Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/450 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die CDU-Bürgerschaftsfraktion den Senat auffordern, den Staatsrat für Wissenschaft und vor allem Gesundheit, Herrn Dr. Schuster, zu entlassen, was beamtenrechtlich die Versetzung in den Ruhestand bedeutet.
Mit diesem Antrag erheben wir zum zweiten Mal die Forderung nach einer personellen Konsequenz aus dem Hygieneskandal am Klinikum Bremen-Mitte, der seit vielen Wochen und Monaten nicht nur den parlamentarischen Untersuchungsausschuss, sondern auch viele öffentliche Debatten nach sich gezogen hat. Wir fordern die Entlassung von Herrn Staatsrat Dr. Schuster, weil wir der Auffassung sind, dass er für die Geschehnisse seit dem ersten Ausbruch des Keims die politische Verantwortung übernehmen muss.
In der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 22. Mai 2012 hat Herr Staatsrat Dr. Schuster auf die Frage, ob er die politische Verantwortung übernähme, zurückgefragt: Was meinen Sie eigentlich mit politischer Verantwortung? Da der Herr Staatsrat offensichtlich Nachhilfe braucht, was Verantwortung bedeutet, möchte ich Hannah Arendt zitieren,
zu deren Gedenken auch in Bremen noch regelmäßig ein Preis vergeben wird. Hannah Arendt sagt: „Die Tat ist immer auch ein Beispiel. Verantwortung heißt im Wesentlichen: wissen, dass man ein Beispiel setzt, dass andere folgen werden.“ Sicherlich ist Herr Staatsrat Dr. Schuster nicht für den erstmaligen Keimausbruch am Klinikum Bremen-Mitte verantwortlich, und Herr Dr. Schuster ist auch fachlich für das, was sich danach ereignet hat, nicht verantwortlich.
Anders als sein Vorgänger ist er ja auch kein Mediziner, sondern Politologe. Deswegen steht Herr Dr. Schuster natürlich in der politischen Verantwortung für die Aufarbeitung des Skandals am Klinikum Bremen-Mitte. Aus unserer Sicht hat er in dieser Verantwortung in drei ganz entscheidenden Fragen versagt.
Die erste Aufgabe von Herrn Staatsrat Dr. Schuster nach dem erstmaligen Ausbruch des Keims war sicherzustellen, dass das verlorengegangene Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Leistungsfähigkeit des städtischen Klinikums Bremen-Mitte wiederhergestellt wird. Dazu gehörte, Ausbruch, Ursache und Folgen dieses Keims zu untersuchen und die sich daraus ergebenden notwendigen Konsequenzen im Hinblick auf die Hygieneanforderungen am Klinikum Bremen-Mitte auch konsequent umzusetzen.
Dass dies nicht gelungen ist, zeigt sich allein daran, dass auch in den folgenden Wochen und Monaten immer wieder über den Ausbruch des gleichen Keims oder anderer Keime berichtet worden ist. Das ist nur dadurch zu erklären, dass die Hygienevorschriften am Klinikum Bremen-Mitte nach dem ersten tragischen Ausbruch des Keims eben nicht konsequent durchgehalten und überwacht worden sind.
Die politische Verantwortung dafür trägt derjenige, der in seiner Funktion als Vertreter der Stadt Bremen dem Aufsichtsrat des Klinikums Bremen-Mitte angehört und sogar dessen Aufsichtsratsvorsitzender ist. Er steht in der Verantwortung der Leitung des Klinikums Bremen-Mitte ebenso wie in der als Staatsrat, in der er die Funktion hat, die Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften auch tatsächlich zu gewährleisten.
Der zweite Punkt, weshalb unserer Auffassung nach Herr Staatsrat Dr. Schuster nicht für einen glaubwürdigen Neuanfang nach dem Keimausbruch steht, ist, dass natürlich die Verunsicherung der Patientinnen und Patienten und die Folgen des Keimskandals bis heute nicht vernünftig aufgearbeitet sind.
