Ein Gerichtsverfahren, das sehr viele Jahre dauert, ist sehr belastend für die Opfer. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass ein Konzept entwickelt wird, und zwar sollen unserer Meinung nach bestimmte Punkte in diesem Konzept berücksichtigt werden. Ich möchte einige hier noch einmal erwähnen! Für uns ist wichtig, dass in diesem Konzept auch Vorschläge für strafverfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für Opferzeuginnen und -zeugen im Strafverfahren erarbeitet werden. Weiterhin ist uns wichtig, darauf hat auch Frau Böschen hingewiesen, dass diese Strafverfahren zeitlich prioritär – wir wissen, Haftsachen werden immer prioritär behandelt, aber auch in einer Skala vor anderen Sachen – behandelt werden, nicht vor Haftsachen, aber vor anderen. Diese lange Verfahrensdauer führt in der Regel dazu, dass nachher die Täter nicht rechtskräftig verurteilt werden, weil Jahre dahingegangen sind und sich die Zeugen an bestimmte Dinge nicht mehr erinnern können und so weiter. Auf die frühen richterlichen Vernehmungen haben Sie auch Bezug genommen, das möchte ich nicht mehr weiter ausführen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wir wollen ebenso, dass derjenige Staatsanwalt, der die Anklage erhoben hat, auch die Hauptverhandlung durchführt, weil es meistens so ist, dass dieser Staatsanwalt die ganze Akte oder das ganze Verfahren eher im Auge hat. Das ist aus meiner Sicht auch Erfolg versprechender, um auch eine Verurteilung herbeizuführen.
Die CDU hat einen Antrag gestellt, gestern ist er uns vorgelegt worden, der auch das Ziel verfolgt, die Strafverfolgung zu beschleunigen und zu verbessern. Das Ziel eint uns mit der CDU, allerdings eint uns nicht der Weg. Die CDU hebt nur darauf ab, dass sie mehr Personal im Bereich der Polizei und Justiz haben will, um die Strafverfolgung in diesen Delikten zu beschleunigen und zu verbessern. Die CDU verkennt dabei aber aus meiner Sicht, dass eine bessere Ausstattung nicht gleichzeitig dazu führt, dass die Strafverfolgung dieser Delikte tatsächlich beschleunigt wird. Die Verfahren, die diese Delikte zum Gegenstand haben, sind nämlich nicht einfach für die Strafverfolgungsbehörden – Sie wissen auch, Frau Piontkowski, wie schwierig diese Delikte sind –, denn die Beweisführung ist sehr komplex, da die Opfer meistens die einzigen Zeugen der Tat sind. Die Taten geschehen in der Regel nicht auf einem öffentlichen Platz oder draußen, sondern im privaten Bereich, was natürlich dazu führt, dass die Beweisführung und Verurteilung des Täters sehr schwierig wird.
Wir dürfen aber auch nicht vergessen, finde ich – und das weiß jeder, der bei Gerichten arbeitet –, dass dadurch, dass die Strafandrohung für die Täter sehr hoch ist und jene auch das Recht haben, Verteidiger zu beauftragen, diese Verfahren auch von Verteidigern nicht selten verzögert werden. Es werden Gutachten beantragt, Beweisanträge gestellt et cetera, sodass nur – und an der Stelle will ich auf den Antrag der CDU Bezug nehmen – mit einer Ausstattung mit mehr Personal bei der Polizei oder bei der Justiz aus meiner Sicht überhaupt nichts erreicht werden kann. Wir wollen, und das haben wir auch in unserem Antrag so fixiert, zunächst einmal geprüft wissen, ob es tatsächlich eine Frage der personellen Ausstattung ist, um die Verfahrensdauer in diesem Deliktfeld zu verkürzen.
