Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

Zweitens: Weshalb sind Nutzer wie die SixdaysGesellschaft an diesen Vertrag gebunden, obwohl beispielsweise auf der Website der Online-Vermittlung „Location24“ vermerkt ist „Catering frei wählbar, Technik frei wählbar, Brauerei frei wählbar“?

Drittens: An wen können sich Beschäftigte im Land Bremen generell wenden, wenn sie bei einem Arbeitgeber, der unter das Mindestlohngesetz fällt, nicht den Mindestlohn erhalten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es gibt keinen Vertrag zwischen der WFB und dem Unternehmen Arena Catering bezüglich der Sixdays Bremen. Es gibt einen Vertrag zwischen der WFB und Anheuser-Busch InBev. Der Vertrag wurde durch die Rechtsvorgänger HVG und Interbrew 2004 geschlossen. Anheuser-Busch InBev richtet die Gastronomiepunkte bei den Sixdays ein, finanziert die Theken und weitere mobile Einrichtungen. Die Brauerei hat das Recht der alleinigen gastronomischen Bewirtschaftung. Die Brauerei hat das

Recht, ihr Bewirtschaftungsrecht auf einen Dritten, hier Arena Catering, zu übertragen. Arena Catering als Vertragspartner der Brauerei verpflichtet sich gegenüber der Brauerei, eine Umsatzprovision an die WFB zu zahlen. Die Vertragslaufzeiten und Bedingungen zwischen der Brauerei und der Arena Catering liegen der WFB nicht vor.

Zu Frage 2: Die Internetseite „Eventlocation 24“ macht deren Leser bundesweit auf Tagungslocations aufmerksam. Hier ist auch die Messe Bremen und die ÖVB Arena genannt. Dort wird bezüglich der Sixdays nicht gesagt, dass Catering, Technik und Brauerei frei wählbar sind. Wie unter Frage 1 dargestellt gibt es bezogen auf die Sixdays lediglich einen Vertrag zwischen der WFB und der Brauerei Anheuser-Busch InBev.

Zu Frage 3: Anders als bei einer Reihe von Fachgesetzen betrifft das Landesmindestlohngesetz alle Ressortbereiche gleichermaßen. Demgemäß ist im Einzelfall für die Umsetzung des Gesetzes jeweils das Ressort verantwortlich, dessen Fachzuständigkeit betroffen ist. Dasselbe gilt für die Entgegennahme von Beschwerden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Der Vertrag wurde ja mit der Brauerei Anheuser-Busch InBev geschlossen. Habe ich es richtig verstanden, dass dies bedeutet, wenn sie einen weiteren Vertrag abschließt, dass sich unser Landesmindestlohngesetz nicht darauf bezieht, sprich diese Unterverträge dem nicht unterworfen sind?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dies ist ein bestehender Vertrag, das ist das Problem. Das Landesmindestlohngesetz ist am 1. September 2012 in Kraft getreten. Ich finde es ausgesprochen gut, dass das Landesmindestlohngesetz diese ganzen Probleme jetzt öffentlich und transparent macht. Zugleich zeigt es aber auch auf, dass man für die Vergangenheit keine Regelungen treffen kann. Das ist natürlich auch eine Frage eines möglichen Bundesmindestlohngesetzes, letztlich brauchen wir eine bundesgesetzliche Regelung. Dieser Vertrag läuft noch eine ganze Zeit, und das ist das Problem.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sagten gerade, dieser Vertrag läuft noch eine ganze Zeit. Wie lange?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich habe da noch einmal nachfragen lassen, er wird jetzt noch weitere zwölf Jahre laufen.

(Abg. Frau B e r n h a r d [DIE LINKE]: Zwölf Jahre?)

Ja! Wir werden natürlich versuchen, auf die Vertragsgestaltung einzuwirken. Das Problem ist, dass man auf bestehende Verträge nur begrenzt einwirken kann, nämlich nur dann, wenn die Vertragsparteien bereit sind, von sich aus Änderungen zu treffen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das würde bedeuten, dass sämtliche Unterverträge, die für einen langen Zeitraum gelten, in dieser Zeit nicht unter das Landesmindestlohngesetz fallen können?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es geht um die Frage der Einwirkungsmöglichkeiten. Das Landesmindestlohngesetz beruht ja darauf, dass das Land immer auf andere Vertragsverhältnisse einwirkt, und je weiter es entfernt ist, umso schwieriger ist es, und bei bestehenden Vertragsverhältnissen besteht dieses Problem. Es wird natürlich darauf eingewirkt, das versuchen wir.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Bensch, Röwekamp und Fraktion der CDU folgendes Thema beantragt worden:

Fehlentscheidungen rächen sich – Rot-Grün treibt Kliniken in die Existenznot.

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Schulte-Sasse.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass für die heutige Aktuelle Stunde ist die Ankündigung des Gesundheitssenators Dr. Schulte-Sasse aus der vergangenen Woche, dem Klinikverbund GeNo mit einer Finanz

spritze aus der Notlage zu helfen, und Anlass für die Aktuelle Stunde ist der in einer Personalversammlung zum Ausdruck gebrachte Frust vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GeNo und ihrer Kliniken.

