Frau Senatorin, sind Sie bereit zuzugestehen, dass ich nicht gesagt habe, dass Sie einen Nachtragshaushalt fordern, sondern dass ich gesagt habe, dass Sie nach einer Prüfung, die Sie selbst für den Herbst angekündigt haben, nicht ausgeschlossen haben, dass ein Nachtragshaushalt noch am Ende dieses Jahres notwendig ist?
soweit passen bei mir Ohr- und Hörverständnis dann doch noch zusammen! Herr Rohmeyer, Sie haben gesagt, ich hätte einen Nachtragshaushalt gefordert, und das habe ich nicht getan. Ich habe nur gesagt, dass wir den Bedarf ermitteln. Die Frage der Bedarfe und wie sich das im weiteren Haushaltsverfahren darstellt, wird sich dann klären. Darüber wird dann die Bremische Bürgerschaft entscheiden müssen, wie damit umgegangen werden soll, nicht aber eine einzelne Senatorin.
Unserem Ressort geht es darum, das Geld den Kindern zur Verfügung zu stellen. Es hätte verschiedene Wege gegeben, die CDU hat aus unserer Sicht den kompliziertesten Weg gewählt. Wir hatten vorgeschlagen, wenn man es schon nicht über die Erhöhung des Regelsatzes macht, könnte man es, wie im alten Sozialhilferecht, über die einmaligen Leistungen regeln. Auch dieser Weg ist nicht gegangen worden. Bremerhaven geht jetzt den Weg über Gutscheine. Wir schauen uns das jetzt genau an und werden das auch weiter bewerten.
Herr Rohmeyer, Sie können sich gleich noch einmal melden, ich nehme jetzt keine weitere Zwischenfrage an!
(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Wie so viele hier! – Abg. B ö s c h e n [SPD]: Das ist ein Dialog zwischen der Senatorin und Herrn Rohmeyer!)
Wir wollen jetzt aber weiter daran arbeiten, die Nachweise für die Vereine zu erleichtern, da es sehr kompliziert ist – ich sage es noch einmal, ein bürokratisches Monstrum für kleine Vereine, für den einzelnen Musiklehrer! –, sich durch dieses Verfahren zu arbeiten. In Spielhäusern haben wir oft nur eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, die nur als Teilzeitkraft arbeiten. Für sie ist es sehr kompliziert, sich trotz guter Handreichung und Aufklärung in diese Materie, die wir zu liefern versuchen, einzuarbeiten. Wir tun, was wir können, um die Kinder an Bildung und Teilhabe teilnehmen lassen zu können. Für Vorschläge wäre ich dankbar, aber nicht für Zank darüber, dass das Geld jetzt nicht an die Stelle fließt, die DIE LINKE sich gewünscht hat.
Das Geld fließt dem Sozialressort zu, es ist für soziale Zwecke ausgegeben worden, und damit möchte ich auch meine Rede schließen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Senatorin Stahmann, Ihre schulmeisterliche Art war schon beeindruckend. Dass Sie jetzt hier auch gleichzeitig das Präsidium der Bürgerschaft von der Aufgabe entlasten, die Wortmeldungen zu erteilen, nehme ich amüsiert zur Kenntnis.
Weniger amüsiert nehme ich zur Kenntnis, dass Sie soeben, ich meine Ausführungen klargestellt habe, auch nicht ausgeschlossen haben, dass Sie Ende des Jahres nicht doch einen Nachtragshaushalt beantragen – so haben Sie es auf der Zukunftskonferenz am Wochenende ja auch dargestellt –, und dass Sie soeben gesagt habe, dass Sie den Bedarf ermitteln und am Ende dann sehen, welche Forderungen, auch finanzielle Forderungen, sich daraus ergeben. Wir befinden uns jetzt in den Haushaltsberatungen, in drei Wochen haben wir Haushaltsberatungen in der Bürgerschaft. Das ist keine nachhaltige Finanzplanung und Haushaltspolitik, die Sie, Frau Senatorin Stahmann, hier machen, und das ist nicht amüsant.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/337 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/331, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Senator Günthner, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD nicht mündlich wiederholen möchten.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Vizepräsident der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, wurde vor zwei Wochen in der Presse mit der Feststellung zitiert, dass der konjunkturelle Aufschwung und der zusätzliche Bedarf an Arbeits- und Fachkräften für circa 25 Prozent der Langzeitarbeitslosen eine Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt bedeutet. Das bedeutet also immer noch für 75 Prozent der Langzeitarbeitslosen, dass sie keine Chance haben und es keinen ernsthaften Rückgang der Zahlen bei den Langzeitarbeitslosen gibt.