Gerade in einem Haushaltsnotlageland – da haben wir hier heute Morgen ja eine lebhafte Diskussion geführt – kann man nicht einfach, finde ich, nach einer Personalverstärkung rufen, ohne vorher überhaupt geprüft zu haben, ob eine Verbesserung der Strafverfolgung nicht auch durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. Ich zitiere zum Beispiel Frau Piontkowski – das Internet vergisst ja gar nichts, das habe ich mir ganz genau angeschaut –, wie sie unsere Finanzsenatorin kritisiert und sagt, die rotgrüne Koalition spare nicht, wir müssten noch weiter am Personal sparen. Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie sich gleichzeitig, wenn Sie im Rechtsausschuss oder hier in der Bürgerschaft solche Anträge einbringen, einen anderen Hut aufsetzen und tatsäch
lich immer mehr Personal verlangen. Entscheiden Sie sich! Wollen Sie kürzen, oder wollen Sie mehr Personal haben?
Sie fordern auch in Ihrem Antrag, dass sich der Senat auf Bundesebene für weitere Verbesserungen des Opferschutzes im Strafverfahren einsetzen soll. Entsprechende Beschlüsse wurden jedoch nicht nur in dieser, sondern auch in der letzten Legislaturperiode immer wieder von uns gefasst,
und sind leider nicht nur einmal an der von Ihnen geführten Bundesregierung gescheitert. Vor diesem Hintergrund halten wir Ihren Antrag
Ich werbe bei Ihnen allen darum, dass Sie bitte unseren Antrag unterstützen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es ja sehr gut, dass sich die Koalition das Thema Beziehungsgewalt und Sexualstraftaten auf die Fahnen geschrieben hat. Könnte ich etwas anderes sagen? Wenn ich dann aber die Überschrift Ihres Antrags lese, Strafverfolgung beschleunigen und verbessern, dann kann ich nur sagen, Thema verfehlt, tut mir leid, Frau Dogan! Deswegen haben wir auch einen eigenen Antrag gestellt.
Sie stellen in Ihrem Antrag Fragen, ich nehme jetzt Ihren Punkt eins, die längst geklärt sind: Warum ziehen sich Sexualdelikte und Beziehungsdelikte in der Bearbeitung hin? Das kann ich Ihnen so beantworten: Zunächst einmal gilt das nicht für alle. Sie müssen unterscheiden, es gibt große Verfahren, Vergewaltigungsverfahren, es gibt aber auch kleinere Verfahren, die relativ schnell gehen, und das ist dem ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
enormen Einsatz, dem weit überobligatorischen Einsatz der Staatsanwälte, Richter und Polizeibeamten in Bremen und Bremerhaven zu verdanken.
Die Verfahren sind wie viele andere Verfahren sehr komplex, auch das habe Sie schon selbst erkannt, dann bräuchten Sie die Frage ja eigentlich gar nicht zu stellen. Sie erhalten häufig eine Vielzahl von Einzeltaten. Wir haben es vorhin gehabt, dass es häufig sehr lange dauert, bis die Verfahren angezeigt werden, viele alte Fälle kommen auf den Tisch, Zeugen können sich teilweise schlecht daran erinnern, die Erinnerung muss hervorgerufen werden, es müssen weitere Beweismittel gefunden werden et cetera. Es müssen Dokumentationen von Verletzungen vorgenommen werden, die möglicherweise fehlen.
Wir haben Probleme damit, dass Opfer gerade in Beziehungstaten häufig ihre Aussage zurückziehen oder vielleicht auch überhaupt nicht aussagefähig sind. Wenn sie schwer traumatisiert sind, sind sie nicht in der Lage, tatsächlich eine Aussage zu machen, also muss man warten. In solch einem Fall wird eine Akte erst einmal ein halbes Jahr auf Frist gelegt, dann wird geschaut, ob das Opfer in der Lage ist, eine Aussage zu machen. Dann wird vielleicht ein Jahr später geschaut, ob das Opfer inzwischen in der Lage ist. Es muss sehr sensibel mit solchen Fällen umgegangen werden, und das kostet manchmal auch Zeit, und diese Zeit muss man sich nehmen.
Häufig können Täter auch nicht ermittelt werden, sind im Ausland oder flüchtig, auch das gibt es, auch dann dauern Verfahren. Während der Bearbeitung eines Verfahrens mögen neue Fälle hinzukommen, nehmen Sie den Stalker, der einfach nicht aufhört. Er lässt sich nicht unbedingt davon beeindrucken, dass ein Staatsanwalt ermittelt und ein Gericht möglicherweise eine Strafe ausspricht.
