Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. K o t t i s c h [SPD]: Ich wünsche dem Senat viel Erfolg bei den Verhandlungen!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Verhalten der Ultras im Weserstadion am 16. Dezember 2012“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Abgeordneter Knäpper!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat das Hochhalten eines Banners mit der Aufschrift „Bremer Polizistinnen/Polizisten – Mörderinnen/Mörder und Rassistinnen/Rassisten“ durch einige Ultras während des Bundesligaspiels im Weserstadion am 16. Dezember 2012?

Wurden aufgrund des Vorfalls Strafverfahren eingeleitet?

Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um das Hochhalten von ähnlichen Bannern durch Ultras zukünftig zu verhindern?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat verurteilt auf das Schärfste das Zeigen des Plakates „Bremer Polizistinnen – Mörderinnen/Mörder und Rassistinnen/Rassisten“.

Zu Frage 2: Die Polizei Bremen hat ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.

Zu Frage 3: Das Sicherheitspersonal des SV Werder Bremen und die Polizei werden künftig verstärkte Kontrollen durchführen, um das konspirative Einschmuggeln solcher Plakate zu verhindern. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vor dem Bundesligaspiel Werder Bremen gegen Borussia Dortmund hat der Verein Werder Bremen extremistischen Dortmunder

Fans ein Stadionverbot erteilt. Herr Senator, Sie haben dies zu Recht begrüßt. Würden Sie ein Stadionverbot gegen die Ultras, die die Banner hochhielten, auch begrüßen?

Bitte, Herr Senator!

Ja!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage „Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern, Deutschland-Bonds“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Dr. Schaefer, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Güldner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Entsprechen die aktuellen Pläne des Bundesministers für Finanzen für die Emission von Deutschland-Bonds den Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den europäischen Fiskalpakt 2012 zwischen Bund und Ländern getroffen wurden?

Zweitens: Welches Verfahren für gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern hatte die Finanzministerkonferenz entwickelt und vorgeschlagen?

Drittens: Nach welchen Gesichtspunkten wird der Senat über eine Beteiligung Bremens an der jetzt vom Bund vorgeschlagenen Emission entscheiden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Am 24. Juni 2012 wurde im Rahmen des Fiskalpakts zwischen dem Bund und den Ländern ein „intelligentes Schuldenmanagement“ gemäß der Presseerklärung der Bundesregierung vom 24. Juni 2012 vereinbart: „Angesichts des Fiskalpakts und des Verschuldungsverbots für die Länder ab 2020 können zukünftig gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern vernünftig sein. Vor diesem Hintergrund wird der Bund zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern, ein ,Huckepackverfahren’, möglich ist. Eine erste Anleihe soll in 2013 emittiert werden.“

Die Mehrheit der Länder ging von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bundes im Außenverhältnis aus, die allgemein unter dem Begriff des „Huckepackverfahrens“ verstanden wird. Der Bund und einige anderen Länder verfolgten dagegen die

teilschuldnerische Haftung. Die darauf folgende Pressemitteilung des Bundes vom 25. Juni 2012 lautete: „Ziel ist ein intelligentes Schuldenmanagement. Bund und teilnehmende Länder haften bei den Emissionen jeweils nur für ihre eigenen Anteile. Das heißt, es gibt keine gesamtschuldnerische Haftung. Eine gesamtschuldnerische Haftung ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.“

Die Rechtsauffassung, wonach eine gesamtschuldnerische Haftung des Bundes gegen die Haushaltsautonomie von Bund und Ländern verstoße, wird mit dem Artikel 109 Absatz 1 Grundgesetz begründet, aber diese Auffassung wurde nicht weiter erläutert. Der Senat sieht daher keinen Grund, dieser Rechtsauffassung zu folgen.

Zu Frage 2: Am 9. November 2012 hat der Bund die Kreditreferenten der Länder zu einer Telefonkonferenz eingeladen. Den Kreditreferenten wurde mitgeteilt, dass der Bund einen Deutschland-Bond mit teilschuldnerischer Haftung im Außenverhältnis für das Jahr 2013 plant. Die Länder wurden gebeten, ihre Bedarfe aufzugeben. Bremen hat hierzu einen Bedarf von 500 Millionen Euro angemeldet. Die Mehrzahl der Kreditreferenten einschließlich des Bremer Referenten sprach sich aber weiter für einen Deutschland-Bond mit gesamtschuldnerischer Haftung des Bundes im Außenverhältnis aus, dem sogenannten Huckepackverfahren.

