Natürlich will ich jetzt auch auf die Große Anfrage eingehen. Es handelt sich bei dem Ausländerrecht um ein sehr komplexes und schwieriges Rechtsgebiet, jede Entscheidung greift in die persönlichen Lebensumstände von Menschen mit in der Regel problematischen Lebensverhältnissen ein. Wie der Antwort des Senats auf viele Fragen und der täglichen Praxis zu entnehmen ist, wirken sich in der Bearbeitung darüber hinaus umfangreiche Einflussnahmen aus dem politischen Bereich mit häufig ideologischem Hintergrund aus. Das ist in der Regel bei dem Verwaltungshandeln wenig dienlich.
Die aus der Antwort des Senats erkennbar hohe Anzahl von Verfahren, Frau Vogt hat es angesprochen, vor dem Verwaltungs- oder Oberverwaltungsgericht sind ein Beweis für die schwierige Rechtspraxis und die Anwendung des Ermessens so wie – ich habe es eben schon einmal angedeutet – häufig auch die politische Einflussnahme. Ebenso ist die hohe Zahl der Untätigkeitsklagen gegen das Amt aus unserer Sicht so nicht hinnehmbar und bedarf dringend einer Überprüfung. Auch die Überlastanzeigen – ich habe es eben angedeutet – der Mitarbeiter dürfen in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden. Wer Mitglied im Untersuchungsausschuss „Krankenhauskeime“ ist, weiß, welche Bedeutung so etwas auch einmal haben kann.
Die CDU-Fraktion verkennt nicht die Probleme hier lebender Ausländer mit den Erfordernissen des Ausländerrechts, aber wir sehen eben auch das Problem, dass eine Akzeptanz in der Gesellschaft für ausländerrechtliche Probleme hergestellt werden muss. Da ist, glaube ich, noch vieles zu machen. Deshalb ist es für uns wichtig, das Ausländerrecht im Interesse eines humanitären und sozialen Umgangs mit diesen Menschen sowie im Interesse des Staates weiterzuentwickeln. Besonders wichtig ist dabei für uns eine abschließende Altfallregelung, um den Betroffenen eine bessere Perspektive zu geben. Ebenfalls ist für uns Folgendes wichtig – das hat Frau Vogt auch schon gesagt –: Ein längerfristiger Duldungsstatus ist nach Ansicht der CDU-Fraktion der Sache keineswegs dienlich.
Meine Damen und Herren, eine Lösung dieser Probleme ist häufig jedoch nur unter Mithilfe der hier lebenden Ausländer möglich, wie etwa bei einer unklaren Identität. Die Clearingstelle Trier hat dazu ausgeführt – Insider werden wissen, wer da gemeint ist –, dass das eine Hauptursache für problematische Aufenthaltsbedingungen von Ausländern sein kann. Ebenso gibt es diverse Fälle, das ist Ihnen sicherlich auch nicht verborgen geblieben, die wegen einer strafrechtlichen Verurteilung bei der Beendigung unsicherer Aufenthalte gescheitert sind. Auch die im Ausländerrecht geforderte wirtschaftliche Eigenständig
keit ist eine wesentliche Voraussetzung für bestimmte Maßnahmen. Frau Hiller, Sie haben vom Bundesrecht gesprochen, aber ich glaube nicht, dass Sie der Meinung sind, so haben Sie es hier eben zumindest nicht deutlich gemacht, dass davon grundsätzlich abgewichen werden sollte.
Meine Damen und Herren, nach Ansicht der CDUFraktion bleibt abschließend festzustellen, dass die Probleme bei der Behandlung und Integration von Ausländern nicht ideologisch und populistisch, sondern nur mit Augenmaß und sinnvollen Fortentwicklungen des Ausländerrechts gelöst werden können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit 2007 sind wir dafür angetreten, die Duldungen drastisch zu reduzieren und ein Bleiberecht durchzusetzen. Die Zahl 42 Prozent wurde genannt, das ist das Ergebnis dieses beharrlichen Kampfs. Aufmerksamkeit verdienen auch die schnelle Reaktionen bei insgesamt 411 Flüchtlingen, bei denen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen ein Aufenthaltstitel nicht erteilt werden kann, deren Abschiebung aber aus humanitären Gründen ausgeschlossen ist. Das sind Menschen – das wurde schon genannt – aus dem Kosovo, Irak und aus Syrien. Bremen erfüllt meiner Ansicht nach in diesen Fällen Völker- und Menschenrecht.