Zuletzt wurde in der Debatte über die Instrumentenreform Ende letzten Jahres von vielen Arbeitsmarktpolitikern und Wissenschaftlern das Fehlen zielführender Maßnahmen für diese Menschen kritisiert.
Die Instrumentenreform brachte keine wirklich neuen Ideen und ausweislich der Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage eher noch eine Reihe zusätzlicher Probleme. Die SPD-Fraktion hat sich nie damit abgefunden, dass Langzeitarbeitslosigkeit als individuelles Schicksal den Marktmechanismen unterworfen wird. Wir wollen eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die den Einzelnen ernst nimmt, ihn fördert, ihm dann aber auch echte Chancen gibt.
Echte Chancen müssen sich auch auf Tätigkeiten im sogenannten ersten Arbeitsmarkt beziehen, und das bedeutet, wir brauchen Unternehmen, die bereit sind mitzumachen, und das ist leider auch nicht selbstverständlich. Wir haben zwar in der Vergangenheit einige regionale, richtige Vorzeigeprojekte gehabt – ich erinnere an die BLG, an Eurogate oder auch an das, was sich bei der BSAG entwickelt hat –, aber eben nicht in der Breite und auch nicht in der Breite der Unternehmen.
Dass der Senator für Arbeit, Wirtschaft und Häfen dieses Projekt jetzt vorantreibt, begrüßen wir. Wir sehen darin eine Chance, arbeitsmarktnahe Arbeitsmarktpolitik mit Integration voranzubringen. Das ist sowohl für die Betroffenen als auch für die Betriebe gut, da auch die Betriebe ihr Stück sozialer Verantwortung wahrnehmen können. Wir begrüßen es deswegen ausdrücklich, dass das Handwerk bei diesem Projekt, ausweislich der Beantwortung unserer Großen Anfrage, mitwirkt, auch das ist nicht selbstverständlich.
Richtig ist aber doch: Wenn wir Steuergelder für öffentliche Aufträge ausgeben, von denen auch private Betriebe profitieren, dann ist es doch berechtigt, von ihnen einen Beitrag zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zu erwarten. Sicher ist, die Beantwortung dieser Großen Anfrage enthält noch viele Fragezeichen, und wir lesen ja selbst, dass noch vieles im Fluss ist und entwickelt werden muss. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es auch gut entwickelt werden kann.
Ich dachte, als ich das zum ersten Mal las, wie außerordentlich kompliziert es ist, und fragte mich, ob man nicht lieber die Finger davon lassen sollte. Nein, das wäre genau die falsche Lösung! Kriterien, auf die es uns dabei allerdings auch ankommt, sind, das, was hier entwickelt wird, muss ein echtes Angebot und eine echte Chance sowohl bei der Eignungsfeststellung als auch bei den Qualifizierungsmaßnahmen sein. Während der Maßnahme sind hohe Anforderungen zu erfüllen, denn es geht ja für uns nicht darum, die Beschäftigungstherapie neu zu entwickeln, sondern eine Orientierung und eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
Ein großes Augenmerk ist auch darauf zu richten, dass die Maßnahmen einen Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wirklich organisieren. Es ist, wie ich es der Antwort auf unsere Große Anfrage entnehme, auch eine Herausforderung an die unterschiedlichen zu beteiligenden Ressorts, wenn es darum geht, entsprechende Projekte zu entwickeln, darzustellen und glaubhaft zu machen, daran mitzuwirken, denn auch hier gilt, was für die Wirtschaft gilt: Es kann nicht eine einseitige Angelegenheit bleiben. Hier sind alle diejenigen gefordert, die in Bremen an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligt sind.