Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Sinne des Abgeordneten Rupp will ich auf jedes Eigenlob verzichten und ausschließlich das Parlament loben für diese große und breite Übereinstimmung in einem wichtigen Punkt der Wirtschaftsförderung. Wir finden es richtig, dass man
dies jetzt verlängert, und ich glaube, dass wir damit die mittelständischen Unternehmen in dieser Stadt bei der Vergabe stärken. Wir sind genauso wie alle hier fest davon überzeugt, dass wir schlanke und transparente Vergabeverfahren benötigen, und deswegen sind wir auch gern bereit, daran mitzuwirken, natürlich jedem Anschein von Korruption von vornherein entgegenzutreten. Wir brauchen weniger Bürokratie, gleichwohl effiziente Vergabemechanismen.
Dafür sind wir sehr, und wir wollen gern daran mitwirken, dass wir dazu kommen. Insofern begrüßen wir diese erneute gemeinsame Initiative aller Fraktionen sehr. – Vielen Dank!
Da der Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/234 zurückgezogen wurde, lasse ich jetzt über den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU abstimmen.
Wer das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen, Drucksache 18/273, Neufassung der Drucksache 18/271, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, es ist beantragt worden, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.
Wer das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen, Drucksache 18/273, Neufassung der Drucksache 18/271, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Krankenhauskeime“
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Februar 2012 (Drucksache 18/274)
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 18/274 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Facebook ist ein Kommunikationskreis, der eine immer größere Beliebtheit erfährt, zumindest bei ganz vielen Menschen in Deutschland und weltweit natürlich, und gerade bei Jugendlichen ist dieses soziale Netzwerk höchst beliebt. Das, glaube ich, brauche ich Ihnen nicht noch großartig mit auf den Weg geben. Jetzt ist aber das Problem der Polizei, dass gerade der Personenkreis der Jugendlichen und teilweise Kinder von polizeilichen Fahndungs––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Zu Ihrer Kenntnis, weil es ja nicht jeder weiß! Öffentliche Fahndungen sind nach der Strafprozessordnung möglich und werden im Übrigen auch relativ häufig durchgeführt, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen worden und entsprechende Hinweise, aufgrund derer eine Fahndung möglich ist, vorhanden sind. Das kann zum Beispiel bei vermissten Kindern und Jugendlichen passieren, aber es kann natürlich auch und relativ häufig sogar bei schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung oder Ähnlichem durchgeführt werden. In mehreren Bundesländern ist eine Facebook-Fahndung schon eingeführt worden, Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise hat in dem Bereich schon sehr positive Ergebnisse erzielt.
Unser Antrag zielt darauf, diese Möglichkeit auch für die Bremer und Bremerhavener Polizei zu erschließen. Natürlich sehen auch wir die datenschutzrechtlichen Probleme, gerade über die Probleme bei Facebook im Bereich des Datenschutzes wird umfangreich diskutiert. Gerade die im Ausland gespeicherten Daten von Facebook sind durchaus kritisch zu sehen. Auch das sehen wir bei unserem Antrag natürlich als sehr diskussionswürdig an.
Wie Sie vielleicht wissen, hat die Polizei Niedersachsen jedoch einen Weg gefunden, der den Datenschutz aus unserer Sicht gewährleistet, nämlich indem die gesamte Fahndung nur über einen Link zur Polizei abläuft und damit die Datensicherheit vorhanden ist, weil die Polizei über diese Datensicherheit verfügt. In unserem Antrag fordern wir deswegen auch die Übernahme dieses niedersächsischen Modells. Darüber hinaus fordern wir, dass ein einjähriger Modellversuch gestartet und am Ende darauf geschaut wird, ob das alles seine Richtigkeit hat.
Wenn ich die Signale richtig empfangen habe, dann sind Sie dafür, dass wir den Antrag in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und in die Innendeputation überweisen, unter der Federführung der Innendeputation. Damit sind wir einverstanden, und wir warten dann auf die Diskussionen dort. – Vielen Dank!