Protokoll der Sitzung vom 25.04.2012

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich will noch einmal versuchen, die Sache durch die Entstehungsgeschichte aufzuhellen. Sie erinnern sich daran, dass der Bund in den Jahren bis 2010 kontinuierlich seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft abgesenkt hat, das hat vor allem Bremen immer hart getroffen. Die Länder und Kommunen haben deswegen mehrere Jahre – lange Zeit ohne Erfolg! – eine Korrektur gefordert. Das hat sich erst geändert, als der Bund im Rahmen dieses Gesamtkompromisses die Idee des Bildungs- und Teilhabepakets auf den Tisch gelegt hat und durchsetzen wollte. Ich muss hier nicht noch einmal sagen, dass wir Grünen gegen dieses zu Recht bürokratisches Monster genannte Vorhaben waren. Wir waren stattdessen immer für eine Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und für eine bessere Ausstattung der Infrastruktur für Teilhabe und Bildung. Das Ergebnis war aber nun einmal so, wie es war. Der Bund hat damit neue Rechtsansprüche auf soziale Leistungen für einen bestimmten Kreis von Be

rechtigten eingeführt, die von den Kommunen eingelöst werden müssen. Als politische Gegenleistung – eben nicht, wie der Abgeordnete Liess richtig gesagt hat, als eine eins zu eins zweckbestimmte Finanzierung! – hat der Bund dafür seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft erhöht. Die Kommunen geben also nicht einfach nur das Geld des Bundes aus, sondern geben je nach Nachfrage weniger, als in der Finanzierung dargestellt ist, oder aber auch tatsächlich mehr aus. Ich sage es noch einmal, es ist keine Einszu-eins-Finanzierung.

Wir haben mit vielen Mühen versucht, dieses Ungetüm in der Umsetzung möglichst unbürokratisch und so offensiv wie möglich zu machen. Wir informieren die Menschen, wir fordern sie auf, dieses Recht auch tatsächlich wahrzunehmen, in Anspruch zu nehmen. Das Ergebnis ist: Wir sind gut, wir liegen weit über dem Bundesdurchschnitt. Natürlich haben wir auch Dinge – auch darauf ist schon hingewiesen worden – nicht doppelt machen müssen, weil wir sie in Bremen schon gemacht haben, zum Beispiel das Mittagessen. Es ist doch völlig klar, dass wir das dann nicht noch einmal dafür ausgeben. Zwei Mittagessen müssen dann auch nicht sein, würde ich sagen, selbst für die heranwachsenden Jugendlichen, das essen sie auch nicht.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Ernährung physisch unsinnig!)

Trotzdem ist es so gewesen, dass auf das ganze Jahr 2011 gesehen von den insgesamt 16 Millionen Euro, die sich rechnerisch aus den Kosten für die Unterkunft ergeben, insgesamt 6,7 Millionen Euro nicht direkt in Anspruch genommen worden sind. Im Bildungsressort sind dafür 0,6 Millionen Euro zum Ausgleich von Mindereinnahmen belassen worden, auch das ist ein Haushalt für junge Menschen und für Kinder. 6,1 Millionen Euro wurden für die Reduzierung des Verlustvortrags des Sozialressorts aus vorangegangen Jahren herangezogen. Das heißt, diese Mittel sind doch nicht irgendwie vereinnahmt, in irgendeinem schwarzen Loch verschwunden,

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Vermanscht!)

vermanscht oder zweckentfremdet worden. Das ist doch vollkommener Unsinn!

Sie dienen zur nachträglichen Finanzierung von Ausgaben des Ressorts für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, die in den Jahren zuvor bereits getätigt worden sind. Dieses Geld ist bei denen bereits angekommen, die es benötigen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind, und das ist auch gut so! Wenn es einen senatsinternen Ausgleich gibt, dann ist doch klar, dass man Verluste, die man eingeräumt bekommt, auch in den folgenden Jahren zurückzahlt. Das ist doch vollkommen klar. Sie haben im Haushaltsaus- und Finanzausschuss dieser Verwendung

am 2. März auch zugestimmt, auch das ist schon gesagt worden. Es gibt für Ihren Antrag keinerlei Gründe.