Wenn wir uns in einer Debatte wie dieser die Zahlen gegenseitig vorhalten, dürfen wir niemals vergessen, dass es sich nicht um nackte Zahlen handelt, sondern es geht um Menschen, Schicksale und Einzelfälle.
Gegen asylrechtliche Bestimmungen, die den Einzelfall nicht berücksichtigen, richten sich die Bemühungen menschenrechtlich orientierter Einzelfallentscheidungen. Dies wollen wir Grünen mit unserem Koalitionspartner voranbringen. Wir haben uns zum Beispiel dafür eingesetzt – Frau Hiller hat es gesagt –, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Eltern ein Aufenthaltsrecht bekommen. Ich finde, dass wir sie nicht mehr wie früher in Sippenhaft nehmen sollten, wenn die Eltern über Jahrzehnte ihre Herkunft verschleiert haben. Diese Kinder und Jugendlichen sollten eine eigene Lebensperspektive in Bremen erhalten. Ich glaube, dass diese Initiative aus Bre––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
men auch zu einer Veränderung und Erleichterung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bundesweit geführt hat.
Trotz dieser positiven Aspekte in der Entwicklung sind wir aber nach wie vor mit der Situation unzufrieden. Wir legen noch zu wenig Aufmerksamkeit auf Einzelfälle, in denen Dramatisierungen oder besondere Umstände im Migrationsverlauf vorliegen, die eine Härtefallentscheidung nahelegen. Wir wissen, dass die Landes- und Kommunalverwaltungen in vielen Fällen in der Zwangsjacke der geltenden Bundesgesetze und zugehörigen Ausführungsbestimmungen stecken. Dennoch gilt bei den Kettenduldungen ganz genau wie bei dem Asylbewerberleistungsgesetz, dass das Spannungsverhältnis zwischen Landes- und Bundesrecht Möglichkeiten der humanitären Praxis eröffnet. Ich denke und ich hoffe, dass wir es durch die aktuelle Stärkung der Härtefallkommission – Frau Hiller hat das auch erwähnt – schaffen, mehr Geduldeten eine Lebensperspektive in Deutschland, in Bremen zu geben.
Meine Damen und Herren, wir dürfen und werden nicht müde werden, auf eine Verbesserung der Situation zu drängen. Es muss beinahe ein Automatismus werden, dass Grenzfälle im Zweifel immer zugunsten der Betroffenen entschieden werden.
Das ganze Denken muss anders werden. Das habe ich von dieser Stelle aus schon wiederholt angemahnt, und ich sehe auch die Aufgabe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen insgesamt darin, dies fortlaufend weiter anzumahnen. Daran wollen wir uns messen lassen.
Senator Mäurer wird sich für das Bundesland Bremen auch weiterhin für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung einsetzen. Die letzte Innenministerkonferenz hat sich nur zu einer halbherzigen vorläufigen Erleichterung durchringen können. Das kann nur ein erster Schritt sein. Ich frage mich: Warum wird der erfreuliche Beschluss der Innenministerkonferenz zu einem kontinuierlichen ResettlementProgramm für Flüchtlinge nicht analog – das ist ein Vorschlag – auf Geduldete übertragen? Solange dies so bleibt, werden wir auch weiterhin die Nutzung landes- und kommunalrechtlicher Möglichkeiten einfordern, um die Lage der geduldeten Menschen, die bei uns eine Zuflucht gefunden haben, zu verbessern.
