Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

(Beifall bei der CDU)

Die Zeit ist knapp, ich weiß es, ich komme sicherlich auch noch einmal wieder hier an das Mikrofon. Ich will aber trotzdem einen kurzen Einblick in unser sowieso, und zwar zu Recht, strenges Waffenrecht, was wir in Deutschland haben, geben, und zwar weltweit mit das strengste! Dazu einige Daten, die das BKA in einer Statistik aus dem Jahr 2010, also relativ aktuell, ausweist: 0,2 Prozent aller Straftaten sind im Zusammenhang mit Schusswaffen begangen worden, 0,2 Prozent. Ich bewerte das jetzt erst einmal nicht, ich stelle es nur fest. In der Verwendung von Schusswaffen gibt es im Jahr 2006 die Zahl 13 397 und im Jahr 2010 die Zahl von 10 133. Ein Rückgang um immerhin 25 Prozent, das sollten wir also auf jeden Fall berücksichtigen! Da geht es nicht um den Einsatz einer Schusswaffe, sondern um die Verwendung. Sie als Jurist können sich den Unterschied, glaube ich, gut vorstellen. Auf Personen oder Sachen ist nach dieser Statistik im Jahr 2009 in 4 400 Fällen und im Jahr 2010 in 3 760 Fällen geschossen worden. Auch dort ein Rückgang! Personen oder Sachen heißt, in 42 Prozent dieser Fälle waren es Sachbeschädigungen. Wissen Sie, welche Sachbeschädigungen am meisten dabei vorkommen? Schießen auf Verkehrsschilder! Die Löcher hat jeder schon einmal gesehen.

(Zuruf der Abg. Frau G r o t h e e r [SPD])

In 27 Prozent – –. Falsch! Sie haben mich soeben ein bisschen gestört, Frau Grotheer.

(Abg. Frau G r o t h e e r [SPD]: Entschul- digung, aber Zwischenrufe sind erlaubt!)

Ich wiederhole es noch einmal. In 27 Fällen wurde dabei von Schusswaffen aus legalem Besitz Gebrauch gemacht. In 27 Fällen! Ich habe das nur einmal als Zahlen in den Raum gestellt, damit wir wissen, worüber wir uns hier unterhalten. Das BKA selbst schätzt das Gefährdungspotenzial von Schusswaffen in Deutschland als gering ein. Nur damit wir es wissen! Dieser immer wiederkehrende Hinweis auf die Amoklagen in Deutschland, die wir sehr bedauerlicherweise hatten, überhaupt keine Frage, dies immer wieder mit diesem Waffenrecht und in diesem Fall mit der Waffensteuer zu verbinden, ist aus unserer Sicht höchst problematisch.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, einen kurzen Blick nach Großbritannien! Herr Timke hat es schon angedeutet, es ist so, dass in Großbritannien im Jahr 1995 der Besitz von großkalibrigen Waffen verboten worden ist. Im Laufe von 15 Jahren hat sich die Benutzung von illegalen Waffen dieser Art verdoppelt.

Meine Damen und Herren, unter diesen Gesichtspunkten gibt es unserer Ansicht nach überhaupt keinen Handlungsbedarf zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer, und dabei möchte ich es in der ersten Runde erst einmal belassen. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rede über die Petition L 18/76. Diese Petition richtet sich gegen die von der Koalition geplante Schusswaffensteuer. 15 554 Mitzeichner – bis zum jetzigen Zeitpunkt – sind ein Riesenerfolg für die Petenten

(Beifall bei der CDU)

und natürlich auch für die Mitzeichner,

(Abg. S e n k a l [SPD]: Wie viele aus Bre- men? – Abg. K o t t i s c h [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

die nicht alle aus Bremen kommen, aber das ist für mich völlig uninteressant.

(Abg. Frau D o g a n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Drei Prozent!)

Im Übrigen ist es ein Riesenerfolg für mehr Bürgerbeteiligung.

(Beifall bei der CDU)

Genau das ist es doch, was Sie immer wollen! Sie wollen doch, dass sich die Bürger einmischen und sich interessieren! Hier tun sie es, und ich danke den vielen Mitzeichnern und Petenten ausdrücklich dafür, dass sie sich einmischen.

(Beifall bei der CDU – Abg. W e r n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Frau Motschmann, haben Sie die Petition schon im Petitions- ausschuss beraten?)

Ich möchte jetzt meinen Beitrag leisten, dann können andere reden und etwas anderes sagen!

Ich möchte den Vorsitzenden der SPD-Fraktion ansprechen, Herrn Tschöpe. Er bestreitet in einem

Schreiben an die Ausschussassistenz, dass die Petition zulässig sei. Lieber Herr Tschöpe, wenn Sie Beschwerden gegen Petitionen haben, dann geht das nicht an die Ausschussassistenz, sondern an die Sprecher der Fraktionen und an mich als Vorsitzende des Ausschusses.

(Beifall bei der CDU – Abg. O p p e r - m a n n [SPD] meldet sich zu einer Zwi- schenfrage.)

