbildung. Sie hat sich aktiv motivierend und moderierend für deren Gründung eingesetzt.
Zu Frage 3: Zusätzlich hat sich die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit in geringem Umfang finanziell an den Infrastrukturkosten für die Gründung der Verbundweiterbildung beteiligt. – Soweit die Antwort des Senats!
Zu Frage 2 haben Sie gesagt, ja, eine gewisse Beteiligung gibt es, Motivation und Moderation et cetera. Gab es wirklich schon konkrete Gespräche, die es möglich machen, dass wir dazu einen Bericht in der Deputation bekommen?
Es gibt noch keine konkreten Gespräche dazu, aber wir haben motiviert. Sie haben auch zu Recht angemerkt, dass es eine finanzielle Beteiligung gegeben hat. Sie betrug über 1 800 Euro, um eine Website installieren zu können. Auch daran erkennen Sie, dass wir ein großes Interesse daran haben, diesen Prozess positiv zu begleiten.
Gibt es schon Eckwerte, wie viele Arztpraxen und Kliniken unseres Landes sich hieran beteiligen werden?
Ja, noch eine letzte, und ich glaube, dass sie auch zu beantworten ist! Sind Sie mit mir der Auffassung, dass eine solche etwaige Weiterbildung, wie sie sich jetzt anbahnt, insgesamt positiv zu bewerten und richtungsweisend ist und letztendlich auch den Standort Bremen stärkt, was die Gesundheitswirtschaft angeht?
Ich teile Ihre Auffassung! So habe ich auch meine Ausführungen in der Beantwortung der Anfrage gemeint!
Herr Staatsrat, wissen Sie, wie langfristig die hausärztliche Versorgung im Land Bremen, also in Bremen und Bremerhaven, gesichert ist oder ob wir, wie in anderen Bundesländern auch, befürchten müssen, dass es zunehmend zu einem Hausärzteschwund – das sind Internisten, Allgemeinmediziner und Kinderärzte – kommen könnte?
Im Moment ist das nach meiner Kenntnis noch gesichert. Wir müssen aber aufpassen, dass wir den attraktiven Standort weiter attraktiv halten. Von daher finde ich auch gerade diese Art der Verbundweiterbildung außerordentlich wichtig. Wenn wir dort gut aufgestellt sind, wird es uns gelingen, dass wir das, was wir dort zu befürchten haben, abwenden können. Wir sind allerdings in dem Vorteil, dass wir als Stadtstaat attraktiver sind als die Flächenstaaten gerade im Osten.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Prognosen der Wohnungsbaukonzeption. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Imhoff, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Kann der in der Wohnungsbaukonzeption von 2010 genannte Bedarf von rund 14 000 neuen Wohneinheiten bis 2020 vor dem Hintergrund dieser Zahlen erreicht werden, oder steht gegebenenfalls eine Neubemessung der Planzahlen an?
Welche Maßnahmen plant der Senat zu ergreifen, um die Zahl der fertiggestellten Wohneinheiten zu erhöhen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2010 wurden im Land Bremen 773 Wohneinheiten fertiggestellt, davon entfielen auf die Stadt Bremen 677 Wohneinheiten und auf Bremerhaven 96 Wohneinheiten. Die Baufertigstellungszahlen für 2011 werden nach Auskunft des Statisti
Zu Frage 2: Die Wohnungsbaukonzeption für die Stadt Bremen wurde im Frühjahr 2010 fertiggestellt. Neue Daten liegen lediglich für das Jahr 2010 vor. Aus nur einer neuen Baufertigstellungszahl lässt sich noch keine Trendaussage ableiten.
Eine erste Evaluation der Wohnungsbaukonzeption hat Mitte 2011 ergeben, dass die quantitativen und qualitativen Grundannahmen der GEWOS-Modellrechnung, die in die Wohnungsbaukonzeption eingeflossen sind, weiterhin gelten. Aus der Sicht der Bauleitplanung ist das derzeitige Flächenangebot für die unterschiedlichen Nachfragegruppen realisierbar und auskömmlich.
Für eine Neubemessung der Planzahlen gibt es derzeit keinen Grund. Die Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt, der Baugenehmigungen und der Baufertigstellungen sowie die Entwicklung der Wohnungsbauflächen werden vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr im Rahmen eines Wohnungsmarktund Flächenmonitorings laufend beobachtet. Hierdurch wird sichergestellt, dass bei Bedarf zeitnah reagiert werden kann.
Zu Frage 3: Der Senat bedient sich folgender Instrumente, um die Zahl der Wohneinheiten zu erhöhen: regelmäßiger Dialog mit der Wohnungswirtschaft, wohnungswirtschaftlicher Dialog, Pilotprojekte für preiswerte Wohnbauvorhaben, unter anderem in Kooperation mit der GEWOBA, neue Wohnraumförderungsprogramme und Weiterentwicklung der Förderbedingungen, Unterstützung von Projekten zur Umnutzung von Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum, Moderation von städtebaulichen Konflikten, um Wohnungsneubauvorhaben lage- und situationsgerecht realisieren zu können, und Ausweisung von nachfragegerechten Flächen im Rahmen der Innenentwicklung. – Soweit die Antwort des Senats!
Haben Sie mit den Maßnahmen, die Sie soeben genannt haben, gerade erst oder bereits 2010 begonnen, nachdem Sie das Konzept beschlossen hatten? Dann wüsste man schon, ob sie in den gut 600 Wohneinheiten gegriffen haben.
In den 677 Wohneinheiten, die übrigens eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2009 darstellen, haben die soeben von mir beschriebenen Maßnahmen noch nicht gewirkt. Die sind Ende 2010 und 2011 begonnen worden, und einige, wie zum Beispiel der Versuch, auf dem ehemaligen Klinikgelände Wohnungsbau zu betreiben, sind natür