In den allermeisten Fällen ist sie ohnehin von den Betrieben nicht erhoben worden, weil sie sich eine Freistellungserklärung geholt haben. In den wenigen Fällen, in denen sie erhoben wurde, werden die Betriebe sicherlich einen pragmatischen und sinnvollen Weg für dieses Geld finden. Ab dem 1. Januar 2013 gelten dann die neuen Regelungen.
Ich bitte Sie, den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zur Kenntnis zu nehmen und dem Gesetz in zweiter Lesung mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tourismus in Bremen und Bremerhaven ist eine Erfolgsgeschichte.
Das Geheimnis dieses Erfolgs liegt nicht darin, dass wir hier besonders billige Übernachtungsmöglichkeiten haben.
Das Geheimnis dieses Erfolgs liegt nicht darin, dass man hier besonders billig übernachten kann, sondern darin, dass die Menschen nach Bremen kommen, weil sie etwas sehen und erleben wollen und weil unsere beiden Städte in dieser Hinsicht einiges zu bieten haben.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: Das hat er noch nicht gewusst!)
Deshalb müssen wir auch hier auf dieser Seite einfach zur Kenntnis nehmen, dass wir im Tourismus in erster Linie nicht in einem Preiswettbewerb, sondern in einem Qualitätswettbewerb stehen.
Um Erfolg in diesem Qualitätswettbewerb zu haben, werden wir auch in Zukunft im notwendigen Umfang in Tourismus und Kultur investieren müssen.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Das sehen wir ja! – Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: Breminale!)
Wenn wir dort investieren müssen, dann brauchen wir dafür Geld. Anders als Herr Strohmann besitzen wir keinen Dukatenesel, sondern wir sind gezwungen, dieses Geld über Steuern einzunehmen. Da der Bund uns in dieser Hinsicht nicht besonders hilft, müssen wir eigene Wege gehen, wie zum Beispiel eine Tourismusabgabe zu erheben, um die notwendigen Einnahmen zu erzielen. Wir gehen einen Weg, Herr Strohmann, der übrigens von Ihren Parteikollegen in Frankfurt und Hamburg genauso gesehen wird.
Es ist so, dass wir mit diesem Änderungsgesetz jetzt einen zweiten Anlauf starten. Er ist notwendig geworden – Herr Dr. Kuhn hat es schon gesagt –, weil das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass für beruflich veranlasste Übernachtungen keine Tourismusabgabe erhoben werden darf. Diesem Urteil tragen wir jetzt Rechnung. Wir tragen zudem der Herausforderung Rechnung, dass klargestellt werden muss, wie ein solcher Nachweis zu erbringen sein wird. Das wird über die Rechnungsstellung oder über amtliche Vordrucke geschehen. Damit ist auch deutlich, dass diese Einwände, es käme ja nur noch darauf an, ob jemand ehrlich ist oder nicht, überhaupt nicht stimmen.
dann müssten Sie nämlich sagen, wenn jemand unehrlich sein will, dann muss er Arbeitgeberbescheinigungen fälschen, das unterstellen Sie wahrscheinlich einfach so, und dann muss man als Selbstständiger zu denjenigen gehören, die wegen ein paar Euro diese Stadt beschummeln. Das ist Ihre Unterstellung! Sie gehen davon aus, dass die Selbstständigen, die als Touristen nach Bremen kommen, unehrliche Menschen sind. Das ist die CDU!
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. B ö d e k e r [CDU]: Das ist eine Unverschämtheit! Sie kontrollieren doch alles! – Abg. D r. K u h n [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Das ist bei Steuern so, dass man alles kontrolliert!)
Das ist doch Ihr Einwand, den Sie in diesem Bereich haben. Ergänzend wird festgelegt, dass wir die Steuer in diesem Jahr nicht erheben. Herr Dr. Kuhn hat es schon gesagt, das dient der Rechtssicherheit.
Lassen Sie mich abschließend sagen, Steuern sind nie populär, aber sie sind grundsätzlich notwendig, das wissen auch Sie. Vor dem Hintergrund unserer Einnahmeprobleme, die auch durch diverse Geschenke des Bundes verschärft worden sind, gilt dies auch für die Tourismusabgabe. Wir werden deshalb dem Änderungsgesetz zustimmen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Argumente in dieser Debatte, ob es eine Citytax geben soll oder nicht, tauschen wir jetzt zum dritten Male aus, glaube ich.
Für das Protokoll sage ich noch einmal, dass wir die Umsatzsteuersenkung für Hotels von 19 auf 7 Prozent für nicht gerechtfertigt halten. Wenn man beispielsweise vorher eine Übernachtung für 100 Euro gebucht hat, musste der Hotelier davon ungefähr 16 Euro abführen. Jetzt muss er sieben Euro abführen, das heißt, er nimmt für jede Übernachtung neun Euro mehr ein als vorher. Letztendlich hat diese Senkung auch dazu beigetragen, dass Bremen Minder––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
einnahmen aus der Umsatzsteuerverteilung hat. Daher ist die Erhebung einer Citytax ein bisschen so etwas wie Notwehr, da wir bestimmte Ausgaben haben, die wir sonst nicht finanzieren können.
