Protokoll der Sitzung vom 26.04.2012

Es gab natürlich auch Felder, um die wir uns in der Vergangenheit hin und wieder einmal gestritten haben, wie weit dort der Datenschutz vorankommen muss. Es sind immer schwierige Bereiche, die die Privatwirtschaft, die Videoüberwachung und den Arbeitnehmerdatenschutz betreffen. Wir stellen hier immer fest, dass es natürlich nicht einfach ist, auf Landesebene selbst aktiv zu werden und gültige Gesetze zu erlassen, weil Datenschutz eine Bundesangelegenheit ist und hier der Bund gefordert ist.

Ich bin schon seit einigen Jahre für den Datenschutz zuständig und nutze jedes Jahr die Gelegenheit, um hier immer wieder aus vollem Herzen einen Satz zu sagen: Der Datenschutz gehört ins Grundgesetz! Ich werde dies auch, glaube ich, in den nächsten Jahren wiederholen, und da muss sich die Bundesregierung bewegen. Wir hatten ja diesbezüglich eine Initiative ergriffen, sie wurde leider erneut abgelehnt. Ich denke, wenn wir den Datenschutz im Grundgesetz verankert hätten, hätten wir auch entsprechende Rechtssicherheit, und zwar nicht nur bundesweit, sondern insbesondere auch in den Bereichen, in denen die Datenschutzbeauftragten der einzelnen Länder aktiv werden könnten, nämlich gerade in der Privatwirtschaft und im Arbeitnehmerdatenschutz. Man könnte dann schauen, welche Betriebe in Bremen eigene Datenschutzrichtlinien einhalten, die sie gemäß der Bundesgesetzgebung erfüllen müssen, wo sie nicht erfüllt werden, welchen Handlungsbedarf wir als Parlament und Senat hätten und wo wir entsprechend intervenieren müssten.

In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal herzlich bei der Landesdatenschutzbeauftragten. Ich denke, dieser Bericht wird uns noch einige Zeit begleiten, weil er ziemlich umfangreich ist. Wir können ihn heute natürlich nicht umfassend würdigen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass wir den einen oder anderen Punkt noch einmal über eine Initiative im Plenum debattieren werden. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Holsten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich gern bei meinem Vorredner, Herrn Öztürk, bedanken, aber ich muss ihn etwas korrigieren: Es handelt sich unter diesem Tagesordnungspunkt nicht um den 34. Datenschutzbericht, sondern um den 33. Datenschutzbericht. Dies

sagt zu Beginn unserer Beratung schon etwas aus. Wir sind ein bisschen in einem Dilemma, denn wir sind sehr spät an der Reihe, um es einmal so zu sagen.

Frau Dr. Sommer ist hier, und ich möchte mich selbstverständlich auch für die Sisyphusarbeit, solche Berichte zusammenzustellen, bedanken. Herr Öztürk hat darauf hingewiesen, dass es ein hervorragender Bericht ist, der aber natürlich sehr umfangreich ist, auch angesichts der Zeit des heutigen Abends. Ich sehe schon einige Leute, die ein bisschen ermüdet sind.

(Widerspruch)

Dass das so wichtige Thema Datenschutz in der Tat eine unheimliche Brisanz hat, hat uns die letzte Ausschusssitzung deutlich gemacht. Es waren 30 Austauschschüler aus Frankreich und Deutschland vom Gymnasium Horn anwesend, und es gab eigentlich kein anderes Thema als Facebook und wie man damit umgeht. Bei der anschließenden Befragung durch die Schülerinnen und Schüler, bei der alle anderen Abgeordneten außer meiner Person noch Fragen beantworten durften, wurde deutlich, dass 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Facebook zu tun haben. Das ist ein Punkt!

Der 33. Datenschutzbericht umfasst den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010, nicht 2011, das ist der 34. Datenschutzbericht, der auch auf der Tagesordnung steht und – so habe ich es soeben verstanden – gleich hiermit verbunden werden soll. Das halte ich auch für klug, damit diese zeitliche Lücke, die hier entsteht, nicht immer so weit nach hinten gesetzt wird und die Wichtigkeit des Themas Datenschutz auch nach außen klar und deutlich dokumentiert wird. Wie wichtig der Datenschutz ist, haben wir anlässlich der aktuellen Diskussion soeben schon gehört.

Wenn wir jetzt ganz aktuell versuchen, den Bogen bis zum Bund zu spannen, wissen Sie alle, dass uns die Vorratsdatenspeicherung im Prinzip seit Monaten umtreibt, und heute ist, glaube ich, der letzte Tag, an dem sich der Bundestag dazu, wie auch immer, eine Position erarbeiten muss. Bisher ist nicht klar, welche Position Schwarz-Gelb dazu hat. Bis zum heutigen Tag muss, glaube ich, der EU gemeldet werden, wie die Bundesrepublik Deutschland sich dort verhält und ob sie dem Vorschlag der EU zustimmt oder nicht. Der momentane Sachstand ist mir nicht bekannt.

