Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Um es gleich am Anfang zu sagen, es sind zwei unterschiedliche Anträge von uns, die wir auch unterschiedlich behandelt wissen wollen. Es wäre illusorisch anzunehmen, diese kommunale Wohnungsvermittlung würde den Maklerberuf ersetzen. Das ist insofern nicht miteinander zu vermischen.
Ich möchte erst einmal auf unseren ersten Änderungsantrag eingehen, der darauf abzielt, dass wir sagen, wir wollen das Auftragsprinzip, dass also letztendlich diese Monatsmieten vom Auftraggeber zu entrichten sind und nicht hälftig, sondern tatsächlich nicht den Mieter respektive den Käufer belasten. Das ist der eine Punkt.
Es ist ganz interessant, wenn man in das europäische Ausland schaut, sind wir mit Österreich zusammen, ehrlich gesagt, ziemlich auf weiter Flur, was diese Regelungen anbelangt, die so aussehen, wie sie aussehen. In der Schweiz ist es sogar rechtlich festgelegt, dass das von den Auftraggebern bezahlt werden muss. Auch in den europäischen Ländern, die es von den Mietern bezahlen lassen, sind die Prozentsätze sehr viel geringer als bei uns. Wenn man das vergleicht, sind das bei uns auf die Jahresmiete heruntergerechnet 13 bis 14 Prozent, und in Finnland sind es von 1,7 bis 8 Prozent. Das sind sehr viel geringere Beträge, die dort überhaupt auf Mieter oder Käufer umzuschlagen sind.
Das Zweite, weshalb uns diese Änderung wichtig ist, ist: Es gibt einen extremen Wildwuchs bezüglich der Maklerprovisionen. Auch wenn man sich einmal durch sämtliche Foren und Zeitungsartikel kämpft, ist das mit Nebenabsprachen, mit Sonderprovisionen, mit Provisionen, die eingetrieben werden, obwohl gar kein Vertrag zustande gekommen ist, und so weiter – –. Die Erfahrungspalette auf dem Gebiet ist wirklich nicht gerade erhellend und positiv. Deswegen sind wir auch der Meinung, dass wir dringend diese Unzulässigkeit der Nebenabsprachen in dieser Gesetzesänderung mit aufnehmen wollen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Jetzt komme ich zu unserem anderen Antrag zur kommunalen Wohnungsvermittlung! Wir fanden dieses Beispiel in Duisburg ganz charmant, auch vor dem Hintergrund, dass es sich Menschen gerade bei dem sozialen Wohnungsmarkt kaum noch leisten können, zum einen die Wohnung zu wechseln und zum anderen über Makler zu gehen, die wirklich den größten Teil vermarkten. Insofern wäre es einmal angesagt, eine kommunale Wohnungsvermittlung überhaupt in Augenschein zu nehmen. In Duisburg gibt es so etwas, wir haben das hier auch aufgeführt. Da bezahlt man einmal eine Gebühr und kann insofern daran partizipieren. Das wird letztendlich von dieser Stadt angeboten. Ich halte diese Möglichkeit gerade im Zusammenhang mit dem sozialen Wohnungsmarkt und den Engpässen, mit denen wir gerade dort behaftet sind, für eine sehr gute Idee, sich so etwas überhaupt einmal anzusehen und in Erwägung zu ziehen.
Ich finde den Vorschlag, dass wir noch einmal über diese Anträge nachdenken und auch schauen, was für Bremen hier adäquat und angebracht wäre, sehr gut. Insofern stimmen wir der Überweisung an die Wirtschaftsdeputation zu. Ich hoffe, dass wir dort zu einem guten Ergebnis kommen, ich finde das jedenfalls positiv. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man hier heute die drei Anträge sieht und die Ausführungen der Presse in der letzten Zeit verfolgt, auch gerade heute wieder mit dem Mietspiegel, und wenn man die Debattenbeiträge hier heute so hört, dann steht das alles unter einem Duktus, und zwar – ich habe jedenfalls das Gefühl, dass das unter diesem Duktus steht –: Der arme Mieter wird hier um sein Geld gebracht, und der reiche Vermieter und der Makler stecken sich die Taschen voll. Wenn Sie das, was Sie so vermitteln, auch wirklich so meinen, dann finde ich das nicht in Ordnung, es gibt nämlich auch viele Vermieter, die nur eine Wohnung als Alterssicherung besitzen beziehungsweise diese auch vermieten. Das sind keine Abzocker, die die finanziell nicht so gut Gestellten um ihr Geld bringen wollen.
