Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Stromversorgung gehört zur Grundversorgung der Menschen in unserem Land. Darin sind sich, denke ich, alle Fraktionen einig, auch der Senat bestätigt diese Auffassung in seiner Antwort. Nun fragt DIE LINKE, ob die Energiewende womöglich die soziale Spaltung in unserer Gesellschaft verschärft und ob Stromabschaltungen verboten werden müssen und können.
Wir haben vorgestern in der Stadtbürgerschaft über die Chancen gesprochen, die die Energiewende bietet, heute sind offensichtlich die Risiken an der Reihe. Wir sollten dabei aber aufpassen, dass wir uns nicht vor den Karren derjenigen spannen lassen, die den Umbau unserer Energieversorgung um jeden Preis verhindern wollen.
Die Erhöhung der EEG-Umlage zum Jahreswechsel war und ist Anlass für die Atom- und Kohlelobbyisten, allen voran FDP-Wirtschaftsminister Rösler, die ganze Energiewende infrage zu stellen.
Es werden Ängste geschürt: Steigende Energiepreise und eine drohende Energiearmut sind die Schlagworte, die genannt werden. Wir wissen inzwischen, dass die Lasten unserer Energieversorgung ungleich verteilt sind. Dass von der Bundesregierung immer neue
Ausnahmeregelungen und Erleichterungen für die Industrie beschlossen wurden, das muss geändert werden.
Daher hatten wir in der Koalition schon im Herbst 2012 einen Antrag für gerechtere Preise in die Bürgerschaft eingebracht, der ja auch einstimmig beschlossen wurde. Diese gerechten Preise hätten eine Preissteigerung zum Jahreswechsel, zumindest zum Teil, verzichtbar gemacht.
Schauen wir uns die Antwort des Senats auf die Große Anfrage an, so scheint die Anzahl der Stromabschaltungen in den letzten Jahren gesunken zu sein. Doch das ist kein Grund zur Beruhigung, denn tatsächlich ist das Budget für Strom im Regelbedarf zu gering. Eine Erhöhung des Strompreises um mehr als zehn Prozent trifft vor allem die ärmeren Haushalte. Aus diesem Grund hatten wir bereits in unserem Antrag eine Prüfung eines günstigen Einstiegstarifs bei den Strompreisen gefordert. Wir müssen uns fragen, wie wir auch in Zukunft bei weiter steigenden Preisen, nicht nur für Strom, sondern vor allem auch für Raumwärme und Mobilität, die Energieversorgung so organisieren, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Unternehmen sicher versorgt werden. Ich denke, es gibt ein paar ganz gute Antworten, die möglich wären.
Erstens, der Umbau der Energieversorgung ist nicht allein die Aufgabe des Staates oder von vier großen Energieversorgungsunternehmen. Dieser Umbau kann und wird gelingen, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Kommunen daran beteiligen, indem sie selbst ihren Energieverbrauch senken oder selbst Energie erzeugen.
Zweitens, die Energieversorgung der Zukunft ist dezentral. Heute verdient an der Stromversorgung erstens derjenige, der fossile Brennstoffe fördert und transportiert, zweitens der Kraftwerksbetreiber, der Netzbetreiber, der Stromvertrieb und schließlich auch noch der Messstellenbetreiber. Je mehr von diesen Aufgaben in die eigene Hand genommen werden, desto günstiger wird es für die Einzelne und den Einzelnen.
Drittens, die Preise müssen die ökologische Wahrheit sagen. Während die Subventionen für Kohle- und Atomstrom versteckt über den Bundeshaushalt erfolgen, wird die EEG-Umlage auf der Rechnung ausgewiesen. Bedenkt man die Folgekosten, ist Ökostrom schon heute günstiger als Kohle- und Atomstrom. Das heißt, die Energiewende spaltet nicht die Gesellschaft, sondern schützt im Gegenteil vor weiter steigenden Preisen, wenn diese gerecht verteilt sind.
gen darf es Energie nicht umsonst geben. Eine Flatrate für Strom lehnen wir ebenso ab wie künstlich niedrig gehaltene Strompreise für Industrieunternehmen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Als letzten Punkt möchte ich noch hervorheben, dass eine Teilhabe am Umbau der Energieversorgung nur möglich ist, wenn alle Menschen auch Einfluss auf ihren Verbrauch haben. Wir lehnen daher eine Versorgung von Menschen mit Sachleistungen wie Strom oder Essensgutscheinen ab, weil dies auf eine Entmündigung der Transferleistungsbezieher abzielt.