Noch nie war die Lage an den städtischen Kliniken so ernst wie heute. Spätestens seit wir Kenntnis von der gestrigen Senatsvorlage über die Gewährung von Eigenkapitalhilfen für zwei städtische Klinika haben, wissen wir, die Kliniken stehen mit dem Rücken zur Wand. Hätte der Senat nicht in seiner gestrigen Sitzung die Kapitalaufstockung für zwei Klinika beschlossen, dann wäre einem Klinikum noch im Januar die Liquidität ausgegangen. Der Überziehungskredit, so würde man umgangssprachlich sagen, war fast vollständig ausgeschöpft, und die Klinik stand vor der Zahlungsunfähigkeit.

Eine weitere Klinik konnte wegen des erwarteten Verlusts für 2013 bis heute noch keinen Wirtschaftsplan aufstellen, weil der erwartete Verlust nach dem Wirtschaftsplan das ohnehin schon durch den Verlust aus dem Jahr 2012 nahezu aufgebrauchte Eigenkapital vollständig aufgezehrt hätte, es wäre negatives Kapital entstanden. Das hätte dazu geführt, dass mit dem Wirtschaftsplan gemeinsam keine positive Fortführungsprognose hätte gegeben werden können. Im Laufe des Jahres 2013 wären ohne die gestrigen Beschlüsse des Senats zwei kommunale Kliniken insolvent geworden.

Wenn man sich anschaut, was die Ursachen dafür sind, dann gebe ich Herrn Dr. Schulte-Sasse recht: Es stimmt, die Krankenhäuser in Deutschland sind in unserem Gesundheitssystem strukturell unterfinanziert, und deswegen, Herr Dr. Schulte-Sasse, haben Sie uns als CDU-Bürgerschaftsfraktion an Ihrer Seite, wenn es darum geht, im Bund dafür zu werben, dass die Erlös-Kosten-Schere insbesondere bei den städtischen Kliniken aufgelöst wird. Die Kliniken brauchen für das hochwertige medizinische Angebot, das sie leisten, ein auskömmliches, durch Bundesgesetz und entsprechende Tarife ausfinanziertes System. Wir brauchen mehr Geld für unsere Krankenhäuser in Deutschland, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Sie weisen in der Senatsvorlage zu Recht darauf hin, dass wegen der strukturellen Unterfinanzierung ungefähr 20 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland, überwiegend kommunale Krankenhäuser, in ihrer Existenz bedroht sind. Es sind natürlich auch deswegen überwiegend kommunale Krankenhäuser – und auch da gebe ich Ihnen recht –, weil sie auch aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion der Garant für die staatlich garantierte Gesundheitsdaseinsvorsorge sind. An den städtischen Kliniken sind wir nicht in der Lage, uns die Patienten für bestimmte Fachbereiche auszusuchen, sondern auch wir als CDU

Fraktion begreifen unsere städtischen Kliniken als ein umfassendes Angebot der Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger. Deswegen steht für die CDUBürgerschaftsfraktion auch fest: Wir wollen an städtischen Kliniken auch in Bremen und Bremerhaven festhalten.

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich sage, dass die Unterfinanzierung durch bundesgesetzliche Rahmenbedingungen ein Problem unserer Kliniken ist, dann sage ich damit gleichzeitig, es ist nicht das ausschließliche Problem. Das sieht man erstens daran, dass 80 Prozent der Kliniken in Deutschland – übrigens auch städtische Kliniken – nicht von Insolvenz bedroht sind, und man sieht es zweitens daran, dass von unseren vier städtischen Kliniken zurzeit nur zwei in diese extreme Notlage gekommen sind. Umgekehrt könnte man also auch sagen, man kann Kliniken auch unter den schwierigen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen auskömmlich finanzieren, das heißt, in Bezug auf das Klinikum Bremen-Nord und das Klinikum Bremen-Mitte muss es auch andere Ursachen für die aktuelle finanzielle Schieflage geben. Diese Probleme sind hausgemacht und lange bekannt.

