Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Verwendung der durch die Gewinnabschöpfung erlangten Gelder“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.
Erstens: Wie hoch sind die Summen, die nach den Bestimmungen der Gewinnabschöpfung und Rückgewinnungshilfe seit 2008 von den Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten erlangt wurden?
Zweitens: In welcher Höhe wurden Gelder aus der Gewinnabschöpfung jeweils auf die Ressorts Inneres, Soziales und Justiz verteilt, so wie es ein Beschluss des Senats vom 6. Juli 2004 vorsieht?
Drittens: Wann genau erfolgten seit 2004 die Überweisungen an das Innenressort, und wie wurde das Geld innerhalb des Ressorts verwendet?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In den vergangenen Jahren wurden folgende Einnahmen aus der Gewinnabschöpfung erzielt: im Jahr 2008 140 329,82 Euro, im Jahr 2009 68 345,12 Euro, im Jahr 2010 207 395,27 Euro und im Jahr 2011 206 094,32 Euro.
Für die Rückgewinnungshilfe wurden von der Polizei folgende Summen vorläufig gesichert: im Jahr 2008 1 218 395 Euro, im Jahr 2009 668 152 Euro, im Jahr 2010 659 810 Euro und im Jahr 2011 99 695 Euro. Über die endgültig gesicherten Werte zur Rückgewinnungshilfe können keine Aussagen getroffen werden, da statistische Rückmeldungen hierzu nicht vorliegen.
Zu Frage 2: Bisher sind noch keine Gelder verteilt worden. Aus diesem Grund soll jetzt mit einer Vereinbarung zwischen den Ressorts Justiz, Inneres, Soziales und Finanzen das Projekt fortgesetzt und damit die Verteilung der Gelder ermöglicht werden.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass es einen Beschluss des Senats aus dem Jahr 2004 gibt, der die Verteilung der Gelder vorsieht, unter anderem auch für die Opferhilfe und für die Polizei, die damit besser ausgestattet werden können, und seit dem Jahr 2004 sind noch keine Gelder ausgeschüttet worden?
Der Beschluss des Senats ist damals befristet gewesen. Es ist so gewesen, dass die Übertragung der Haushaltsmittel durch das Innenressort beantragt werden muss, das ist nicht beantragt worden. Es ist auch so vorgesehen, dass zunächst einmal gewisse Beträge im Justizressort bleiben, das ist eine Regelaufgabe bei der Polizei, und wir haben damals in dem Projekt beabsichtigt, diese Regelaufgabe zu verstärken. Es sollten wesentlich mehr Mittel der Gewinnabschöpfung erzielt werden, dort sind im Innenressort vier Personen beschäftigt gewesen, und dann sollten fünf weitere Personen beschäftigt werden, um deutlich höhere Beträge einzubringen. Die ersten Erträge waren relativ niedrig, und deshalb ist das sozusagen haushaltsmäßig nicht beantragt worden.
Wir haben jetzt beschlossen, obwohl es eigentlich abgelaufen war, das Projekt fortzusetzen. Es ist ganz klar: Wir wollen die Gewinnabschöpfung verstärken. Man muss davon ausgehen, vier Personen sind dort bisher beschäftigt gewesen, und ursprünglich waren fünf weitere Personen beabsichtigt. Die Vereinbarung haben wir jetzt mit einer Zusatzvereinbarung, einer Evaluation und einem strikten Controlling abgeschlossen, um die Beträge zu erhöhen. Sie müssen sich vorstellen, da müssen neun Personen beschäftigt werden. Was kann man an Gewinnabschöpfungen erwarten? Ordentliche Erträge, es ging um zusätzliche Beträge, die eingebracht werden sollten!
Gleichwohl ist es so, Herr Staatsrat, dass dem Senator für Inneres 70 Prozent der Gelder zustehen würden. Wird das Geld aus den vorherigen Jahren nun rückwirkend ausgezahlt?
Rückwirkend geht das natürlich nicht, abgeschlossene Haushaltsjahre kann man nicht rückwirkend abwickeln. Das muss vom Innenressort beantragt werden – so jetzt auch die Vereinbarung, die wir getroffen haben –, und wenn es beantragt wird, dann erfolgt das. Ich muss aber noch einmal betonen: Es geht sozusagen um zusätzliche Erträge, die wir erzielen wollen, wir wollen alle mehr Gewinnabschöpfung. Wenn Sie die Beträge, die ich vorgetragen habe, in Relation zu der Zahl der eingesetzten Personen setzen, dann merken Sie, dass sie noch relativ gering sind. Das, finde ich nicht zufriedenstellend, wir wollen mehr Gewinnabschöpfung, das ist ganz klar. Deshalb haben wir jetzt auch eine ganz klare Vereinbarung zum Controlling und zur Evaluation getroffen. Die Beträge sollen erhöht werden, weil sich der zusätzliche Personaleinsatz auch lohnen soll. Diese 70 Prozent, die an das Innenressort gehen sollen, sollen dorthin gehen, damit das Personal dort eingesetzt wird und wir durch zusätzliches Personal mehr Gewinnabschöpfung erreichen. Das ist das Ziel, das wir auch gemeinsam formuliert haben. Wir haben jetzt die Vereinbarung verlängert und richtig in Kraft gesetzt, das ist jetzt gerade unterschrieben worden. Das Ziel ist ganz klar, in dem Bereich mehr zu machen. Sie wissen, wir haben einen Schwerpunkt im Bereich Wirtschaftskriminalität, und da ist die Gewinnabschöpfung auch ein zentraler Punkt. Das ist wichtig, und da müssen die Anstrengungen verstärkt werden. Die bisherigen Beträge sind aus meiner Sicht noch zu niedrig für den Einsatz des Personals, das wir dort vereinbart haben.