Datenschutz jetzt verwirklichen, auch bei sozialen Netzwerken, so könnte man dies überschreiben. Gegen die informationelle Fremdbestimmung lautet eigentlich die Kernaussage des 33. und, ich kann hinzufügen, des 34. Datenschutzberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, aber noch geht es nicht um den 34. Bericht.

Frau Dr. Sommer hat festgestellt, dass es reale Fälle informationeller Fremdbestimmung gibt, die sich in der Tat in diesem Berichtszeitraum zugetragen haben. Sie belegt in dem Bericht ausgewiesen sehr beeindruckend, wie ich finde, dass in Bremen und Bremerhaven die Einwohner nicht selbst, sondern andere über ihre Daten bestimmen, wer wann was über sie wusste. Das muss uns eigentlich alle zum Nachdenken anregen, denn das kann es nicht sein. Jeder sollte wissen, was mit seinen persönlichen Daten passiert, und jeder sollte dort, wo auch immer persönliche Daten landen, eine Kontrollmöglichkeit haben, um eingreifen zu können.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Informationelle Fremdbestimmung – jeder von uns hat im Prinzip damit zu tun – findet beispielsweise bei Telefonwerbung statt, wenn vorhanden, bei unzulässiger Videoüberwachung oder bei Missachtung von Werbewidersprüchen et cetera, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch die E-Mail-Versendung sensibler Daten, die Übermittlung personenbezogener Daten, zum Beispiel vom Vermieter an das Jobcenter, oder die Missachtung von Werbewidersprüchen verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das kann von keiner der hier anwesenden Parteien akzeptiert werden, weil wir im Prinzip alle davon betroffen sind. Diese Beispiele zeigen, dass das Recht der Menschen, selbst über ihre Daten zu bestimmen, von privaten und öffentlichen Stellen immer wieder missachtet wird. Das ist eine Quintessenz aus diesem langen Bericht.

Ich hatte eben schon auf die Ausschusssitzung hingewiesen, dass zum Beispiel diese sogenannten sozialen Netzwerke wie Facebook mehr mit informationeller Fremdbestimmung zu tun haben, als wir alle glauben. Der Datenschutzbericht liefert dafür eindeutige Beweise. Solange Facebook nicht offenlegt, was mit den unzähligen personenbezogenen Daten auf dieser Plattform passiert, kann sich dieses Unternehmen nicht auf eine rechtswirksame Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer berufen. Damit genügen die Fanseitenbetreiber nicht ihren gesetzlichen Pflichten, so das Fazit der Datenschützerin.

Wenn 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler damit zu tun haben und in einer Diskussion des Ausschusses nicht wissen, was dort eigentlich abläuft, dann, denke ich, ist das für uns als Parlamentarier eine Aufforderung, dort genauer hinzuschauen, mit diesem Bereich entsprechend fürsorglich umzugehen und die Hinweise der Datenschützerin so aufzunehmen, dass wir das auch hier in der parlamentarischen Arbeit entsprechend berücksichtigen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist spät, aber wir reden hier natürlich nicht über den 34. Bericht. Der 34. Bericht wird auch nicht verbunden, Herr Holsten, den haben wir gestern zur Beratung an den Ausschuss überwiesen, und das werden wir demnächst dort erörtern. Im Übrigen hatte ich bei der Diskussion mit den Schülerinnen und Schülern den Eindruck, dass sie sehr wohl über die Gefahren und Risiken von Facebook informiert waren, die Abgeordneten aber waren es nicht so in dem Ausmaße. Ich komme auf den 33. Bericht zurück!

Beim Datenschutz liegt traditionell einiges im Argen, beispielsweise die EDV des Stadtamtes, bei der Überwachung „Stopp der Jugendgewalt“, aber auch in der Privatwirtschaft. Interessanterweise ziehen sich diese Themen wie ein roter Faden durch diverse Jahresberichte und spielen auch im Zeitraum 2010, den wir jetzt hier beraten, eine Rolle. Das ist ein Problem, weil es zeigt, dass Belange des Datenschutzes immer noch nicht die Aufmerksamkeit genießen und gerade hier jetzt auch nicht den Stellenwert haben, die ihnen nach der Gesetzeslage eigentlich zustehen. Die Lösungsvorschläge liegen lange auf dem Tisch, das Problembewusstsein muss auf allen Ebenen in der Verwaltung wie im Betrieb geschärft werden. Korrekt mit sensiblen Daten umzugehen, muss zum Standard werden.