Wir haben den Quartalsbericht der GeNo bekommen, aus dem sich ergibt, dass das Klinikum BremenMitte allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres mit einem Verlust von 4,9 Millionen Euro abgeschlossen hat. Aus dem Controllingbericht ergibt sich, dass eine Jahresprognose wegen der Unwägbarkeiten am Klinikum nicht möglich ist. Wir alle wissen, dass der Teilersatzneubau und dessen Finanzierung auf Kante genäht und wir zwingend darauf angewiesen sind, dass das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Leistungsfähigkeit dieses städtischen Klinikums so schnell wie möglich wiederhergestellt wird.
Das gelingt nur, wenn der dafür zuständige Staatsrat, der den Gesellschafter Stadt Bremen im Klinikum Bremen-Mitte vertritt und zudem als Staatsrat die politische Verantwortung hat, bereit ist, den Ausbruch des Keims, die sich daraus ergebenden Konsequenzen und die notwendigen Handlungen auch wirklich ernst zu nehmen. Ein Staatsrat, der nach dem Ausbruch des Keims vor dem Untersuchungsausschuss die Auffassung vertritt, es handele sich um ein Problem von vielen, Hygieneberichte gehörten nicht auf seinen Schreibtisch, und es gäbe tausende Missstände, um die er sich nicht im Einzelnen kümmern könne, hat die Dimension dieses Skandals am Klinikum Bremen-Mitte, des eigenen Klinikums der Stadt Bremen, und der staatlichen Obhut der Stadt Bremen über Patientinnen und Patienten bis heute nicht verstanden und ist fehl am Platz.
„Er räumte gestern gravierende Missstände bei der Hygiene der kommunalen Kliniken ein, die schon länger bestanden. Ferner sprach er von fehlendem Problembewusstsein für Hygiene und Defiziten bei der Kontrolle des KBM.“ Ich frage Sie, Frau Senatorin Jürgens-Pieper: Wer trägt denn eigentlich die Verantwortung dafür, dass Missstände bei der Hygiene in den kommunalen Kliniken nicht wieder auftreten? Wer trägt die Verantwortung, dass solche Missstände nicht länger bestehen? Wer trägt die Verantwortung dafür, dass es bis hin zu ihm selbst kein ausreichendes Problembewusstsein gibt? Diese Verantwortung trägt der Herr Staatsrat selbst.
Der dritte Grund ist schließlich, dass der Staatsrat trotz seiner parlamentarischen Vergangenheit die Tragweite der Aufarbeitung des Skandals im Untersuchungsausschuss bis heute nicht verstanden hat. Ich bin erst seit dem Jahr 1991 mit diesem Parlament verbunden,
aber dass ein Untersuchungsausschuss einen Durchsuchungsbeschluss beantragen musste und erhielt, um überhaupt in den Besitz von Unterlagen zu kommen, die zur Aufarbeitung des Skandals erforderlich sind, obwohl sich diese Unterlagen in einem städtischen Betrieb befanden, nämlich dem Klinikum, das unter der Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Schuster steht, dass dazu die gerichtliche Hilfe und polizeiliche Ermittlungsbeamte erforderlich sind, habe ich ehrlicherweise noch nicht erlebt.
Auch dafür, dass der Untersuchungsausschuss alles, aber auch wirklich alles, nicht tröpfchenweise, nicht verzögert, nicht hinausgezögert und nicht durch Zufallsfunde, sondern wirklich alles bekommt, was er braucht, um diesen Skandal vernünftig aufzuarbeiten, das Vertrauen wiederherzustellen und am Ende eben auch über die notwendigen Schlussfolgerungen zu reden, trägt der Staatsrat, der dieses Ressort leitet, die Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die GeNo und das KBM alle Unterlagen zur Aufarbeitung dieses Skandals an den Untersuchungsausschuss herausgeben. Das ist wiederholt nicht erfolgt, und auch dies erschüttert das Vertrauen in die Arbeit des Herrn Staatsrats.
Deswegen war es eben nicht so, dass sein Auftritt vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit seiner häufig zitierten Äußerung nur ein Ausrutscher war. Es ist eben nicht so, dass er die Dimension dieses Skandals nicht erkannt hat. Wenn es in der