Ich muss noch einmal nachfragen, Herr Staatsrat: Die Gelder, die durch die Gewinnabschöpfung erzielt werden, sind ja nicht nur für die möglichen zusätzlichen Stellen bei der Polizei, sondern natürlich auch für die Opferhilfe. Oder andersherum gefragt: Wie viel Geld ist denn in den letzten Jahren aus dieser Gewinnabschöpfung an die Opferhilfe geflossen?
Euro vorgesehen gewesen ist, wenn wirklich zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Das ist auch nicht abgerechnet und auch nicht beantragt worden. Es muss haushaltsmäßig beantragt werden, weil die Haushaltsmittel im Justizressort eingenommen werden, und dort sind sie auch zugeordnet. Hier geht es im Grunde um die Verteilung zusätzlicher Haushaltsmittel, die angestrebt sind. Das muss jeweils beantragt werden, und das ist auch nicht erfolgt. Die Mittel für die Opferhilfe sind direkt vom Sozialressort gezahlt worden. Es ist nicht so, dass da nichts geleistet wurde. Es ist geleistet worden, aber durch das Sozialressort.
Können Sie mir sagen, wie viele Polizeibeamte und Staatsanwälte im Land Bremen derzeit mit der Gewinnabschöpfung beschäftigt sind?
Bei der Polizei! Bei der Staatsanwaltschaft haben wir eine spezialisierte Zuständigkeit, und ich habe der Staatsanwaltschaft zugesichert, wenn die Beträge der Gewinnabschöpfung deutlich steigen – also jetzt nicht 200 000 Euro, sondern Hamburg hat zum Beispiel Beträge im zweistelligen Millionenbereich eingenommen –, dann werden wir auch in der Staatsanwaltschaft verstärken. Bisher haben wir eine spezialisierte Zuständigkeit, die funktioniert auch, und wenn die Beträge steigen, dann werden wir auch in der Staatsanwaltschaft das Personal verstärken.
Abg. Timke: (BIW): Sie haben vorhin die Zahlen der Gewinnabschöpfungen und der Rückgewinnungshilfen genannt. Dabei fiel mir auf, dass die Zahl für das Jahr 2009 sehr gering war im Gegensatz zu den anderen Zahlen. Wissen Sie, woran das lag?
Das kann ich nicht sagen. Ich kann Ihnen sagen, wenn man die Zahlen ab dem Jahr 2004 betrachtet, waren es teilweise minimale Zahlen. Wir hatten auch Jahre, in denen überhaupt nichts eingenommen wurde. Das erklärt natürlich, warum nicht abgerechnet wird, denn wenn ich nur ein geringes Aufkommen habe, dann lohnt sich die Abrechnung nicht. Das sind einzelne Jahre, aber wir müssen sozusagen am Ball bleiben, die Gewinnabschöpfung stärken und deutlich erhöhen, weil das ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität ist. Das ist ein ganz zentraler Punkt, das liegt uns sehr am Herzen, deshalb ist die Personalverstärkung richtig, aber sie muss sich auch deutlich rechnen.
Herr Staatsrat, es handelt sich hierbei um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, an dem auch der eine oder andere Jurist durchaus scheitern kann. Deswegen meine Frage: Welche zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen haben Sie insbesondere bei der Staatsanwaltschaft angedacht, um die Gewinnabschöpfung in allen Bereichen, also in allen Abteilungen, zu verbessern? Es nützt ja nichts, wenn sie nur in einem Bereich eine Qualifizierung und Spezialisierung hat, sondern es muss ja auch von den anderen Mitarbeitern erkannt werden, dass hier Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung bestehen.
Wir wollen die Fortbildungsmaßnahmen verstärken, das ist ganz klar, aber das Erste ist, dass bei der Polizei auch die Voraussetzungen geschaffen werden, dass wir hinterher in den Verfahren auch wirklich die Beträge einnehmen können. Natürlich verstärken wir das. Ich kann Ihnen sagen, die Fortbildungsmittel im Bereich der Justiz haben wir in den letzten Jahren verdoppelt. Wir können die Personalstärke nicht erhöhen, aber die Fortbildungsmittel sind verdoppelt worden.
Sie sagen, die Fortbildungsmittel seien verdoppelt worden. Wie sieht es denn speziell mit den Fortbildungsmitteln für diesen Bereich, also für die Gewinnabschöpfung, aus? Was steht dort zu Verfügung, und welche konkreten Maßnahmen machen Sie da?
fung. Wir machen einzelne Projekte und Maßnahmen für die Fortbildung in der Gewinnabschöpfung, aber natürlich nicht für spezielle Themen. Natürlich werden wir unsere Bemühungen verstärken, wir müssen auch von anderen Ländern lernen, das muss man ganz deutlich sagen. Wir haben andere Länder, zum Beispiel Hamburg, die relativ hohe Erträge aus der Gewinnabschöpfung haben. Das müssen wir auch erreichen, das muss das Ziel sein.
Wie viele Mitarbeiter, wie viele Staatsanwälte haben Sie denn in der Vergangenheit durch spezielle Fortbildungen qualifiziert?
Das müsste ich jetzt nachfragen, das habe ich nicht im Kopf. Ich bin zwar sehr genau über alle Verwaltungsangelegenheiten meines Ressorts informiert, aber ich kann nicht sagen, wie viele Staatsanwälte in den vergangenen Jahren, genau zu diesem Thema fortgebildet wurden. Das kann ich Ihnen nicht einfach so beantworten.