Wenn die Anträge hier heute zur Abstimmung gekommen wären, hätten wir diese auch abgelehnt, weil einfach viel zu viele Fragen über die Folgen noch nicht abschließend beantwortet sind. Obwohl ich mich in einzelnen Punkten des Koalitionsantrags, wie zum Beispiel den Qualitätsstandards von Maklern, durchaus anfreunden kann, so kann man sie heute hier deswegen trotzdem noch nicht beschließen. Dass jetzt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
die Überweisung beantragt ist, wird der Sache schon wesentlich gerechter, denn jetzt können wir noch einmal in den Fachdeputationen alle Aspekte mit den Folgewirkungen diskutieren und beraten.
Was auf den ersten Blick sinnvoll und positiv für den Mieter erscheint, sieht bei genauer Betrachtung vielleicht gar nicht mehr so rosig aus, denn muss der Vermieter zum Beispiel eine Maklerprovision übernehmen, wird dieser die Miete erhöhen, was langfristig zu einer größeren Belastung für den Mieter wird als vielleicht einmalig eine größere Summe. Es handelt sich schließlich bei der Wohnungsvermietung um eine Ware, die angeboten wird, und Waren werden bekanntlicherweise kalkuliert. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Ware stehen, müssen von Kunden getragen werden, ansonsten würde es über kurz oder lang zur Pleite des Anbieters der Ware, also des Vermieters, führen. Wer also eine Provisionsteilung gesetzlich regeln will, muss wissen, dass in dieser Folge auch die Mieten steigen können, denn anstelle dieser einmaligen Zahlung der Vermittlerprovision könnte dann praktisch eine Ratenzahlung in Form von Miete weiterhin passieren. Alle diese Probleme und diese Aspekte müssen diskutiert werden.
Wir werden der Überweisung an die Fachdeputation zustimmen, freuen uns auf die Beratung und werden dann zu einem Ergebnis kommen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Debatte! Ich überlege gerade bei dem letzten Redner, ob man jetzt in diese leicht ideologisch verbrämte Auseinandersetzung einsteigt, Herr Kollege Imhoff, die Sie versucht haben, hier zu führen.
Insgesamt ist durch die Debatte aber deutlich geworden, dass wir ein reales Problem haben. Dieses reale Problem ist, dass wir zu wenig Wohnraum haben, dass wir insbesondere zu wenig bezahlbaren Wohnraum haben. Zu wenig Wohnraum für Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, ist ein Problem, das man nicht wegdiskutieren kann, das man auch nicht mit allgemeinen Hinweisen auf Angebot und Nachfrage und auf den freien Markt beantworten kann, wie Sie es eben, Herr Kollege Imhoff, hier versucht haben.
Deswegen gehört zum einen dazu – und deswegen ist es auch wichtig –, dass wir eine ganzheitliche Diskussion darüber führen und uns nicht auf die Frage begrenzen, die richtig ist, dass eine Bundesratsinitiative angestoßen werden muss, dass überlegt werden muss, wie sich die Länder unterhaken kön
nen. Das hat dazu auf Ebene des Bundestags Initiativen der SPD-Fraktion im Jahr 2010 gegeben, die sich mit der Frage beschäftigt hat, wie Maklerkosten entsprechend aufzuteilen, zu tragen sind. Sie hat dort den Vorschlag gemacht, das hälftig zu tragen.
Es hat auf der Bundesebene von den Grünen ebenfalls im Jahr 2010 einen Antrag zum Thema Maklergebühren gegeben, dass derjenige, der die Leistung bestellt, sie am Ende auch bezahlen soll. Beide sind von der politischen Mehrheit im Deutschen Bundestag abgelehnt worden, weil sie eine andere Auffassung davon hat, wie mit dem Markt und wie mit Maklergebühren umzugehen ist. Dabei lassen sie aber, wenn man sich die Zahlen anschaut, völlig außer Acht, dass es ein Problem enormen Umfangs ist. In allen Großstädten wird Wohnraum immer knapper, damit verbunden steigen die Kosten.
Das, was im Gesetz bisher geregelt ist – Herr Timke, wenn Sie mit Ihrem Antrag fordern, das in das Gesetz aufzunehmen, was in dem Gesetz eigentlich schon steht, dass nämlich der Vermieter, weil er den Makler beauftragt, dann die Kosten zu tragen hat –, ist gerade das Problem. Das steht zwar im Gesetz, aber in der Praxis sieht es anders aus, weil die Vermieter im Zweifelsfall diese Kosten dann an den Mieter weitergeben. Der Mieter, und das hat Herr Saffe hier eindrucksvoll beschrieben, hat bei dem begrenzten Angebot am Markt gar keine andere Möglichkeit in diesen Städten, in denen Wohnraum knapp ist, als dann das, was von ihm gefordert wird, zu akzeptieren.