Das Bundesministerium lässt keine Gelegenheit aus, die Einheit der Rechtsordnung zu beschwören, und bekundet, dass eine zu lockere Handhabung des Aufenthaltsrechts damit nicht vereinbar sei. Dem halten wir entschlossen entgegen, dass die einseitige Betonung des Ordnungsrechts mit einer konsequenten
Menschenrechtsorientierung nicht vereinbar ist. Die Einheit der Rechtsordnung gebietet es vielmehr, der Geltung der Menschenrechte auch bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen zum Durchbruch zu verhelfen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hinners, wir hatten hier mehrfach die Debatte über die Situation in der Ausländerbehörde, zuletzt, glaube ich, vor zwei oder drei Monaten. Dazu haben wir auch genügend Zahlen vorliegen gehabt, unter anderem durch die Anfrage, die Ihre Fraktion gestellt hat. Das war nicht die Intention dieser Anfrage. Die Intention war folgende: Wir wissen, dass es eine Reduzierung der Zahl der Geduldeten gegeben hat. Aus welchen Gründen sind denn aber Menschen immer noch in der Kettenduldung, und was kann man daran ändern? Frau Hiller hat natürlich in dem Punkt recht, wenn sie sagt, das Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht. Es gibt aber ja die Ermessensspielräume auf Landesebene, und zwar was den humanitären und familiären Aufenthalt angeht. Da gibt es in der Praxis einfach oft Haken.
Ich kann das vielleicht einmal ganz deutlich veranschaulichen. Weshalb habe ich auf die gute Integration von Kindern und Jugendlichen abgezielt, Herr Hinners? Das ist ganz einfach. Die Ausländerbehörde steht oft vor der schwierigen Entscheidung, nach welchen Kriterien sie denn ermessen soll, ob diese Jugendlichen integriert sind oder nicht. Sie nehmen ganz oft Schulnoten zum Anlass, und Lehrer und Lehrerinnen an den Schulen sagen ganz häufig, dass Kinder und Jugendliche aus geduldeten Familien unter einem ganz enormen psychischen und zum Teil auch physischen Druck stehen, öfter unkonzentriert in der Schule sind, Schwierigkeiten haben, die andere nicht haben.
Wenn sie aus bestimmten Familien kommen, haben sie zum Teil auch einfach Schwierigkeiten, weil ihnen Ansprüche nicht zustehen, die Menschen mit einem regulären Aufenthalt oder einem anderen Status haben. Das finde ich relativ schwierig. Dazu kommt vielleicht noch bei einem Jugendlichen das ganz normale Problem eines Vierzehnjährigen, dass er sich mehr für Fußball als für die Schule interessiert. Ich habe selbst einen Sohn, ich weiß, was vor zwei Jahren bei ihm in der Schule ablief. Da war Mathematik nicht unbedingt das Wichtigste in seinem Leben. Die Integration an Schulnoten festzumachen, ist daher einfach ein ganz schwieriges Feld. Ich denke, da ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
muss man einfach schauen, wie man diesen Begriff fasst. Man kann da der Ausländerbehörde nicht sagen, es soll selbst überlegen, an welchen Kriterien es die gute Integration festmacht!
Ein anderes Beispiel ist: Mein damaliger Arbeitgeber hatte ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, in dem es auch um den Aufenthalt ging. Da ging es auch um die Integration und Verwurzelung. Dabei fragte der Richter schlicht und ergreifend: Warum ist der Junge denn nie in einem Fußballverein gewesen? Das ist ganz einfach zu erklären. Mein Sohn spielt selbst Fußball, ich weiß, was das kostet: zwei- bis dreimal im Jahr ein kompletter Satz neue Schuhe, Fahrten, also, es ist immens, was man neben Vereinsbeiträgen zahlen muss, vor allem wenn die Kinder jünger sind. Mir hat es damals manchmal die Tränen in die Augen getrieben, wenn ich wieder Hallen-, Stollen- und Noppenschuhe kaufen musste. Dabei sind dies Menschen, die von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leben. Sie haben das Geld nicht.