Ich habe Fälle gehabt, in denen das als Prüfung der Liebe angesehen worden ist, das müssen Sie sich einmal vorstellen, oder es wurden vor Gericht noch Heiratsanträge gemacht, all das gibt es. Gutachten dauern häufig relativ lange, manchmal stehen auch nicht ausreichend Gutachter zur Verfügung, das sind dann Glaubwürdigkeitsgutachten, Schuldfähigkeitsgutachten und Ähnliches. Auch die Auswertung von Spuren kann ins Stocken geraten, und dann sind wir nämlich beim Personal. Wenn bei der Polizei nicht ausreichend Menschen vorhanden sind, die auch Spuren untersuchen und sichern können, dann haben wir ein Problem.
Die haben wir nicht, das hat ja immer wieder gestockt! Dann haben sie zwei Leute, die das untersuchen, wunderschön!
ausgewertet werden müssen, und all das dauert. Wenn Sie einmal vor Ort wären, wenn Sie damit zu tun hätten, dann würden Sie wissen, dass das teilweise erheblich dauert, und das liegt am Personal, da gibt es kein Vertun.
Wenn jetzt zusätzliche Aufgaben wahrgenommen werden, alle rühmen das Konzept HEADS, Haftentlassenendatei Sexualtäter, dann bedeutet das, dass dies aus dem bestehenden Personalbestand dargestellt werden muss. Das funktioniert nicht einfach so, das geht dann nämlich zulasten der Bearbeitung von schweren Sexualtaten, weil sich ja jemand darum kümmern muss, und das kostet Zeit, sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft.
Allein beim K 32, das für Sexualdelikte zuständig ist, schieben die Beamten 5 000 Überstunden vor sich her. Ich meine, damit müssen Sie auch einmal irgendwie umgehen. Man kann nicht einfach sagen, das interessiert uns nicht, sie sollen das alles einmal irgendwie machen, wunderschön! Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Wenn ich jetzt Ihren Antrag nehme, Frau Dogan, was Sie da gesagt haben, dann fällt mir dazu wirklich nichts mehr ein: Anklagevertreter sollen in der Regel auch die Anklage vertreten! Ich habe Ihnen vorhin erzählt, dass im Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen bei der Staatsanwaltschaft an die 2 000 Verfahren im Jahr eingehen. Das Ganze macht nur zwei Drittel der Arbeitszeit eines Staatsanwaltes aus. Nun stellen Sie sich einmal vor, aufgeteilt auf drei Dezernentinnen in diesem Bereich: Die sollen sämtliche Verfahren in einer Hauptverhandlung vertreten. Das funktioniert in der Praxis nicht, Sie bringen die gesamte Gerichtsorganisation damit durcheinander. Das müssen Sie sich einfach einmal vor Augen führen, das funktioniert nicht. In großen Sachen, Sexualdelikten, Vergewaltigungsdelikten, wird das gemacht, wenn es möglich ist. Wenn aber manche Staatsanwälte drei oder mehr Verfahren, Sitzungstage in der Woche haben, dann funktioniert auch so etwas nicht.
Ein Konzept zur Bearbeitung von Sexualstraftaten haben wir bereits, Sie haben darauf hingewiesen. Im Jahr 1984 haben wir eines der ersten Sonderdezernate überhaupt in der Bundesrepublik eingeführt, zunächst zuständig für sexuelle Gewalt, dann auf Beziehungsgewalt und im Jahr 2001 auf Stalking ausgeweitet. Bremen war und ist, das muss man auch einmal positiv hervorheben, führend in diesem Bereich. Wir müssen da nicht bei null anfangen, solche Konzepte müssen weiterentwickelt werden. Die Vorschläge aber, die Sie dazu machen, sind meines Erachtens so nicht geeignet.