Zuletzt hatten die Länder Hamburg, RheinlandPfalz und Schleswig-Holstein am 29. November 2012 einen Antrag im Finanzausschuss gestellt, die gemeinsame Kreditaufnahme über eine gesamtschuldnerische Haftung des Bundes im Außenverhältnis umzusetzen, da nur so erhebliche wirtschaftliche Vorteile für die beteiligten Länder zu erreichen sind. Der Zinsvorteil beträgt momentan rund 0,4 Prozent pro Jahr bei zehn Jahren Laufzeit. Am 14. Dezember 2012 gab es zum Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts im Bundesrat keine Mehrheit. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mit Hinweis auf das „Huckepackverfahren“ fand ebenfalls keine Mehrheit. Das Gesetz wird jetzt neu – in zwei Gesetze aufgeteilt – in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Zu Frage 3: Bremen wird sich am geplanten Deutschland-Bond beteiligen, da mit einem wirtschaftlichen Vorteil bei der Kreditaufnahme zu rechnen ist. Des Weiteren wird Bremen andere Investoren erreichen und somit die Finanzierungsbasis in unruhigen Märkten erweitern. Das angestrebte Volumen liegt bei 500 Millionen Euro im Jahr 2013.

Auch setzt sich Bremen dafür ein, dass der Bund im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch haftet und der Bund die Kredite beziehungsweise die Schulden anteilig im Innenverhältnis an die beteiligten Länder weitergibt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Güldner, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie bewertet der Senat das Verhalten der Bundesregierung im Lichte der eigentlich zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarungen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Wir sind nicht so richtig erbaut darüber und fühlen uns getäuscht. Wir sind auch nicht die Einzigen, die das so sehen. Man kann die Rechtsprüfung der Bundesregierung auch prüfen lassen, der Senat teilt sie nicht, dann könnte man in der Sache weiterkommen, aber auch das passiert hier leider nicht. Es ist so, dass wir in Zeiten kommen, in denen die Frage der Bonität der einzelnen Gebietskörperschaften eine höhere Bedeutung bekommen wird, als es heute der Fall ist. Wenn man nicht will, dass die Möglichkeiten, sich zu refinanzieren, für die Bundesländer und die Kommunen immer weiter auseinanderdriften, dann ist das ein sinnvolles Instrument des Bundes, und ich finde es nicht richtig, dass er sich darauf nicht einlassen will.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Gottschalk!

Frau Senatorin, bisher ist es so, dass Bremen ungefähr ein halbes Prozent mehr Zinsen bezahlt als der Bund. Dieses halbe Prozent erklärt sich natürlich nur dadurch, dass die Anleger und der Kapitalmarkt davon ausgehen, dass der Bund letztendlich der Gesamtschuldner ist und für Bremen eintreten würde, wenn wir nicht mehr bezahlen können. Ist es vor diesem Hintergrund nicht ein absolut fatales Signal, das der Bund hier gibt, nämlich diese letztendliche Haftung im Rahmen dieses DoppelBonds, also dieser „Huckepack-Bonds“, explizit infrage zu stellen? Als Anleger muss man doch das Signal empfangen, dass der Bund künftig nicht mehr für Bremen einstehen will, und zu welchen Zinssätzen das bei uns führen würde, muss sich keiner ausmalen. Ist das nicht etwas, was uns noch sehr viel mehr Sorgen bereiten muss?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Ich habe versucht zu sagen, wie der Senat das bewertet. Das ist ein Spiel mit dem Feuer. Man kann an den Kapitalmärkten sehen, dass es eine ganze Reihe von Kreditinstituten gibt, die ein Interesse daran haben, an diesem Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung herumzuschrauben, von dem ich überzeugt bin, dass er gilt, man darf ihn auch nicht ungestraft verändern. Es wäre im Interesse der Kreditgeber, wenn man es schaffen würde, Deutschland auseinanderzutreiben, denn dann könnte man von verschuldeten Gebietskörperschaften höhere Zinsen nehmen, und am Ende endet dann alles in einem Debakel.

Ich habe ja versucht zu sagen, was der Senat unternimmt, auch in Bündnissen zum Beispiel mit CDUregierten Ländern, um die Bundesregierung noch dazu zu bewegen, sich dort eines anderen zu besinnen. Man muss aber der Fairness halber sagen, wenn der Bund Deutschland-Bonds im „Huckepackverfahren“ ausgibt, dann verschlechtert sich seine eigene Möglichkeit, sich zu refinanzieren. Der Bund hat dann mit einem höheren Zinssatz zu rechnen, und diesen Teil kann ich vor dem Hintergrund, dass die Schuldenbremse auch dort gilt, aus Sicht des Finanzministers verstehen. Ich halte das aber für eine sehr kurzsichtige Strategie.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zwölfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Mindestlohn bei den Sixdays“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Bernhard, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Abgeordnete Bernhard!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Inhalte mit welcher Laufzeit hat der Vertrag zwischen WFB und Arena Catering, mit dem diese für die Bewirtung der Stadthalle beauftragt ist?

Zweitens: Weshalb sind Nutzer wie die SixdaysGesellschaft an diesen Vertrag gebunden, obwohl beispielsweise auf der Website der Online-Vermittlung „Location24“ vermerkt ist „Catering frei wählbar, Technik frei wählbar, Brauerei frei wählbar“?