und sind dankbar, wenn wir, aus welchen Gründen auch immer, verspätet in Frankfurt landen, dann möglicherweise noch nach Bremen kommen können.
Was die Ausnahmeregelungen, die wir beschlossen haben, angeht, Sie haben selbst in Ihrem Antrag gesagt, die vorgeschriebenen Nachtflugbeschränkungen sind einzuhalten – so heißt es in dem vorherigen Antrag – und Ausnahmen nur in zwingenden Fällen zu genehmigen. Genau das geschieht doch! Hier landet doch kein Flieger in dieser Nachtzone, wenn es nicht einen zwingenden Grund dafür gibt. Insofern finde ich, Sie berücksichtigen hier zu wenig, dass der Flughafen für uns alle attraktiv ist und im Übrigen auch viele Arbeitsplätze an diesem Flughafen hängen. Die bremische Wirtschaft ist auf ihn angewiesen, insofern müssen wir einen Interessenausgleich verfolgen und dürfen die Wettbewerbsfähigkeit des Bremer Flughafens nicht aus den Augen verlieren.
Wenn Sie hier schreiben, dass Sie die Gebühren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung empfindlich erhöhen wollen, dann müssen Sie sich auch überlegen, wen Sie damit dann empfindlich treffen und ob es eigentlich gut und sinnvoll ist für die Arbeitnehmer, die Fluggäste, die spät kommen, oder die Homecarrier, die das dann betrifft. Sie müssen sich auch überlegen, ob Sie Ryanair und die Abendflüge aus Frankfurt hier eigentlich behalten wollen! All das kann man dadurch gefährden, dass man hier immer höhere Hürden für die Nachtzeit errichtet.
Bei allem Verständnis für die Anwohner müssen wir dieses andere Thema auch behandeln. Ich gehe davon aus, dass das in der Wirtschaftsdeputation dann geschehen wird und dass die Wirtschaftsdeputierten diesen Interessenausgleich verantwortlich vornehmen werden. Wir stimmen Ihrer Überweisung zu und hoffen, dass etwas Vernünftiges dabei herauskommt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich bei dem Antrag der LINKEN in Teilen gefragt, ob Sie es nicht verstehen
oder ob Sie es bewusst in die falsche Richtung zu drehen versuchen. Ich lese Ihnen nur einmal einen Satz vor. Sie verweisen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und sagen, das habe in der Nachtzeit, in den Nachtrandstunden die Zahl der Flüge am Frankfurter Flughafen auf 133 Flüge pro Jahr begrenzt. Falsch! Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zahl der Nachtflüge am Frankfurter Flughafen auf die Zahl von 133 Flüge pro Nacht begrenzt. Pro Nacht! Es ist vielleicht aus Ihrer Sicht nur ein kleiner Unterschied,
wenn man den ganzen Tag mit großen Zahlen arbeitet. Es ist aber möglicherweise, wenn man sachlich in der Debatte darstellen will, was das Problem ist, ein großer Unterschied, Herr Rupp!
Das setzt sich dann auch über die Bemerkung fort, es gehe darum, mit den Gebühren, die erhoben würden, die Anwohner zu schützen. Ich habe in der Debatte im November des Jahres 2011, die wir hier in der Bremischen Bürgerschaft geführt haben – und das, was da beschlossen worden ist, setzt der Senat um –, darauf hingewiesen, wenn Sie Gebühren für Genehmigungen erheben, wird das nicht die Zahl der Nachtflüge reduzieren, wenn Sie für Nachtflüge Gebühren erheben, egal wie Sie die am Ende staffeln, wird das nicht die Zahl der Nachtflüge reduzieren. Es soll sozusagen ein negativer Anreiz sein, damit die Flugunternehmen sagen, wir versuchen, pünktlich zu den Slots in den Flughafen hineinzukommen. Ich habe das beim letzten Mal auch vorgetragen. Sie lesen es vielleicht auch noch einmal im Protokoll nach. Ich könnte es hier ausführlich machen, ich will aber nicht alle, die hier sitzen, damit langweilen.
