und es ist darüber hinaus eine Gefahr für alle Beteiligten, weil Infektionskrankheiten – Hepatitis, AIDS – übertragen werden können. Deswegen ist es notwendig, dass wir dieses Thema ernst nehmen und dass wir den Kolleginnen und Kollegen der Polizei in der nächsten Sitzung der Deputation eine klare Antwort darauf geben, wie wir mit diesem Problem umgehen.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Einsatz künstlicher DNA“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Welche vertraglichen Vereinbarungen hat der Senat mit der Firma Selecta getroffen, und wie kam es zur Auswahl dieses Unternehmens, etwa durch eine Ausschreibung?
Zweitens: Welche Kosten sind dem Land, der Stadtgemeinde und der Stadt Bremerhaven durch das Pilotprojekt und durch den Einsatz der künstlichen DNA entstanden?
Drittens: Wie beurteilt der Senat nach Abschluss des Pilotprojekts das im Jahr 2009 ausgegebene Ziel einer nachhaltigen Präventionswirkung, die zu einer deutlichen Reduzierung der Wohnungseinbrüche führen sollte, und wie ist angesichts der mageren Resultate der Probephase eine Weiterführung des Projekts „Künstliche DNA“ zu rechtfertigen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben mit der Firma SelectaDNA International Limited und der Firma Rhi
ne Group BV eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Auswahl der Kooperationspartner erfolgte auf Grundlage einer europaweiten Marktanalyse und nach Durchführung einer Versuchsreihe mit mehreren Produkten von verschiedenen Herstellern.
Zu Frage 2: Der Stadtgemeinde Bremen sind insgesamt Kosten in Höhe von circa 80 000 Euro entstanden. Der Stadtgemeinde Bremerhaven sind insgesamt Kosten in Höhe von 6 400 Euro entstanden. Darüber hinaus wurde ein Großteil der Projektkosten durch den Bremerhavener Polizeiförderverein abgedeckt. Die Mittel wurden unter anderem für die technische Umrüstung von Fahrzeugen zu sogenannten Lockfahrzeugen sowie für die Ausstattung der Streifenbeamten mit kombinierten Weißlicht- und UVTaschenlampen eingesetzt.
Zu Frage 3: An der Zielrichtung, eine nachhaltige Präventionswirkung zu erzielen, wird festgehalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz künstlicher DNA ein Baustein im Rahmen der Bekämpfung der Einbruchskriminalität im Land Bremen ist. Es handelt sich auch um eine zusätzliche Maßnahme der Eigenvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern. – Soweit die Antwort des Senats!
Es ist bekannt, dass die Einbruchskriminalität gerade in ärmeren Stadtteilen steigt. Gesetzt den Fall, wir unterstellen, dass die künstliche DNA tatsächlich eine abschreckende Wirkung hat, ist es ja so, dass sich die Menschen gerade in diesen Wohnbereichen die 80 Euro nicht leisten können. Wie schätzen Sie es auch im Hinblick auf die behauptete Prävention ein, wenn in den Bereichen, in denen sehr viele Wohnungseinbrüche entstehen, die künstliche DNA überhaupt nicht zum Einsatz kommt?
Das Projekt zeigt sehr eindeutig die Grenzen dieser Sicherungsmaßnahmen auf. Überall dort, wo sich Anwohnerinitiativen gebildet haben – das beste Beispiel dafür ist Bremen-Nord –, gibt es in der Tat einen deutlichen Rückgang der Zahl der Wohnungseinbrüche. Es zeigt sich aber auch, dass allein der Einsatz der künstlichen DNA nicht ausreicht, sondern da passiert mehr. Dort wird gemeinsam mit der Polizei ein Projekt organisiert, dort tun sich Anwohner zusammen, und aus dieser gemeinsamen Aktion heraus wird es in der Tat auch möglich sein, vorbeugend etwas zu machen. In den Stadtteilen oder Straßenzügen, in denen es schwierige Nachbarn gibt und die Infrastruktur leidet, sehe ich in der Tat, dass wir auch mit solchen Projekten große Probleme haben, die Bevölkerung zu erreichen. Insofern haben
Kurz nach angezeigten Einbrüchen melden sich auch regelmäßig Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, um diese künstliche DNA zu bewerben. Gibt es Dienstanweisungen hinsichtlich dieser Bewerbung, oder wie wurde das vonseiten der Behörde für die Polizei Bremen geregelt?