Keine Zwischenfrage, wenn, dann am Ende meines Beitrags! Soviel, lieber Herr Tschöpe, zum Protokoll!

Nun zu Ihrem Schreiben: An dem ist aus meiner Sicht wirklich alles falsch, was nur falsch sein kann!

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Auch die Rechtschreibung?)

Dazu möchte ich Ihnen nun doch einmal Artikel 17 des Grundgesetzes vorlesen, es kann ja sein, dass man das vielleicht nicht mehr so genau in Erinnerung hat. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Wollen Sie das allen Ernstes bestreiten? Das kann ja wohl nicht wahr sein!

(Beifall bei der CDU)

Selbstverständlich ist diese Petition zulässig, und wir haben es gemeinsam so beschlossen, alle Sprecher, nicht nur ich. Insofern will ich Ihnen auch noch einmal unsere Arbeit im Petitionsausschuss erklären. Wir haben noch eine Mitzeichnungsfrist bis zum 23. März, und ich hoffe, lieber Herr Tschöpe, dass bis dahin die Grenze von 20 000 Unterschriften übersprungen ist.

(Beifall bei der CDU)

Danach werden wir die Petition im Ausschuss beraten, und dann bekommen Sie, wie so oft, einen Brief von mir, in dem ich Sie bitte, die Überlegungen des Ausschusses und die Beschwerde des Petenten in Ihre Überlegungen einzubeziehen. Wollen Sie das bestreiten? Ich hoffe nicht!

(Beifall bei der CDU)

Um es ganz klar zu sagen: Das Petitionsrecht endet nicht dort, wo es der SPD nicht passt.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt viele Petitionen, öffentliche und nicht öffentliche, wo der eine oder andere schluckt und sagt, dass ist nicht meine Meinung. Dies passiert mir auch oft, aber das kann doch nicht der Grund dafür sein, dass

man eine solche Petition für unzulässig hält. Herr Tschöpe, bei aller Liebe, das geht nun gar nicht!

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich zum Schluss sagen, Herr Tschöpe, Sie haben sich da einfach in etwas verrannt. Rudern Sie doch zurück, es wäre das Allerbeste! Sie machen ja einen Prüfauftrag, Ihre eigenen Leute stehen nicht dahinter. In Bremerhaven gibt es ja auch Absetzbewegungen, die für Sie sehr bedauerlich, aber für uns sehr schön sind.

Insofern sage ich, ich glaube, Sie haben da auf ein falsches Pferd gesetzt. Daher mein persönlicher, guter Rat: Denken Sie wirklich noch einmal nach; dazu dient nämlich eine Petition! Eine Petition kann nichts verhindern. Eine Petition kann auch das Recht der Abgeordneten, hier abzustimmen, nicht verhindern, will sie und kann sie auch gar nicht. Die Petitionen können aber schon zum Nachdenken anregen und den Finger in die Wunde legen, wo es bei unserem Handeln und Tun hakt. Das, finde ich, ist eine so gute Möglichkeit der Beteiligung von Bürgern an politischen Prozessen. Man kann nicht in einem Fall die Beteiligung von Bürgern wollen und wünschen, aber im nächsten Augenblick dann sagen, bitte nicht beteiligen, weil es uns nicht passt. Dagegen sind wir!

(Beifall bei der CDU)

Deshalb weise ich Ihre Intervention hier in aller Deutlichkeit noch einmal zurück, wie ich es auch in einem Brief an Sie bereits getan habe. Das geht nicht, unser Petitionsrecht bleibt unangetastet, egal wie Sie das finden. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Tschöpe das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Bogen ist ja weit, und zwar von England über Ausflüge in das kommunale Steuerrecht bis hin zur Frage, wie man mit Petitionen umzugehen hat.

Frau Motschmann, Sie haben eingeleitet mit „bei aller Liebe“. Ich weise das wirklich zurück, zwischen uns besteht keine Liebe!

(Beifall bei der SPD – Abg. D r. G ü l d - n e r (Bündnis 90/Die Grünen): Sie meinte christliche Nächstenliebe! Es kann nur christliche Nächstenliebe sein!)

Der zweite Punkt! Lassen Sie mich zum Thema Petitionen etwas sagen: Wir werden diese Frage klären, sie hat aber, glaube ich, mit der Diskussion heute,

wie wir uns mit diesem Antrag zu befassen haben, ziemlich wenig zu tun. Es hat auch wenig damit zu tun, dass von den fast 16 000 Menschen, die diese Petition gezeichnet haben, drei Prozent Bremer sind. All das ist für die Entscheidungsfindung zu diesem Antrag relativ wenig relevant. Vielleicht muss man aber auch ein Stück weit noch andere Aspekte einführen, weil ja so viele eingeführt worden sind.

Herr Hinners, Sie haben ja die weiße Seite des legalen Schusswaffenbesitzes geschildert. Die weiße Seite sind die Bürgerinnen und Bürger.