Wenn man sich die Zahlen anschaut und dann den Bremer Flughafen mit dem Frankfurter Flughafen vergleicht: Der Frankfurter Flughafen hat 46 000 Nachtflüge im Jahr. Der Bremer Flughafen hat 46 000 Flüge überhaupt. Im Jahr 2010 hatten wir 2 559 Nachtflüge und haben im Jahr 2011 2 043 Nachtflüge gehabt, also einen deutlichen Rückgang. In diesem Jahr haben wir von Anfang des Jahres bis Juni 849 Nachtflüge gehabt. Wenn Sie sich dann die Mühe machen würden, Herr Rupp – ich weiß, dass es, wenn man schon an so einfachen Zahlen scheitert wie den 133 Nachtflügen in Frankfurt, vielleicht schwierig ist –,
sich anzuschauen, auf welche Stunden diese Nachtflüge entfallen, weil wir dann nämlich der Realität und der Wahrheit noch näher kommen, dann stellen Sie fest, dass von den 2 043 Nachtflügen im Jahr 2011 auf die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 22.30 Uhr 1 596 Flüge entfallen, auf die Zeit von 22.30 Uhr bis 0.00 Uhr 409 Nachtflüge im gesamten Jahr und auf die Zeit zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr 38 Flüge. Sie haben in Ihrem Antrag ebenfalls darauf hingewiesen, dass durchschnittlich 5,6 Flugzeuge die Flugschneisen über die Stadtteile Huchting, Neustadt, Kattenturm, Obervieland bis nach Hemelingen nutzen würden. Wenn Sie sich damit beschäftigen würden, wie auf diesem Flughafen die Flugzeuge landen und starten, hätten Sie festgestellt, dass sie in die eine Richtung starten und aus der anderen Richtung landen. Sie hätten also festgestellt, dass sich diese 5,6 Flugzeuge überhaupt nicht in einer Schneise ergeben können, sondern dass sie sich insgesamt an Flugbewegungen in der Nacht ergeben. Ich finde, so viel Präzision ist schon notwendig, wenn man sich eines ernsthaften Themas, das Beeinträchtigungen für Bürgerinnen und Bürger bedeutet, sachlich annehmen will. Wenn wir das dann so faktenbasiert in der ruhigen und sachlichen Art, in der ich das gern mache, weitermachen, kommen wir nach meiner festen Überzeugung auch zu guten Ergebnissen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Es ist hier Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen beantragt worden.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/461 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/547, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, der das Ziel hat, den illegalen Transport von Elektroschrott über Bremer Häfen besser und effizienter zu kontrollieren und damit auch zu minimieren.
Wenn ich mich jetzt hier im Plenarsaal umsehe, dann sehe ich eine Vielzahl von Laptops, Tablet-PCs und Handys, die gerade benutzt werden. Wir alle arbeiten mit elektronischen Geräten, und selbst ich, die ich nun wirklich nicht solch ein Elektronikfreak bin, habe mein uraltes Handy vor kurzem gegen ein Smartphone ausgetauscht.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Deswegen strahlt sie jetzt auch immer!)
Zu Hause werden die Röhrenbildschirme durch Plasmafernseher ersetzt, und nach ein paar Jahren werden die Computer ausgetauscht. Wie man sich
vorstellen kann, entsteht dabei eine Menge Elektroschrott. Das, was wir vielleicht als Vorteil oder auch als Trend in der modernen Technologie sehen, erkaufen wir – und das muss man ehrlicherweise dann auch sehen – auf Kosten der Gesundheit vieler Menschen. Es fängt, Herr Senator Dr. Lohse hat in der Kreislaufwirtschaftsdebatte auf den Life Cycle hingewiesen, bei der Produktion, bei den Rohstoffen, bei der Rohstoffgewinnung an und hört bei der Entsorgung auf.
Wenn wir uns die Rohstoffe ansehen, so braucht man für die Produktion von Handys spezielle Mineralien, zum Beispiel Coltan. Ich erinnere mich noch sehr gut an eine sehr emotionale Debatte von vor drei Jahren, glaube ich, hier im Haus. Eine Menschenund Frauenrechtlerin aus dem Kongo hat über ihre Erlebnisse dort berichtet. Kinder holen aus ungesicherten Minen dieses Coltan heraus, und im Kongo wird von diesem Geld ein Krieg finanziert, der seit 15 Jahren andauert und bis heute fünf Millionen Menschen getötet hat. Meine Damen und Herren, das sollten wir uns auch beim Kauf von Elektrogeräten immer vor Augen halten!
Der Life Cycle hört bei der Entsorgung auf. In Deutschland wird ein Aufkommen von jährlich zwischen einer Million und 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott prognostiziert. Wir wissen alle, Elektroschrott gehört nicht in den Hausmüll, im Gegenteil! Im Elektroschrott sind Wertstoffe enthalten, zum Beispiel Kupfer, die recycelt und wiederverwertet werden können. Wenn die Elektrogeräte fachgerecht gesammelt und entsorgt werden, dann ist das auch kein Problem. Ich preise da jetzt die Bremer Recyclinghöfe an. Wenn man sich aber allein das bremische Branchenbuch anschaut, wird man feststellen, dass es eine Vielzahl von Unternehmen gibt, die Elektroschrott einsammeln. Mit diesem Müll kann man richtig Geld verdienen. Leider wird der Elektroschrott nicht immer fachgerecht aufgearbeitet. Er wird nach Afrika, nach China und nach Ostasien verschifft, wo die Wertstoffe unter gesundheitsschädlichen Bedingungen und oft von Kindern am offenen Feuer – es gibt da sehr beeindruckende Bilder, zum Beispiel aus Ghana – gewonnen werden. Experten schätzen, dass jedes Jahr mindestens 100 000 Tonnen Elektroschrott aus Deutschland nach Afrika exportiert werden.
Meine Damen und Herren, ich will nicht, dass Elektroschrott nach Afrika oder sonst wohin in die Welt exportiert wird, und zwar illegal, und dort unter unmenschlichen Umständen von Kindern auseinandergenommen wird, die schwerste gesundheitliche Schäden davontragen, und mit dem es auch eine extreme Umweltproblematik gibt.
Was kann man dagegen tun? Ich möchte, dass wie in anderen Häfen die Kontrollen effizienter durchgeführt werden. Dazu gehört, dass die Polizei, die bis