Nein, wir haben eine ganz klare Kooperationsvereinbarung geschlossen, zeitlich befristet, die im Oktober dieses Jahres ausgelaufen ist. Wir haben bisher eine klare Ansage gehabt, dass im Bereich der Prävention verschiedene Maßnahmen zwingend notwendig sind. Es reicht nicht allein aus, wertvolle Gegenstände zu markieren, sondern genauso wichtig ist es natürlich auch, dafür zu sorgen, dass die Fenster und Türen gesichert sind. Insofern ist der Ansatz der Polizei breiter angelegt.
Sie haben eben Bremen-Nord erwähnt. Können Sie bestätigen, dass die Polizei dort offen zugibt, dass lange nicht alle Einbrüche in Bremen-Nord in die Polizeistatistik eingehen und dass zum Beispiel Garagen und Schuppen von der statistischen Erfassung ausgenommen sind?
Alles, was bei der Polizei eingeht, wird auch registriert und kommt in die polizeiliche Statistik. Wenn jemand keine Anzeige erstattet, können wir das natürlich nicht verfolgen.
Ihre Beamten sind im Beirat aber irgendwie anders aufgetreten und haben schon gesagt, dass die Polizeistatistik in BremenNord nicht die Anzahl der tatsächlichen Einbrüche widerspiegelt. Das hat nichts mit der Erstattung von Anzeigen zu tun, sondern einfach mit der – so ist dort zumindest der Eindruck entstanden – Ansage, Garagen und Schuppen werden einfach nicht in die Statistik aufgenommen.
Das halte ich für falsch, aber wir haben immer das Problem, dass es ein Dunkelfeld gibt, und wenn keine Anzeige erstattet wird, dann können wir das auch nicht verfolgen und registrieren.
Herr Senator, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es durch den Zusammenschluss von Anwohnerinitiativen gerade auch in Bremen-Nord den positiven Effekt gegeben hat, dass der Bürger gegenüber dem Eigentum seines Nachbarn viel aufmerksamer geworden ist?
Ja, das ist genau die Erfahrung, die wir gemacht haben, und das wesentliche Ergebnis dieses Feldversuchs ist eigentlich, dass nicht eine isolierte Verteilung dieser Sets hilfreich ist, sondern dass es nur dann Sinn macht, wenn das Ganze wie in Bremen-Nord in eine vernünftige Kooperation mit den Präventionsräten vor Ort und der Polizei eingebunden ist. Deswegen setzen wir das auch fort.
Ist Ihnen bekannt, dass gerade in Bremen-Nord Bürgern mit niedrigen Einkommen durch Spenden, die durch den Präventionsrat Bremen-Nord zusammengekommen sind, ermöglicht wird, ihr Haus oder ihre Wohnung mit künstlicher DNA zu schützen?
Ja, das mir bekannt, und man sollte es auch noch einmal sehr deutlich sagen. Ein Dankeschön auch an alle diejenigen, die bisher bereit gewesen sind, dieses Projekt finanziell mit zu unterstützen, damit auch gerade den angesprochenen Bewohnern diese Möglichkeit gegeben wird!
Sie haben eben ausgeführt, dass in Bremen-Nord die Zahl der Wohnungseinbrüche stark gesunken ist. Trifft das für alle Bereiche in Bremen-Nord zu, oder ist es nicht vielmehr so, dass in Blumenthal die Zahl der Wohnungseinbrüche nach wie vor unverhältnismäßig hoch ist?
haben nur in einem Teilbereich überhaupt diese Projekte mit den Anwohnern entwickeln können, und darauf bezog sich meine Aussage.
Herr Senator, zum Thema Sperrstunde Bremen-Nord! Meine Frage ist, ob Sie es für eine gute Möglichkeit halten, dass das Verhalten des Beirats Blumenthal gerade für die Bürgerinnen und Bürger hilfreich sein kann, die sich die Gebühr für die DNA nicht leisten können, wenn aus Beiratsmitteln für sie eine Unterstützung erfolgen wird.
Ja, ich kann das nur nachhaltig unterstreichen. Gerade das Beispiel Bremen-Nord zeigt auch, dass dort viele Kräfte am Werk sind, die sich in diesen Themen engagieren. Mein Dank gilt auch dem Beirat, der dieses Projekt bisher sehr hilfreich unterstützt hat.
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Verwendung der durch die Gewinnabschöpfung erlangten Gelder“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.