Wir werden im Jahr 2012 die Entwicklung wiederum genau beobachten. Im Juni wird der Haushaltsund Finanzausschuss einen Bericht erhalten. Ab dem kommenden Jahr 2013 ändert sich dann die Geschäftsgrundlage. Der Bund will dann von den bisherigen Schätzungen des Bedarfs abweichen. Er will vielmehr die bundesdurchschnittliche Inanspruchnahme des Vorjahres, also des Jahres 2012, zur Grundlage nehmen und danach den Anteil des Bundes für die Kosten der Unterkunft festlegen. Das heißt, wenn es so gemacht wird, werden im Klartext die Länder und Kommunen, die in der Inanspruchnahme besonders gut sind, wie Bremen das bisher gewesen ist, relativ schlecht bei den Zahlen des Bundes wegkommen. Man kann darüber reden, ob das sinnvoll ist. Ich habe da meine Zweifel!

Es wird bei uns in Bremen aber auf gar keinen Fall dazu verführen, uns von unserer offensiven Informations- und Beratungspolitik abzuwenden, die Berechtigten nicht weiter darauf hinzuweisen. Wir werden es weiter machen, und wir hoffen auf einen guten Erfolg! Es ist aber klar, dass damit die Haushaltsentwicklung für das Jahr 2012, aber noch mehr für das Jahr 2013 mit Risiken behaftet ist.

Ich finde, in dieser Sache hat das Land Bremen, der Senat es gut gemacht und die Mittel, soweit es ging, denjenigen zur Verfügung gestellt, die unter den gegebenen schwierigen Bedingungen den Anspruch haben, und ist dann mit dem, was nicht ausgegeben werden musste, so sorgsam umgegangen, dass das Geld am Ende dort gelandet ist, wo auch das Ressort für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen es gebraucht hat, auch wenn es schon vorher ausgegeben worden ist. Ich finde das Handeln des Senats richtig und den Antrag der LINKEN unsinnig! – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ist ein Erfolg, das gilt es zunächst einmal festzuhalten!

(Beifall bei der CDU)

Es werden 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, damit Kinder und Jugendliche teilhaben können, auch wenn ihre Familien finanziell schlechter gestellt sind, und das ist auch eine der Lehren, die wir seit über zehn Jahren unter den PISA-Folgemaßnahmen diskutieren, dass wir Kinder und Jugendliche an mehr als nur schulischer Bildung teilhaben lassen müssen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Dies hat die Bundesministerin von der Leyen umgesetzt. (Beifall bei der CDU – Unruhe bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Maulen Sie noch länger, oder kann ich weiter machen, Herr Pohlmann?

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Ich maule nicht, ich bin begeistert!)

Wunderbar! Ich merke, Ihre Begeisterung steht Ihnen wie üblich im Gesicht geschrieben! Die Bundesregierung hat damit das Geld zur Verfügung gestellt, das sie natürlich nicht eins zu eins an die Familien weitereichen kann. Dafür müssen die Länder, insbesondere die Kommunen, dann auch vor Ort die Umsetzung übernehmen. Das ist in unterschiedlicher Weise gut gelungen. Es kann aber auch nicht sein, dass das Geld pauschal einfach hineinfließt. Die Zweckbindung war ein ganz wesentlicher Baustein für den Erfolg des Bildungs- und Teilhabepakets.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist ein Grundirrtum, es gibt kei- ne Zweckbindung!)

Die Mittel, die wir für Bremen bekommen haben, 16 Millionen Euro für das vergangene Jahr, sind jetzt nach unterschiedlicher Darstellung abgerechnet worden. Es variierten Zahlen. DIE LINKE hat Anfang April einen Zeitungsartikel gelesen und daraus diesen Antrag gemacht. Der Zeitungsartikel hat auch bei uns eine Reaktion ausgelöst. Ich bin auch nicht dafür, dass das Geld im Haushalt versickert.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Was heißt das, versickert im Haushalt?)

Herr Dr. Kuhn, wir sind gar nicht so weit auseinander! Ganz ruhig! Es wäre aber besser gewesen und auch im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets gewesen, wenn die Mittel, die jetzt in dem Bereich von Frau Senatorin Stahmann übrig geblieben sind, für den notwendigen Ausbau der Kindergartenplätze und der KitaPlätze verwandt,

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Genau!)

aber nicht verfrühstückt worden wären – Frau Vogt, rufen Sie hier nicht an falscher Stelle dazwischen! –, wie Sie es möchten, sondern dass die Mittel investiv langfristig zur Bildung und Teilhabe beitragen. Das wäre gut gewesen, meine Damen und Herren des Senats und der Koalition!