Das sind zwei Beispiele, die zeigen, dass es einfach schwierig ist zu sagen, woran man die gute Integration und Verwurzelung festmacht. Es heißt doch nicht, dass ein Junge oder Mädchen, nur weil die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind, an einem Vereinsleben teilzunehmen, nicht trotzdem in der Gesellschaft gut integriert sein kann. Das als ein Beispiel!
Ich gebe Ihnen aber mit Sicherheit recht, die hohe Anzahl der Untätigkeitsklagen lässt nur den Schluss zu, dass es auf den Personalmangel, vor allen Dingen auf den Mangel an festen Stellen in der Ausländerbehörde zurückzuführen ist. Dies führt natürlich dazu, dass die Menschen in immer längere Duldungszeiträume kommen.
Was das Ermessen angeht! Wir reden ja immer über die Ermessensspielräume des Landes Bremen aus humanitären Gründen, wir haben sie auch aus familiären Gründen. Ich kann mich an eine Diskussion mit Herrn Senator Mäurer vor zwei oder drei Jahren anlässlich einer Veranstaltung erinnern, bei der ich einmal nachgefragt habe. Wir haben viele Geduldete, die aus westafrikanischen Ländern kommen, die haben hier geheiratet oder haben Kinder mit deutschen Frauen. Denen würde nach geltendem Aufenthaltsrecht ein Aufenthalt aus familiären Gründen zustehen, Paragraf 28 Aufenthaltsgesetz. Sie bekommen ihn aber nicht, weil sie irgendwann einmal als Jugendliche eine Ausweisung erhalten haben, als sie in der Peenemünder Straße wohnten und einmal mit Kügelchen aufgegriffen worden sind.
Das ist teilweise zehn Jahre her. Sie haben Kinder bekommen und geheiratet. Sie haben einen Job, weil man ja auch mit Duldung arbeiten kann. Sie sind völlig integriert, aber sie hatten damals als Sechszehnjährige weder Ahnung, was eine Ausweisung bedeutet, noch einen Anwalt, der ihnen das gesagt hat, und die steht ihnen jetzt einfach im Weg. Ich glaube, das ist
etwas, wofür man wirklich einmal kreative Lösungen finden müsste. Das sind Menschen, die zum Teil über zehn Jahre hier leben und in der deutschen Gesellschaft angekommen sind, hier Familienleben führen und arbeiten. Ich denke, sie könnte man ja auch in einen Aufenthaltsstatus bringen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin direkt angesprochen worden, deswegen habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet. Ich hätte eigentlich nie gedacht, dass ich einmal einen Innensenator in Bremen so lobe und so viele positive Maßnahmen, gerade im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik, erwähne. Da jetzt aber noch ein paar Dinge nachgefragt worden sind, will ich dazu auch Stellung beziehen.
Ich glaube, das Entscheidende für dieses Haus, was ich seit dem Jahr 2007, seitdem ich hier bin, auch sehr positiv erlebt habe, ist, dass wir über alle Fraktionsschranken hinweg schauen, wie wir eine humane Flüchtlingspolitik in Bremen vorantreiben.
Er hält nicht nur Reden dazu, die zwar wichtig sind, sondern schaut wirklich in der Verwaltung nach, ob die Dinge auch umgesetzt werden. Manchmal ist das nicht unbedingt ein Selbstläufer. Wir haben schon von der Personalknappheit und den Engpässen gehört, uns ist aber auch das Menschenbild des vorherigen Innensenators oder vieler anderer Innensenatoren bewusst, die Flüchtlinge und Asylbewerber auch häufig dafür genutzt haben, Stimmung zu machen oder Ängste zu schüren. Ich habe es teilweise im Beirat selbst erlebt, dass jeder Asylbewerber eigentlich derjenige war, der am Sielwalleck Drogen verkauft hat. Das ist ja nicht die Situation, die wir hier haben, und deswegen finde ich es sehr gut und lobenswert, dass wir mit Herrn Mäurer einen Innensenator in Bremen haben, der auf die Einzelfälle schaut, der in der Verwaltung Gespräche führt, um dort ein Klima zu schaffen, genau hinzuschauen, wie die Lebenssituation ist, und Menschen zu unterstützen, wenn sie hier gern eine Perspektive haben wollen und ein Interesse daran haben, hier zu leben.