Wir reden über die Schwierigkeiten im Klinikverbund ja nicht erst seit Dezember letzten Jahres, sondern wir wussten spätestens mit Erstellung des Abschlusses des Jahres 2011, dass sich die Lage im weiteren Verlauf dramatisch verändern wird. Deswegen hat der Senat auch eine Staatsrätearbeitsgruppe eingesetzt, die im Juli 2012 einen ersten Zwischenbericht abgegeben hat mit dem Versprechen, bis zum Ende des Jahres 2012 ein nachhaltiges Finanzierungskonzept für unsere städtischen Kliniken sowie eine Investitionsplanung und eine Ausfinanzierung der notwendigen Investitionen vorzulegen. Das heißt, wir haben seit zwölf Monaten Kenntnis von den Ursachen der Probleme unseres Klinikverbundes, und wir müssen feststellen, dass die rot-grüne Landesregierung bis heute nicht ein einziges dieser Probleme gelöst, sondern die Lage der Kliniken nachhaltig verschärft hat, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Wieso braucht man eigentlich mehr als zwölf Monate, um in einer solchen existenzgefährdenden Situation von kommunalen Kliniken, von Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu nachhaltigen Ergebnissen zu kommen? Das wird an keiner Stelle erklärt. Deswegen sagen wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion, für das Rettungskonzept der städtischen Kliniken haben wir nicht mehr bis zum Sommer dieses Jahres Zeit, Herr Dr. Schulte-Sasse. Wir verschwenden im Moment jeden Tag 100 000 Euro durch eine strukturell unterfinanzierte Krankenhauslandschaft in Bremen. Das können wir uns nicht weiter leisten, und das können wir den Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern an den Kliniken auch nicht weiter zumuten, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Die Ursachen sind sicherlich vielfältig. Als Erstes – und das war sichtbar am Klinikum Bremen-Mitte – fällt ins Auge, dass wir über Jahre hinweg eine nicht auskömmliche Finanzierung der notwendigen Investitionsbedarfe in den kommunalen Kliniken hatten, und das im Übrigen, obwohl die städtischen Kliniken im Verhältnis der geförderten Investitionen und der dafür aufgewendeten Mittel zur Bettenanzahl schon privilegiert waren gegenüber den freigemeinnützigen. Das heißt, wir haben über Investitionsförderung in der Vergangenheit sozusagen den Nachteil schon ausgeglichen, dass man an städtischen Kliniken nicht das Beste aussuchen kann. Dennoch hat es nicht gereicht, und deswegen stehen wir insbesondere beim Klinikum Bremen-Mitte, aber auch beim Klinikum Bremen-Ost vor einem riesigen Investitionsbedarf.

Sie erinnern sich: Als der unter Ihrer maßgeblichen Verantwortung als Staatsrat auf den Weg gebrachte Sanierungskurs im Jahr 2008 debattiert wurde, haben wir nicht nur auf die betriebswirtschaftlichen Risiken des Gesundheitsverbundes hingewiesen, sondern auch darauf, wenn wir uns für dieses Vorhaben öffentlich verbürgen, dass wir in der Folge für jedes betriebswirtschaftliche Risiko an den Kliniken geradezustehen haben, das danach entsteht.

Wenn Sie heute nüchtern auf den Sachverhalt schauen, dann will ich nicht das wiederholen, was wir in der letzten Krankenhausdebatte angeführt haben, nämlich dass wir als CDU-Fraktion mit vielen unserer Kritikpunkte an der betriebswirtschaftlichen Plausibilität des Konzepts recht hatten, sondern wir stehen heute genau vor der gleichen Situation. Wir müssen zehn Millionen Euro Liquidität in diesen Klinikkonzern für gerade einmal vielleicht drei Monate nachbewilligen, weil ansonsten die von uns verbürgten Kredite fällig gestellt werden würden. Das ist eine Situation, das habe ich schon einmal gesagt, die ich zu Beginn meiner parlamentarischen Karriere schon einmal erlebt habe, nämlich als wir mit dem Bremer Vulkan Verbund immer wieder vor der entscheidenden Frage standen, ob wir noch Bürgschaften nachlegen, um die Fälligkeiten der Bürgschaften zu verhindern. Wir müssen diese zehn Millionen Euro jetzt als betriebswirtschaftlichen Verlust aufwenden, als sozusagen ausgegebenes Geld, weil ansonsten das Gesamtkonstrukt der Finanzierung der Investitionen des Gesundheitsverbunds GeNo zusammenbrechen würde.

Im Übrigen hört sich das so gut an: Wir stecken das Geld in das Eigenkapital. Meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir uns nichts vor, aus dem Eigenkapital werden die laufenden Verluste der Kliniklandschaft in Bremen finanziert. Das waren im Jahr 2012 über 30 Millionen Euro, und das sind nach den

vorliegenden Wirtschaftsplänen für dieses Jahr auch noch einmal hohe zweistellige Millionenbeträge. Das Geld wird also nicht nur in Eigenkapital der Kliniken gesteckt, sondern es ist im nächsten Moment weg, weil es dazu dienen muss, die finanziellen Risiken abzufedern und die Verbindlichkeiten des Klinikverbundes zu finanzieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist der Weg der Finanzierung der Investitionen am Klinikum Bremen-Mitte aus Sicht der CDU-Fraktion unverändert völlig unvertretbar. Es ist völlig unrealistisch, dass das Klinikum jemals in der Lage sein wird, den Kapitaldienst aus dieser Investitionssumme aus eigenen Mitteln zu erwirtschaften. Es ist eine Milchmädchenrechnung, wenn Sie heute noch daran glauben, dass das Klinikum einen Überschuss macht, der eine solche Finanzierung seriös zulässt. Es ist falsch, es wird einfach nicht gelingen!

(Beifall bei der CDU)