Sie sagen, Sie wollen möglichst früher richterliche Vernehmungen durchführen, das alles ist ja schön und gut. Wissen Sie, dass es zwei Vorermittlungsrichter gibt? Wenn Sie das alles enorm ausweiten wollen, dann brauchen Sie dazu auch Personal. Das ist nun einmal so, Sie können in einer Vernehmung nicht sa
gen, das Opfer muss jetzt schneller sprechen, weil die Zeit dazu nicht vorhanden ist, das funktioniert nicht. Ich will nur sagen – ich höre jetzt erst einmal auf, ich hätte noch einiges zu sagen –, das ist der Grund, warum wir als CDU sagen, das Personal muss dafür bereitstehen, sonst funktioniert auch Ihr ganzes Konzept, das Sie da erarbeiten wollen, hinten und vorn nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind in der Sachfrage eigentlich gar nicht so weit auseinander. Ich kann letztendlich mit beiden Anträgen etwas anfangen. Ich finde sehr gut, dass es eingebracht worden ist und kann mich der Situationsbeschreibung meiner Kollegin Frau Böschen weitgehend anschließen. Ich finde es vollkommen richtig so!
Zu dem Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sage ich, es geht in die richtige Richtung zu sagen, wir schauen uns das an und möchten dieses Konzept auch weiterentwickeln, schließlich ist die Zeit nicht stehengeblieben. Insofern finde ich, ist diese Perspektive zu unterstützen. Ein bisschen Sorge macht mir, dass es darum geht zu sagen, prüfen wir, wieder sicherzustellen, schauen wir uns an. Gerade hier ist der Zeitfaktor angesprochen worden, wobei ich finde, das dauert vielleicht wieder ein bisschen zu lange, bis wir ein Stück weiterkommen. Das ist das, was mir daran nicht gefällt.
Mit einer Forderung nach mehr Personal haben wir erfahrungsgemäß weniger Probleme als die CDU. Ich kann insofern auch sagen, das ist für uns nichts Inkonsistentes, sondern entspricht genau dem, es ist vollkommen richtig! Es stimmt, es zieht sich ja durch, dass man sagen kann, das Personal ist kein Wert an sich, aber in sehr vielen Fällen haben wir genau dieses Problem, nämlich dass es fehlt. Wir haben unglaublich viele Stellen, an denen wir das feststellen. Wenn ich mir das anschaue, ob das jetzt von den Kliniken bis zu den Kindergärten und den Schulen ist, Sie wissen selbst, wo es überall zwickt, und hier zwickt es eben auch. Insofern halte ich auch diese Forderung für richtig und nicht erst zu sagen, wir machen ein neues Konzept und überprüfen das, sondern wir brauchen auch dieses Personal, weil der Zeitfaktor ganz wesentlich davon abhängt.
Beide Seiten haben hier ganz intensiv vorgetragen, dass es ein großes Problem für die Opfer ist, sich tatsächlich lange mehr oder weniger damit auseinanderzusetzen. Der Belastungsfaktor ist extrem. Ich glaube, dass wir hier sehr spezifisch vorgehen müssen, das halte ich auch für richtig. Wir brauchen in––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
sofern auch spezifische Strafverfahren und auch spezifisches Personal. Es ist nämlich nicht nur eine Frage der Quantität, sondern auch der Qualität. In beiden Punkten haben wir meines Erachtens zu wenig.
Wir stimmen dem Antrag von Rot-Grün zu. Wir stimmen auch dem CDU-Antrag bis auf den Punkt drei zu, den ich gern herausnehmen würde. Darin geht es eben um diese Personaldatei, das würde ich gern aus datenschutzrechtlichen Gründen anderweitig diskutieren. Insofern beantrage ich getrennte Abstimmung bezüglich Punkt drei! Ansonsten geht es in die richtige Richtung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin eben nicht ganz fertig geworden. Das ist immer etwas schwierig, wenn das Herzblut doch an solchen Verfahren hängt.
Ich wollte eine Sache zu dem sagen, was Sie in Ihrem Antrag haben, Frau Dogan, die zeitlich prioritäre Fallbearbeitung in Beziehungsgewaltdelikten! Ganz ehrlich, das ist eine Sache, die sehr unrealistisch ist. Sie selbst haben gesagt, wenn Haftsachen vorhanden sind, sind Haftsachen zeitlich prioritär zu bearbeiten. Wir haben das Thema auch im Rechtsausschuss gehabt. Dort haben Sie eine zeitlich prioritäre Bearbeitung bei Verfahren gegen Rechts verlangt. Dazu ist Ihnen von der Generalsstaatsanwältin deutlich gesagt worden, unter welchen Voraussetzungen Verfahren prioritär bearbeitet werden. Wenn die Zeit, wenn das Personal und die Stunden dafür vorhanden sind, dann wird das auch gemacht, das ist nun einmal so. Aber viele Staatsanwälte, viele Richter arbeiten in den Abendstunden und am Wochenende, nehmen sich Urlaub, um Akten zu bearbeiten. Das müssen Sie mir einfach glauben! Wenn Sie wirklich einmal im Gericht sind und Sie sehen das, ich habe das wirklich Jahre erlebt, dann glauben Sie mir auch einmal, dass das tatsächlich so ist.
