Frau Bürgermeisterin, stimmt es noch, was im Finanzbericht von 2011 bis 2015 steht, nämlich dass wir im Jahr 2012 134 Millionen, im Jahr 2013 118 Millionen und im Jahr 2014 105 Millionen Euro Abstand zur sogenannten Sanierungsgrenze, also Reserven im Haushalt haben, bevor wir den Sanierungskurs gefährden?
Ich komme gleich noch dazu! Diese Zahlen stimmen natürlich, alle Zahlen aus meinem Haus stimmen. Wir müssen sie dem Stabilitätsrat melden, und ich achte sehr darauf, dass es richtig ist. Ich sage dazu gleich noch einmal etwas.
Sie haben mich des Öfteren darauf hingewiesen, dass Dinge, die im letzten Jahr scheinbar unverrückbar waren, sich durch aktuelle Ereignisse durchaus ändern können. Deswegen frage ich, ob das heute auch noch so ist und ob Sie in diesem Jahr die 134 Millionen Euro, die Sie Abstand haben zur Sanierungsgrenze, ausgeschöpft haben oder nicht.
Bürgermeistern Linnert: Ich gehe nach den jetzigen Zahlen davon aus, dass die Zahlen noch ansteigen werden, so wie Sie es möglicherweise im Haushaltsausschuss und auch im Controllingbericht wahrgenommen haben. Ich sage aber gleich noch etwas zu dem Charakter dieses Abstands. Es ist in der Tat richtig, die Kreditaufnahme, die uns die ursprüngliche Verabredung mit den anderen Bundesländern und dem Bund erlaubt hat, also diesen sogenannten Sicherheitsabstand erreichen wir nicht. Darüber bin ich ziemlich froh. Ich sage aber gleich noch, wie wir damit umgehen wollen. Es ist in der Tat so, dass der Sicherheitsabstand existiert und sich möglicherweise – warten wir einmal die Steuerschätzung im November ab! – auch ganz positiv entwickelt hat.
Zur CDU will ich gern sagen, dass sie sich ja eigentlich immer auch gleich einen weißen Fuß machen möchte. Woanders wird dann mit großem Getöse erzählt, dass wir nicht genug sparen oder nicht genug investieren. Hier haben wir jetzt nicht genug für Bildung ausgegeben. Darauf wird, glaube ich, niemand mehr hereinfallen, dass man das, was Sie hier machen, einfach nicht unter einen Hut bringen kann.
und Infrastruktur, leidenschaftlich verteidige, weil es nämlich zwei Effekte hat. Wir machen damit eine ganze Reihe sinnvoller Dinge, die übrigens die CDU in den entsprechenden Deputationen in aller Regel auch mit beschließt. Es geht darum, dass man in Zeiten von sehr knapp gestrickten Haushalten keinerlei Spielräume hat, um Umbauprozesse, die wir aber notwendigerweise brauchen, weil wir uns reformieren müssen – –. Das betrifft insbesondere unsere eigene Verwaltung. Deshalb war es gerade wichtig für die Regierung, einen kleinen Teil des Sicherheitsabstands – daher haben wir das nämlich genommen – zu nehmen, um zu sagen, wir können es uns im Moment erlauben, Dinge, die nur übergangsweise haushaltswirksam, sind zu machen.
Es ist nicht so, dass dieses Geld übrig ist, sondern es ist bis auf einen Betrag von 570 000 Euro festgelegt, der noch nicht durch Beschlüsse hinterlegt ist. Dieser Betrag ist für die Oberschule Roter Sand, und da will ich auch nicht, dass das eingespart wird, sondern das ist eine Verabredung, dass wir das machen. Es gibt keinen Rest in dem Bereich, und außerdem haben diese Mittel – das wurde schon mehrfach gesagt – die unangenehme Eigenschaft, dass sie nur einmalig zur Verfügung stehen. Wenn ich davon Lehrerinnen und Lehrer bezahle, dann stehe ich in den Jahren 2014 und folgende völlig auf dem Schlauch, und das kann hier in der Tat auch niemand wollen.
Auch die Idee mit dem Nachtragshausalt trägt nicht, Herr Rupp. Wir haben eine klare Auflage vom Stabilitätsrat, dass Mehreinnahmen und Minderausgaben – wir können gleich noch einmal über den Zinstopf reden – nicht für Mehrausgaben verwendet werden dürfen, mit einer einzigen Ausnahme, und die habe ich hier schon genannt, nämlich dass wir wie versprochen die Tariferhöhungen, wenn der Tarifabschluss im Jahr 2013 feststeht, mit einem Nachtragshaushalt hier oben auf die Eckwerte legen werden.
