Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag, Drucksache 18/272, Neufassung der Drucksache 18/251, der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/272, Neufassung der Drucksache 18/251, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 18/262, Neufassung der Drucksache 18/223, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Fonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Fünfziger- bis Siebzigerjahren

Mitteilung des Senats vom 20. Dezember 2011 (Drucksache 18/181)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Stahmann.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in gebotener Kürze darstellen, worum es in dieser Mitteilung des Senats zu dem eingerichteten Fonds für Opfer von Unrecht und Misshandlung in der Heimerziehung in den Fünfziger- bis Siebzigerjahren geht! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Wie wir heute in vielerlei Bereichen feststellen – und das sehen wir daran, dass es sehr viele runde Tische zur Aufarbeitung von Unrecht und Gewalt in den letzten Jahren gegeben hat –, haben wir erheblichen Nachholbedarf, Unrechtssituationen und Gewalt, die es in den Fünfziger-, Sechziger- und bis hinein in die Siebzigerjahre in diesem Land gab, aufzuarbeiten. Dieser runde Tisch ist nicht der einzige, es gibt ja auch, wie Sie alle wissen, die Bemühungen, die Missbrauchsfälle an Kindern in Kinderheimen, in kirchlichen und anderen Einrichtungen aufzuarbeiten. Auch dort hat es einen runden Tisch gegeben.

Ich finde es einerseits sehr bedenklich für die Geschichte dieses Landes, dass wir heute in den Jahren 2010 bis 2012 so lange nach diesen Vorkommnissen erst begonnen haben, dieses Unrecht aufzuarbeiten. Gleichzeitig ist es aber andererseits, wie ich finde, eine ganz besondere Leistung und ganz besonders zu würdigen, dass wir eben nicht gesagt haben, wir setzen auf das Vergessen, sondern uns alle gemeinsam daranmachen, dieses Unrecht auch nach so langer Zeit aufzuarbeiten. Ich glaube, die Opfer, die Betroffenen, die damals dieses Unrecht erlitten haben, haben es verdient, dass wir so vorgehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Man kann es sich kaum vorstellen, aber wenn man den Abschlussbericht des runden Tisches Heimerziehung liest, wurden unter den Augen von Institutionen und des Staates junge Menschen, Kinder, Jugendliche, teilweise auch ganz kleine Babys in Heimen in der Bundesrepublik Deutschland in den Fünfziger- und Sechzigerjahren massiv gequält und misshandelt, und sehr viele der Beteiligten und Verantwortlichen haben weggeschaut oder sich selbst beteiligt.

Ich möchte den Mitgliedern des runden Tisches noch einmal ausdrücklich danken! Die Betroffenen und die Betroffenenverbände haben sich sehr aktiv an dieser Aufarbeitung beteiligt. Ich möchte Antje Vollmer, die die Vorsitzende des runden Tisches war, recht herzlich für ihr Engagement danken! Ich möchte weiterhin dem Bund und den Ländern und den beiden großen christlichen Kirchen danken, dass sie sich letztendlich zu diesem Abkommen zusammengefunden haben, das wir heute hier in der Bürgerschaft besprechen. Ich glaube, dass dies wirklich ein vorzeigbares Ergebnis ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir schauen heute zurück und stellen fest, dass wir, im Nachhinein zumindest, versuchen, mehrere Formen des Unrechts teilweise wiedergutzumachen. Wir haben natürlich nicht die Möglichkeit, diese Dinge

ungeschehen zu machen, aber die Möglichkeit, mit materiellen Hilfen, aber vor allen Dingen auch mit der Hilfe zur Aufarbeitung des Geschehenen in diesen Erziehungsheimen in Deutschland für die Betroffenen dieser wirklich unglaublichen Zustände etwas wiedergutzumachen.

Lassen Sie mich ganz kurz die wesentlichen Punkte ansprechen, weil ich es sehr bemerkenswert finde, dass man sich in so breiter Front – Bund, Länder, Kirchen – zusammengefunden hat, dies zu tun! Lassen Sie mich in der Zusammenfassung ganz kurz den Zweck beschreiben, der dort geleistet werden soll: Es soll das Unrecht und Leid, das den Opfern während der Heimunterbringung zugefügt wurde, wiedergutgemacht werden. Es sollen Folgeschäden, Traumatisierungen und besonderer Hilfebedarf anerkannt werden. Es soll Ausgleichszahlungen dafür geben, dass Kinder und Jugendliche in diesen Heimen gearbeitet haben, sie aber weder einen anständigen Lohn, oft gar keinen Lohn, noch Einzahlungen in die Sozialversicherungssysteme erhalten haben.