Ich möchte noch eine andere Sache ansprechen, die wichtig ist, wenn Sie dann dabei sind, ein Konzept zu erarbeiten, das es schon gibt. Wenn Sie aber dieses Konzept weiterentwickeln wollen, dann sollten Sie die Frage der Supervision auch für Staatsanwälte und Richter aufnehmen; das ist in dem Bericht „Häusliche Beziehungsgewalt“ auch zum Ausdruck gekommen. Das wäre eine Sache, die mir sehr am Herzen liegt und bei der ich darum bitten würde, dass Sie das vielleicht auch in Ihre Überlegungen mit aufnehmen. Das gibt es bei Psychologen, bei Beratungsstellen gibt es das, überall, dass auch entlastende Gespräche für diejenigen dabei sind, die mit solchen Fällen umgehen. Sie haben völlig zu Recht gesagt, es ist nicht einfach, mit solchen Verfahren auch
fertig zu werden. Wenn ein Staatsanwalt, ein Richter keine Möglichkeit hat, irgendwo auch einmal über seine Belastungen zu reden, dann ist das sehr schwierig.
Eine Sache, die hier mehrfach zum Ausdruck gekommen ist, war die Frage des Opferschutzes und was man da tun kann. Ich kann mich daran erinnern, vor ungefähr zwei Monaten haben wir hier eine Debatte über Opferschutzbeauftragte geführt. Darin haben wir als CDU gefordert, dass einer da ist, der die Opfer an die Hand nimmt, der sie begleitet, der so eine Art psychosoziale Prozessbegleitung macht. Ich hatte damals gesagt, so etwas gibt es in Niedersachsen, das gibt es auch in anderen Ländern, das wäre eine gute Sache gewesen. Dann können nämlich genau solche Probleme vermieden werden, dass Opfer zum wiederholten Mal zum Gericht müssen, denn auch das ist belastend, gerade wenn sie von außerhalb wieder hierher reisen und sehr oft aufgerufen werden. Das sind Probleme für die Opfer, die damit nicht klarkommen können: Warum muss ich jetzt an einem Tag für eine Stunde vor Gericht, dann am nächsten Tag wieder für eine Stunde vor Gericht? All das sind wirklich Probleme, die man aufgreifen sollte.
Eine Antwort möchte ich Ihnen natürlich auch nicht schuldig bleiben, das ist die Frage der Finanzierung, das wird ja immer wieder angesprochen. Ich habe mir daraufhin zum Beispiel den Zuwendungsbericht angesehen. Wenn Sie sich das anschauen, dann, denke ich, sind bestimmt noch einige Möglichkeiten vorhanden, wo man Gelder im Haushalt irgendwo „zusammenkratzen“ kann.
Der Zuwendungsbericht 2010 wurde Anfang 2012 im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. Dort steht unter „Fehlende/noch nicht abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung“ 2010 46 Millionen Euro, davon liegen bei 5,1 Millionen Euro keine oder unvollständige Verwendungsnachweise vor. Dann ergibt für das Jahr 2009 die Auflistung der noch nicht vorgelegten, nicht vollständig vorgelegten beziehungsweise noch nicht geprüften Verwendungsnachweise 38 Millionen Euro, davon in Höhe von 32 Millionen Euro keine oder unvollständige Verwendungsnachweise. Ich kann weitermachen, das ist der Zuwendungsbericht. Man kann das Geld nämlich auch, wenn diese Zuwendungsnachweise innerhalb von sechs Monaten nicht vorliegen, die dann innerhalb eines Jahres geprüft werden müssen, zurückfordern oder mit Zinszahlung belegen oder Ähnliches.