(Unruhe – Glocke)

Das gelingt aber nur, wenn der Datenschutz etwas von seinem Nischendasein verliert und stärker auf die tatsächliche Durchsetzung geachtet wird, und das ist ja auch gerade hier ein Problem. Wenn beispielsweise die wichtige Funktion des Datenschutzbeauftragten im Stadtamt, wo viele sensible Daten verarbeitet werden, von einer externen Person übernommen wird, und zwar zusätzlich zu den eigenen Aufgaben in einer ganz anderen Behörde, dann geht das nicht, und das ist auch zu Recht moniert worden.

Da wir erst jetzt den Jahresbericht 2010 abschließend diskutieren, haben wir auch die Möglichkeit schon in den neuesten hineinzuschauen, den Frau Dr. Sommer vor einer Woche vorgestellt hat. Leider zeigt sich auch in dem Jahresbericht – ich habe ihn schon einmal durchgeblättert –, dass es immer noch Probleme gibt, die der Senat eigentlich hätte lösen müssen. Der sichere Umgang mit SAP ist weiterhin nicht gewährleistet, und auch die Verwaltungssoftware VISkompakt ist nach drei Jahren kritischer Begleitung durch die Datenschützerin noch immer nicht sicher. Die Umsetzung der Maßnahmen im Stadtamt ist zwar lange versprochen, aber offenbar immer noch nicht ernsthaft angelaufen. Viele Anmerkungen, die ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

wir im Herbst diskutiert haben, finden sich auch im 34. Jahresbericht wieder, und das kann niemanden zufriedenstellen.

Wir müssen tatsächlich einmal über Möglichkeiten nachdenken, die bestehenden Regelungen zum Datenschutzgesetz auch scharfzustellen. Das bloße Bekunden des guten Willens reicht meines Erachtens nicht mehr aus. Wir müssen dafür sorgen, dass die Behörden seriöse Zeitpläne für konkrete Maßnahmen vorlegen, deren Einhaltung von der verantwortlichen Stelle dann auch tatsächlich gewährleistet werden muss. Das wäre nötig, damit der Datenschutz nicht mehr so stiefmütterlich behandelt wird.

Dazu gehört auch, das muss ich an dieser Stelle auch einmal sagen, dass die personelle Ausstattung der Landesdatenschützerin verbessert wird. Einen Punkt können die Landesdatenschützerin und ihre Mitarbeiter im Moment nicht gewährleisten, das ist die anlassunabhängige Kontrolle im privaten Sektor, denn mit der Personalausstattung, die jetzt gerade im Landesamt vorhanden ist, geht das nicht.

An dieser Stelle möchte ich auch einmal meinen herzlichen Dank gegenüber der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Dr. Sommer und ihrem Team zum Ausdruck bringen, die sich hier unermüdlich dieser Aufgabe stellen. Ich glaube, auch hier merkt man wieder, das ist ein Unterfangen, das nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in der vorigen Debatte gestritten, bei dieser wird es friedlicher zugehen. Zunächst einmal bedanke auch ich mich ganz herzlich für den Bericht, Frau Dr. Sommer! Ich bedanke mich darüber hinaus auch dafür, wie Sie den Datenschutz in unserer Stadt vertreten. Sie haben dem Datenschutz ein Gesicht gegeben und durch Ihre Arbeit die Bedeutung des Datenschutzes erheblich gesteigert. Dafür ganz herzlichen Dank!

Darüber hinaus nehme ich den Faden auf, den meine Vorredner hier vorgetragen haben. Der Datenschutz ist wichtig, Herr Holsten, er wird stiefmütterlich behandelt, das ist ja alles richtig. Ich erinnere aber daran, dass diese Koalition den Datenschutz in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien und Datenschutz integriert hat, vorher war es ein eigener Ausschuss. Ich sage einmal, es tut mir persönlich immer etwas leid, dass natürlich in diesem großen Ausschuss der Datenschutz nicht den Stellenwert bekommen kann, den er verdient hätte.

(Beifall bei der CDU)

Wir sehen ja an dem Bericht, dass es auch um viele Detailfragen geht, deren einzelne Punkte wir in diesem Ausschuss bei bestem Willen gar nicht abarbeiten können. Ich plädiere deshalb sehr dafür, noch einmal darüber nachzudenken, ob das eine gute Idee war. Seine eigenen Entscheidungen kann man ja auch einmal evaluieren, Herr Dr. Kuhn,

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wann sollen sie tagen? Am Samstag?)

und einmal überlegen, ob wir das nicht wieder trennen,

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Kommen Sie zur Sache!)

weil ich glaube, dass es der Wissenschaft und dem Medienthema sowie dem Datenschutz gut täte.

