Der Zuwendungsbericht 2010 wurde Anfang 2012 im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. Dort steht unter „Fehlende/noch nicht abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung“ 2010 46 Millionen Euro, davon liegen bei 5,1 Millionen Euro keine oder unvollständige Verwendungsnachweise vor. Dann ergibt für das Jahr 2009 die Auflistung der noch nicht vorgelegten, nicht vollständig vorgelegten beziehungsweise noch nicht geprüften Verwendungsnachweise 38 Millionen Euro, davon in Höhe von 32 Millionen Euro keine oder unvollständige Verwendungsnachweise. Ich kann weitermachen, das ist der Zuwendungsbericht. Man kann das Geld nämlich auch, wenn diese Zuwendungsnachweise innerhalb von sechs Monaten nicht vorliegen, die dann innerhalb eines Jahres geprüft werden müssen, zurückfordern oder mit Zinszahlung belegen oder Ähnliches.
Ich will das nur einmal sagen, das ist eine Möglichkeit, bei der noch Geld vorhanden ist und Bremen es einnehmen könnte, wenn es dort Probleme gibt.
auch schon gesagt, als wir eine Diskussion bei „Center TV“ hatten –, dazu gibt es ein Schreiben, die sind nicht geltend gemacht worden. Auch da wäre noch Geld, was von säumigen Vätern zurückgeholt werden könnte,
ja, wenn man das Forderungsmanagement verbessern würde, wir haben heute oder gestern darüber auch gesprochen, auch das wäre eine Möglichkeit. Wenn ich dann weiter schaue, die Rückstände bei der Steuerverwaltung sind im Jahr 2009 um 4,5 Prozent gestiegen. All das sind Möglichkeiten, wo man das Geld, was Bremen zusteht, einfach nur geltend machen muss. Dort bestehen unseres Erachtens noch erhebliche Lücken, da kann man etwas machen. Gleichzeitig haben wir dann auch eine Möglichkeit der Finanzierung von wirklich wichtigen Maßnahmen.
Für uns ist immer noch klar, Opferschutz geht vor Täterschutz, und dafür muss auch ausreichend Geld zur Verfügung stehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Justizressort teilt das Interesse der Antragsteller an einer effektiven Verfolgung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; entsprechendes gilt für die im Antrag ebenfalls angesprochenen Beziehungsgewaltdelikte. Die bremische Strafjustiz ist in diesem Feld allerdings schon weitgehend gut aufgestellt. Wir nehmen den Antrag aber gern zum Anlass, der Bürgerschaft erneut darüber zu berichten. Gestatten Sie mir, zu vier Punkten noch Bemerkungen zu machen!
Erstens, Verfahrensdauer, worauf schon hingewiesen worden ist: Der zeitliche Verlauf eines Strafverfahrens kann von unterschiedlichen Einflüssen bestimmt werden. Beispielsweise kann die sachverständige Begutachtung einer Zeugin oder eines Angeklagten erforderlich sein. Dies kann sich unter Umständen erst in der Hauptverhandlung ergeben. Es ist auch möglich, dass eine Hauptverhandlung wegen einer während des Verfahrens eingetretenen Erkrankung einer Richterin oder eines Richters neu durchgeführt werden muss. Wir werden die unterschiedlichen Umstände, die sich auf die Verfahrensdauer auswirken, so weit wie möglich untersuchen und hierüber dann auch entsprechend berichten.
Zweitens, personelle Ausstattung: Die seinerzeit bundesweit erste Einrichtung von entsprechenden Sonderdezernaten bei der Staatsanwaltschaft Bremen
hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen. Auch darauf ist in der Debatte – herzlichen Dank dafür! – schon hingewiesen worden. Die Sonderdezernate sind personell gut ausgestattet. Wir werden Ihnen dies aber auch noch im Einzelnen noch einmal darstellen.
Drittens, die staatsanwaltschaftliche Vertretung in der Hauptverhandlung: Die im Antrag enthaltene Anregung, dass die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt, die oder der die Anklage erhoben hat, auch in der Hauptverhandlung auftritt, ist gut und wird nach Möglichkeit in der Praxis auch jetzt schon angewandt.
Viertens, Konzept zur strafrechtlichen Verfolgung: Die Durchführung von Ermittlungs- und Strafverfahren unterliegt den Regeln der Strafprozessordnung. Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Vorverfahrens. Die Gerichte sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig. Insofern auch an dieser Stelle der Hinweis, dass unsere Steuerungsmöglichkeiten nicht unbeschränkt sind! Wir können aber beispielsweise über die Durchführung einer frühen richterlichen Vernehmung im Einzelfall und unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen der Strafprozessordnung befinden. Auch über verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für Opferzeugen wird von Fall zu Fall entschieden.
Diese und weitere Punkte werden wir gern in dem geforderten Konzept noch einmal zusammenfassen. Ich werde gern für den Senat über den Bereich der Strafverfolgung der genannten Delikte berichten, darunter auch zur Verfahrensdauer, zur personellen Ausstattung und zu den übrigen in Ihrem Antrag von den Damen und Herren der Koalition erwähnten Punkten.
Darüber hinaus werden wir den Antrag zum Anlass nehmen, unsere bisherigen Bemühungen in diesem wichtigen Feld genauestens zu überprüfen, erforderlichenfalls zu intensivieren und erforderlichenfalls – ich glaube, das ist gerade bei diesem Feld auch notwendig – zu verbessern und über die Ergebnisse entsprechend hier zu berichten und in die weitere Diskussion einzutreten.
Auf eines ist bereits hingewiesen worden, wenn wir mehr machen wollen, auch auf diesem Feld, müssen wir immer darauf hinweisen und sagen, woher denn die entsprechende personelle Ausstattung dafür kommen soll. Nach der Haushaltsdebatte heute Morgen gestatten Sie mir den Hinweis, dass man diese Frage zwangsläufig mit beantworten muss!
Ansonsten setzt man sich dem Verdacht aus, dass man hier unredliche Politik macht. Insofern, wenn das Feld stärker bearbeitet werden soll, wenn dort intensiver vorgegangen werden soll, wenn sich die Koalitionäre hier darauf verständigen, dass man dort mehr machen muss, dann müssen wir uns auch gemeinsam
darüber ins Benehmen setzen, wie wir das denn personell bei den bekannten Rahmenbedingungen des Haushalts, bei den bekannten Rahmenbedingungen im Justizbereich bewegen wollen. Da sind wir allerdings gern auch zu Gesprächen bereit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/266 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Hier ist um getrennte Abstimmung gebeten worden. Deswegen lasse ich zuerst über die Ziffer 3 des CDU-Antrags abstimmen.
Wer der Ziffer 3 des Antrags der Fraktion der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
des Landtages gekommen. Vereinbarungsgemäß wollen wir uns gleich noch einmal in der Stadtbürgerschaft zusammensetzen. Das impliziert, dass wir die