Was wir jetzt stattdessen brauchen, sind eine angemessene Erhöhung der Regelsätze, gerechtere Strompreise und eine Beratung über Energiesparen für alle Haushalte, Unternehmen und die öffentlichen Hand. – In diesem Sinne vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Antwort auf diese Große Anfrage sehr interessiert gelesen. Ich teile die Auffassung des Senats, dass es bereits einige gute Lösungsangebote für Menschen gibt, die von Stromabschaltungen betroffen sind.
Es gibt zum Beispiel das Angebot kostenloser Energiesparberatungen. Auf diese könnte allerdings, wie der Senat selbst einräumt, noch verstärkt hingewiesen werden. Im Zuge steigender Strompreise tut ohnehin jeder Energiebezieher gut daran, sein Stromverbrauchsverhalten zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem persönlichen Energieverbrauch und den nachfolgenden Kosten auch zu begegnen.
Zudem kann jemand, der von der Grundsicherung lebt, eigenständig freiwillig mit dem Jobcenter vereinbaren, dass der für Energiekosten veranschlagte Teil direkt im Vorfeld an den Stromversorger überwiesen wird. Somit wird dann sozusagen als freiwillige Selbstschutzmaßnahme ausgeschlossen, dass diese Summe für andere Zwecke verwendet wird. In der Gesamtsumme, die als Grundsicherung zur Verfügung steht, sind selbstverständlich auch Beträge für die Energiekosten berücksichtigt. Der Preisanstieg bei den Stromkosten findet, wie der Senat in der Antwort auf Frage 18 schreibt, auch bei der jährlichen Fortschreibung der Regelsätze Berücksichtigung. So––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Da ein Stromkunde mit dem Anbieter einen Vertrag abschließt, bevor er Strom beziehen kann, ist er auch verpflichtet, den verbrauchten Strom zu bezahlen. Wer an dieser Stelle seiner Verpflichtung nicht nachkommt, der muss demnach dann auch mit Repressalien rechnen. Ein Vertragspartner, dessen Strom abgestellt wurde, kann aber eigentlich auch recht schnell wieder den Zugang zu Strom bekommen. Dafür muss er sich an das Jobcenter oder an das Amt für Soziale Dienste wenden. Es wird dann gemeinsam nach tragfähigen Lösungen für alle Beteiligten gesucht. Rückständige Energiekosten können von der Sozialsenatorin oder dem Jobcenter als Darlehen übernommen werden.
Ich habe gestern aber sehr geschluckt, als ich in der Zeitung gelesen habe, dass in Bremen-Nord Stromabschaltungen durch den Energieversorger passiert sind, weil das Sozialzentrum dort den Menschen die Grundsicherung wegen Mitarbeitermangel nicht rechtzeitig anweisen konnte. Wenn dies so stimmt, würde ich sagen, so etwas darf nicht passieren. Es kann aber auch keine Lösung sein, einem säumigen Vertragspartner die Schuld einfach zu erlassen und den Strom wieder anzuschalten. Kein Kunde kann so einfach aus seiner Verantwortung entlassen werden. In vielen Fällen ist es aber möglich zu erlernen, den Verbrauch zu reduzieren und damit steigenden Preisen erst einmal zu begegnen.