Zum Bericht selbst! Hier sitzt Herr Senator Mäurer, und es gibt viele Bereiche, die seinen Bereich betreffen, Frau Vogt hat einen genannt, das ist das Stadtamt. Es ist im Hinblick auf den Datenschutz einer der sensibelsten Bereiche, und auch ich kann wirklich nicht nachvollziehen, dass niemand im Stadtamt bereit ist, die Aufgabe der Datenschützerin oder des Datenschützers zu übernehmen, und man aus einem anderen Ressort jemanden dafür beauftragen musste. Herr Senator, vielleicht werben Sie im Stadtamt noch einmal dafür, dass das auch jemand macht, der vor Ort ist und nicht erst herangefahren werden muss. Ich halte das für sehr problematisch. Im Übrigen müssen wir genau darauf achten, dass alle Ressorts Datenschutzkonzepte für ihren Bereich entwickeln und dass sie natürlich auch Datenschutzbeauftragte haben.

Ein weiterer sensibler Bereich ist, auch das hat Frau Vogt bereits genannt, „Stopp der Jugendgewalt“. Da ist es eine Gratwanderung, dass auf der einen Seite der Datenschutz berücksichtigt wird, auf der anderen Seite die Arbeit der Polizei nicht behindert werden darf, auch das ist wichtig! Damit will ich es an dieser Stelle bewenden lassen.

Ich halte dieses Thema auch für wichtig. Manchmal bin ich anderer Meinung als Sie, Frau Dr. Sommer, das wissen Sie auch, nicht in jedem Punkt, aber dass der Datenschutz heute eine ungleich viel größere Rolle spielt als vor zehn Jahren, hat natürlich auch etwas mit dem Internet und den Kommunikationsmöglichkeiten zu tun. Insofern verstehe ich wirklich nicht, dass wir nicht doch einen Datenschutzausschuss haben. Auch heute zum Beispiel wird am Ende der Tagesordnung der Datenschutz verhandelt, weil man das vor dem Abend noch abhandeln will. Mir tut es leid. Er hätte eine zentralerer Stelle auch im Parlament verdient.

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen])

Ja, Herr Dr. Kuhn, Sie können es ja anders sehen und dann auch nach vorn kommen!

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Sagen Sie doch etwas zur Sache!)

Das tue ich doch die ganze Zeit, zum Beispiel zum Stadtamt! Wenn wir im Übrigen einen eigenen Ausschuss einsetzen, dann ist das auch etwas zur Sache. So viel für den Augenblick, alles weitere dann später! Herr Dr. Kuhn, Sie können ja jetzt kommen und dann alles sagen, was ich vielleicht vergessen habe. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort Herr Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits ausführlich diskutiert worden, ich werde mich daher kurz fassen. Auch wenn hier von stiefmütterlicher Behandlung gesprochen worden ist, für den Senat, das möchte ich hier noch einmal klar herausstellen, hat der Datenschutz eine wichtige, eine besonders herausgehobene Bedeutung, was dann ja in der Stellungnahme des Senats zum Datenschutzbericht immer dokumentiert wird.

Wir diskutieren jetzt den 33. Datenschutzbericht! Herzlichen Dank noch einmal an die Landesbeauftragte für Datenschutz, Frau Dr. Sommer, für den hervorragenden Bericht! Der Senat hat ihn gewürdigt und auch Stellung genommen, und er hat auch Fehler eingeräumt. Für uns war es schon der Auftrag, dann direkt weiter daran zu arbeiten. Es ist ja gerade auch eine offene, transparente Diskussion, die es ermöglicht, dass man es benennt und versucht, das dann auch weiterzumachen. Sie alle wissen ja, auch wenn ich jetzt nicht an die Diskussion über Werder anknüpfen will, im Fußball gilt der Leitsatz „entscheidend ist auf dem Platz“. Das heißt also, die Praxis ist auch entscheidend, also welche Kultur wir in den Dienststellen haben, wie es im Einzelnen abläuft, ob man sich dort um den Datenschutz kümmert oder ob dieser quasi ein lästiges Paket ist, das man auch noch mit transportieren muss. Daran müssen wir arbeiten, das ist auch unsere Leitlinie.

Der Senat hat dazu jetzt am Dienstag die Verordnung über die Innenrevision beschlossen und hat dort ausdrücklich festgehalten, dass es Aufgabe der Innenrevision ist, das Vorliegen und die Umsetzung von Datenschutzkonzepten, zum Beispiel im Wege der Innenrevision, auch zu überprüfen, also nicht den Job der Datenschützerin zu machen, sondern überhaupt nachzufragen, ob der Datenschutz hier eingehalten wird, wenn Veränderungen vorgenommen werden wie die Einführung neuer IT-Systeme und so weiter. Wir haben damit ein neues Instrument, das wir auch nutzen wollen.