Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Volksbegehren!)

Ich höre im Hintergrund immer Volksbegehren, aber dazu müssen sie ganz hohe Hürden überwinden. Sie müssen erst ein Volksbegehren anstoßen, um dann zu einem bestimmten Gegenstand einen Volksentscheid vorzubringen. Das hat hohe Hürden, aber wir können sagen, das eine machen wir als Volksentscheid, und das andere ist nicht so wichtig. Ich möchte einmal fragen, wie der Ausschuss darüber denkt und an welcher Stelle die Bürgerinnen und Bürger sagen können, das ist etwas, das wir unabhängig davon, wie wir dazu im Einzelnen stehen, als Volksentscheid vorlegen möchten. Das ist vielleicht eine Aufgabe, die man nicht lösen kann, aber ich möchte diese Anregung einbringen, weil ich finde, das Parlament und die direkte Demokratie sollten in diesen Fragen tatsächlich gleichberechtigt sein. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rupp, der Katalog der Privatisierungsbremse folgt nicht irgendwelchen willkürlichen Festsetzungen, sondern dem, was rechtlich aller Voraussicht nach zulässig ist. Die Begründung, warum wir die Unternehmen, die Sie aufgezählt haben – GEWOBA, BLG, BSAG und andere –, unter diesen Bremsschutz stellen, ist die, dass öffentliche Unternehmen auch und gerade einen Zugang ermöglichen. Das ist die Ausformung vom besonderen Staatsziel, und das ist leider – das betone ich hier noch einmal – anders in dem Bereich, der im SGB I bis XII geregelt ist. Der Bereich SGB I bis XII ist, sowohl was den Zugang als auch die Trägerstruktur angeht – das ist der gesamte Sozialbereich und Gesundheitsbereich –, bundesgesetzlich normiert. Darin steht etwas von Subsidiaritätsgebot, der Gewährleistungsverpflichtung der Gemeinden oder Landkreise, und all dies ist als vorrangiges Bundesrecht von uns nicht zu beeinflussen. Sie würden sich dann nur im Bereich der Vermögensverwaltung, was die Krankenhäuser angeht, bewegen.

Wenn wir einen solchen Verfassungsänderungsvorschlag machen, dann machen wir natürlich nur einen, der verfassungsrechtlich auch beständig ist. Vergleichbare Regelungen wie im SGB I bis XII gibt es für den Bereich der Infrastrukturleistung, der Verund Entsorgung und der Wohnungswirtschaft nicht. Zu Ihrer Beruhigung: Es geht rechtlich nicht. Das war Punkt eins.

Punkt zwei, um sich hier auch noch einmal deutlich zu positionieren, weil die nächste Frage ist: Ist das jetzt das Signal, dass Sie die Krankenhäuser privatisieren wollten? Nein, natürlich mitnichten! Das ist schlicht und ergreifend dem geschuldet, dass wir hier eine Verfassungsänderung, die verfassungsrechtlich zulässig ist, machen wollen. Zum Bereich Krankenhäuser hat sich die rot-grüne Koalition ganz klar auf den Weg gemacht, dass wir unter Beweis stellen wollen, dass ein kommunaler Krankenhausverbund auch überlebens- und konkurrenzfähig zu den privaten und freigemeinnützigen Krankenhäusern ist. Zu diesem Ziel stehen wir selbstverständlich auch weiterhin.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Koste es, was es wolle!)

Ich bitte Sie, die gute Idee einer Privatisierungsbremse nicht dadurch zu diskreditieren, dass Sie sagen, darin steht aber nicht alles, und wie sieht das aus? Das ist sozusagen das Haar in der Suppe. Ich habe Ihnen erklärt, warum der Bereich Kliniken da leider nicht hineinfällt. KiTa Bremen fällt da leider auch nicht hinein. Wir können uns politisch vorstellen, sage ich ganz ehrlich, dass wir sie da gern hineinnehmen wollen, aber eine Verfassungsänderung muss auch rechtlich gehen. Also noch einmal ganz klar, die Verfassungsänderung hier ist die eine Sache, die rechtlich zu konstruiert ist. Ansonsten steht Rot-Grün selbstverständlich auch weiterhin zu den kommunalen Krankenhäusern. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die gemeinsame Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/443 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Einführung einer Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen, Drucksache 18/443, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Jetzt lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/516, Neufassung der Drucksache 18/445, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Erleichterung von Volksentscheiden und Volksbegehren, Drucksache 18/516, Neufassung der Drucksache 18/445, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Nun lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/476 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerantrag, Drucksache 18/476, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/506 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Keine Privatisierung ohne Volksentscheid, Drucksache 18/506, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Zum Schluss lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/507 abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/507 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich unserem Mitarbeiter Herrn Osmers heute zu seinem 60. Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche ausrichten!

(Beifall)

Seien Sie herzlich willkommen in diesem exklusiven Kreis!

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: So exklusiv ist der nicht mehr!)