Die Zinseinsparungen, die im Controllingbericht ausgewiesen werden, sind von einem Betrag, der insgesamt über 600 Millionen Euro beträgt, im Moment 17 Millionen Euro, also 4,6 Prozent zum Halbjahr möglicher Zinsminderausgaben. In der Tat handelt sich um Geld, bei dem ich mir, weil wir dort eine Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers haben, vorstellen kann, dass wir damit Haushaltsprobleme lösen werden, die allerdings – die Zinsausgaben werden dann in den nächsten Jahren auch wieder bezahlt werden müssen – auch nur für Ausgaben eingesetzt werden, die nur kurzfristig, also nur für diese beiden Haushaltsjahre, anfallen.
Ich will Sie jetzt nicht mit Haushaltrisiken langweilen, das möchte sowieso niemand so richtig gern hören, aber das Geld für die Zwischenfinanzierung der versprochenen zusätzlichen Bildungsausgaben kann ich mir nicht drucken. Dasselbe gilt für die Risiken, die wir in den Krankenhäusern haben – darüber haben wir gestern gesprochen –, oder auch für so profane
Dinge wie das Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz, was sich so natürlich nicht im Haushalt befindet, das wir aber bezahlen werden müssen.
Der Senat und die die Regierung tragenden Fraktionen haben Verabredungen getroffen, und die stehen im Haushalt. Ob es mir selbst jeden Tag gefällt oder nicht, eine sehr wichtige Aufgabe der Finanzsenatorin ist, darauf zu achten, dass ein Haushalt eingehalten wird. Die Verabredungen, die sich in Gesetzesform befinden, die von Ihnen hier beschlossen wurden, müssen eingehalten werden. Natürlich kann es sein, dass sich im laufenden Haushalt – ich habe auch schon auf Dinge hingewiesen – herausstellt, dass Probleme noch gelöst werden müssen. Da arbeitet der Senat konstruktiv zusammen, aber dieses Gesetz, das Haushaltsgesetz, ist das vornehmste Recht des Parlaments, und es ist wichtig, dass das auch so akzeptiert wird.
Wenn wir ein anderes Gesetz wollen, dann müssen wir eine neue Verabredung treffen. So ist jedenfalls die Spielregel, und das gilt auch für die mittelfristige Finanzplanung, ich glaube, von den LINKEN ist es gekommen, dass wir sie ändern sollen. Wir ändern sie jedes Mal, wenn wir einen neuen Haushalt beschließen, weil es in der Tat richtig ist, dass sich Änderungen immer im laufenden Jahr ergeben, und die werden dann eingearbeitet. Wenn wir zu neuen Umschichtungen im Haushalt kommen, dann werden die auch immer dann in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen, wenn sie strukturell wirken, also in den nächsten Jahren auch finanziert werden müssen. So sind sie, wenn wir zu bildungs- und finanzpolitischen Veränderungen bei den Haushalten 2014 und 2015 kommen, selbstverständlich auch Teil der Finanzplanung, die im Übrigen auch wie alles andere, was wir hier machen, nach Berlin gemeldet wird.
Noch einmal: Ein Schwerpunkt im Bildungsbereich heißt nicht, dass alle Schleusen geöffnet werden können, das können wir hier leider nirgendwo. Wir können das Geld nicht drucken, sondern wir müssen in allen Bereichen sorgfältig damit umgehen. Der Personalhaushalt ist der einzige Ausgabenblock, der in den nächsten Jahren ansteigt, und jeder, der sich daran zu schaffen macht und ihn insgesamt ausweiten möchte, muss wissen, dass wir es dann investiv oder konsumtiv einsparen müssen. Wenn wir es innerhalb der Personalhaushalte machen, wird es zulasten der Polizei, des Stadtamtes, der Justiz, der Finanzämter und all dem, was da noch ist, gehen. Das ist auch kein Vergnügen.
Insofern finde ich es aus meiner Sicht richtig und vertretbar, dass wir auch im Bildungsbereich das tun, was wir überall tun müssen, nämlich sehr verantwortlich und sparsam mit den Ressourcen umgehen. Nachsteuerungen sind immer möglich, möglichst im Konsens und natürlich mit belastbaren Zahlen, die uns helfen, Projektionen für die nächsten Jahre herzustellen. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/515 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Ziffer 6 des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/565 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über die Ziffern 1 bis 5 und 7 des Antrags der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 18/565 abstimmen. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt worden.
Wer den Ziffern 1 bis 5 und 7 des Antrags der Fraktion der CDU seine Zustimmung geben, sich dazu seiner Stimme enthalten oder sein Nein signalisieren möchte, den bitte sehr herzlich, deutlich mit Ja, Nein oder Enthaltung zu antworten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für drei Minuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Ich gebe Ihnen nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Mit Ja haben gestimmt 26 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 51 Abgeordnete, Stimmenthaltungen 0 Abgeordnete. Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffern 1 bis 5 und 7 des Antrags ab. Damit lehnt die Bürgerschaft (Landtag) den gesamten Antrag ab.