Ich wollte noch auf drei Punkte eingehen. Der eine Punkt waren die Schulnoten. Ich muss ganz ehrlich ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
sagen, mir ist das aus Bremen nicht bekannt, dann müssen wir dem noch einmal nachgehen. Ich habe aus Niedersachsen gehört, dass Schulnoten dafür genommen werden zu entscheiden, ob ein Kind oder Jugendlicher integrierbar ist. Mir ist bekannt, dass hier in Bremen auf einen regelmäßigen Schulbesuch geachtet wird. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Punkt, dass die Kinder regelmäßig dort hingehen, nicht nur damit sie integriert sind, sondern auch damit sie insgesamt ein gutes Leben hier in dieser Stadt haben. Es muss gegeben sein, das dies genau angeschaut und natürlich auch beurteilt wird.
Das andere ist die Frage der Passlosigkeit. Ich glaube, auch dort ist es sehr schwierig. Wenn ich aus einem Land fliehen und in einem anderen Land leben möchte – warum auch immer, das sage ich an dieser Stelle, ob es Hunger ist, ob es Perspektivlosigkeit ist oder Krieg oder weil ich mich in anderer Form bedroht fühle –, aber wüsste, wenn ich meinen Pass mitnehme, dann wird es schwierig, in einem anderen Land leben zu können, dann würde ich den Pass auch erst einmal versuchen loszuwerden. Man muss für die Menschen, die fliehen – und es flieht ja keiner aus Spaß, das sind ja keine Urlaubsreisen, sondern dort ist häufig wirklich sehr viel Druck vorhanden, um überhaupt nach Europa zu gelangen –, natürlich eine Form finden, wie man mit diesen Problemfällen umgeht. Ich schätze auch dabei den Senat sehr. Er hat genau sagt, im Rahmen von Dienstbesprechungen mit der Ausländerbehörde müssen diese Einzelfälle angesprochen werden, und es muss geschaut werden, wie damit umzugehen ist.
Ich sage aber auch, dass wir insgesamt eine Akzeptanz gewinnen müssen. Wir haben heute schon eine große Debatte über Integration gehabt. Wir müssen erkennen, dass es nicht nur eine Frage der Humanität oder des „Wir kümmern uns um Asylbewerber“ ist, sondern dass es eine gesellschaftliche Aufgabe ist, in was für einem Land wir leben wollen und ob wir allen Menschen, die ein positives Interesse haben, die Möglichkeit geben, hier gemeinsam zu leben, egal ob Migranten, welcher Status, welche Religion, das ist alles ganz egal. Sie wollen hier gemeinsam leben, und sie wollen hier die Rechte einhalten. Das muss man fördern, und man muss alle dafür gewinnen, dass es nicht davon abhängt, was ich für einen Pass, welche Hautfarbe oder was für eine Religion ich habe, sondern unser gemeinsames Zusammenleben hier in Bremen muss die zentrale Aufgabe sein.
Herr Hinners hat mich gefragt, ob ich eine andere Asylpolitik oder ein anderes Asylrecht – so habe ich Sie jedenfalls verstanden –
auf nationaler und, ich sage auch einmal, europäischer Ebene haben will. Ich glaube, dass man dort noch sehr viel verändern kann, dass man an den Grundwerten noch etwas verändern kann, und das ist ja immer das, was man dann auch in Gesetze gießt. Ich glaube, Einzelfallprüfungen und diese Kompliziertheit sind notwendig, um sich jeden Fall anzuschauen. Ich glaube aber, dass es Deutschland sehr gut stehen würde, dort auch etwas offener und humanitärer zu sein.