Welcher Anteil von Patienten in bremischen Krankenhäusern leidet derzeit an Demenz, und wie wird sich diese Zahl bis zum Jahr 2020 entwickeln?
Welche Vorkehrungen hat der Senat getroffen, um Ärzte und Pflegepersonal in den Krankenhäusern in Bremen und Bremerhaven auf den zu erwartenden deutlichen Anstieg von Patienten mit Demenz vorzubereiten und zu schulen?
Wie beurteilt der Senat die alters- und demenzgerechte Umgestaltung von Krankenhäusern, und plant er, solche Maßnahmen auch in Bremen und Bremerhaven umzusetzen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2011 waren circa acht Prozent, 6 718 Fälle, der über 60-jährigen Patientinnen und Patienten, die vollstationär in Bremer Krankenhäusern behandelt wurden, an einer Demenz erkrankt. Eine Prognoseberechnung, die ausschließlich demografiebedingt ist, ermittelt bis zum Jahr 2020 einen Anstieg um 20 Prozent, dies bedeutet rechnerisch 8 061 Demenzkranke. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Umstands, dass die Versorgung Demenzerkrankter sich in den Fallpauschalen noch nicht hinreichend abbildet, nicht nur ein fachliches und organisatorisches, sondern natürlich auch ein ökonomisches Problem.
Zu Frage 2: Die Bremer Landesinitiative Demenz „LinDe“ hat im Sommer 2011 eine schriftliche Befragung von Leitungskräften in den Bremer Krankenhäusern durchgeführt und einen Bericht vorgelegt. Ziel der schriftlichen Befragung war es, neben der Einschätzung, wie relevant die Versorgung von Demenzerkrankten im Arbeitsalltag der Krankenhäuser ist, differenzierte Daten zur institutionellen Umsetzung und Gestaltung der Versorgung dieser Patientengruppe zu erheben sowie Ansätze für Verbesserungen zu eruieren.
Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Befragung eine Priorisierung der wichtigsten Maßnahmen, die in der Zukunft kurz-, mittel- beziehungsweise langfristig umgesetzt werden sollen, vorgenommen. Diese betreffen unter anderem die Qualifizierung der Beschäftigten, die Entwicklung und Einführung spezifischer Beschäftigungsprogramme für Demenzkranke, die Einführung von gezielter Angehörigenarbeit sowie die räumliche und organisatorische Anpassung der Abläufe an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten. Mit diesem differenzierten Maßnahmenpaket liegt eine fundierte Handlungsgrundlage für die Verbesserung der Versorgung von Demenzpatienten im Akutkrankenhaus im Land Bremen vor.
Krankenhäuser im Land Bremen den Belangen dementer Patienten mit ihrem Bedürfnis nach Fortführung eines selbstbestimmten Lebens Rechnung zu tragen und angemessene Behandlungskonzepte vorzuhalten haben. Wie diese Verpflichtung in den Krankenhäusern umgesetzt wird, soll anhand landesbezogener Qualitätskriterien ab dem Jahr 2014 von der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit abgefragt werden. Die kontinuierlich tagende Arbeitsgruppe der „LinDe“ befragte im Jahr 2012 die Bremer Kliniken nach spezifischen Konzepten der Angehörigenarbeit bei Demenzerkrankten und wertete diese aus. Ergebnis ist hier, dass bislang wenige Konzepte für Angehörigenarbeit entwickelt wurden.
Derzeit konzipiert „LinDe“ ein modularisiertes Ausbildungsprogramm für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bremer Krankenhäuser und plant, dieses Programm im Jahr 2013 rotierend an allen Bremer Krankenhäusern anzubieten. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser im Land Bremen Anregungen und ein Diskussionsforum über Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, veranstaltete „LinDe“ mit Unterstützung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit im Jahr 2010 ein gut besuchtes Fachsymposium und Workshops. Einzelne Krankenhäuser, zum Beispiel das Klinikum BremenOst, führten in den folgenden Jahren ähnliche Veranstaltungen durch. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie sagten am Anfang, dass es noch nicht so weit ist, dass die Demenzversorgung in DRG-Fallpauschalen abgebildet ist. Natürlich ist es dann eine Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, wo die „Experten“ sitzen, um die Fallpauschalen, ich sage einmal, neu zu bewerten. Gibt es schon Hinweise, wann wir damit rechnen können, dass es eventuell zu einer Einbindung von Demenzversorgung in die DRG-Fallpauschalen gibt?