Ich bin mir relativ sicher, dass die meisten Menschen sagen, wenn sie hören, dass sie ein, zwei oder bei über 100 Euro möglicherweise drei Euro Citytax bezahlen sollen, das macht den berühmten Kohl nicht fett, und wir kommen trotzdem. Andererseits kann man als Hotelier die Preise natürlich entsprechend senken, sodass es gar nicht ins Gewicht fällt, da man vorher diese Mehreinnahme erhalten hat.
Wir finden es richtig, dass wir jetzt, wo es schwierig wird, die Citytax rechtsfest zu machen, an dem Vorhaben festhalten, eine solche Citytax einzuführen. Es ist manchmal in einem Rechtsstaat so, dass man bei Regelungen für Vorhaben dafür sorgen muss, dass die Gesetze rechtlich nicht angreifbar sind. Dann gibt es Urteile, die uns belehren, dass man bestimmte Dinge doch nicht machen kann, und dann muss man ein Gesetz entsprechend anfassen. Nur weil bestimmte Dinge rechtlich schwierig sind, das ganze Projekt über Bord zu werfen, wäre das Kind mit dem Bade auszuschütten. Das ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn man die Citytax will.
Die CDU lehnt die Citytax ab, und deswegen benutzt sie jedes Vehikel, um dieses Projekt schlechtzureden. Es hilft aber nichts. Wir sind dafür, dass wir sie so gut, wie es geht, einführen, um wenigstens geringe Einnahmen für Bremen zu erzielen, die man hier bestimmt sehr sinnvoll ausgeben kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es waren teilweise sehr aufgeregte Beiträge. Lieber Herr Gottschalk, ich schätze Sie sehr, aber der Unfug, der von Ihnen in den fünf Minuten erzählt worden ist, schlägt dem Fass den Boden aus!
So viel wirtschaftspolitische Unkenntnis habe ich selten gehört. Vielleicht sollten Sie bei dem Thema bleiben, für das Sie hier in diesem Parlament auch stehen!
Wir haben mehrere Begründungen gehört, welche Motive Sie dazu veranlassen, diese Steuer zu erheben. Das Problem ist – Herr Rupp hat es soeben schon wieder gesagt – die konkurrierende Gesetzgebung zu einem Gesetz des Bundes. Dazu kann man stehen, wie man will, man kann es für mehr oder weniger sinnvoll erachten, und darüber kann man trefflich streiten, aber es ist schlichtweg verfassungsrecht
Das müssen Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen, bevor Sie anfangen, hier Geschichten zu erzählen. Ich wünsche dem Senat viel Spaß mit den Klagen, die eingereicht werden, zu denen die Aussagen von Herrn Dr. Kuhn aus den Protokollen herangezogen werden. Letztendlich führt es nur dazu, dass die Hoteliers, die dagegen klagen wollen, eine größere Wahrscheinlichkeit haben, ihren Anspruch und ihr Interesse durchzusetzen.
Sie hätten sich die Mühe machen sollen, Herr Gottschalk – ich habe Sie nicht gesehen, wenn ich da etwas falsch wahrgenommen habe, bitte ich um Verzeihung –, und am Freitag zur Hauptversammlung des Verkehrsvereins gehen sollen. Herr Staatsrat Strehl war da und hat dort Rede und Antwort gestanden – dafür erst einmal Respekt –, aber leider konnte er auf keine Frage eine befriedigende Antwort geben. Das zeigt, wie unausgegoren dieses ganze Gesetz vom Anfang bis zum Ende ist.
Diese Unausgegorenheit wird auch vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgegriffen, und deswegen, Herr Gottschalk, hilft es auch nicht zu glauben, nur weil Sie hier ein Landesgesetz verabschieden, dass damit ein Urteil zur kommunalen Rechtsetzung auf dieses Landesgesetz nicht zutrifft. Es gab nämlich den gleichen Fall vor dem Bundesverfassungsgericht. Es ging dort auch um eine kommunale Rechtsetzung, und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hat auch das Landesgesetz betroffen. Deswegen wäre es klug gewesen, wenn die Finanzsenatorin ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben hätte, um zu prüfen lassen, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen auf diesen Gesetzentwurf, den Sie hier heute verabschieden wollen, irgendwelche Auswirkungen hat.
Wir sagen Ihnen, Sie werden damit auf die Nase fallen. Wir haben erhebliche rechtliche Bedenken, dass Sie es durchhalten werden. Das, was Sie als Ergebnis produzieren, stellt einen massiven Schaden für die Tourismusstandorte Bremen und Bremerhaven dar.
Es gab den Vorschlag aus dem Bereich der DEHOGA, einen Tourismusfonds, wie zum Beispiel in Nürnberg, aufzulegen. Damit hätten Sie in dieser