Dabei geht es natürlich auch um nachträgliche materielle Hilfen, um dies auszugleichen. Außerdem soll man ihnen jegliche Unterstützung zukommen lassen, die Geschehnisse aufzuarbeiten, um für sich – Sie können sich das vorstellen – viele Dinge von therapeutischen bis hin zu, was begonnen hat, auch wissenschaftlichen Aufarbeitungen der damaligen Zeit zu nutzen, um viele Jahre danach dieses Kapitel wenigstens einigermaßen abschließen zu können.

Es ist sehr wichtig, dass die Betroffenen von Anfang an einen Sitz und eine Stimme am runden Tisch hatten, dass sie angehört wurden und dass sie wesentlich zum Ergebnis dieses runden Tisches beigetragen haben. Schließlich waren sie – die Betroffenen, die Opfer dieser Zustände – die Hauptpersonen und nicht die Institutionen der Bundes- und Landesregierungen oder die Kirchen, warum die Einrichtung des runden Tisches und auch des Hilfefonds überhaupt erst erfolgt ist.

Nun ist es Zeit, dass den guten Worten, den Abschlussberichten und den Verpflichtungen, die Bund und Länder eingegangen sind – Bund und Länder, wenn man das sagt, ist Bremen immer dabei – auch Taten folgen. Das heißt konkret, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Ansprüche der Opfer, die nun angemeldet werden, auch tatsächlich über diesen Fonds beglichen werden können. In den Ländern soll es Beratungsstellen geben – hier ist Bremen direkt angesprochen –, die von den Menschen, die damals in den Heimen diesem Unrecht ausgesetzt waren, aufgesucht werden können, in denen sie beraten werden und Anträge stellen können zu den Punkten, die ich gerade beschrieben habe, um dann auch aus dem Fonds eine Kompensation zu erhalten.

Lassen Sie mich einen letzten, in den vergangenen Wochen und Monaten kritisch diskutierten Punkt hier nicht verschweigen! Es gibt den ganz dringen

den Wunsch der Opferverbände, dass die Entschädigungszahlungen an die Opfer vorrangig behandelt werden. Nun gibt es ja eine Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und den beiden großen Kirchen, dass aus dem Fonds zehn Prozent zur Finanzierung der Beratungsstellen genommen werden sollen. Das ist so vereinbart, und das nehmen wir heute auch so zur Kenntnis. Ich möchte aber trotzdem appellieren, dass dies im Einzelfall nicht zulasten der Ansprüche der Opfer und der Betroffenen dieser Zustände in den bundesdeutschen Erziehungsheimen geht, sondern dass wir wirklich wohlwollend prüfen und ganz sicher sind, dass genau zum Zwecke der Entschädigung und der Hilfestellung für die damaligen Opfer, die es ja auch heute noch sind, dieses Geld zur Verfügung gestellt wird, aber auch diese gesamte Maßnahme eingeleitet worden ist.

In diesem Sinne bitte ich den Senat, darauf zu achten, dass nicht vergessen wird, diese Beratungsstelle zügig auf den Weg zu bringen und die Einzelheiten mit uns, wahrscheinlich am besten in der Sozialdeputation, weiter vertrauensvoll zu besprechen. Ich hoffe, dass dann wenigstens ein Teil dieses unglaublichen Unrechts, das den Menschen damals geschehen ist, wiedergutgemacht wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tuncel.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der runde Tisch Heimerziehung wurde im Februar 2009 eingerichtet. Er setzte sich aus 18 Vertretern von Bund und Ländern, der Kirchen und Verbände sowie drei ehemaligen Heimkinder zusammen. Schon während er tagte, gab es Kritik der Betroffenen an der Zusammensetzung. Ende 2010 legte der runde Tisch dann einen Abschlussbericht und eine Empfehlung vor, das hat ja mein Vorredner, Herr Dr. Güldner, erwähnt. Die Empfehlungen wurden längst nicht von allein Heimkindern begrüßt, sondern im Gegenteil von vielen scharf kritisiert. Der Bundestag beschloss im Juni 2011 die Umsetzung der Empfehlung.