Nein, es gibt keine. Ich glaube, dass dieses Problem noch nicht wirklich in dem Ausmaß, wie ich es hier dargestellt habe, auf Bundesebene erkannt worden ist.
Frau Senatorin, Sie haben gesagt, dass ab dem Jahr 2014 anhand landesspezifischer Qualitätskriterien diese Abfrage zur Umsetzung der Verpflichtung in den Krankenhäusern durchgeführt werden soll. Existieren diese Qualitätskriterien bereits? Wenn
ja, wer hat sie entworfen, oder wenn nein, wer wird an der Entwicklung dieser Qualitätskriterien beteiligt sein?
Das macht die Abteilung und eine Arbeitsgruppe der „LinDe“, die sich auch gemeinsam auf Kriterien verständigen. Ich denke, wir werden sie der Deputation rechtzeitig vorstellen, weil es natürlich dann auch eine Verständigung auf Qualitätsstandards ist.
Die fünfte Anfrage steht unter dem Betreff „Berufliche Zukunft der früheren Schlecker-Beschäftigten weiterhin ungewiss“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bernhard, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie viele der im Land Bremen entlassenen 138 Schlecker-Beschäftigten haben inzwischen im Arbeitsamtsbezirk Bremen wieder einen Arbeitsplatz gefunden?
Zweitens: Wie viele der 90 Prozent als Einzelhandelskauffrauen ausgebildeten ehemaligen SchleckerBeschäftigten konnten dabei in eine ihrer Qualifikation entsprechende sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle vermittelt werden?
Drittens: Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um den ehemaligen Schlecker-Beschäftigten wieder zu einem neuen Job zu verhelfen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Da das Monitoring der Bundesagentur für Arbeit zum Verlauf der Insolvenz der Firma Schlecker auf Basis der Agenturen erfolgt, lassen sich nur Aussagen treffen, die sich auf die Agenturbezirke Bremen und Bremerhaven beziehen.
Insgesamt haben sich 206 ehemalige SchleckerBeschäftigte bei den Agenturen und Jobcentern in Bremen und Bremerhaven gemeldet. Davon haben bisher 69 Personen, also 33,5 Prozent, wieder eine Beschäftigung aufgenommen. Darüber hinaus haben sich 18 Personen aus unbekannten Gründen abgemeldet. Ob auch diese Personen eine Beschäftigung aufgenommen haben, ist nicht bekannt.
Im Agenturbezirk Bremen haben sich 143 ehemalige Schlecker-Beschäftigte bei der Agentur oder beim Jobcenter gemeldet. Davon haben bisher 51 Personen, 35,7 Prozent, wieder eine Beschäftigung. Im Agenturbezirk Bremerhaven sind inzwischen wieder 18 der 63 ehemaligen Schlecker-Beschäftigten, das sind 28,6 Prozent der bei Agentur oder Jobcenter registrierten ehemaligen Schlecker-Beschäftigten, wieder beschäftigt. Zum Arbeitsort lassen sich keine genauen Angaben machen, Stichproben haben jedoch ergeben, dass nahezu sämtliche Beschäftigungsaufnahmen im jeweiligen Agenturbezirk beziehungsweise direkt angrenzend, zum Beispiel in Brinkum, erfolgten.
Zu Frage 2: Nach Auskunft der Agenturen Bremen und Bremerhaven sind nahezu sämtliche ehemaligen Beschäftigten wieder im Einzelhandel tätig. Weitere Angaben sind dazu nicht möglich, da der Ausbildungsberuf nicht erfasst wird. Hierbei sei angemerkt, dass etwa ein Viertel der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten, die sich bei der Agentur oder beim Jobcenter in Bremerhaven gemeldet haben, über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Im Agenturbezirk Bremen beträgt dieser Anteil circa ein Drittel der gemeldeten Personen. Zudem liegen keine Informationen zur Arbeitszeit der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber vor. Damit ist nicht bekannt, inwieweit Beschäftigte, die bei ihrem vorherigen Arbeitgeber Schlecker eine Vollzeitstelle hatten – dies trifft nur auf einen Teil zu – wieder einen Arbeitsplatz in Vollzeit haben.