Insgesamt fehlt mir aber in der Antwort des Senats die grundsätzliche Bereitschaft, darüber nachzudenken, ob man den betroffenen Menschen auch noch anders helfen kann, als man es bisher versucht. Wer von den Betroffenen braucht vielleicht eine Zeit lang Beratung oder Begleitung? Inwiefern könnte es helfen, den von Stromabschaltung bedrohten Menschen, die oft schon lange ihre Post nicht mehr öffnen, bereits einige Wochen vorher jemanden an die Haustür zu schicken, um ein Gespräch mit ihnen zu suchen, das darauf ausgerichtet sein sollte, die sich anbahnende Problemsituation schon im Vorfeld zu klären? Welche Möglichkeiten haben wir hier in Bremen, diese Menschen so zu unterstützen, dass sie ihr Leben wieder eigenständig meistern können? Die von den Stromabschaltungen betroffenen Menschen haben ja leider in ihrem Lebensalltag oft vielschichtige Problemlagen.
Es gibt bestimmt auch noch andere gute Ideen, die in der Umsetzung dazu führen könnten, dass die betroffenen Menschen in ihrer Not nicht alleingelassen werden, Herr Gottschalk hat einige dazu schon angesprochen. Man könnte sich vielleicht auch mit dem Energieversorger darauf einigen, dass Stromabschaltungen grundsätzlich zum Wochenanfang stattfinden, damit die Betroffenen ihre Situation möglichst schnell wieder klären können. Sehr erfreulich ist es übrigens, der Antwort des Senats gleich auf der ersten Seite entnehmen zu können, dass die Stromabschaltungen
in der Summe in den letzten Jahren erheblich reduziert wurden. Dies zeigt, dass hier zumindest in Bremen nicht einfach willkürlich gehandelt wird.
Bevor ich Herrn Senator Dr. Lohse das Wort erteile, gebe ich das Wort an den Abgeordneten Erlanson zu einer Kurzintervention.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dieser Kurzintervention wollte ich auf Herrn Gottschalk reagieren. Ich finde es eine gute Idee, weil auch uns ja aufgefallen ist als jemand, der die Anfrage gestellt hat, dass an einigen Stellen noch Antworten fehlen. Dass wir dies gemeinsam in der Sozialdeputation noch einmal aufrufen, ist ein guter Vorschlag, den wir gern annehmen. Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, manchmal, glaube ich, vermuten Sie, dass DIE LINKE immer so schablonenhaft – –. Ich habe sehr deutlich formuliert, dass ich befürchte, dass die Geringverdienenden im Dunkeln sitzen werden. Ich habe nicht gesagt, dass ich das nur auf die Hartz-IV-Empfänger beziehe. Weil eben die Studie nichts Entsprechendes hervorgebracht hat, war ich dabei sehr vorsichtig. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte hat gezeigt, Stromabschaltungen sind ein sehr ernstes Problem für diejenigen, die davon betroffen sind, und wir wollen uns weiter darum bemühen, die Zahl dieser Fälle zu reduzieren. Dennoch möchte ich an den Punkt erinnern, den Frau Dr. Schierenbeck auch erwähnt hat, wie diese Debatte so hochgespült worden ist in der öffentlichen Wahrnehmung. Das ist im vergangenen Jahr Teil einer Kampagne gewesen, mit der versucht wurde, das Erneuerbare-Energien-Gesetz sturmreif zu schießen und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu bremsen. Man sollte auf solche Dinge nicht hereinfallen, das heißt, man muss es auch in der Relation richtig sehen.
Was die Energiekosten der Haushalte anbelangt, erinnere ich daran, ich habe es vor einigen Monaten an dieser Stelle schon einmal getan, die Menschen geben sehr viel mehr für Heizkosten aus, als sie für Strom ausgeben. Viele Menschen geben auch viel mehr für Kraftstoffe aus, für Benzin oder Diesel. Sowohl bei den Heizkosten als auch beim Benzin und beim Diesel sind die Preise in den letzten Jahren dramatisch stärker gestiegen als beim Strom. Das heißt,
das Problem, das wir beim Strom besprechen, ist ein Problem für diejenigen, die es betrifft, ich möchte es überhaupt nicht kleinreden, aber insgesamt ist es in der Gesamtlandschaft der Energiepreise doch nicht das größte Problem, das wir hier haben.