Konkret sollte ein Fonds oder eine Stiftung eingerichtet werden. Vier Verwendungszwecke wurden definiert: Erstens, es sollen finanzielle Hilfen zur Überwindung weiterhin bestehender Folgeschäden, zum Beispiel durch Traumatherapie, geleistet werden. Zweitens, es sollen nicht gezahlte Rentenbeiträge ausgeglichen werden. Drittens, es sollen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern eingerichtet werden. Viertens, es soll die wissenschaftliche Aufarbeitung der Heimerziehung unter anderem durch Veranstaltungen durchgeführt werden. Auch das hatte ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

mein Vorredner, Herr Dr. Güldner, kurz angeschnitten.

Der Fonds soll mit insgesamt 120 Millionen Euro ausgestattet werden, die je zu einem Drittel vom Bund, den Ländern und auch von den Kirchen getragen werden. Von diesen 120 Millionen Euro sollen 100 Millionen Euro als Aufwendungen für die Folgeschäden, zum Beispiel für Therapien oder Reha-Maßnahmen, verwendet werden. Sie gehen also an die Krankenkassen. Nur die verbleibenden 20 Millionen Euro sind für Rentenersatzleistungen vorgesehen, die direkt an die Betroffenen fließen. Abgesehen davon wird die Summe des Fonds weiter reduziert, indem die Beratungsstellen aus ihm finanziert werden. Bis zu zehn Prozent stehen dafür zur Verfügung. Das sind zwölf Millionen Euro weniger, die dann nicht mehr direkt oder indirekt bei den Betroffenen ankommen.

Doch auch so kommt bei rund 800 000 ehemaligen Heimkindern ziemlich wenig an. Der Verein ehemaliger Heimkinder rechnet mit einer Summe von 200 Euro, die Fraktion der LINKEN im Bundestag hat bei 30 000 Antragstellern 666 Euro pro Person errechnet.

Sowohl die Umsetzung als auch der grundsätzliche Ansatz werden von ehemaligen Heimkindern kritisiert. Die Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder bezeichnete ihn als „billiges Abspeisen“, „Almosen“ oder als „Demütigung“. Das sind schwere Vorwürfe, und sie kommen von den Betroffenen der Verbrechen, die in der Heimerziehung begangen wurden. Allein deswegen müssen sie ernst genommen werden!

Ich möchte kurz die zentralen Kritikpunkte der ehemaligen Heimkinder aufzählen! Bei der Einrichtung des Fonds handelt es sich ihrer Ansicht nach nicht um eine Wiedergutmachung. Eine echte Opferentschädigung müsste erlebtes Leid anerkennen und pauschal entschädigen. Der geschaffene Fonds tut das nicht, sondern unterstützt nur die Behandlung von psychischen oder körperlichen Schäden, die jetzt noch bestehen. Diese Verweigerung einer Opferentschädigung werten die Heimkinder als eine Verweigerung der Anerkennung des erlebten Leids.

Dieses Leid müssen sie auch noch glaubhaft machen, sodass sie in eine Beweispflicht kommen. Außerdem müssen sie bei der Inanspruchnahme des Fonds eine Erklärung unterzeichnen, dass sie auf eine Entschädigungsklage verzichten. Der Fonds ist daher nach Ansicht der ehemaligen Heimkinder weder im Ansatz noch in der finanziellen Ausstattung angemessen. Der Verein ehemaliger Heimkinder ruft deshalb zum Boykott des Fonds auf. Außerdem gab er bekannt, dass fast 400 Betroffene Entschädigungsklagen oder Verfassungsbeschwerde eingereicht haben.

Der Senat teilt jetzt aber mit, dass er die Vereinbarung zur Einsetzung des Fonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Fünfziger

bis Siebzigerjahren unterschrieben hat. Anfang 2012 wurde die zentrale Beratungsstelle eröffnet, auch in Bremen gibt es eine, sie hat diese Woche ihre Arbeit aufgenommen. Zunächst soll die Beratungsstelle ein Gesprächsangebot sein, nur in schwerwiegenden Fällen sollen Psychologen eingeschaltet werden. So sagt es der Senat und rühmt sich der 500 000 Euro, die er in den Fonds eingezahlt hat. Das ist, denke ich, aber das Mindeste, was Bremen, wo ja auch Misshandlungen stattgefunden haben, machen kann.

Wie ich dargestellt habe, sind aber das gesamte Ergebnis des runden Tisches und die Konsequenzen, die Bund und Länder daraus gezogen haben, umstritten und werden von den Betroffenen scharf kritisiert. DIE LINKE hat im Bundestag gegen den Antrag von Union, SPD und Grünen gestimmt, da der Fonds nicht angemessen ist. Da wir die ergriffenen Maßnahmen als ungenügend betrachten, können wir auch die Unterstützung des Senats nicht gutheißen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei den LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.