(Beifall bei der CDU)

Der Antrag der LINKEN ist wieder typisch für DIE LINKE. Sie haben irgendwo etwas aufgeschnappt und einen Antrag geschrieben. Sie haben einfach hem

mungslos aus dem „Weser-Kurier“ kopiert, den Text in Ihren Vorspann eingetragen und überhaupt keine Antragsform gewahrt, wie die Bürgerschaft sie ansonsten hat. Allein die Tatsache, dass Sie hier Behördenmitarbeiter in einem Vorspann: Welches parlamentarische Verständnis haben Sie eigentlich? Es ist doch, wenn überhaupt, nicht der Behördenmitarbeiter, sondern die Senatorin, die die Verantwortung in der Behörde trägt. Machen Sie es aber, wie Sie es wollen!

Ihrem Antrag kann man überhaupt nicht zustimmen, weil Sie erstens den Bereich der Berichtsbitte in meiner Anwesenheit in der Sozialdeputation und im Haushalts- und Finanzausschuss in Anwesenheit des Herrn Dr. Kuhn schon mehrfach vorgetragen haben. Zweitens, wir erwarten natürlich – das machen wir auch genauso wie die Koalition –, dass die Berichte fortgeführt werden, und der nächste Bericht ist angekündigt. Das ist eine Selbstverständlichkeit, und der Senat kommt ihr normalerweise auch nach.

Sie schreiben dann sehr schwammig in den Punkten zwei und drei eine Forderung. Sie müssen irgendwann – ich habe Ihnen das bei einem vorherigen Thema schon einmal erläutert –, wenn Sie einen Antrag schreiben, damit rechnen, auch unter widrigsten Umständen, dass Ihr Antrag einmal angenommen werden würde. Haben Sie sich einmal überlegt, was passieren würde, meine Damen und Herren von der LINKEN, wenn das, was Sie da teilweise daherredend aufschreiben, einmal beschlossen werden würde und welche schrecklichen Folgen das hätte? Ihre Anträge sind so unpräzise, dass man ihnen überhaupt nicht zustimmen kann.

Unsere politische Forderung lautet, dass der Senat die Mittel hätte investiv für die Notwendigkeit verwenden sollen, die Frau Senatorin Stahmann schon angekündigt hat. Frau Senatorin Stahmann weiß jetzt schon, dass sie prüfen lassen wird, inwiefern sie Ende des Jahres einen Nachtragshaushalt benötigt. Das zeigt übrigens die Nachhaltigkeit des rot-grünen Haushalts, den wir nächsten Monat hier beraten und beschließen sollen. Dafür die Gelder einzusetzen, Frau Senatorin Stahmann, das wäre klug gewesen. Es ist leider nicht so, aber dem Antrag der LINKEN werden wir an dieser Stelle nicht zustimmen.

Die politische Forderung gegenüber dem Senat bleibt: Setzen Sie die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets sinnvoll für mehr Bildung und Teilhabe für junge Menschen in Bremen ein! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Rohmeyer, jetzt waren Sie doch ein bisschen neidisch, dass Sie solch einen Antrag nicht gestellt haben.

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Nein!)

Nehmen wir einmal an, Ihre Kritik ist berechtigt – das teile ich natürlich nicht! –, und jetzt sagen sie völlig berechtigt, Sie hätten dieses Geld auch lieber deutlich eher im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets verwenden wollen, dann wäre es doch angesichts der Tatsache, dass vielleicht in unserem Antrag eine Idee durchschimmert, die Sie teilen können, Ihrer professionellen Fraktion, Ihrem professionellen Parlamentsverständnis, Ihrer Form von Parlamentsarbeit, die mit Sicherheit deutlich professioneller ist als unsere, eine gute Idee gewesen zu sagen: Passt einmal auf, das machen wir besser, und dann sorgen wir dafür, dass das, was Sie hier gerade gesagt haben, auch eintritt und ein Antrag abgefasst wird, den man beschließen kann. Das haben Sie nicht gemacht.

(Beifall bei der LINKEN)

Trotzdem wird deutlich – unabhängig von der Frage, ob die Form und der Text allen hier gefällt oder nicht –, dass circa fünf bis sechs Millionen Euro nicht im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets verwendet worden sind. Ich finde, das ist ein Umstand, den man auf jeden Fall ändern muss. Möglicherweise gibt es bessere Wege als die, die uns eingefallen sind, aber die Wege muss man finden.