Zu Frage 3: Die Beratung, Betreuung und Vermittlung von Arbeitsuchenden, somit auch von ehemaligen Beschäftigten der Firma Schlecker, obliegt den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern im Land Bremen. Grundsätzlich stand und steht den ehemaligen Schlecker-Beschäftigten das gesamte Spektrum des Maßnahmeangebots der Agenturen für Arbeit sowie der Jobcenter zur Verfügung. Damit sind alle Angebote – auch Maßnahmen, die gemeinsam mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen gefördert werden – von Hilfen zur direkten Arbeitsaufnahme, wie zum Beispiel Eingliederungszuschüsse bis hin zu abschlussorientierten Qualifizierungen, abgedeckt. Bei abschwächender Arbeitskräftenachfrage konnte bisher ein Drittel der ehemaligen SchleckerBeschäftigten vermittelt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Reduzierung von zusätzlich eingeführten Erzieherklassen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Welche Auswirkungen hat der derzeitige Engpass im Haushalt der Bildungssenatorin auf die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Land Bremen?
Wie will der Senat vor dem Hintergrund einer Rückführung der ohnehin schon wenigen Ausbildungsplätze und eines knappen Bewerbermarkts den durch den neuen Rechtsanspruch wachsenden Bedarf von Erzieherinnen und Erziehern im Land Bremen decken?
Welche Maßnahmen plant der Senat, um im Land Bremen trotz Haushaltsengpässen zukünftig ausreichend Erzieherinnen und Erzieher auszubilden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Ausbildungskapazität an den drei Fachschulen für Sozialpädagogik wurde in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 wegen eines Mehrbedarfs an ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern kurzfristig um jeweils eine Klasse erhöht. Für das Schuljahr 2013/2014 ist eine Fortsetzung dieser Kapazitätserhöhung nicht vorgesehen. Durch die Einrichtung der zusätzlichen Klassen werden in den Jahren 2013 und 2014 voraussichtlich circa 60 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich die Ausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik beenden.
Zu Frage 2: Da die Bewerberzahlen zurzeit die Anzahl der angebotenen Plätze an den Fachschulen für Sozialpädagogik übersteigen, ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass die vorhandene Ausbildungskapazität voll ausgeschöpft werden kann. Zudem soll zukünftig die Attraktivität der Ausbildung insbesondere durch eine Neugestaltung der Zugänge für Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife weiter gesteigert werden. Der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen im Land Bremen wird jedoch nicht ausschließlich durch Absolventen der bremischen Fachschulen für Sozialpädagogik, sondern auch durch bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher sowie Absolventen anderer Bundesländer gedeckt. Der durch die Einführung des Rechtsanspruchs entstehende Personalbedarf in den Einrichtungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.
Zu Frage 3: Über die zukünftige Entwicklung der Ausbildungskapazitäten im Land Bremen muss vor dem Hintergrund der dann vorhandenen Bedarfe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben gesagt, dass der zusätzliche Bedarf nicht beziffert werden kann. Ich bitte Sie, sich diesbezüglich die alten Unterlagen durchzusehen oder sich mit Ihrer Senatskollegin Frau Stahmann in Verbindung zu setzen. Diese hat im Jahr 2008 bereits mitgeteilt, dass im Jahr 2013 280 Erzieherinnen und Erzieher fehlen werden, auch das Deutsche Jugendinstitut hat das festgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie noch einmal: Ist es aus Ihrer Sicht weiterhin gerechtfertigt, wenn 280 Personen fehlen, nur 60 zusätzliche Erziher oder Erzieherinnen auszubilden und dann diese weiteren Klassen für die nächsten Jahre einzustellen, obwohl wir die Betreuung im Bereich der unter Dreijährigen weiter ausbauen werden?