Das hat seinen Grund, auch das wissen wir, in der Knappheit der natürlichen Ressourcen und in den zu hohen Energieverbräuchen, die wir haben, und in der Notwendigkeit, dass wir insgesamt lernen, mit den natürlichen Ressourcen besser umzugehen, als wir es in den vergangenen Jahrzehnten getan haben.
Strom ist Bestandteil der Daseinsgrundlagen, um ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Dies ist auch gerichtlich ausgeurteilt worden. Es ist die Grundlage, weshalb sich unsere Jobcenter und unsere Sozialleistungsträger bemühen, diese Fälle zu bereinigen, wenn sie sich abzeichnen. Ich finde deshalb erfreulich, dass es trotz deutlich gestiegener Strompreise in den letzten Jahren gelungen ist, die Zahl der Abschaltungen wirklich signifikant zu verringern. Ich kann die Zahl für das Jahr 2012 ergänzen, vorhin sind dazu ja vom Abgeordneten Erlanson Vermutungen angestellt worden. Im Jahr 2008 hatten wir über 6 000 Stromabschaltungen, im Jahr 2011 waren es noch 4 850, und sie sind im Jahr 2012 um mehr als zehn Prozent auf 4 302 Abschaltungen weiter zurückgegangen. Allein an diesen Zahlen zeigt sich der Erfolg der verbesserten Kooperation zwischen den Stromversorgern und unseren Jobcentern. Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern machen hier einen tollen Job trotz der Überlastung, die jetzt einmal an einer Stelle aufgetreten ist, aber insgesamt sind sie hervorragend dabei, die Zahl dieser Fälle zu reduzieren. Ich denke, das hat auch einen Dank verdient!
Ob man bei dem Bestreben, die Zahl der Stromsperren weiter zu reduzieren, über die Tarifgestaltung gehen sollte, wird fachlich seit einigen Jahren diskutiert. Dazu gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen. Hier in Bremen hat die Bürgerschaft mit Beschluss vom 18. Oktober 2010 den Senat aufgefordert, die Einführung von gestaffelten Stromtarifen zu prüfen, mit denen zum Beispiel ein Grundbedarfspaket von 500 Kilowattstunden zum jeweils günstigen Tarif angeboten wird. Es ist aber aus den Antworten des Senats deutlich geworden, dass die Tarifgestaltung bundesrechtlich geregelt ist. Das heißt, hier hat Bremen nicht die Möglichkeit, auf Landesebene etwas zu machen, wir beteiligen uns aber aktiv an den Diskussionen auf Bundesebene. Diese finden sowohl in der Ministerpräsidentenkonferenz als auch in der Verbraucherschutzministerkonferenz statt.
In der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat man Vorschläge für die Verbraucherschutzministerkonferenz erarbeitet. Im Mai 2013 wird auf
der Verbraucherschutzministerkonferenz diskutiert werden, wie man mit Stromsperren künftig umgehen möchte. Wenn sich ergeben sollte, dass man dort die Einführung bestimmter Stromtarife für sinnvoll hält, dann kann dies nur im Rahmen einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene erfolgen. Auf der anderen Seite gibt es ein Kurzgutachten des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie aus dem Jahr 2008, in dem festgestellt wird, dass sogenannte Stromspartarife nicht geeignet sind, einkommensschwache Haushalte nachhaltig zu entlasten. Man braucht andere Instrumente, um eben die Absperrung des Stroms zu vermeiden.