Jetzt haben wir hier zweimal erklärt bekommen, wir haben die Konsolidierung nicht verstanden, den Haushalt nicht verstanden, wir sind zu dumm, Fragen zu stellen und so weiter. Ich gestehe eines ein, als wir den Beschluss über die Verwendung der Gelder im Haushalts- und Finanzausschuss gefasst haben, habe ich die Tragweite dieses Beschlusses nicht übersehen. Es ist mein persönlicher Fehler, und den gestehe ich hier ein. Es sind aber drei Dinge: Erstens, man kann Fehler machen, zweitens, man muss zu diesen Fehlern stehen, und drittens, man muss versuchen, sie zu korrigieren. Das geht auf die Weise, dass man sagt, wir bringen einen Antrag ein, damit wir es hier debattieren und diese Frage problematisieren.

Ich finde, bei aller Vorrechnerei – das versickert oder was auch immer – haben Herr Liess und auch Herr Dr. Kuhn soeben erklärt, mit diesen circa 5,6 Millionen Euro sind Dinge bezahlt worden, die in der Vergangenheit Kosten verursacht haben, da hatten wir bei irgendjemandem Schulden. Wenn 100 Prozent dieses Bildungs- und Teilhabepakets ausgegeben worden wären, hätte man dieses Geld nicht gehabt und diese Schulden nicht bezahlen können. Somit ist es für mich relativ eindeutig, wenn auch über Umwege und buchhalterisch ein Stück weit schwer nachzuvollziehen, letztendlich haben diese circa 5,6 Millionen Euro zur Konsolidierung des Haushalts beigetragen und sind nicht im Sinne der Idee dieses Bildungs- und Teilhabepakets bei denen angekommen, die es nötig haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Das muss man ändern, da muss man möglicherweise schauen, ob dieses Geld zurückzuholen ist. Vor allem darf es nicht noch einmal passieren.

Wenn es so ist, dass Sie sagen, DIE LINKE sei nicht klug genug, es zu kopieren, dann müssen Sie sich aber hier hinstellen und sagen, welche Maßnahmen Sie eigentlich treffen wollen, wenn in diesem und im nächsten Jahr wieder weniger Antragstellerinnen und Antragsteller vorhanden sind als Geld. Was passiert denn dann mit dem Geld? Gibt es nicht Möglichkeiten, die Dinge so zu organisieren, dass dieses Geld tatsächlich bei den Antragsberechtigten auch ankommt? Das ist Ihre Aufgabe! Ich verlange von dieser Landesregierung, dass sie das in den nächsten zwei Jahren sicherstellt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rupp, es ehrt Sie ja, dass Sie den Fehler hier eingestehen. Nun war es eine seltsame Form von Selbstkritik, erst einmal auf die anderen zu zeigen, als ob sie alles falsch gemacht haben. Das hat uns bei der ganzen Geschichte ein bisschen verblüfft.

Ich will noch einmal versuchen zu erklären, dass wir, anders als Sie, Haushaltskonsolidierung nicht als Vorwurf ansehen. Wenn Sie uns erklären, wir machen das nur zur Haushaltskonsolidierung, dann finde ich es in Ordnung, dann haben wir einen Teil unserer Arbeit wirklich ordentlich gemacht. Wenn wir alles tun, was der Senat kann, uns viel Mühe geben, besser sind als die anderen, dass das Geld dorthin kommt, wo die rechtlichen Ansprüche sind, dass wir aber die Gegenleistung des Bundes, die ohnehin viel früher und eigentlich viel umfangreicher hätte kommen können, zum Ausgleich von sozialen Mehrkosten verwenden, die wir in den vorherigen Jahren gehabt haben, Ausgaben, die das Sozialressort getätigt hat, wo der gesamte Senat und wir dem Sozialressort erlaubt haben, einmal über die Grenzen des Budgets hinauszugehen, dann finde ich es selbstverständlich, dass das zurückgezahlt worden ist.

Ich sage es noch einmal, es kann nicht sein, dass Sie dann sagen, das Geld würde irgendjemandem weggenommen. Das ist ein ordentlicher, sinnvoller und fairer Ausgleich von einem gegenseitigen solidarischen Haushaltsverhalten innerhalb des Senats, den ich vollkommen richtig finde.