Deswegen bin ich als Senator der festen Überzeugung, dass es notwendig ist, dieses Thema anzugehen, dass es notwendig ist, Regelungen zu finden, die der Tatsache Rechnung tragen, dass Wohnraum knapp ist, dass man aber gleichzeitig eben auch – und das sind Diskussionen, die auch an der einen oder anderen Stelle im Haus schon geführt worden sind – nicht außer Acht lassen darf, dass wir mit der Diskussion über Maklergebühren und der Frage, wer sie zu tragen hat, an Symptomen arbeiten, die wir nur gelöst bekommen, wenn wir am Ende genügend bezahlbaren Wohnraum am Markt anbieten können. Wir können dem am Ende auch nur Rechnung tragen, wenn wir dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut und entwickelt werden, sodass damit dem Markt ein größeres Angebot zur Verfügung gestellt wird und Menschen dann nicht zwangsläufig die Angebote aus dem Bereich der Makler annehmen müssen. Insofern ist das eine Diskussion, die wir auch vor dem Hintergrund der politischen Gemengelage auf Bundesebene weiterführen müssen.
Ich freue mich auf die Diskussion in der Wirtschaftsdeputation, gestatte mir allerdings die Anmerkung und Anregung, dass man das Thema möglicherweise gemeinschaftlich mit der Baudeputation diskutiert, weil es bezogen auf Verbraucherschutzinteressen in diesem Bereich ein Thema für die Wirtschaftsdeputation ist.
Es ist aber natürlich wesentlich ein umfassenderes Thema. Insofern ist die Empfehlung an die Koalitionsfraktion, die Überweisung dann etwas breiter aufzustellen! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Hier ist Überweisung aller Vorlagen zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen beantragt.
Wer der Überweisung aller Vorlagen zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Monat haben wir zwei Tage intensiv über die konkreten Bedingungen und Probleme an den kommunalen Kliniken in Bremen gesprochen.
Der heutige Antrag dagegen beschäftigt sich mit allen Häusern im Land Bremen und betrifft inzwischen auch die meisten Häuser in der Republik. Dies bestätigt meines Erachtens auch ein Antrag, den die bayerische Landesregierung am vergangenen Freitag im Bundesrat eingebracht hat. Danach meldet Bayern für das Jahr 2011 für ein Drittel seiner Krankenhäuser ein negatives Ergebnis, und für das Jahr 2012 rechnet Bayern für 40 Prozent der Häuser mit roten Zahlen. Die wirtschaftliche Situation an den Krankenhäusern hat sich also seit dem Jahr 2010 bundesweit merklich verschlechtert.
Für ganz Deutschland gelten bayerische Zahlen. Es gibt zwar einige Häuser, die auch gute wirtschaftliche Ergebnisse erzielen, beispielsweise auch hier in Bremen die kommunalen Häuser Ost, Links der Weser oder auch Bremerhaven-Reinkenheide sowie einige freigemeinnützige und private Häuser in unserem Bundesland. Seit Ende der Konvergenzphase im Jahr 2009 mussten die Häuser eine Finanzierungslücke von 6,5 Prozent stemmen. Das entspricht bundesweit – man muss sich das einmal überlegen! – 1,8 Milliarden Euro. Nur die Hälfte der Häuser in der Republik erwirtschaftet deshalb auch ausreichend hohe Erträge, um seine Unternehmenssubstanz zu erhalten.
Die Investitionsfähigkeit der Kliniken sieht ebenfalls schlecht aus, zumal die Länder in den vergangenen Jahren auch ihre Investitionen reduziert haben. Lediglich die Häuser im Osten der Republik haben noch etwas Spielraum, das ist aber verbunden mit dem Aufbau Ost. Ebenso stehen Kliniken mit einem hohen Spezialisierungsgrad besser da als Häuser ohne Spezialeinheiten. Deshalb müssen wir auch in Bremen sehen, dass jede Klinik einen besonderen Schwerpunkt hat. Das färbt auch auf die Grundversorgung ab. Qualität und Patientenzufriedenheit wirken sich ebenfalls auf die wirtschaftliche Verfassung eines Hauses aus.
Insgesamt nehmen die Fallzahlen in der Republik zu. Die Zunahme wird hervorgerufen durch die demografische Entwicklung und vor allem auch durch den medizinischen Fortschritt. Wir wollen keine Gewinnmaximierung, sondern eine gute Versorgungsqualität für die Patienten.