Entscheidend ist vor allen Dingen der Umgang mit denjenigen Fällen, bei denen aufgrund rückständiger Energiekosten, weil die Stromrechnungen nicht bezahlt sind, droht, dass der Stromversorger den Strom abschaltet. Wir haben in Bremen dazu eine gute Praxis, was den Umgang mit diesen Fällen anbelangt. Sowohl hier in Bremen als auch in Bremerhaven werden rückständige Energiekosten als Darlehen übernommen, wenn eine Sperre der Energielieferung droht oder bereits durchgeführt wurde. Mit den Energieversorgern ist auch vereinbart, dass die Versorgung mit Strom schnellstmöglich wiederhergestellt wird. Dies soll in der Regel am Folgetag erfolgen. Ich denke, der Vorschlag, der eben kam, dass man eine Stromabschaltung kurz vor dem Wochenende vermeiden sollte, ist sinnvoll, weil das ja das Problem vergrößert. So etwas können wir als Anregung sicher mit aufnehmen.
Liefersperren können eintreten, wenn die Abschlagsbeträge nicht bezahlt werden oder wenn die Nachforderung aus der Jahresabrechnung nicht beglichen wird. Die swb AG kündigt eine Liefersperre drei Tage vorher an. Häufig sprechen die Leistungsberechtigten aber in den Jobcentern erst dann vor, wenn die Liefersperre bereits durchgeführt wurde. Sie finden dann mit einem solchen Anliegen bevorzugt noch ohne vorherige Terminabsprache in den Jobcentern Gehör. Das heißt, wenn jetzt nicht gerade ein dramatischer Personalengpass vorliegt, dann werden die Betroffenen sofort angehört, müssen sich nicht erst einen Termin geben lassen und erneut vorsprechen. Unsere Jobcenter tun dabei das, was sie können.
Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Herbst 2012 in Hamburg wurde auch das Thema Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Energieversorgungsunternehmen, den Kunden und den Sozialleistungsträgern diskutiert. Dort sind drei Vorschläge erarbeitet worden. Der eine ist, dass man die Stromversorgung in die Leistungsgesetze aufnimmt. Der zweite Vorschlag lautet, dass jegliche Mahnungen, die die Stromversorger den Betroffenen schicken, nur mit Hinweis auf die Beratungsangebote der Sozialleistungsträger erfolgen sollen, damit den Menschen auch sofort der Hinweis gegeben wird, wo man sich beraten lassen kann und wie man der Situation
entgehen kann. Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die Liefersperre drucktechnisch auch so hervorgehoben werden muss, dass sie nicht im Kleingedruckten verschwindet, sondern dass man auch unmittelbar darauf gestoßen wird. Vielleicht muss dies sogar auf dem Briefumschlag erfolgen; wenn es tatsächlich der Fall ist, dass manche Umschläge gar nicht geöffnet werden, dann muss man möglicherweise da auch noch etwas tun.
Am wichtigsten ist es aber – und da teile ich das, was einige Vorredner gesagt haben –, die Menschen in die Lage zu versetzen, ihren Strombedarf zu reduzieren. In vielen Haushalten, das habe ich auch schon an dieser Stelle gesagt, auch in Haushalten mit wenig Geld, laufen viele Geräte im Stand-by-Betrieb, also im Dauerverbrauch. Es sind häufig ineffiziente Geräte. Ich glaube, wir müssen hier weiter daran arbeiten, obwohl Bremen schon vieles getan hat in der Vergangenheit, Information, Beratung, bestimmte Projekte, vielleicht auch einmal zum Austausch von Kühlschränken mit hohem Energieverbrauch, über solche Dinge kann man nachdenken.
Mir sind eben die Evaluationsdaten vom Energiekonsens per E-Mail zugegangen. Die haben ihre Beratung „Energiesparcheck bei Gewoba-Mietern“ evaluiert. Ich kann Ihnen hier ganz frisch ein paar Zahlen nennen. Bei den beratenen Haushalten konnten im Schnitt 179 Kilowattstunden Strom pro Jahr gespart werden, das entspricht 41 Euro pro Jahr. Bei der Heizung können im Schnitt 283 Kilowattstunden pro Jahr gespart werden, das entspricht 28 Euro, und beim Wasser können rund acht Kubikmeter pro Jahr gespart werden oder 38 Euro. Das heißt, hier können tatsächlich Entlastungen herbeigeführt werden.